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Kieler Amalgam-Gutachten

III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam

III. 8. Scheinargumente [um Amalgam: Lügen der Krankenkassen und Falschaussagen in Studien - Elektroakupunktur nach Voll (EAV)]

Abschrift von Michael Palomino (2007); Fotos ergänzt (2008)

Demonstration
              1995 gegen die blinde und korrupte Bundesregierung, eines
              der Transparente gegen Amalgam

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8. Scheinargumente

Es soll in diesem Gutachten nicht unerwähnt bleiben, dass in der Boulevardpresse, aber auch in der zahmedizinischen Literatur, die pauschale Behauptung zu finden war, es gäbe keine toxisch bedingten Auswirkungen des Amalgams.

a)
Vergleich mit Quecksilberspuren in der Nahrung (Standespresse)

Begründet wurde diese undifferenzierte und unzutreffende Behauptung u.a. mit folgendem Schaubild:

Lügengrafik der Amalgamindustrie über Hg
                          in Amalgam und Nahrung, ohne Lügengrafik der Amalgamindustrie mit dem Vergleich von Quecksilber in Amalgam und in der Nahrung, ohne die Daueraufnahme des Amalgams im Körper durch Quecksilberdampf zu erwähnen.

aus: "Gesundheits-Report" (hrsg. von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein) Ausgabe Oktober 1988 S.1,

abgedruckt auch im "Niedersächsischen Zahnärzteblatt" 23 (1988) 564 und in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" 78 (1988) 2645.

Dieses Schaubild gibt das mengenmässige Verhältnis zwischen der Hg-Aufnahme aus einer Amalgamfüllung einerseits und aus Nahrungsmitteln, Luft und Trinkwasser andererseits mit 1:130 an. (S.107)

Zutreffend ist demgegenüber:

Die Aufnahme von Hg aus Amalgamfüllungen kann die Hg-Aufnahme mit der Nahrung um ein Vielfaches übersteigen (siehe oben III. 6.d)). Die zahnärztliche Standespresse hat die Hg-Freisetzung aus Amalgamfüllungen also verharmlosend dargestellt. Ausdrücklich gesteht Mayer (1995) ein: "Die These, dass die aus Amalgam freiwerdende Hg-Menge im Vergleich zu der aus der Nahrung aufgenommenen vernachlässigbar klein sei, kann so nicht aufrecht gehalten werden."

Dies war auf Grund der im Vorhergehenden aufgezeigten wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bereits Jahrzehnte zuvor allen bekannt, die sich mit der hier nachgewiesenen Fachliteratur ausreichend befasst hatten.

b)
Vergleich mit Quecksilberspuren in der Nahrung (Einzelautoren)

Offenbar verharmlosend und unrichtig war ebenfalls die von Willershausen-Zönnchen et al. (1994; ähnlich bereits Willershausen-Zönnchen et al. 1992) verbreitete Behauptung, dentales Amalgam bedinge nur "ca. 5 - 20 % der Gesamtquecksilberaufnahme" (ähnlich Stachniss 1990: "... etwa 10 - 30 % jener Menge, die wir im Durchschnitt täglich mit der Nahrung aufnehmen").

Derartige Prozentangaben wie auch die unglaubwürdig niedrige µg-Angabe durch Halbach (1994) - ca. 5  µg Hg als Tagesdosis aus Amalgamfüllungen vorbehaltlos offenbar auf alle Amalgamträger bezogen - waren und sind erkennbar fehlerhaft (zutreffend gegen weitere abwegige Behauptungen Halbachs auch BfArM 1995 a und BfArM 1995 b).


[Die Quecksilberbelastungen der Organe können nur vom Amalgam her stammen]

Zugrunde lagen solchen Angaben allzu praxisferne Berechnungen (vgl. auch BfArM 1995 b). Sie waren unvereinbar mit dem spätestens seit Beginn der 60er Jahre bekannten Faktum, dass (S.108)

jedes der Organe Nieren, Leber, Hypophyse, Gehirn, Schilddrüse, Nebenniere, Fettgewebe, Tonsillen [Rachenmandeln], Herz und Gallenblase sich bei Amalgamträgern als um ein Mehrfaches höher mit Quecksilber belastet erwiesen hatte als die entsprechenden Organe von Nichtamalgamträgern (hierzu Reis 1960 S.381). Wurde - wie üblich - in diesem Zusammenhang dazu eine besonders lange Verweildauer des Nahrungsquecksilbers (im Vergleich zum amalgambedingten Quecksilber) behauptet, so war erst recht bereits vor Jahren bewiesen: die Vervielfachung des nahrungsbedingt "normalen" Quecksilbergehalts in verschiedenen Organen bei Amalgamträgern musste bei den Betroffenen ihre Ursache in einer ebenfalls vielfach höheren Quecksilberaufnahme aus einer zusätzlichen Quecksilberquelle haben. Eine andere Quelle als Amalgam war und ist als Ursache für den drastischen Anstieg des Quecksilbergehalts in den Organen von Amalgamträgern realistisch nicht denkbar.

Diese Überlegung war auch den Amalgamherstellern spätestens möglich, als sie beispielsweise in der Dissertation von Reis (1960 S.380 - 386) und in der weiteren dort angegebenen Fachliteratur über diese Vervielfachung der Quecksilberbelastung in zahlreichen Organen von Amalgamträgern (im Vergleich zur lediglich nahrungsbedingten Quecksilberbelastung) lasen. Dass Amalgamfüllungen in stärkerem Ausmass als die Nahrung zur Quecksilberbelastung des Organismus beitragen konnten und in einer unübersehbaren Zahl von Fällen beitrugen, war den - sich pflichtgemäss informierenden - Amalgamherstellern also bereits vor Jahrzehnten in vollem Umfang bewusst.

