Kontakt / contact     Hauptseite / page
                    principale / pagina principal / home     zurück / retour /
                    indietro / atrás / back
zurückvoriges Kapitel    nächstes Kapitelnächstes Kapitel

"Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970

Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen

Kapitel 2: "Das Zukunftsbild einer wie aus Armut und Siechtum, so auch aus geistigem und sittlichem Elend emporgehobenen Menschheit". Soziale "Sanierung" im Zeichen von Professionalisierung, Wissenschaft und Bürokratie

Fürsorge, Zwangsmassnahmen, "Eugenik" und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970

Präsentation von Michael Palomino (2008)

Teilen:

Facebook







aus: Edition Sozialpolitik Nr. 7; Sozialdepartement der Stadt Zürich. Sozialberichterstattung '02; Bericht von Thomas Huonker, verfasst im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich.



Kapitel 2: "Das Zukunftsbild einer wie aus Armut und Siechtum, so auch aus geistigem und sittlichem Elend emporgehobenen Menschheit". Soziale "Sanierung" im Zeichen von Professionalisierung, Wissenschaft und Bürokratie

["Universitätswissen" des Darwinismus-Rassismus verdrängt die sozialen Komponenten im Fürsorgewesen]

Der ideologischen Untermauerung des Sozialwesens dienten seit Beginn des 20. Jahrhunderts neue medizinische, psychologische und sozialwissenschaftliche Konstrukte universitärer Prägung, die miteinander konkurrierten, sich dabei aber auch vermischten. Dieser universitäre Diskurs, der sozialdarwinistisch argumentierte, verdrängte die zwinglianischen Wertungen ebenso wie die philanthropisch-aufklärerische Tradition im Fürsorgewesen, wenn auch nicht vollständig. Gleichzeitig kam es zum Aufbau eigener, nicht universitärer Bildungszentren für Sozialarbeit, die lange Zeit vorwiegend weibliche Absolventen hatten. So die 1908 als Kurszentrum entstandene, 1920 formell gegründete soziale Frauenschule,

   (Endnote 25: Vgl. Meyenburg 1933, Frauenschule)

Vorläuferin der Hochschule für soziale Arbeit. Hier kreuzten sich wieder alle diese Tendenzen, ebenso wie in der Zürcher Fürsorgepraxis des 20. Jahrhunderts.

"Die Bewohner der Arbeitervorstädte überschwemmten die Altstadt mit Hilfsgesuchen". Soziale Lage und fürsorgerische Zuständigkeiten

[Die Verwaltung der Armut durch Arbeitslosigkeit des Killerkapitalismus Ende 19. / Anfang 20. Jh.]

Die schweizer Armenpflege des 19. Jahrhunderts beruhte auf dem Heimatprinzip. Zuständig für fürsorgerische Unterstützung von Notleidenden war die Heimatgemeinde.

Eisenbahn, Strassenbau, überregionaler Handel und Industrialisierung verteilten aber die rasch wachsende Bevölkerung völlig neu. Dörfliche und kleinstädtische Strukturen

(S.14)

wurden vom industriellen Wachstum und vom Arbeitsmarkt noch mehr durcheinandergebracht als die Familienstrukturen. Der konjunkturell-zyklische Verlauf der kapitalistischen Wirtschaft, in dem hektischen Wachstum Krisenzeiten mit Arbeitslosigkeit und dem Ruin von Kleinunternehmen folgen, erzeugte neben profitierenden Industriepionieren auch neue Formen der Armut.

Das industrielle Ballungsgebiet Zürich zog Einwanderer aus den umliegenden Kantonen und Ländern an. Oft entflohen sie ländlicher Not und landeten im städtischen Elend. Armut gab es auch unter den alteingesessenen Bürgern Zürichs. Grössere Not herrschte aber unter den Zuzügern mit auswärtigem Heimatrecht. Ganz prekär war die Lage von Heimat- und Staatenlosen. Neueinbürgerungen kosteten hohe Gebühren und erforderten sicheres Auskommen und guten Leumund. Die Stadt Zürich war somit gar nicht zuständig für die verbreitetsten Notlagen in Zürich, nämlich für die Not der Einwohner mit auswärtigem Bürgerrecht, die als Arbeiter oder Dienstboten ins grösste schweizer Industriezentrum gezogen waren.

Nicht Beamte, sondern private Organisationen, getragen von ehrenamtlich arbeitenden Freiwilligen der Oberschicht, nahmen sich dieser Probleme an und wurden mit Institutionen wie der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft oder in konfessionell geprägten Hilfsvereinen sehr wichtig im Sozialbereich. Auf der Grundlage des kantonalen Zürcher Armengesetzes arbeiteten in der Stadt Zürich die Beamten der Bürgerlichen Armenpflege neben und manchmal auch gegen die subventioniert, aber nicht beamtet Wirkenden der Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege, welche aber bald "zufolge einer Übertragung behördlicher Befugnisse halbamtlichen Charakter trägt."

