Der kr. Ingenieur in Treviso (Norditalien)
am 24.1.2026: Anmache ohne Ende mit SMS und Annäherungen
am Arbeitsplatz - Kündigung:
Gericht bestätigt Kündigung eines Ingenieurs: Job wegen
Nachrichtenflut an Kollegin verloren
https://www.suedtirolnews.it/italien/job-wegen-nachrichtenflut-an-kollegin-verloren
Von: luk
Treviso – Das Arbeitsgericht von Treviso hat die
fristlose Kündigung eines Ingenieurs am Flughafen Treviso
bestätigt, der eine Kollegin wiederholt belästigt hatte.
Der Mann hatte gegen seine neue Mitarbeiterin, die in
einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, über Monate
hinweg unerwünschte Annäherungen unternommen – unter
anderem durch körperliche Nähe, anzügliche Bemerkungen und
eine große Zahl von Nachrichten, die auch sexuellen Inhalt
aufwiesen.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2023 und Frühjahr
2024 am Flughafen Canova in Treviso. Das betroffene
Unternehmen Aertre Spa, eine Tochter des Save-Konzerns,
leitete im April 2024 ein Disziplinarverfahren ein und
sprach anschließend die Kündigung aus. Der Ingenieur
bekleidete eine höhere Position und war für die
Leistungsbewertung der Kollegin zuständig, was laut Gericht
die Schwere des Falls erhöhte.
Laut Gerichtsunterlagen verschickte der Mann allein in der
Nacht vom 5. auf den 6. März 2024 mehr als 1.000
Nachrichten. Bereits zuvor hatte er wiederholt Treffen
außerhalb der Arbeitszeit vorgeschlagen, unerwünschte
Umarmungen initiiert und der Kollegin nahegelegt, sich
sexuell aufreizend zu kleiden.
Die betroffene Mitarbeiterin setzte sich aber zur Wehr. Sie
wandte sich kurzerhand an die Personalabteilung und reichte
Anfang April 2024 mit Unterstützung der betrieblichen
Vertrauensperson eine formelle Meldung ein. Es kam zur
Kündigung des Mannes. Das Gericht folgte nun der
Argumentation des Arbeitgebers und wies die Klage gegen die
Kündigung ab.
In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass für die
Beurteilung sexueller Belästigung nicht die Absicht des
Täters entscheidend sei, sondern das objektive Verhalten und
dessen Wirkung auf die betroffene Person. Sexuelle
Belästigung liege auch ohne körperlichen Kontakt vor, wenn
das Verhalten die Würde der Betroffenen verletze.
Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren laufen weiterhin
strafrechtliche Ermittlungen aufgrund der Anzeige der Frau.