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Kieler Amalgam-Gutachten

IV. Ergebnis der gutachtlichen Würdigung

Amalgam "ist ein toxikologisch ungeeignetes Zahnfüllungsmaterial"

Die Amalgamindustrie produziert fahrlässig weiterhin das Amalgam gegen alle vorliegenden Daten

Abschrift von Michael Palomino (2007); Fotos ergänzt (2008)


Amalgam ist Sondermüll und gehört in die
                          Sondermüll-Entsorgung. Aber die Industrie will
                          diese Entsorgung doch nicht bezahlen, und so
                          bezahlen die Betroffenen die Entsorgung
                          selber, und den korrupten Regierungen ist das
                          recht...
Amalgam ist Sondermüll und gehört in die Sondermüll- Entsorgung. Aber die Industrie will diese Entsorgung doch nicht bezahlen, und so bezahlen die Betroffenen die Entsorgung selber, und den korrupten Regierungen ist das recht...



Amalgam ist
                        Sondermüll und muss sofort alles raus!
Amalgam ist Sondermüll und muss sofort alles raus!



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Insgesamt ergibt die toxikologische Würdigung:

Amalgam war und ist ein toxikologisch ungeeignetes [Zahn-]Füllungsmaterial ("amalgam is a toxicologically unsuitable dental filling (S.127)

material", so wörtlich die Expertenkommission der schwedischen Sozialbehörde (Socialstyrelsens Expertgrupp 1987)).

Amalgam als Zahnfüllungsmaterial hat in erheblichem Ausmass gravierende, z.T. auch nach dem Ausbohren der Füllungen persistierende [durchschlagende] und sogar irreversible Gesundheitsschädigungen verursacht. Gemäss dem in der Zahnärzteschaft verbreiteten Satz "Der Fabrikant macht die Legierung, der Zahnarzt das Amalgam" (Lacroix 1954), meinten die Amalgamhersteller ab den 60er Jahren, bei ihren öffentlichen Äusserungen - so scheint es - quasi einen Freibrief zu haben gegenüber den berechtigten Belangen der Patienten im Hinblick auf den Schutz vor amalgambedingten toxischen Schädigungen. Die Aufrechterhaltung des Irrtums, Amalgam sei ein "schnell" zu verarbeitendes Füllungsmaterial, war den Herstellern offensichtlich wichtiger als die gebotenen Warnungen vor gesundheitlichen Schädigungen der Patienten insbesondere im Falle eines "schnellen" Verlegens dieser zu 50 % aus einem hochtoxischen Schwermetall bestehenden Legierung.



Krank durch Amalgam, Schema
Krank durch Amalgam, Schema




Im Wege einer institutionalisierten Gesundheitsgefährdung breiter Bevölkerungskreise haben Jahre und Jahrzehnte hindurch u.a. Amalgamhersteller, Zahnärzte, einschliesslich zahnärztlicher Standesorganisationen (mit Ausnahme der KZV Nordrhein), Krankenkassen(verbände), Medizinischer Dienst der Krankenkassen und Bundesgesundheitsamt in Reih' und Glied gestanden, wenn es darum ging, den Ruf des Amalgams als "schnell" zu verarbeitendes und daher "billiges" Füllungsmaterial zu verteidigen. Die intern durchaus bekannte und im Schrifttum eindeutig dokumentierte Giftanreicherung im Organismus als Folge von Amalgam und insbesondere die "Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung" (Haubeil 1957) sind gegenüber der fachunkundigen Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den Betroffenen seit den 60er Jahren weitgehend totgeschwiegen, z.T. sogar ausdrücklich abgestritten worden.

Eine - aus der ex ante Sicht - unbestimmte (S.128)

Zahl von Gefährdeten und eine grosse Zahl von Betroffenen wurde gezielt in den Zustand der Ahnungslosigkeit versetzt - nicht nur während der Behandlung mit Amalgam, sondern auch dann, als sich die gesundheitlichen Beschwerden zeigten. Durch dieses Verhalten der übereinstimmend und z.T. gemeinschaftlich Agierenden sind bereits eingetretene Amalgamschädigungen mangels Beseitigung der Giftquelle und mangels Ausleitungstherapie vermeidbar intensiviert und verlängert und neue Amalgamschädigungen verursacht worden.

Dies alles musste fachkundigen Insidern wie z.B. den Amalgamherstellern - Degussa-Fachautor Loebich - u.a. auf Grund ihres pflichtgemässen Literaturstudiums bekannt sein. Die Amalgamhersteller haben dennoch bis in die 90er Jahre hinein die gebotenen Massnahmen unterlassen, die mit Sicherheit zu einer Verhinderung bzw. zu einer Verminderung von Amalgamschädigungen geführt hätten. Die Fehlerhaftigkeit der Amalgamanwendung und damit ihre Risikoträchtigkeit ist indirekt sogar durch positives Tun gesteigert worden - etwa durch die Behauptung, dieses Arzneimittel werde selbst "durch schlechte Verarbeitung nicht zum 'Gift' " (Degussa AG 1987). Aufgrund einer derartigen Äusserung auf seiten der Amalgamhersteller ist der Eindruck unbestreitbar, dass man dort das für die Hersteller erkennbare Risiko sowie die in der Fachliteratur wiederholt beschriebenen Gesundheitsschädigungen billigend in Kauf genommen hat.