   (Endnote 26: Bosshardt 1904, Fürsorge, S.11)

[Die Eingemeindungen von Zürich im Jahr 1893 bringen neue Fürsorgefälle]

Schon im Vorfeld der Eingemeindungen von 1893, wodurch die Einwohnerzahl Zürichs sprunghaft von 30.000 auf 120.000 stieg, sah sich diese fürsorgerische Parallelstruktur grossen Problemen gegenüber. "Die Bewohner der Arbeitervorstädte überschwemmten die Altstadt mit Hilfsgesuchen."

   (Endnote 27: Schmid, 1909, Einwohnerarmenpflege, S. 367)

In der Folge arbeiteten die Beamten der Bürgerlichen Armenpflege darauf hin, den ganzen Bereich von Bürger- und Einwohnerfürsorge zu übernehmen. Doch dazu kam es erst 1929, als mit dem In-Kraft-Treten des neuen kantonalzürcherischen Armenfürsorgegesetzes von 1927 das innerkantonale Heimatprinzip durch die Einwohnerfürsorge abgelöst wurde.

   (Endnote 28: Vgl. Baltensweiler 1935, Staatsfürsorge. Dort im Anhang das Gesetz im Wortlaut)

Die Stadt Zürich hob die Freiwillige und Einwohnerarmenpflege auf und verband sie mit der Bürgerlichen Armenpflege zum städtischen Fürsorgeamt.

[Fabrikgesetz von 1877 und Widerstand der rechten Parteien ab 1880 - kaum Umsetzung des Fabrikgesetzes - stattdessen Terror durch Einführung der Vormundschaft mit Auflösung von Familien - Zwangserziehung und Armenpolizei - die Zahl der Fälle steigt statt sinkt]

Das Fabrikgesetz von 1877 war eine landesweite Reaktion auf die neuen Notlagen der Industriearbeiterschaft, insbesondere auch der arbeitenden Kinder und Frauen. Es haperte aber schon mit der kantonalen Umsetzung der Kompetenzen des Fabrikinspektorats.

Zudem begannen ab 1880 Abblockmanöver von Rechts gegenüber Forderungen, die von Links postuliert wurden, wie Finanzierung von staatlichen Sozialversicherungen, Familienplanung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen und Kinderkrippen. Viele dieser Anliegen blieben bis heute unerfüllt. Die Abwehr linker Postulate erfolgte oft unter Berufung auf das Phantombild einer "gesunden Familie" mit dem Mann als Ernährer und der Frau als Hausmutter, obwohl die Industrialisierung

(S.15)

solche Verhältnisse zumindest in der Unterschicht immer weniger zuliess. Was diesem Bild nicht entsprach, kam leicht ins Visier von Kategorien wie "ungesunde Verhältnisse", "Verwahrlosung", "Vernachlässigung" oder "sanierungsbedürftiges Milieu". Diese Etikettierungen dienten dann zur Rechtfertigung der Auflösung von Familien durch Zwangsmassnahmen.

Vor diesem Hintergrund wurden die vormundschaftlichen Bestimmungen des neuen Zivilgesetzbuches von 1907 (in Kraft seit 1912) in langen Auseinandersetzungen ausformuliert. Hand in Hand mit der Einführung des neuen Gesetzes und seinen erweiterten Vormundschaftsbefugnissen ging in Zürich der Aufbau eines gut dotierten staatlichen Vormundschaftswesens. Amtliche Berufsvormunde ersetzten die bisher übliche ehren- oder nebenamtliche Mündelbetreuung durch Private mit Schwerpunkt Vermögensverwaltung. Prägende Exponenten des Zürcher Sozialwesens wie die Stadträte Hans Nägeli und Paul Pflüger oder Amtsvormund Hans Grob sahen in der umfassenden Betreuung der bevormundeten Personen, und zwar gerade auch vermögensloser Mündel, sowie in der Möglichkeit von Kindswegnahmen aus "sanierungsbedürftigen Milieus" wichtige neue Handlungsfelder der Armutsbekämpfung durch städtische Beamte.

   (Endnote 29: Vgl. Grob 1909, Kinderschutz)

Sie setzten sich mit ihrer Forderung nach einer starken Amtsvormundschaft durch, wie sie 1908 in Zürich eingerichtet wurde.

   (Endnote 30: Vgl. Schreiber 1993, Amtsvormundschaft)

Parallel dazu wurde dem Schulamt ein Kinderfürsorgeamt angegliedert, das ebenfalls 1908 seine Tätigkeit aufnahm - "alle Fäden der mannigfaltigen Fürsorgemassnahmen" sollten da zusammenlaufen "zwischen den vielfachen öffentlichen und privaten Institutionen, deren Wirkungskreis berührt wird (bürgerliche, Einwohnerarmenpflege, Anstalten zur Versorgung kranker und verwahrloster Kinder)."

   (Endnote 31: Aus dem Geschäftsbericht der Zentralschulpflege der Stadt Zürich, 1907, zitiert nach Zürrer-Simmen 1993, Kinderpsychiatrie, S.15)

Paul Pflüger (1865-1947), Theologe und Stadtrat (Fürsorgewesen 1910-1919, Schulwesen 1919-1932), sah die neue gesetzliche Lage so:

"Dem Vormundschaftswesen ist durch das neue Zivilgesetzbuch (Art. 283-285) Pflicht und Recht überbunden, nötigenfalls zur Zwangserziehung der Kinder zu schreiten."

