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Terror-LehrerInnen

Hier sind Vorkommnisse des Machtmissbrauchs durch Lehrpersonen präsentiert, die den normalen kriminellen Alltag in der Schule darstellen - man fragt sich, wie die Kinder und Jugendlichen an den Staat glauben sollen, wenn Lehrpersonen sich solche antidemokratische Scheisse erlauben dürfen

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino (2008)

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Braunschweig 6.9.2010: Lehrpersonen dürfen Zensuren "fühlen" und "nach Gefühl" die Schüler und Schülerinnen beurteilen - oder verurteilen

Es ist ein Skandal: Ein Schüler hat einen Notenschnitt von 4,41, und die Lehrperson rundet auf 5 ab und der Schüler muss die Klasse wiederholen. Nun, das staatliche Schulsystem generiert sich so seine Gegner von allein. Aber lesen Sie selbst:

aus: Spiegel online: Gefühlte Fünf: Lehrer dürfen Noten falsch runden; 6.9.2010;
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,715966,00.html

<dpa

Lehrerin in Hannover: Großer Spielraum bei der Notengebung

Ein Schüler steht in Französisch rechnerisch bei 4,41, bekommt trotzdem eine Fünf und bleibt sitzen: Ist das gerecht? Es ist zumindest rechtens, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig. Lehrer dürfen bei der Notenvergabe von der errechneten Leistung abweichen.

Jedes Jahr an fast jeder Schule in Deutschland eröffnet der Noten-Basar. Lehrer hören dann Sätze wie: Wenn Sie mir noch eine Drei geben, kann ich meine Mathe-Fünf ausgleichen. Oder sie hören das Flehen um eine Vier in Deutsch, weil der Schüler mit einer weiteren Fünf nicht versetzt wird. Da drängen Schüler plötzlich darauf, ein freiwilliges Referat halten oder einen Nach-Test schreiben zu dürfen. Manchmal appellieren sie auch ans Gewissen der Lehrer.

Juristisch gegen eine Note vorzugehen ist hingegen nicht ganz so häufig. Doch die Eltern eines Siebtklässlers aus dem niedersächsischen Landkreis Helmstedt versuchten es - und scheiterten.

Denn Lehrer genießen viel Freiheit bei der Vergabe von Noten, auch wenn es dabei immer wieder alles andere als gerecht zugeht. Das Verwaltungsgericht hat jetzt diese Freiheit noch einmal betont: Demnach müssen sie nicht unbedingt die Note vergeben, die sich rechnerisch aus den Einzelleistungen eines Schülers ergibt.

Die Eltern wehrten sich dagegen, dass ihr Sohn in Französisch die Note 5, mangelhaft, bekommen hatte und nicht in die achte Klasse des Gymnasiums versetzt worden war. Der Durchschnitt aller schriftlichen und mündlichen Französisch-Noten des Jungen lag bei 4,41. Das hätte zu einer Vier abgerundet werden müssen, finden die Eltern.

Die Lehrerin gab dem Jungen aber eine Fünf und begründete das mit einer "negativen Tendenz" und damit, dass dem Schüler grundlegende Kenntnisse fehlten: Er "begreife die grammatikalischen Zusammenhänge nicht und könne sich sowohl mündlich als auch schriftlich nur selten in kompletten Sätzen äußern", heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig (AZ 6 B 149/10). Weil der Junge zudem eine Fünf in Mathe hatte, wurde er nicht versetzt.

