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Kieler Amalgam-Gutachten

III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam

III. 7. Verarbeitungsfehler [bei Amalgamfüllungen - die verweigerte Aufklärung - die bewusste schwere Körperverletzung bei Millionen von Menschen durch die Amalgam-Verbrecher]

Abschrift von Michael Palomino (2007 / 2015); Fotos ergänzt (2008)

Die
                          Lügengeschichten der Comics werden in der
                          Industrie weitergesponnen. Wie die Düsentriebs
                          erfindet die Industrie Sachen, die auch
                          schädlich sind, und gibt es dann nicht zu...
Die Lügengeschichten der Comics werden in der Industrie weitergesponnen. Wie die Düsentriebs erfindet die Industrie Sachen, die auch schädlich sind, und gibt es dann nicht zu...


Deutscher Bürgergruss "bsst" ab
                          1933: Diese Verhaltensweise ist in der
                          korrupten Industrie bis heute üblich, z.B. im
                          Amalgambereich...
Deutscher Bürgergruss "bsst" ab 1933 (Karikatur des Nebelspalter im Jahre 1933 über das neue Verhalten der deutschen Bevölkerung in der Hitler-Diktatur): Dieses Verhalten ist in der korrupten Industrie bis heute üblich, z.B. im Amalgambereich...


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7.

[Die Amalgam-Industrie spielt bewusst mit dem Risiko]

Gesundheitliche Schäden, die infolge der Fehlerhaftigkeit der Anwendung eines Arzneimittels entstehen, sind im Regelfall möglicherweise nicht dem Arzneimittelhersteller anzulasten.

Anders ist es jedoch, wenn die Zahl der Fehlanwendungen - für den Arzneimittelhersteller erkennbar - in die Millionen geht, dadurch das Risiko einer zusätzlich gesteigerten Giftaufnahme mit gesundheitlichen Schädigungen als Folge drastisch erhöht ist und der Arzneimittelhersteller seine Pflicht aus vorangegangenem Tun (Herstellung und Verkauf dieses Arzneimittels) verletzt, ausreichend deutlich hinzuweisen

- auf die einzelnen Erfordernisse einer korrekten, d.h. auch: für den Patienten möglichst risikoarmen Anwendung des betreffenden Arzneimittels

und

- auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen, welche die Fehlanwendungen dieses Arzneimittels beim Patienten haben können.

Dies bedeutet in bezug auf das Arzneimittel Amalgam

a)
Anfälligkeit des Amalgams gegenüber Verarbeitungsfehlern

[Ohne eine optimale Verarbeitung von Amalgam wird die Vergiftung noch viel schlimmer]

Die Hersteller dieses Arzneimittels hatten allen Anlass, sich der genannten Pflichtenstellung bewusst zu sein. Denn ihr Produkt Amalgam setzt im Falle von verarbeitungsbedingter verstärkter Korrosion nicht nur erhöhte Mengen toxisch wirksamer Legierungsbestandteile frei; es war vielmehr auch äusserst anfällig gegenüber Verarbeitungsfehlern verschiedenster Art. So äusserten sich im Hinblick auf Silberamalgam (S.93):

Haubeil (1957):

"Amalgam ist ... das empfindlichste Füllungsmaterial in bezug auf einwandfreie Qualität."

ders. (1953)
"Amalgam ... ist, was in der Regel viel zu wenig beachtet wird, das empfindlichste Füllungsmaterial in bezug auf Qualitätsbeeinflussung durch die Verarbeitungsweise; ..."

Bruhn (1953)
dahingehend, "dass ihr Erfolg oder Misserfolg aber völlig von der Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit in allen Einzelheiten abhängt."