Dieses Wissen der Amalgamhersteller wurde erneut bestätigt, als sich auch die intraorale Luft, die Ausatemluft und der (S.109)

Speichel von Amalgamträgern um ein Vielfaches höher quecksilberkontaminiert erwiesen als bei Nichtamalgamträgern.

Behauptungen wie die von Willershausen-Zönnchen et al. (1994) konnten daher gegenüber den Amalgamherstellern allenfalls eine absatzfördernde, jedoch in keinem Zeitpunkt eine überzeugungsbildende Wirkung entfalten.

c)
Bestreiten der Hg-Freisetzung überhaupt [mit dem Argument Non-gamma-2-Amalgam]

In der Arbeit von Engels (1982 S.16) wurde unter Berufung auf den Degussa-Fachautor Kropp sogar der Eindruck erweckt, bei Non-gamma-2-Amalgam seien, da die Eta-Phase kein Hg enthalte, "alle bestehenden Befürchtungen über einen möglichen Quecksilberaustritt im Falle einer Korrosion gänzlich ausgeschaltet."

Es handelt sich hier um eine gravierende Verkennung der objektiv gegebenen Hg-Freisetzungen aus Amalgamfüllungen (auch aus Non-gamma-2-Amalgamfüllungen). Durch diese Falschinformation wurden vorübergehend sicher einige Fachunkundige über die tatsächlichen Risiken bei der Verwendung von Amalgam in die Irre geleitet. Den Amalgamherstellern jedoch war zu jeder Zeit bewusst, dass auch Non-gamma-2-Amalgame Quecksilber freisetzen, und dass Behauptungen wie die der Autorin Engels untauglich waren, die Vermutung einer toxikologischen Unbedenklichkeit des Amalgams auch nur ansatzweise zu begründen.

d)
Irreführung bezüglich des Quecksilberanteils im Amalgam [die "Harmlosigkeitsbeteuerung"]

Gleichfalls völlig unglaubwürdig und in diesem Fall sogar bewusst irreführend ist die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung [KZV] Berlin (1988) in dem von ihr herausgegebenen "Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 (mit wortgetreuem Nachdruck in der "Deutschen Apotheker Zeitung", 1990) veröffentlichte Aussage über die Zusammensetzung des zahnärztlich verwendeten Amalgams (S.110):

Lügentext der Kassenzhahnärztlichen
                          Vereinigung Berlin mit der Behauptung, Amalgam
                          enthalte nur geringste Mengen Quecksilber Lügentext der Kassenzhahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin 1988 in der Zeitschrift "Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 mit der Behauptung, Amalgam enthalte nur geringste Mengen Quecksilber

Der ca. 50 - 53 % des Amalgams betragende Quecksilberanteil wird hier von einer öffentlich-rechtlichen, mit Sicherheit ausreichend sachkundigen Stelle wahrheitswidrig in Abrede gestellt. Eine Nachfrage ergab, dass diese von der KZV Berlin veröffentlichte Aussage im Zusammenwirken mit der Zahnklinik der Freien Universität Berlin verbreitet worden war (Freie Universität Berlin (1991): "in unserem Zahnmagazin 2 / 1988").

Die Amalgamhersteller werden nun nicht behaupten wollen, ihr eigenes Wissen über die Zusammensetzung des von ihnen hergestellten Arzneimittels Amalgam derart irreführenden Verlautbarungen der zahnärztlichen Standespresse oder entsprechenden Formulierungen aus dem Kreise der Universitätszahnmediziner untergeordnet zu haben. Vielmehr wussten sie um den hohen Prozentanteil des Hg im Amalgam, und sie erkannten u.a. anhand des hier angeführten Beispiels die objektiv nachweisbare Verharmlosungstendenz sog. "offizieller" Kreise bei deren Äusserungen zur Amalgamproblematik. Selbstverständlich scheitert jeder Versuch der Amalgamhersteller, sich mit derart abwegigen Harmlosigkeitsbeteuerungen aus diesen Kreisen etwa entschuldigen zu wollen. (S.111)

e)
Widersprüchlichkeiten zur Symptomatik [Experten machen eine Kehrtwende - Wendehals-Experten]

Wendehals, so wie ein Vogel
                          Strauss argumentieren nun die
                          "Experten", und die Menschen waren
                          ihnen immer egal, weil sie ihre Stelle nicht
                          verlieren wollten...
Wendehals, so wie ein Vogel Strauss argumentieren nun die "Experten", und die Menschen
waren ihnen immer egal, weil sie ihre Stelle nicht verlieren wollten...

Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang auch die Äusserungen von Ott, Ordinarius an der Universitätszahnklinik Münster. Er führte in einer Veröffentlichung zur Amalgamproblematik im Zusammenhang mit Quecksilberbelastungen aus, die Symptome seien

"nicht unspezifisch" (Ott 1994),

während er an anderer Stelle ausführte, diese Symptome seien

"zum Teil sehr unspezifisch" (Ott 1984).

Bei einer Gesamtschau der Äusserungen Otts wurde Gutachtern also die Möglichkeit eröffnet, immer unter Berufung auf Ott das Vorliegen amalgam- bzw. quecksilberbedingter Symptome zu verneinen - mochten die Beschwerden im betreffenden Fall unspezifisch sein oder nicht.

Eine rechtlich relevante Entlastung der Amalgamhersteller lässt sich aus einer solchen Gesamtschau der Äusserungen Otts gewiss nicht ableiten.

f)
MAK-Wert und BAT-Werte als Beurteilungskriterien [Faktoren, die die MAK und BAT unanwendbar machen]

[MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
BAT: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert]

Von einigen Autoren wurden toxisch bedingte Schädigungen als Folge von Amalgam deshalb ausgeschlossen, weil die amalgambedingte Hg-Exposition und Hg-Belastung in Blut und Urin unterhalb des MAK-Werts und der BAT-Werte für Quecksilber lagen.