Der Eilantrag der Eltern hatte zum Ziel, den Jungen vorläufig in die achte Klasse zu versetzen, bis die Notenfrage in Französisch geklärt sei. Das lehnte das Gericht jetzt ab und begründete: Lehrern stehe ein Beurteilungsspielraum zu, sie müssten bei der Notenvergabe "in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornehmen". Allerdings müssten die Lehrkräfte nachvollziehbar begründen können, dass ein tragfähiger Grund dafür bestehe, vom rechnerischen Durchschnittswert abzuweichen. Da dies in dem vorliegenden Fall geschehen sei, sei die Französisch-Note des Jungen rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung.

otr/dpa/apn>


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Welt online, Logo

25.1.2010: Grundschullehrerinnen verbreiten bei Mädchen eine Angst vor Mathe

aus: Welt online: Bildung: Lehrerinnen impfen Mädchen Mathe-Ängste ein; 25.1.2010;
http://www.welt.de/wissenschaft/article5977165/Lehrerinnen-impfen-Maedchen-Mathe-Aengste-ein.html

<Grundschullehrerinnen, die selbst schwach in Mathematik sind, übertragen ihre Rechen-Ängste auf Mädchen: Das haben US-Forscher jetzt erstmals nachgewiesen. Demnach reiche ein einziges Schuljahr, um Mädchen den Irrglauben zu vermitteln, dass sie von Natur aus schlechter im Rechnen und besser im Lesen sind.

Wissenschaftler der Universität von Chicago haben bei einer Untersuchung mit 17 Lehrerinnen der Ersten und Zweiten Klassen nachgewiesen, dass die Pädagoginnen ihre Mathe-Ängtse auf die Mädchen in der Klasse übertragen. Die Studienergebnisse wurden jetzt erstmals in den „Proceedings of the National Academy of Sciences“ (PNAS) vorgestellt.

Grundschullehrerinnen projizieren ihre Mathe-Ängste auf die Mädchen in der Klasse.

Der Studie zufolge erbrachten Schülerinnen, die das stereotype Denken übernommen hatten, tatsächlich deutlich schwächere Leistungen in Mathe. Jungen blieben von ihm unbeeinflusst.

Um zu testen, inwieweit sich die Ängste einer Lehrerin auf ihre Schülerinnen übertragen könnten, prüften die Forscher die Einstellung und Rechenkünste am Anfang und am Ende des Schuljahres. Dabei kam heraus, dass Mädchen, die sich dem Vorurteil angeschlossen hatten, in Mathe auf einer Bewertungsskala sechs Punkte hinter ihren unbeeinflussten Klassenkameraden und -kameradinnen zurückblieben: 102 zu 108 Punkten.

Das amerikanische Schulsystem unterscheidet sich vom deutschen unter anderem darin, dass Lehrer ihre Klassen jeweils nur ein Jahr behalten. Amerikanische Grundschullehrer sind etwa zu 90 Prozent weiblich und werden während des Studiums nur minimal auf Mathematik vorbereitet, erläutert das Team um Sian Beilock.

Aus anderen Studien ist bekannt, dass angehende Grundschullehrerinnen mehr Angst vor Mathe haben als Studenten aller anderen Fachrichtungen. Der Fakt, dass das stereotype Denken nicht auf Jungen abfärbte, erklären die Psychologen damit, dass Kinder in diesem Alter vor allem auf gleichgeschlechtliche Rollenmodelle fixiert sind.

dpa/oc>

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27.3.2012: Terror-LehrerInnen bewerten Arbeiten von Arbeiterkindern automatisch schlechter - und die Eltern stört es nicht einmal - Studie: "Herkunft zensiert"

aus: 20 minuten online: Unbewusste Beurteilung? Schlechtere Noten für Arbeiter-Kinder; 27.3.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schlechtere-Noten-fuer-Arbeiter-Kinder-11176546

<von Simona Marty -

Kinder aus Arbeiterfamilien erhalten bei gleicher Leistung tiefere Noten, so eine Studie. Brisant: Ihre Eltern scheinen sich nicht einmal daran zu stören.

Obwohl sie bei Prüfungen gleich gut abschneiden, werden Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern von Lehrern schlechter bewertet. Zu diesem Schluss kommt die Studie «Herkunft zensiert» vom Bildungsforscher Franz Baeriswyl der Universität Freiburg und seinen deutschen Kollegen.