Günther (1982 S.356)
"Kaum eine andere Massnahme zieht bei dem kleinsten Sorgfaltsmangel mit vergleichbar hoher Wahrscheinlichkeit den totalen Misserfolg - hier Sekundärkaries, Pulpitis [Entzündung des Zahnmarks], Papillitis [Entzündung des Sehnervenkopfes], desmodontale Schäden [Schäden an der Wurzelhaut von Zähnen], Myo-Arthropathie [Schmerzen und Beschwerden bei den Kiefergelenken und der Kiefermuskulatur] u.v.a. - nach sich, wie es bei der Amalgamfüllung der Fall ist. An der scheinbar simplen Behandlungsmassnahme scheiden sich also die sorgfältigen von den unsorgfältigen Zahnärzten oder die versierten von den nicht (oder noch nicht) versierten."

Neumeyer (1987)
"Die mögliche Qualität bzw. der klinische Erfolg der Amalgamfüllungstherapie ist dabei entscheidend von den Materialeigenschaften des Amalgams und, wie bei keinem anderen Material, von einer korrekten Verarbeitungstechnik abhängig."

(S.94)

Die aussergewöhnliche Anfälligkeit des Produkts Amalgam gegenüber Verarbeitungsfehlern war jedem Amalgamhersteller demnach bekannt. Gleichfalls bekannt war jedem ausreichend verantwortungsbewussten Amalgamhersteller die aus diesem Nachteil ihres Produkts und aus dessen Giftfreisetzungstendenz resultierende besondere Pflichtenstellung i.S.e. Produktbeobachtungspflicht.

b)
Häufigkeit von Verarbeitungsfehlern

Bei dieser Produktbeobachtung stellte sich die Situation wie folgt dar:

Schon in den siebziger Jahren sprachen Professoren der Zahnheilkunde von der "hoffnungslosen Situation der zahnärztlichen Werkstoffkunde in der Bundesrepublik" (Marx 1979; Rehberg 1972). Diese Klassifizierung ist nach Schuster (1979 S.32) auch in Zusammenhang mit der Häufigkeit von Verarbeitungsfehlern beim Legen von Amalgamfüllungen zu sehen.

In der Tat belegen zahnmedizinische Lehrbücher, Dissertationen und Fachaufsätze - im Wege einer hier zulässigen Extrapolation - eine millionenfache fehlerhafte Anwendung des Amalgams:

- Sauerwein
(1985 S.94, ebenso in der Vorauflage 1981): Unter der Kontrolle von Klinikassistenten gelegte Amalgamfüllungen waren zu "15 % mangelhaft und 6 % schlecht; alio loco [woanders] gelegte Amalgamfüllungen: 83 % negativ."

- Motsch
(1971 S.96): "Zahlreiche Untersuchungen vieler Autoren zeigen jedoch, dass in unserem Lande die Amalgamfüllungen in über 80 % der Fälle äusserst mangelhaft sind und nur wenige Jahre ihre Aufgabe erfüllen." (S.95)

- Schuster
(1979 S.22) stellt in seiner Dissertation "Über die Häufigkeit von Fehlern an Amalgamfüllungen" fest, "dass ich nicht eine einzige Amalgamfüllung gefunden habe, die jeder Kritik standhalten konnte."

- Rifi
(1980 S.1) belegt anhand ihrer eigenen Studie sowie anhand von Untersuchungen anderer Autoren, "dass die Zahl der unsachgemäss gelegten Amalgamfüllungen erschreckend gross ist."


[Den Amalgamherstellern sind die schlecht gelegten Amalgamfüllungen egal - die Kassen in Deutschland verrechnen 10 Minuten für eine Amalgamfüllung - der reelle Aufwand für eine Amalgamfüllung sind 40 bis 90 Minuten]

Amalgamherstellern, die sich pflichtgemäss mit der auf Amalgam bezogenen Fachliteratur befasst hatten, konnten diese Fakten nicht unbekannt geblieben sein (Sorgfaltsmängel bei der Amalgamverarbeitung beklagten bereits auch Kantorowicz (1958), Haubeil (1957), Fischer (1955), Scholz (1953) und Bruhn (1953)).