Bereits im Jahre 1971 entlarvte Mayer (1971 S.75 - 78) in seiner zahnmedizinischen Habilitationsschrift diese Überlegung als Scheinargument. Damals wie auch in der jüngeren Zeit reichten einfache arbeitsmedizinische Grundkenntnisse zur Definition des MAK-Werts aus, um die Aussichtslosigkeit (S.112)

des Versuches zu erkennen, mit Hilfe des MAK-Werts eine angebliche toxikologische Unbedenklichkeit des Amalgams zu "begründen":

- Der MAK-Wert und die BAT-Werte stellen im Bereich der Arbeitsmedizin einen Kompromiss dar zwischen den Interessen der herstellenden Industrie und den gesundheitlichen Belangen von schadstoffexponierten Arbeitnehmern. Schon von der Definition her gelten diese Werte nur "im allgemeinen". D. h., auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind toxische Schädigungen durch Quecksilber im jeweiligen Individualfall nicht ausgeschlossen (Henschler 1984; Schlegel 1986).

- Der MAK-Wert gilt in erster Linie für gesunde Personen (Wardenbach / Lehmann 1987 S.14). In der zahnärztlichen Praxis werden demgegenüber auch geschwächte und erkrankte Personen mit Amalgam behandelt.

- Die Quecksilberexposition, die bei der Annahme des MAK-Werts bzw. der BAT-Werte zugrundegelegt wird, ist begrenzt auf acht Stunden pro Arbeitstag bei einer 40-Stunden-Woche. Es wird hierbei also eine expositionsfreie Zeit von 16 Stunden pro Arbeitstag bzw., an den Wochenenden, von 14 Stunden pro Tag als Regenerationsmöglichkeit für den Organismus vorausgesetzt. Im Gegensatz dazu erfolgt die Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen - wie bereits dargelegt - permanent, sogar nachts, ohne Regenerationsmöglichkeiten für den Organismus.

- Der MAK-Wert und die BAT-Werte sind jeweils auf eine Exposition gegenüber einem Einzelstoff bezogen (Senatskommission 1993 S.10). Aus Amalgam werden zusätzlich zu Quecksilber jedoch weitere, insgesamt die Abwehrkraft des Körpers (S.113)

belastende Metalle freigesetzt und in den Organismus abgegeben.

- Die MAK lässt zudem keinen Rückschluss zu auf die Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit einer kürzeren Einwirkung des betreffenden Gifts in höherer Konzentration (Mayer / Grützner 1984). Diese kann, verursacht durch Amalgam, z.B. während des Legens einer Füllung mit Werten bis zu 400 µg Hg / m3 Luft (Mayer 1988, abgedr. auch 1992) bzw. bis über 500 µg Hg / m3 Luft (Maier-Mohr 1991 S.27) oder auch während des Ausbohrens mit Werten bis zu 800 µg Hg / m3 Luft (Friberg et al. 1986) auftreten. Wird hierbei  durch die Behandlung mit Amalgam eine "bedenkliche toxische Grenze" (Motsch 1971 S.74) überschritten, so kann bereits dies zu einer toxischen Belastung mit den Folgen einer gesteigerten Sensibilität gegenüber jeder erneuten Quecksilberdampfzufuhr (vgl. Vimy et al. 1986; Hanson / Pleva 1991; Stock 1936; ders. 1935) führen. Auch in diesen Fällen ist eine zwischenzeitliche Einhaltung des MAK-Werts bei den Quecksilberfreisetzungen aus Amalgam keine Garantie für eine toxikologische Unbedenklichkeit dieses Füllungsmaterials.

Völlig zu Recht stellte Mayer (1971 S.89; ähnlich ders. 1980, ähnlich ders. 1985) daher bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten fest:

"Hinsichtlich der Quecksilber-MAK-Werte sind wir der Ansicht, dass auf zahnärztlichem Sektor diese Angaben der Deutschen Forschungsgesellschaft nicht als Richtmass oder gar Absicherung gelten können und dürfen! Nicht zuletzt auch deshalb, da bis jetzt niemand den Summationseffekt kennt und nicht bewiesen ist, dass dadurch keine Schäden entstehen!" (S.114)

Ebenso wendet sich Visser (1993 S.46) gegen die Heranziehung arbeitsmedizinischer Grenzwerte bei der Beurteilung der Amalgam-Toxizität: "MAK- und BAT-Werte sind auf eine zulässige Exposition gesunder Erwachsener am Arbeitsplatz ausgerichtet und können nicht zur Beurteilung von Langzteitexpositionen der Allgemeinbevölkerung herangezogen werden" (ähnlich auch Enwonwu 1987; Hoffmann 1986 S.33 und bereits Ohnesorge 1982, abgedr. auch 1992).

Seit den 70er Jahren durchgeführte Studien belegen sogar eindeutig, dass bei Hg-Konzentrationen auch weit unterhalb der in Deutschland gültigen (zu hohen) arbeitsmedizinischen Grenzwerte gesundheitliche, z.B. immunologische Auswirkungen einer Hg-Dampf-Exposition bei einem Teil der Exponierten zu erwarten sind (vgl. Soleo et al. 1990; Piikivi / Tolonen 1989; Roels et al. 1987; Verberk et al. 1986; Roels et al. 1985; Piikivi et al. 1984; McNeil et al. 1984; Seeber et al. 1984; Fawer et al. 1983; Buchet et al. 1980; Trakhtenberg 1977; Verschaeve et al. 1976;

vgl. auch bereits Gundlach (1979 S.6: "Die bei 0,1 mg / m3 angesetzte MAK ist jedoch keine natürliche Grenze der Giftwirkung, auch kleinere Konzentrationen können unter Umständen eine Vergiftung bewirken.")