Vor allem bei der Beurteilung, ob ein Kind ins Gymnasium soll oder nicht, sei dieser Effekt besonders ausgeprägt: «Obwohl wir den Grund dafür nicht genau eruieren können, wird sich der Lehrer wohl unbewusst überlegen, welche Hilfeleistungen die Eltern dem Kind im Gymnasium künftig bieten können», so Baeriswyl (siehe Interview rechts).

Beat W. Zemp überraschen diese Ergebnisse nicht. Dass Arbeiterkinder jedoch seltener ins Gymnasium geschickt werden, liegt laut dem Lehrerverbandspräsidenten jedoch an den Eltern. «Eltern aus bildungsnahen Schichten interessieren sich mehr für die Ausbildung ihrer Kinder. Sie fragen bei den Lehrern nach deren Leistungen. So wird der Fokus automatisch verschoben.»

Auch die neusten Erkenntnisse von Baeriswyl unterstützen diese These: So würden Eltern die ungleiche Beurteilung der Lehrer gar nicht als ungerecht wahrnehmen. CVP-Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, ZH) sieht darin vor allem eine Begründung: «Diese Eltern kennen unser Schulsystem nicht und können daher nicht richtig einschätzen, was eine falsche Beurteilung für Konsequenzen nach sich ziehen kann.» >


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n-tv online, Logo

Deutschland 7.11.2012: Dem Kind den Mund mit Tesafilm zukleben ist eine "entwürdigende Massnahme"

aus: n-tv online: Kündigung angemessen: Lehrerin verklebt Schülermünder; 7.11.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Lehrerin-verklebt-Schuelermuender-article7689281.html

<Lehrer können ein Lied davon singen - Schüler können nerven. Aber um sie zu disziplinieren, sollten die Pädagogen besser bei den konventionellen Methoden bleiben. Mit Tesafilm die Münder der Störenfriede zu verkleben, gehört in jedem Fall nicht dazu.

Ein Lehrer, der seinen Schülern zu Disziplinarzwecken die Münder mit Tesafilm zuklebt, darf von seinem Arbeitgeber gekündigt werden, entscheidet das Bundesarbeitsgericht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Maßnahme nur zum Spaß erfolgt ist.

In dem verhandelten Fall stritten eine ordentlich gekündigte Grundschullehrerin und ihr Arbeitgeber, das Land Sachsen-Anhalt, um die Entlassung der Pädagogin. Die Lehrerin hatte während einer Unterrichtsstunde zwei Schülern der ersten Klasse den Mund mit durchsichtigem Tesafilm zugeklebt. Der Arbeitgeber war der Meinung, es habe eine unzulässige Erziehungsmaßnahme vorgelegen, und kündigte daher das Arbeitsverhältnis fristgemäß.

Gegen diese Kündigung erhob die Lehrerin Kündigungsschutzklage. Sie meinte, das Zukleben der Münder geschah nicht zu Disziplinarzwecken, sondern scherzhaft. Sie habe sogar auf Wunsch der Schüler das Zukleben wiederholt. Alle Schüler hätten die Angelegenheit als Spaß empfunden. Beide Vorinstanzen gaben der Klage statt. Daraufhin legte das beklagte Land Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt ein.

Das Bundesarbeitsgericht sah in dem Zukleben der Schülermünder mit Tesafilm zu Disziplinierungszwecken einen geeigneten Grund zur fristgemäßen, ordentlichen Kündigung. Denn in einem solchen Fall liege ein massiver Verstoß gegen die Pflichten einer Erzieherin vor. Es bedürfe in Anbetracht eines so schwerwiegenden Pflichtenverstoßes auch keiner vorherigen Abmahnung.

Kein zulässiges Erziehungsmittel

Das Zukleben eines Kindermundes ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes eine entwürdigende Maßnahme. Die Kinder werden dadurch zum Gespött anderer Personen, insbesondere von Freunden und Klassenkameraden. Sie seien deren Verachtung ausgesetzt. Damit werden die Selbstachtung und das Ehrgefühl des betroffenen Kindes erheblich beeinträchtigt. Zum Erziehungsauftrag einer Grundschullehrerin gehöre aber, dass die Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zum verantwortlichen Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen. Danach stelle das Zukleben eines Schülermundes kein zulässiges Erziehungsmittel dar.