Die engen Kontakte zu Zahnmedizinern anlässlich von Fachkongressen, bei jeder Direktbelieferung (Degussa AG) des Zahnarztes vor Ort und bei weiteren Anlässen sowie auch die einschlägigen veröffentlichten zahnärztlichen Äusserungen boten den Amalgamherstellern zudem Einblick in die üblichen Praxisgegebenheiten. Es kann ihnen hierbei nicht verborgen geblieben sein, dass die für die freien Zahnarztpraxen pro Amalgamfüllung in Deutschland angesetzte Zeit -

10 Minuten (Schulz-Bongert 1991; vgl. bereits auch Strunz 1956 S.133: 11 Minuten), dazu im Gegensatz die Situation in der Schweiz: 50 Minuten für eine dreiflächige Amalgamfüllung (Lutz 1994) -

nur einen Bruchteil des Zeitraums ausmachte, der für das Legen einer fachgerechten Amalgamfüllung erforderlich war. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (1994 b; dies. [dieselbe] 1987) (S.96)

nannte hierfür einen Zeitaufwand von 45 Minuten (ebenso Jurklewicz 1988). Ketterl (1994, 1991), Direktor der Universitätszahnklinik Mainz, stellte fest: "Dabei ist für die kunstgerechte Verarbeitung des Amalgams viel Zeit erforderlich", die nach Angaben Ketterls "über eine Stunde hinaus betragen" konnte. Je nach Tiefe des kariösen Defekts konnte die Amalgamtherapie pro Füllung beispielsweise in der Universitätszahnklinik Frankfurt / M. (1992)

"durchaus 1 - 1,5 Stunden in Anspruch nehmen."


Eine lege artis gelegte [vorschriftsgemäss gelegte] Amalgamfüllung musste "mit einem nicht zu unterschätzenden technischen und zeitlichen Aufwand erkauft werden, der sich in erheblichen Mehrkosten manifestiert" (Krejci 1993). Bereits Rheinwald (1955) nannte in der "Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift" als Voraussetzung für die Minderung des Risikos gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam: "Die Bearbeitung erfordert aber einen Zeit- und Arbeitsaufwand, der nicht geringer ist als für eine gegossene Metallfüllung." Ebenso schrieb Maschke (1930) unter Berufung auf einen Bericht des Komitees für wissenschaftliche Erforschung der Dental Society des Staates New York:

"Eine gute Amalgamfüllung ist keine billige Füllung; sie erfordert genau soviel Arbeit wie eine Goldfüllung, wenn sie so gemacht wird, wie sie sein soll."

[Das ist teures Gift, das ist eine Volksvergiftung...]

Es wurde im zahnmedizinischen Schrifttum (Pieper 1989; Schlüter 1988; Jurklewitz 1988, Zappenfeld 1988) zudem ganz offen eingeräumt, dass die Reduzierung des ausserhalb von Universitätszahnkliniken pro Amalgamfüllung angesetzten Zeitraums auf einen Bruchteil des eigentlich erforderlichen Zeitaufwandes Qualitätseinbussen zur Folge haben musste - Qualitätseinbussen, die für den Patienten eine Risikoerhöhung im (S.97)

Hinblick auf toxische Amalgamschädigungen bedeuteten. Der Hauptschriftleiter der Zeitschrift "Zahnärzteblatt Baden-Württemberg", Holfeld (1991), verdeutlichte ausdrücklich den Bezug zum Ausmass der Quecksilberbelastung des Patienten mit den Worten:

"Hochschulfüllungen haben eben mit Praktikerfüllungen nichts zu tun, denn kein Zahnarzt kann bei der gegenwärtigen und zukünftig noch geringer werdenden kassenzahnärztlichen Entlohnung solche Füllungen überhaupt ökonomisch fertigen. Wenn man also als fortgebildeter Zahnarzt weiss, dass der Bestand und die möglichst geringe Quecksilberbelastung des Organismus von der qualitativen Durchführung einer Amalgamrestauration abhängt, dann spätestens muss jetzt der Frust aufkommen."