Diese Forschungsergebnisse sowie die bereits frühzeitig erfolgten Hinweise u.a. von Mayer (1971 S.89) haben mit verhindert, dass die Amalgamhersteller jemals dem Irrtum erliegen konnten, erst ab dauerhaftem Überschreiten der arbeitsmedizinischen Grenzwerte seien toxische Auswirkungen des Amalgams möglich.

Ohnehin war z.B. bei der Degussa AG schon vor mehr als 20 Jahren in Bezug auf den MAK-Wert bekannt: "Dieser Wert ist (S.115)

aber möglicherweise zu hoch angesetzt und bedarf der Überprüfung" (Degussa-Fachautor Kropp 1967).

g)
Blut- und Urin-Hg-Werte bei einer manifesten Hg-Vergiftung als Beurteilungskriterien

Erst recht fehlerhaft wäre es, die noch höheren Hg-Konzentrationen in Blut und Urin zugrundezulegen, die als Voraussetzung für das Vorliegen einer manifesten Vergiftung i.e.S. angesehen werden - Hg im Blut: ab 200 µg / l; Hg im Urin: ab 300 µg / l (vgl. z.B. Kuschinsky / Lüllmann 1989 S.532).

Autoren, die dies vorschlugen, übersahen: Gesundheitliche Schädigungen als Folge einer langfristigen Hg-Dampf-Exposition sind möglich, auch ohne dass sich das Vollbild einer Quecksilberintoxikation bereits ausgeprägt hat. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die diagnostischen Parameter der Blut- und Urinanalyse auf Hg selbst bei Werten unterhalb derjenigen Konzentrationen, die für eine manifeste Hg-Vergiftung charakteristisch sind, das Vorliegen einer quecksilberbedingten Erkrankung nicht ausschliessen können.

Dies ist durch die vom BGA festgesetzten Orientierungswerte (siehe oben II. 6. b) bb)) auch behördlich anerkannt: Hiernach sind Gesundheitsgefährdungen bereits ab Werten von > 10 µg Hg / l Blut bzw. von 20 µg Hg / l Urin langfristig nicht ausgeschlossen.

[Die Vergiftung und die Deformation der Fische und weiterer Wassertiere durch das Hg im Abwasser und in den Gewässern bleibt unerwähnt].

Das Unterschreiten der bei einer manifesten Quecksilbervergiftung anzutreffenden Hg-Werte in Blut oder Urin ist daher kein Gegenbeweis für das Vorliegen einer toxischen Amalgamschädigung.

h)
Einfache Blut- und Urinuntersuchung als Beurteilungskriterium [Nierenschäden sind nicht berücksichtigt]

Übersehen wurde von einigen Autoren gelegentlich des weiteren die seit Jahrzehnten bekannte Tatsache: Eine einfache Blut- und Urinuntersuchung auf Quecksilber hat nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (S.116)

Zwar spricht ein erhöhter Quecksilberwert dafür, dass eine verstärkte Hg-Exposition stattgefunden hat. Jedoch sind umgekehrt bei einem Quecksilberwert im Normalbereich eine solche Exposition und eine krankmachende Quecksilberbelastung keineswegs ausgeschlossen. Dies bedeutet: Selbst wenn der im Blut und im Urin festgestellte Quecksilbergehalt im Normalbereich liegt, sind toxikologisch relevante Quecksilberanreicherungen in den Organen möglich. quecksilberbedingte Nierenfunktionsstörungen können sogar zu einer Verminderung der Fähigkeit des Körpers führen, Quecksilber auszuscheiden (Baader 1961; Uschatz 1952 S.14 - 15). Das Risiko von falsch negativen Befunden - d.h., trotz unauffälliger Befunde liegt die Erkrankung vor - verbietet es also, bereits auf Grund einer einfachen Blut- und Urinanalyse auf Quecksilber Amalgam als Krankheitsursache im betreffenden Fall auszuschliessen.

Was Zangger (1930) bereits im Jahre 1930 schrieb:

"Ein negativer Urinbefund beweist also nicht, dass keine Quecksilberaufnahme stattgefunden hat und dass kein Quecksilber im Körper kreist, noch dass sicher keine Hg-Erkrankung vorliegt."

und von Ohlig (1981 S.22 - 23) bestätigt wurde:

"Es wurde beobachtet, dass Patienten mit hohem Hg-Urin-Wert ohne klinische Anzeichen einer Vergiftung waren, während andererseits Patienten mit niedrigem Ausscheidungswert deutliche Symptome einer Intoxikation aufwiesen",

ist seitdem unwiderlegt geblieben und gilt bei einer langfristigen Hg-Exposition (wie sie als Folge von Amalgamfüllungen (S.117)

erfolgt) in gleicher Weise auch für einen negativen Hg-Befund im Blut (so bereits WHO 1976 S.14; Trakhtenberg 1974 S.144; Friberg / Vostal 1972 S.119 - 126, 185; Vroom / Greer 1972; Joselow 1972; Baader 1961; Uschatz 1952 S.14; aus der neueren Literatur: Goering et al. 1992; WHO 1991 S.61; Nylander et al. 1989; Berlin 1986; Friberg 1985; Greenwood / Von Burg 1984; ebenso BfArM 1995 b; vgl. auch National Institute of Dental Research 1984).

