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Das Arbeitsverhältnis, Meldungen 05 - ab 1.1.2026

 

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
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Der kr. Ingenieur in Treviso (Norditalien) am 24.1.2026: Anmache ohne Ende mit SMS und Annäherungen am Arbeitsplatz - Kündigung:
Gericht bestätigt Kündigung eines Ingenieurs: Job wegen Nachrichtenflut an Kollegin verloren
https://www.suedtirolnews.it/italien/job-wegen-nachrichtenflut-an-kollegin-verloren

Von: luk

Treviso – Das Arbeitsgericht von Treviso hat die fristlose Kündigung eines Ingenieurs am Flughafen Treviso bestätigt, der eine Kollegin wiederholt belästigt hatte. Der Mann hatte gegen seine neue Mitarbeiterin, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, über Monate hinweg unerwünschte Annäherungen unternommen – unter anderem durch körperliche Nähe, anzügliche Bemerkungen und eine große Zahl von Nachrichten, die auch sexuellen Inhalt aufwiesen.

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2023 und Frühjahr 2024 am Flughafen Canova in Treviso. Das betroffene Unternehmen Aertre Spa, eine Tochter des Save-Konzerns, leitete im April 2024 ein Disziplinarverfahren ein und sprach anschließend die Kündigung aus. Der Ingenieur bekleidete eine höhere Position und war für die Leistungsbewertung der Kollegin zuständig, was laut Gericht die Schwere des Falls erhöhte.

Laut Gerichtsunterlagen verschickte der Mann allein in der Nacht vom 5. auf den 6. März 2024 mehr als 1.000 Nachrichten. Bereits zuvor hatte er wiederholt Treffen außerhalb der Arbeitszeit vorgeschlagen, unerwünschte Umarmungen initiiert und der Kollegin nahegelegt, sich sexuell aufreizend zu kleiden.

Die betroffene Mitarbeiterin setzte sich aber zur Wehr. Sie wandte sich kurzerhand an die Personalabteilung und reichte Anfang April 2024 mit Unterstützung der betrieblichen Vertrauensperson eine formelle Meldung ein. Es kam zur Kündigung des Mannes. Das Gericht folgte nun der Argumentation des Arbeitgebers und wies die Klage gegen die Kündigung ab.

In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass für die Beurteilung sexueller Belästigung nicht die Absicht des Täters entscheidend sei, sondern das objektive Verhalten und dessen Wirkung auf die betroffene Person. Sexuelle Belästigung liege auch ohne körperlichen Kontakt vor, wenn das Verhalten die Würde der Betroffenen verletze.

Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen aufgrund der Anzeige der Frau.




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