Sogar im Ausland war das in Deutschland praktizierte überwiegend negative Qualitätsniveau der Amalgamfüllungstherapie bekannt: Lutz (1994; ders. 1995), Universitätszahnklinik Zürich, stellte auf die Verhältnisse in Deutschland bezogen fest: "Unter den Vorgaben der GKV (kostenbezogene Zeitbudgets für einzelne therapeutische Leistungen) ist auch bei Verwendung von Amalgam eine qualitative annehmbare Füllungstherapie nicht möglich." "Seit Jahrzehnten ist das Amalgam", so schlussfolgert Krejci (1993), "auf breiter Basis mit niedrigster Füllungsqualität ... untrennbar verknüpft. Das Ende dieses Amalgamzeitalters hätte längst eingeläutet werden müssen."

Auch den - sich pflichtgemäss informierenden - Amalgamherstellern in Deutschland war durchaus bewusst, dass die meisten der hier in freien Zahnarztpraxen gelegten Amalgamfüllungen keine lege artis [vorschriftsgemässe] Füllungen waren (S.98).

c)
Gesundheitliche Auswirkungen von Verarbeitungsfehlern

Die gesundheitlichen Folgen einer derartigen Therapie mit Amalgam wurden im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte im Fachschrifttum wie folgt beschrieben:

- "Zur Intoxikation kann es beim Patienten via Amalgamfüllung kommen" durch eine "fehlerhafte Vernachlässigung der Regeln zur Handhabung und Verarbeitung der Amalgamkomponenten",

so Günther (1982 S.574), ehem. Professor an der Universitätszahnklinik Hamburg, in seinem Kompendium zur zahnärztlichen Begutachtungskunde.

- "Verarbeitungsfehler aber und ungenügende Bearbeitung nach dem Abhärten lassen die Möglichkeit zur Bildung von Korrosionserscheinungen entstehen, bei denen einzelne Bestandteile des Amalgams in Lösung gehen und Veränderungen im Organismus bewirken können, sei es im Sinne einer Sensibilisierung oder eines Direktschadens." (Rheinwald 1973)

- Ein "schlechtes und gefährliches Amalgam" kann nach den Warnungen Hartlmaiers (1975), Schriftleiter der Zeitschrift "Zahnärztliche Mitteilungen" und Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Zahnärzte, entstehen, "wenn die Verarbeitungsvorschriften nicht lückenlos erfüllt werden."

- Die "Zahnärztlichen Mitteilungen" (1966) mahnten zur Sorgfalt mit den Worten: " ... durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis der speziellen Schwierigkeiten der Verarbeitung könnten gesundheitliche Schäden hervorgerufen werden." Hiermit referierten die "Zahnärztlichen Mitteilungen" den Inhalt eines Gutachtens der Universitätszahnkliniken Mainz und Münster aus dem Jahre 1966 (S.99).

- Knolle (1966), später Vorsitzender der Aufbereitungskommission B9 des Bundesgesundheitsamts und Mitglied der Arzneimittelkommission Zahnärzte, beschrieb die

"toxischen Schädigungen",

"die dann zu erwarten sind, wenn in der Handhabung oder Verarbeitung von Behandlungsstoffen Fehler unterlaufen"; hierbei stellt Knolle fest, "dass das Verhalten des Cu-Amalgams und des Silber-Amalgams sich in biologischer Hinsicht nur quantitativ, jedoch nicht grundsätzlich unterscheidet."


[Die Warnung der Universitätszahnklinik Mainz über die Krankheiten durch Amalgam: Chronische Vergiftungen möglich - Testmethoden von Leber und Nieren sind unbefriedigend - Krankheitsbilder]

- Aus der Universitätszahnklinik Mainz (Grasser 1958) wurde insbesondere im Falle nicht sachgemässer Verarbeitung des Amalgams die Warnung bekannt:

"So  k ö n n e n  bei Anwesenheit inhomogener oder heterogener Metalle oder Legierungen fortlaufend Metallionen vom Organismus aufgenommen werden und unter Umständen zu

chronischen Vergiftungserscheinungen

führen. Zum anderen sind durch den Lösungsvorgang mehr oder weniger grosse Potentialdifferenzen im Munde vorhanden.