Spätestens seit dem ersten Amalgamsymposium am 25.5.1981 im Zahnärztehaus in Köln haben auch die Amalgamhersteller davon erfahren, denn als einer der geladenen Referenten betonte Ohnesorge (1982, abgedr. auch 1992) ausdrücklich die geringe Aussagekraft eines unauffälligen Urin- bzw. eines unauffälligen Blut-Hg-Befundes (ebenso Mayer (1988) auf dem zweiten Amalgam-Symposium am 12.3.1984 ebenfalls in Köln). Zu Recht relativierte Ohnesorge hiermit gleichzeitig die abweichenden Äusserungen von Kröncke et al. (1980), von denen sich dann sogar auch Kröncke selbst (Schiele / Kröncke 1989) ausdrücklich distanzierte.

i)
Erwartung einer Symptomfreiheit ab dem Zeitpunkt der Füllungsentfernung

Gelegentlich wurde auf Personen verwiesen, bei denen allein durch das Ausbohren der Amalgamfüllungen noch keine Beseitigung von Krankheitssymptomen erreicht werden konnte. Eine solche Beobachtung wurde von einigen Autoren als Gegenbeweis für eine Ursächlichkeit des Amalgams in diesen Fällen gewertet.

aa)
Demgegenüber: Möglichkeit der Fortdauer amalgambedingter Symptome [Amalgamentfernung und die Ausleitungstherapie danach]

Bei der Würdigung derartiger Äusserungen halfen z.B. der Degussa AG ihr fachlicher Kontakt zu Thomsen (siehe oben III. 4.) und die Kenntnis von den Inhalten seiner Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der Amalgam-Intoxikation". Wissenschaftlich korrekt wurde in (S.118)

diesen Seminaren an den Fortbildungszentren verschiedener deutscher Zahnärztekammern gelehrt:

Bei Patienten mit einer toxischen Belastung durch Amalgam(-bestandteile) reicht als Therapie die Beseitigung der Quelle für diese Belastung u.U. nicht aus; vielmehr kann es erforderlich sein, anschliessend auch den Abbau der toxischen Belastung in die therapeutischen Bemühungen einzubeziehen und im Wege einer Ausleitungstherapie den Körper anzuregen, diese toxische Belastung abzubauen.

Die ausgesprochen lange Halbwertszeit des aus den Amalgamfüllungen in das Gehirn gelangten Quecksilbers - bis zu 18 Jahren -,

die amalgambedingte Belastung mit Hg-Ionen, die sich u.a. in Nieren, Leber und Milz verteilen und nur sehr langsam (vgl. Fichte 1984) ausgeschieden werden, sowie

das Wissen um die Depotbildung von Amalgam-Metallen auch in anderen Bereichen des Organismus,

verdeutlichte die Notwendigkeit, unter "Therapie der Amalgam-Intoxikation" mehr zu verstehen als nur das Ausbohren der Füllungen aus den Zähnen.

Die Einzelheiten zum therapeutischen Konzept dieser Amalgam-Ausleitungstherapie sind im wissenschaftlichen Schrifttum (Koch / Weitz 1991 a) ausführlich beschrieben. Durch die Verlaufsbeobachtung in zahlreichen Fällen ist dokumentiert, das soft erst während dieses zweiten Teils der "Therapie der Amalgam-Intoxikation" bzw. der "Therapie der Belastung durch Amalgam" eine Besserung oder ein Verschwinden von zuvor z.T. jahrelang therapieresistenten Symptomen zu erreichen ist.

Wer bei Verdacht auf Amalgamschädigung demgegenüber seine Verlaufsbeobachtung bereits nach dem Entfernen der Füllungen aus den Zähnen abbricht und trotz eines Fortbestehens der Symptome therapeutische Schritte mit dem Ziel einer Amalgamausleitung für entbehrlich hält, wird in den betroffenen Fällen (S.119)

der gesundheitlichen Situation der Patienten nicht gerecht. Ebenso unhaltbar wäre es, allein schon wegen eines Fortbestandes von Symptomen nach dem Ausbohren der Füllungen eine Ursächlichkeit des Amalgams als widerlegt zu bezeichnen (ebenso zur Verlaufsbeobachtung und zur Therapiebedürftigkeit auch nach dem Ende einer - beruflichen - Hg-Dampf-Exposition: Campbell et al. 1986).

bb)
Demgegenüber: Vorübergehende Verschlimmerung der Symptomatik nach Füllungsentfernung sogar als Indiz für Ursächlichkeit des Amalgams

[Hohe Quecksilberdampf-Konzentrationen beim Ausbohren der Amalgamfüllungen]
Geradezu als Indiz für das Vorliegen einer Amalgamschädigung ist es zu werten, wenn - wie in der Studie von Müller-Fahlbusch / Wöhning (1983) bei 28 von 29 Patienten - das Ausbohren des Amalgams zunächst zu einer (vorübergehenden) Verstärkung der Symptomatik führt (Rost 1976); denn beim Ausbohren entstehen in der Mundhöhle erhebliche zusätzliche Quecksilberdampf-Konzentrationen (siehe oben III. 8. f)). Diese verursachen

- nach einem Anstieg des Hg-Gehalts im Blut (Molin et al. 1990 b; Snapp et al. 1989; hierzu auch Hörsted-Bindslev 1993),

- eine mit einem anschliessenden Absinken des Hg-Gehalts im Blut einhergehende Giftaufnahme (Brune 1986; Reinhardt et al. 1979) und

- u.U. eine dauerhafte weitere Giftbelastung, vgl. bereits Cutright et. al. (1973), vgl. auch den Fallbericht von Taskinen et al. (1989) über quecksilberbedingte Krankheitssymptome als Folge des Ausbohrens von Amalgamfüllungen:

"The present report concerns a patient, who experienced an uncommonly high mercury exposure and, possibly (S.120),

mercury-related toxicity from vapor  released during extensive grinding of old amalgam fillings."

[deutsch:
"Der vorliegende Bericht betrifft einen Patienten, der eine ungewöhnlich hohe Quecksilberexposition erlitten hat, und der möglicherweise eine Quecksilberdampf-Vergiftung erlitten hat, der durch umfassenden Abrieb alter Amalgamfüllungen entstand."]