Des Weiteren sei nach Ansicht des Gerichtes zu beachten, dass es nicht darauf ankomme, ob die entwürdigende Maßnahme vom betroffenen Kind tatsächlich als Verletzung aufgefasst und gefühlt oder ob sie als "spaßig" empfunden werde. Entscheidend sei vielmehr die objektive Eignung als entwürdigend.

Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt zurück. Die Pädagogin habe den Sachverhalt anders geschildert als das beklagte Land und es sei nicht ersichtlich gewesen, welchen der beiden Geschehensabläufe das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt seiner Entscheidung zugrundegelegt habe.

Quelle: n-tv.de, awi>


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29.9.2013: Dicke Kinder erhalten schlechter Noten - Kinder mit bestimmten Namen erhalten schlechtere Noten

aus: Spiegel online:
Ungerechtes Bildungssystem: Dicke Kinder, schlechte Noten; 29.9.2013;
http://www.spiegel.de/schulspiegel/dicke-kinder-bekommen-schlechtere-noten-in-der-schule-a-925100.html

<Noten sollen die Leistung von Schülern messen, doch es geht nicht immer fair zu. Nach SPIEGEL-Informationen haben dicke Kinder seltener gute Zensuren als schlanke. Der negative Effekt besteht offenbar unabhängig vom sozialen Status der Familie.

Eine schöne Schrift gibt Pluspunkte, Jungen mit dem falschen Vornamen hingegen haben es schwer - Pädagogen bewerten ihre Schüler oft nicht nur nach Leistung. Nach SPIEGEL-Informationen zeigt jetzt eine neue Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung: Auch übergewichtige Mädchen und Jungen haben in der Grundschule seltener gute Zensuren als ihre schlanken Klassenkameraden.

Die Studie der Forscher erscheint im Oktober in der "Zeitschrift für Soziologie". Demnach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass füllige Kinder im Fach Mathematik eine Eins oder eine Zwei bekommen, im Vergleich um mindestens zehn Prozent niedriger. Die Wissenschaftler arbeiten in ihrer Studie mit Daten des Robert Koch-Instituts und des Mikrozensus 2009. Konkret fragten sie, wie der Body-Mass-Index von Schülern mit deren Schulnoten sowie dem Übertritt aufs Gymnasium zusammenhängt – auch der gelingt adipösen Heranwachsenden seltener.

Dicke Kinder weisen zudem ein geringeres Selbstwertgefühl auf, schreiben die Autoren Marcel Helbig und Stefanie Jähnen. Der negative Effekt von Übergewicht auf die Schulleistungen bestehe unabhängig vom sozialen Status der Familie, aus der die Betroffenen kommen. Ob und wie stark Eltern und Lehrer den fülligen Kindern negative Eigenschaften zuschreiben, konnten die Wissenschaftler allerdings nicht klären.

Guter Jakob, schlechter Justin

Zahlreiche Studien haben schon untersucht, was die Notengebung beeinflusst. Immer wieder kommen Forscher zu dem Ergebnis: Eine Schulnote lässt sich nur zum Teil mit der Leistung eines Schülers erklären. So fanden Wissenschaftler der Unis Potsdam und Freiburg heraus, dass auch die Herkunft der Schüler mitbenotet wird. Weitere Einflussfaktoren: Hat ein Schüler ausländische Wurzeln? Und: Arbeitet er gewissenhaft?

Auch der Name spielt eine Rolle: Lehrer trauen kleinen Kevins und Justins nicht nur weniger zu als Kindern, die Alexander, Maximilian oder Jakob heißen. Sie benoten sie auch schlechter. Während bei Jakob sieben Rechtschreibfehler nicht so dramatisch sind, sind sie bei Justin eine Katastrophe. Immer wieder fordern Experten deswegen, Schulnoten abzuschaffen.

fin>

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