Durch die Abnutzung derartiger Metalle beim Kauen, durch das In-Lösunggehen der Metallionen und durch die elektrischen Erscheinungen  k a n n  es, wie bereits gesagt, zu

chronischen Intoxikationen [Vergiftungen]

und zu herdartigen Störfeldern [innerhalb der Energieströme im Körper] kommen. Als Folge davon sind Allgemeinstörungen, wie starke Müdigkeit und Abgeschlagenheit (S.100),

Appetitlosigkeit, Gereiztheit und Unlust zur Arbeit, Anfälligkeit gegenüber Infekten und erhöhte Wetterempfindlichkeit oder Beschwerden von seiten der einzelnen Organe beschrieben worden, die sich entweder in chronischen Gastritiden [Magenschleimhautentzündung], Cholecystopathien [Gallenblasenentzündung] und anderen intestinalen [den Darm betreffenden] Krankheiten wie chronische Colitis [Dickdarmentzündung], dauernde Obstipation [Verstopfung] bemerkbar machen. Bei einer anderen Gruppe sollen Herz- und Kreislaufinsuffizienz oder Störungen im Sinne einer vegetativen Dystonie [Störung der Muskelspannungen] mit Nervosität, Herzstechen, Druck in der Herzgegend, mangelnde Konzentrationsfähigkeit im Vordergrund stehen. Auch polyneuritische [mehrfache Nervenentzündung] Symptome und Depressionszustände wurden in diesem Zusammenhang genannt. ...

Es scheint, dass die üblichen Leber- und Nierenfunktionsprüfungen - wie uns die Befunde der konsultierten Med. Poliklinik der Universität zeigten - für die Erfassung einer Metall-Intoxikation, besonders einer beginnenden Metall-Intoxikation an diesen Organen, nicht ausreichen.

An Krankheitsbildern, die mit diesem Fragenkomplex in Verbindung stehen können, werden Erkrankungen des Parodontiums [Zahnbett], wie z.B. verschiedene Formen der Gingivitis [Mundschleimhautentzündung an der Gingiva], genannt, weiterhin Leukoplakie [weissfleckige Entzündung von Mundschleimhaut und Genitalschleimhaut] und Lichen ruber planus-ähnliche Zustandsbilder [juckende Knötchen mit oder ohne Schuppen], an der Zunge die verschiedensten Formen der Glossitis [Zungenentzündung] und Glossodynie [Neuralgie der Zunge: Plötzlich auftretende Nervenschmerzen an der Zunge], im Gesichts-Kieferbereich mehr oder weniger hartnäckige Neuralgien [Schmerzen im Bereich von Nerven, ohne dass eine Entzündung vorliegt] und neuralgieforme Zustände, auf die Rheinwald, Thielemann, Schmitt, Schriever und Diamond, Spreng u.a. hingewiesen haben.

Auch wir haben einige Erkrankungen dieser Art bei Anwesenheit von edlen und unedlen zahnärztlichen Materialien in ein und derselben Mundhöhle, beim Vorhandensein von hohen Spannungen also, beobachtet, die bei Gleichschaltung bzw. nach Entfernung der unedlen Elemente zum Abklingen kamen. ... (S.101)

Galvanische Ströme in der Mundhöhle und dadurch  m ö g l i c h e  gesundheitliche Störungen bzw. Erkrankungen sind seit langem bekannt. Sie werden verursacht durch die Vielzahl der in der Mundhöhle verarbeiteten zahnärztlichen Materialien und  k ö n n e n  neben dem Entstehen von Spannungen auch durch

Schwermetallintoxikation

schädlich werden.