Auf sie reagiert bei einer bereits vorhandenen pathologischen Amalgam- bzw. Quecksilberbelastung der Organismus ggf. mit einer Verstärkung der Symptomatik (Berglund 1990).

Diese Zusammenhänge sind seit vielen Jahren bekannt. Sie sind jedoch - für die Amalgamhersteller erkennbar - in einzelnen Veröffentlichungen (z.B. Herrström / Högstadt 1993; Müller-Fahlbusch / Wöhning 1983) nicht immer ausreichend berücksichtigt worden.

cc)
Seit Jahren als Scheinargument bekannt [Die Entfernung der Amalgamfüllungen würde keine Gesundheit, sondern nur eine Mehrbelastung bringen, also soll man die Amalgamfüllungen drinlassen]

Aus ihrer Sachkenntnis darüber, dass eine im Verlaufe von Jahren entstandene pathologische Belastung mit dem Speichergift Quecksilber nicht bereits durch die Beseitigung der Giftquelle behoben ist, und durch die Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der Amalgam-Intoxikation", wussten die sich pflichtgemäss informierenden Amalgamhersteller schon vor Jahren um diese Zusammenhänge. Sie verfügten daher über den wissenschaftlichen Kenntnisstand, der es ihnen gebot, oberflächlichen Falschbewertungen - etwa: Die Beschwerden müssen mit dem Ausbohren der Füllungen beseitigt sein, andernfalls ist Amalgam nicht Krankheitsursache - bereits frühzeitig eine Absage zu erteilen. Folglich ist ihnen keine Entschuldigung durch Hinweis auf derartige Falschbewertungen zuzubilligen.

j)
Zahl der am Bereich der Schulmedizin diagnostizierten Fälle

[Die DGZMK (1988) streitet Amalgam als Ursache für Beschwerden pauschal ab]

DGZMK, Logo DGZMK, Logo einer deutschen Lügengesellschaft, denen die schwere Körperverletzung durch Amalgam egal ist...

Auch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ist in diesem Zusammenhang zu zitieren. Sie behauptete in der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Mitteilungen" öffentlich, dass "bis heute in keinem Falle der naturwissenschaftliche (S.121)

Nachweis geführt wurde, dass Amalgam oder das in ihm gebundene Quecksilber die Ursache der Erkrankung sei." (DGZMK 1988)

[Die DGZMK fordert "wissenschaftlich anerkannte Verfahren"]
Andererseits liess sie durch ihren Präsidenten (Nolden 1989) auf zweimaliges Nachfragen hin erklären, dass es an wissenschaftlich anerkannten Verfahren mangelt, eine solche Ursächlichkeit - dort, wo sie gegeben ist - festzustellen (vgl. ausführlich hierzu Koch / Weitz 1991 b S.69 - 71, 78 - 80 m.w.N.u. 150 - 157). Nolden, Universitätszahnklinik Bonn, beschrieb wie folgt die Situation innerhalb der Schul(zahn)medizin, die besteht,

"... wenn man nach einer Methode sucht, den Nachweis zu erbringen, dass Amalgam oder das in ihm gebundene Quecksilber als Ursache für eine Erkrankung angesehen werden soll.

Wissenschaftlich anerkannte Verfahren gibt es dazu bis heute nicht.

Daraus ergibt sich, dass wir Ihnen auch keine Befunde, bei denen der Nachweis der Ursächlichkeit des Silberamalgams gegeben ist, mitteilen können, mit Ausnahme vielleicht sehr selten auftretender allergischer Reaktionen, die bei manchen Patienten allerdings auch im Kontakt mit Edelmetallen auftreten können."

[Weitere Forderungen nach schulmedizinischen Untersuchungsverfahren - die Schulmedizin versagt komplett]

Die
                          Ärzte der Schulmedizin versagen bei der
                          schweren Körperverletzung durch Amalgam total,
                          weil sie die Giftigkeit von Amalgam gar nicht
                          prognostizieren dürfen. Die Schulmediziner
                          werden im Studium darauf gedrillt, dass
                          Amalgam nichts ausmacht. Und selber sind die
                          Medizinstudenten ja gesund und Amalgam macht
                          ihnen nichts aus, sonst dürften sie gar nicht
                          Medizin studieren.... Die Ärzte der Schulmedizin versagen bei der schweren Körperverletzung durch Amalgam total, weil sie die Giftigkeit von Amalgam gar nicht prognostizieren dürfen. Die Schulmediziner werden im Studium darauf gedrillt, dass Amalgam nichts ausmacht. Und selber sind die Medizinstudenten ja gesund und Amalgam macht ihnen nichts aus, sonst dürften sie gar nicht Medizin studieren....

Ebenso negativ endet die Suche von Staehle (1994) nach einem geeigneten schulmedizinischen Untersuchungsverfahren im Zusammenhang mit toxischen Belastungen durch Amalgam. Desgleichen stellt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22.10.1992, Az. L 5 K 30192, S.9; ähnlich Amtsgericht (S.122)

Flensburg, Urteil vom 30.8.1993, Az. 62 C 205/93, S.3) fest: "Eine wissenschaftlich sichere Methode zum Nachweis von Quecksilberüberbelastungen durch Amalgamfüllungen gibt es bisher aber nicht."

Auch auf internationaler Ebene ist die diesbezgl. Lückenhaftigkeit der schulmedizinischen Diagnostik anerkannt. So schreibt ein von der schwedischen Sozialbehörde einberufenes Expertenteam (Socialstyrelsens Expertgrupp 1987) in bezug auf die Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen:

"It is therefore not possible, with current diagnostic methods, to decide in individual cases whether the symptoms are mercury-related or not."