Dass bei den Amalgamherstellern diese "Rechnung" jahrelang aufging, war u.a. auf den "Korpsgeist" (Strunz 1956 S.179) zurückzuführen, mit dem die genannten Stellen das Amalgam gemeinschaftlich verteidigten - aus betriebswirtschaftlichen Gründen die einen,

aus dem vom Hauptschriftleiter der "Zahnärztlichen Mitteilungen" ausgesprochenen eher standespolitisch oder volkswirtschaftlich motivierten Bekenntnis (S.129)

"Ich bin der Ansicht, dass wir uns die Beseitigung der Amalgamfüllungen besonders im Rahmen der Kassenpraxis vorläufig nicht leisten können" (Maretzky 1955)

die anderen.

Die "Festschreibung der Verwendung von Amalgam zur Füllungstherapie im Rahmen der Regelversorgung der Sozialversicherung" hatte "den Charakter einer gesellschaftlichen Konvention" (Stachniss 1992), die Pankoke (1988) "mit geeigneter Beratung durch Werbefachleute" verteidigt sehen wollte, und der der jeweils von einer Amalgamschädigung Betroffene in aller Regel ausgeliefert war.

"Pharmakologische und toxikologische Abwägungen fehlen bei dieser Prioritätensetzung."

Dieses vom Leiter der für Amalgam zuständigen Abteilung für Zahnerhaltungskunde der Universitätszahnklinik Marburg Stachniss (1995) ausgesprochene Eingeständnis bestätigt den Eindruck, dass die - sich pflichtgemäss informierenden - Verantwortlichen die in diesem Gutachten beschriebenen toxischen Risiken und toxisch bedingten Schädigungen durch Amalgam um "dieser Prioritätensetzung" willen fahrlässig hin- oder sogar billigend in Kauf genommen haben.

Der Schutz des Patienten vor toxisch bedingten Amalgamschädigungen wurde dem Ziel, Amalgam als angeblich "schnell" zu verarbeitendes, als "billiges" Standardmaterial für Zahnfüllungen beizubehalten, praktisch geopfert.

Dies alles beobachteten und förderten die Amalgamhersteller. Sie zogen wirtschaftlichen Profit aus "dieser Prioritätensetzung". Dabei waren sie sich im klaren darüber, dass wirtschaftliche (S.130)

Gesichtspunkte keine Rechtfertigung für ihr Verhalten darstellen. Den Amalgamherstellern musste ihre rechtliche Pflicht bekannt sein, unabhängig von der Informationspolitik anderer Stellen und erforderlichenfalls auch gegen diese die Amalgamproduktion einzustellen oder zumindest durch die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen mit zu gewährleisten, dass Schadensbegrenzungen erreicht worden wären. Man hat sich auf seiten der Amalgamhersteller gegen die Erfüllung dieser rechtlichen Pflicht entschieden. Ein Irrtum der Amalgamhersteller auf tatsächlicher oder rechtlicher Ebene erscheint ausgeschlossen.

Das Ausmass der durch das Verhalten der Amalgamhersteller eingetretenen gesundheitlichen Schädigungen war und ist erkennbar. Rechtliche Würdigung ist geboten.

[Aber die Justiz handelt nicht...]

Prof. Dr. rer. nat. O. Wassermann

M. Weitz

Priv. Doz. Dr. med. C. Alsen-Hinrichs



Unterschriften der Autoren des Kieler
                          Amalgam-Gutachtens O. Wassermann, M. Weitz, C.
                          Alsen-Hinrichs
Unterschriften der Autoren des Kieler Amalgam-Gutachtens O. Wassermann, M. Weitz, C. Alsen-Hinrichs




[Der Kreislauf der krankmachenden Amalgam- und Chemiemedizin
Der Kreislauf geht noch weiter: Das Amalgam schädigt planmässig die Menschen, die dann bei der Chemieindustrie Medikamente kaufen müssen und sich noch mehr vergiften. So spielt der Amalgamproduzent der Chemieindustrie die Patienten zu. Und die Regierungen und die Justiz wollen diese schweren Körperverletzungen einfach nicht bemerken.

Fehlende Blutgruppenforschung - Keramikfüllungen garantieren Gesundheit
Es fehlt die Forschung bezüglich Blutgruppen, ob bestimmte Blutgruppen auf Amalgam sensibler reagieren. Und wenn alle Menschen nur noch Keramikfüllungen erhalten, dann würde die Keramik billiger und alle Amalgamkrankheiten würden eliminiert, und auch das Risiko von Kunststofffüllungen im Mund wäre nicht existent. Aber so logisch wollen die korrupten Regierungen, die korrupte Industrie und die korrupte Oberschichten-Justiz bis heute ja nicht denken...].

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Quellen
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4:
                          Amalgam ist ungeeignet, Seite 127
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist ungeeignet, Seite 127
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4:
                          Amalgam ist ungeeignet, Seite 128-129
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist ungeeignet, Seite 128-129
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4:
                          Amalgam ist ungeeignet, Seite 130-131
Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist
ungeeignet, Seite 130-131



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Bildernachweis
-- Sondermüll wird entsorgt: http://www.za1.de/Amalgam.htm

-- krank durch Amalgam, Schema: http://www.gabirohe.de/amalgam.html

-- Amalgamfüllungen: http://www.gesund-im-net.de/zaehne.htm

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