Von den untersuchten zahnärztlichen Materialien waren die Messergebnisse des

Amalgams

auffällig: Frisch angerührtes Amalgam ergab im Modellversuch und in vivo Anfangspotentialdifferenzen von über 950 mV."


[Tagungsbericht der Bezirkszahnärztekammer Nordbaden 1956]

- Die "Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung" hob Haubeil (1957) gleich zu Beginn seines Tagungsberichts - Bezirkszahnärztekammer Nordbaden, wissenschaftliche Fortbildungstagung am 27.10.1956 - in der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Welt / Reform" hervor.


[Schlussfolgerung: Amalgam wird noch giftiger bei unrichtiger Verlegung, als es sonst schon ist - und der Industrie ist das egal]

Die Amalgamhersteller haben eine Ware, ein Arzneimittel, produziert und in Verkehr gebracht. Ihnen war von vornherein bekannt, dass ihre Ware einen hochtoxischen Schadstoff enthielt und freisetzte. Es war ihnen des weiteren bekannt, dass eine erhöhte Korrosion ihres Produkts im Munde der Patienten zu einer verstärkten Giftfreisetzung und Giftaufnahme mit den in der Literatur beschriebenen gesundheitlichen Schädigungen führte. Schliesslich beobachteten sie, wie in erheblichem Umfang solche Füllungen gelegt wurden, die (S.102)

- zusätzlich zu der ohnehin bei Amalgam unvermeidbaren Giftaufnahme mit den Folgen gesundheitlicher Gefährdungen -

verstärkte korrosionsbedingte Selbstauflösungsprozesse infolge von Verarbeitungsfehlern aufwiesen und Giftabgaben in den Organismus verursachten, welche die Schadenshäufigkeit und Schadensintensität noch einmal gravierend vergrösserte.

[Die Justiz sagt auch nichts - der Kreislauf: Amalgam-Kranke - mehr Medikamente verkaufen
Die Justiz der "zivilisierten" "Ersten" Welt ist bis heute nicht bereit, die Amalgamindustrie wegen millionenfacher Körperverletzung durch Amalgam anzuklagen und Amalgam endlich zu verbieten. Stattdessen kann die Chemieindustrie durch die Amalgamkrankheiten mehr Medikamente verkaufen. Das funktioniert ja prächtig, und die Justiz greift nicht durch].


d)
Folglich gebotene Massnahmen

[Die Amalgamindustrie verweigert jegliche Aufklärung]


Dies beobachteten die Amalgamhersteller. Die gebotenen Schlussfolgerungen haben sie daraus jedoch nicht gezogen.

Es war, wie dargelegt, z.B. eine intensive Prüfung geboten

a)
ob die weitere Produktion des Amalgams angesichts der beim Patienten mit diesem Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken vertretbar war

und - im Falle einer Fortführung der Produktion -

b)
welche Gegenmassnahmen geboten waren mit dem Ziel, die Risiken für die mit Amalgam behandelten Patienten einzugrenzen.

Diese Gegenmassnahmen wären u.a. gewesen:

- Aufklärung darüber, dass jede Amalgamfüllung Quecksilber freisetzt, solange sie sich im Munde befindet

- Aufklärung darüber, dass in bezug auf beruflich oder anderweitig besonders Hg-Exponierte ein erhöhtes Risiko besteht, durch die zusätzliche Hg-Belastung als Folge von Amalgam gesundheitliche Beschwerden zu verursachen. (S.103)

- Aufklärung darüber, wie unterschiedlich innerhalb einer Gruppe von Exponierten die individuelle Reaktion auf Quecksilber (aus Amalgamfüllungen) ausgestaltet sein kann.

- Aufklärung darüber, welche Personengruppen besonders empfindlich auf Quecksilber aus Amalgam reagieren.