("Es ist daher nicht möglich, mit den derzeit üblichen diagnostischen Verfahren im jeweiligen Fall zu entscheiden, ob die Symptome quecksilberbedingt sind oder nicht.")

Dieser Mangel eines geeigneten wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsverfahrens führt zu einem völlig anderen Aussagegehalt des zuvor zitierten Satzes der DGZMK:

Sind geeignete Untersuchungsverfahren zur Feststellung toxisch bedingter Amalgamschädigungen in einem bestimmten Bereich der Medizin nicht bekannt, können solche Schädigungen mit den dort praktizierten Methoden auch nicht festgestellt werden - selbst wenn diese Schädigungen bei der untersuchten Person vorhanden sind. Es ist daher eine unzulässige Argumentation, von der Nichterweislichkeit (mit wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsverfahren) auf eine angebliche Nichtexistenz toxisch bedingter Amalgamschädigungen schlussfolgern zu wollen. (S.123)


[Schulmedizinische Studien behaupten einen Placeboeffekt durch Amalgamentfernung - oder Heilung durch Amalgamentfernung]

Dementsprechend untauglich als "Begründung" für das Abstreiten gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam sind daher ebenfalls Einzelstudien, bei denen eine begrenzte Zahl von Probanden ausschliesslich schulmedizinisch untersucht wurde. Mangels geeigneter Diagnostik war bei diesen Studien von vornherein ausgeschlossen, dass eine Kausalität des Amalgams - mochte Amalgam noch so gravierende Schädigungen in den betreffenden Fällen verursacht haben - erkannt und anerkannt werden würde.

Aus medizinischer Sicht fragwürdig und in einer offenkundigen diagnostischen Verlegenheit begründet erscheint es vor diesem Hintergrund, wenn beispielsweise die Autoren einer schwedischen 248 Patienten einbeziehenden Studie (Klock et al. 1989) den dauerhaften gesundheitlichen durch Amalgamentfernung bewirkten Erfolg mangels geeigneter Diagnostik nicht anders zu erklären wissen als mit einem "Placeboeffekt". Insbesondere die Tatsache, dass die gesundheitliche Besserung bzw. Heilung über den langen Beobachtunszeitraum von 36 Monaten anhielt - die Autoren bezeichnen dies als

"unzweifelhaft positive Resultate als Folge der Versorgung durch Füllungsentfernung" - ,

spricht eindeutig gegen das Vorliegen eines Placeboeffekts und für das Vorliegen einer Kausalität zwischen Amalgam und den durch seine Beseitigung beendeten bzw. gebesserten gesundheitlichen Beschwerden.

Ebenso "unzweifelhaft positive Resultate als Folge der Versorgung durch Füllungsentfernung" sind seit Jahrzehnten im medizinischen Fachschrifttum beschrieben. Autoren dieser Berichte sind nicht die Betroffenen selbst, sondern schulmedizinisch ausgebildete und entsprechend - z.B. in Fortbildungszentren deutscher Zahnärztekammern - fortgebildete Ärzte (S.124),

Zahnärzte und Universitätsprofessoren. Die Aussagekraft der Gesamtheit dieser Dokumentationen ist auch aus wissenschaftlicher Sicht beachtlich - und zwar nicht im Sinne einer Placebotherapie, sondern als fachlich abgesicherte Bestätigung dessen, was der Degussa AG (Loebich 1955) und auch anderen - sich korrekt informierenden - Amalgamherstellern seit Jahrzehnten bekannt geworden ist: Dass Amalgam "Beschwerden oder Krankheiten hervorgerufen hat" (Loebich 1955).

[Schulmedizinisch falsche Diagnosen wie "Nervosität" - die Unterschlagung des Amalgam-Quecksilbers bei der Diagnose]

Akten: Was man bei der Diagnose nicht in
                          die Akten schreibt, das kann man auch nicht
                          diagnostizieren... Akten: Was man bei der Diagnose nicht in die Akten schreibt, das kann man auch nicht diagnostizieren, und so läuft das Amalgam-Verbrechen immer weiter und weiter...

Ähnlich bedenklich wie die Einordnung als "Placeboeffekt" ist es, wenn Vertreter der nicht-somatischen Medizin schon deshalb, weil mit routinemässiger rein schulmedizinischer Diagnostik "nichts" festzustellen ist, den jeweils Betroffenen einer ihrem Fachbereich entsprechenden Diagnose zuführen. Die ärztliche Ethik, auf die Häfner (1994) sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich beruft, gebietet es, die vorhandenen soma-bezogenen [den Körper betreffenden] diagnostischen Möglichkeiten zunächst auszuschöpfen, bevor Krankheitssymptome als angeblich "psychisch bedingt" klassifiziert werden (vgl. Eggenweiler 1985). Insbesondere die chronische Belastung mit Quecksilber als Folge einer langfristigen Hg-Dampf-Exposition ist im wissenschaftlichen Schrifttum immer wieder als Beispiel genannt worden für eine organisch bedingte Erkrankung, die von Unkundigen häufig als "just nerves" verkannt wird (so ausdrücklich bereits Ross et al. 1977; vgl. auch Langworth et al. 1992; Duhn 1990 passim [zerstreut]; Zampollo et al. 1987; Uzzell / Oler 1986; Hänninen 1982; Chang 1977; ebenso Bernhard / Lauwerys (1985) mit Hinweis auf die durch eine chronische Hg-Dampf-Exposition verursachten "Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen").

Unter Erweiterung des diagnostischen Spektrums auch auf solche bewährten medizinischen Diagnoseverfahren, deren wissenschaftliche (S.125)

Anerkennung noch aussteht, lassen sich sehr wohl - und zwar in grosser Zahl - die Fälle erkennen, in denen Amalgam nachweislich Ursache der Erkrankung war und ist. Dies kann auch die DGZMK mit ihrem eingangs hierzu zitierten Satz nicht in Abrede stellen.

[Die Diagnose durch Elektroakupunktur nach Voll (EAV)]

Elektroakupunktur: Teure Geräte werden
                            verkauft, und hohe Tarife werden verrechnet
                            und hohe Löhne von den Ärzten kassiert, aber
                            der Beweis, dass Amalgam die Ursache für
                            schwerste Störungen ist, wird von den
                            Regierungen und korrupten Richtern nicht
                            anerkannt, denn die Gift-Industrie wie die
                            Degussa müssten dann für alle Schäden
                            bezahlen... Elektroakupunktur: Teure Geräte werden verkauft, und hohe Tarife werden verrechnet und hohe Löhne von den Ärzten kassiert, aber der Beweis, dass Amalgam die Ursache für schwerste Störungen ist, wird von den Regierungen und korrupten Richtern nicht anerkannt, denn die Gift-Industrie wie die Degussa müssten dann für alle Schäden bezahlen...

Dies alles war auch auf seiten der Amalgamhersteller bekannt; denn dort pflegte z.B. der Amalgamhersteller Degussa AG enge fachliche Kontakte zu dem u.a. als Fortbildungsreferent zur "Diagnose der Amalgamintoxikation" anerkannten Experten Thomsen.

In seinen Fortbildungsseminaren wies auch Thomsen regelmässig auf die Unzulänglichkeit einer ausschliesslich schulmedizinischen Diagnostik bei der Erkrankung "Amalgamintoxikation" hin und lehrte die Kollegen, in diesen Fällen die Elektroakupunktur nach Voll (EAV) als Diagnoseverfahren einzubeziehen - ein medizinisches Verfahren, dessen wissenschaftliche Anerkennung noch aussteht, und das, so bewertet die Degussa AG in ihrer Werbeanzeige die EAV-Praktizierung durch Thomsen, "er seit vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet." (siehe oben III. 4.)

Gerade weil Thomsen Fälle toxischer Schädigungen durch Amalgam erfolgreich mit Hilfe der EAV diagnostizieren konnte, und weil er mit der Untersuchung auf gesundheitliche Auswirkungen zahnärztlich verwendeter Legierungen eine hervorragende internationale Anerkennung erworben hatte, wurde er bei der Werbekampagne für ein neues Firmenprodukt (Edelmetallegierung) als Gewährsmann von der Degussa AG eingebracht.

[Die Amalgamproduzenten produzieren und verkaufen nachweislich ein Gift - und können sich nicht herausreden]

Demonstration 1995 gegen die
                  blinde und korrupte Bundesregierung, eines der
                  Transparente gegen Amalgam
Demonstration 1995 gegen die blinde und korrupte Bundesregierung, eines der Transparente gegen Amalgam.

Veranstalter: PAIN = PAtienten-INitiative Amalgamgeschädigter Essen e.V.

in Zusammenarbeit mit dem

BBFU = Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte,
insbesondere Amalgam und Palladium
Ort:Presseclub, Bonn, Heinrich-Brüning-Str. 20
Datum: 14.06.1995, 12.00 bis 18.00 Uhr


Gewährleistet war damit auch ihr Wissen, dass Fälle gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam existieren und mit der EAV erfolgreich zu diagnostizieren waren. Bei den Amalgamherstellern (S.126)

bekannt war daher erst recht, dass der eingangs hierzu zitierte Satz der DGZMK allenfalls eine Aussage über die Ungeeignetheit wissenschaftlich anerkannter Untersuchungsverfahren bei der Diagnose toxischer Schädigungen durch Amalgam enthielt, nicht jedoch eine Angabe über die Zahl der tatsächlich durch toxische Amalgamwirkungen Erkrankten.

Demnach sind zahlreiche Sätze als "Begründung" einer angeblichen uneingeschränkten Harmlosigkeit des Amalgams formuliert worden, die einer Überprüfung nicht standhielten. Dies war für die Amalgamhersteller, soweit sie sich pflichtgemäss mit der Fachliteratur zur Amalgamproblematik befassten, klar erkennbar

- siehe z.B. das Schreiben des Amalgamherstellers Degussa AG vom 26.1.1984 mit dem korrekten Hinweis darauf, dass Amalgam bei elektrisch leitendem Kontakt mit anderen Legierungen zu "gesundheitlichen Störungen führen" kann.

Die Möglichkeit einer rechtlich relevanten Haftungsfreizeichnung durch Berufung auf erkennbar fehlerhafte Äusserungen egal welcher Provenienz [Herkunft] existiert nicht. (S.127)

[Die Justiz handelt aber weiterhin nicht: Die schwere Körperverletzung mit Amalgam ist weiterhin erlaubt und nicht verboten...]

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Quellen
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen,
                          Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten
                          106-107
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 106-107

Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen,
                          Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten
                          108-109
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 108-109
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 110-111
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 110-111

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 112-113
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 112-113
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 114-115
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 114-115

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 116-117
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 116-117
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 118-119
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 118-119

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 120-121
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 120-121
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 122-123
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 122-123

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 124-125
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 124-125
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen -
                          Elektroakupunktur, Seiten 126-127
Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur, Seiten 126-127





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Bildernachweis

-- Strauss als Wendehals: http://www.zsm.mwn.de/events/egg_exhibit.htm

-- DGZMK Logo: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/6_02/pages2/zmed2.htm

-- Schulmedizin, Ärzte am Krankenbett: http://www.forum-leberdialyse.de/german/marstherapie.htm

-- Akten: http://www.ag-bergischgladbach.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsver/index.php

-- Elektroakupunktur: http://www.heilpraktiker-wolf.de/eavmess.html

-- Demo-Plakat gegen Amalgam: http://www.pain-essen.de/verein/ahearing.htm



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