- Aufklärung darüber, bei Verletzung welcher Verarbeitunsvorschriften eben nicht nur die Haltbarkeit der Füllung verschlechtert wird, sondern zusätzlich auch die Gesundheit des Patienten in verstärktem Masse gefährdet ist.

- Aufklärung darüber, welche Obergrenze beim Legen von Amalgamfüllungen allgemein (hierzu Forth 1990) und beim Legen grösserer Füllungen innerhalb eines begrenzten Zeitraums (hierzu Motsch 1971 S.74) einzuhalten ist.

- Aufklärung darüber, welche Kombination mit anderen Metallen im Mund - insbesondere bei metallischem Kontakt - zu vermehrten Auflkösungserscheinungen am Amalgam, entzündlichen Erscheinungen am Parodontium [Zahnhalteapparat] und Allgemeinstörungen (Walkhoff / Hess 1960 S.119) führen sowie verursachen kann, dass Silberamalgam "dem Organismus einverleibt" (Spreng 1955) wird, welche Kombination also "zu vermeiden ist" (Philips 1991 S.301 und 324; Knappwost 1988, abgedr. auch 1992; Knappwost et al. 1985; Marxkors et al. 1985) bzw. als "unzulässig" (Spreng 1955) und als "kontraindiziert" (Riethe 1985) bewertet werden muss (vgl. auch Blumenröhr 1990 S.66).

- Aufklärung darüber, dass - zumindest bis 1989 - sämtliche Angaben über das Ausmass der Metallfreisetzung aus Amalgamfüllungen nach verbreiteter Ansicht immer nur Teilmengen betrafen; nicht einmal auf Quecksilber bezogen war die Gesamtfreisetzungsrate (S.104)

bekannt (Marek 1992; Heintze et al. 1983).

- Aufklärung darüber, welche zusätzlichen - über die sog. wissenschaftlich anerkannten Methoden hinausgehenden - diagnostischen Massnahmen bei Verdacht auf toxisch bedingte Amalgamschädigung ratsam waren und sind, um möglichst bald weitere gesundheitliche Verschlimmerungen bei den Betroffenen zu verhindern.

- Aufklärung darüber, welche Schutzmassnahmen beim Ausbohren alter Amalgamfüllungen zur Verminderung einer durch Bohrstaub und Hg-Dämpfe drohenden massiven zusätzlichen Quecksilberexposition geboten waren und sind (Wannenmacher (1969) forderte bereits vor mehr als 20 Jahren: "Racheneingang abdecken"; ähnlich Marxkors / Wannenmacher 1967 S.17 und schon El Cheikh 1927; vgl., auch National Board of Health and Welfare 1994).

- Aufklärung darüber, dass Gesundheitsschäden durch Amalgam kassenzahnarztrechtlich vorprogrammiert sind, wenn das zahnärztliche Honorar pro Amalgamfüllung nur einen Bruchteil des für eine fachgerechte Füllung erforderlichen Zeitaufwands zulässt und private Zuzahlungen des Patienten rechtlich ausgeschlossen sind.

[Der Kreislauf zwischen Amalgam-Verbrechern und Chemie-Verbrechern
Bei der Liste der unterlassenen Aufklärung ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die Amalgam-Fabrikanten planmässig die Bevölkerung vergiften, damit die Chemieindustrie mehr Medikamente verkaufen kann. Die Volksvergiftung bzw. die massenweise schwere Körperverletzung mit Amalgam und die Erhöhung der Medikamentenverkäufe und der Verkäufe von "Therapien" der Chemieindustrie gehen Hand in Hand. Dabei werden die Menschen durch die chemischen Medikamente dann nur noch mehr vergiftet, also wiederum Volksvergiftung bzw. massenweise schwere Körperverletzung. Aber die Regierungen und die Justiz der "zivilisierten" "Ersten" Welt wollen diesen Kreislauf nicht bemerken und schützen die Verbrecher der Industrie sogar als deren reiche "Freunde". Aber es kommen eben nur Leute an die Regierung, die gesund sind und keine Amalgamsensibilität haben. Deswegen erkennen die Regierungen den Kreislauf nicht...]


e)
Das Verhalten der Amalgamhersteller [Lügen statt Aufklärung - die Schuld der Amalgamindustrie wird unendlich]

Diese Aufklärung ist von den Amalgamherstellern unterlassen worden. Insbesondere versäumten die Herstellerfirmen die erforderliche Richtigstellung, als die oberste Arzneimittelbehörde (BGA 1992 a) in einer Informationsschrift für Fachleute und Laien wahrheitswidrig - und die Patienten zusätzlich gefährdend - behauptet, Amalgam sei ein "schnell" zu verarbeitendes Material. (S.105)

Darüber hinaus bestritt die Degussa AG (1987) entgegen dem in der Fachliteratur dokumentierten Kenntnisstand zur Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung (Haubeil 1957; weitere Nachweise seitdem: siehe oben III. 7. c)) die Giftwirkung ihres Firmenprodukts mit dem Satz: "Eine Amalgamfüllung wird durch schlechte Verarbeitung nicht zum 'Gift', Haltbarkeit und Farbbeständigkeit werden jedoch beeinträchtigt." Mit dieser Formulierung wurde die gesundheitliche Relevanz der Anfälligkeit des Firmenprodukts Amalgam gegenüber Verarbeitungsfehlern verbal verdeckt mit der Folge, dass die im Fachschrifttum beschriebene Gesundheitsschädlichkeit nicht fachgerecht gelegten Amalgams für Aussenstehende nicht erkennbar wurde. Es besteht Anlass zu der Annahme, dass die Fortdauer bereits eingetretener und das Neuentstehen zusätzlicher Amalgamschädigungen hierbei von den für Amalgam verantwortlichen Firmen-Mitarbeitern billigend in Kauf genommen wurden.

Nicht nur durch Unterlassen, sondern zusätzlich auch durch positives tun dieser Art haben daher die Autoren solcher Äusserungen im Falle billigender Inkaufnahme in gravierender Weise Schuld auf sich geladen, die rechtlich zu würdigen ist.

[Non-gamma-2-Amalgam ist genau so giftig wie Gamma-2-Amalgam]

Keinesfalls entlastend kann die vor zwei Jahrzehnten begonnene Auslieferung eines zweiten Silberamalgam-Typs - der sog. Non-gamma-2-Amalgame - wirken.

Denn eine Minderung der Hg-Belastung pro Füllung im Vergleich zu den jahrzehntelang bis in die 90er Jahre hinein gebräuchlichen Gamma-2-Amalgamen  war und ist such mit dieser Amalgamsorte nicht zu erreichen: "Hinsichtlich der Quecksilberbelastung verhalten sich gamma-2-haltige sowie gamma-2-freie Amalgame gleich" (BGA 1993; ebenso BfArM 1994; vgl. (S.106)

auch BGA 1992 c; Holland 1993; Strietzel / Viohl 1992; Städtler / Udermann 1992; Okabe et al. 1987; Bingmann / Tetsch 1987; Geis-Gerstorfer / Sauer 1986; Brune 1986; Dérand 1986; Dérand / Johannson 1983; Herö et al. 1983). (S.107)

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Quellen
Kieler Amalgam-Gutachten:
                          Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
                          Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 92-93
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 92-93

Kieler Amalgam-Gutachten:
                          Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
                          Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 94-95
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 94-95
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 96-97
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 96-97

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 98-99
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 98-99
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 100-101
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 100-101

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 102-103
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 102-103
Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 104-105
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 104-105

Kieler
                          Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine
                          Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam,
                          Seinten 106-107
Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung, Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 106-107


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Bildernachweis

-- Lügengeschichte: Comics mit Düsentrieb: http://verzeichnisse.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/welcometoac/h2oraket.htm

-- deutscher Gruss "bsst": http://www.comdata123.com/eu/ch/nebelspalter-Hitler-Stalin1932-1939.html


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