   (Endnote 32: Pflüger 1918, Jugendfürsorge, S.11)

Mit den entsprechenden Bestimmungen des neuen ZGB hatten die neu bestellten Amtsvormunde der Stadt Zürich sowohl die materiellen Ressourcen wie auch die gesetzlichen Handhaben für ein druckvolles Agieren gegenüber Menschen, die hauptsächlich der Unterschicht angehörten. Sie konnten dabei das Zuckerbrot materieller Hilfe und die Peitsche administrativrechtlichen Zwangs einsetzen. Das Zuckerbrot hiess Unterstützung (meist mit Bargeld), die Peitsche, der administrativrechtliche Zwangsbereich, hiess Armenpolizei.

Stadtrat Nägeli erstellte einen Überblick über den Stand der Dinge im Jahr 1907. Von der gesamten Armengutsrechnung der bürgerlichen Armenpflege im Betrag von 585.402 Franken gingen 481.397 Franken als Unterstützungen an Arme hinaus. Der Rest war Verwaltungsaufwand. An "armenpolizeilichen Massnahmen" erwähnt Nägeli für dasselbe Jahr:

"Wegen fortgesetzter Landstreicherei, Arbeitsscheu, gewohnheitsmässigem Bettel, wiederholten Entweichens von Versorgungsorten oder sonstigen

(S. 16)

pflichtwidrigen Verhaltens wurden 15 Personen mit Haft von 1 bis 8 Tagen bestraft. Gegen 39 Volljährige und einen Minderjährigen wurde die Androhung der Einweisung in eine Korrektionsanstalt erlassen und diese gegenüber 7 Volljährigen und einem Minderjährigen durchgeführt. Zwei Alkoholiker wurden in die Trinkerheilstätte Ellikon eingewiesen. 25 Volljährige, die wegen fortgesetzter schlechter Führung nicht mehr offen unterstützt werden konnten, wurden in Armen- bzw. industriellen Anstalten untergebracht, in letzteren auch 5 Minderjährige. In 10 Fällen von Misswirtschaft griff die Armenpflege zum Mittel der Lohnverwaltung. Wegen Vernachlässigung der Erziehung oder sittlicher Gefährdung wurden 31 Kinder den Eltern zwangsweise weggenommen und versorgt."

   (Endnote 33: Nägeli 1909, Armenpflege, S.360)

Die Zahl solcher und anderer Zwangsmassnahmen stieg in den folgenden drei bis vier Jahrzehnten stark an und beschäftige eine stets wachsende Berufsgruppe von Fürsorgebeamten.

(S.17)


"Eugenik [= Rassenhygiene] ist ein männlicher Glaube". Stadtrat Paul Pflügers Zukunftsbilder

[Kurse für Armenpfleger ab 1917 - Sozialdemokrat Pflügers "Ideal" einer "emporgehobenen Menschheit" gegen "sozial minderwertige Menschen" in Zürich]

Die überwiegend männlichen Fürsorger mit ihren neuen Kompetenzen sahen sich als höherstehende Experten der Sozial- und Bevölkerungspolitik. Eine Mischung aus Sendungsbewusstsein, Machtvollkommenheit und Zukunftsgewissheit kam als Einheit von Wissenschaft und Religion daher. Paul Pflüger sagte in seinem Schlusswort zum ersten schweizweiten Instruktionskurs für Armenpfleger am 11. Oktober 1917:

"Ein leuchtendes Ziel steht vor unserem geistigen Auge: das Zukunftsbild einer wie aus Armut und Siechtum, so auch aus geistigem und sittlichem Elend emporgehobenen Menschheit, ein Ideal, das uns schon aus dem Evangelium vertraut ist, als die Verheissung des Gottesreichs auf Erden."

   (Endnote 34: Pflüger 1917, Zusammenhänge, S. 134)

Paul Pflüger baute in seine Vision einer "emporgehobenen Menschheit" Elemente ein, die nicht im Evangelium stehen und die er auch von seinen sozialistischen und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen unterscheidet:

"Mögen auch sozialistische Forderungen je länger je mehr erfüllt werden, es wird der Armenpflege noch ein nicht geringes Gebiet der Tätigkeit verbleiben. [...] Dies umso mehr, als die Zahl der sozial minderwertigen Menschen keineswegs im Abnehmen, als vielmehr im Zunehmen begriffen zu sein scheint. [...] Wir fassen diese Bestrebungen zusammen unter dem Namen: Soziale Gesundheitspflege. [...]

Die wichtigste Aufgabe liegt darin, die Erzeugung sozial, geistig und moralisch minderwertiger Menschen zu verhüten. Das ist Vorbeugung im tiefsten Sinne des Wortes, freilich auch die schwierigste Aufgabe. [...] Wir geben uns keiner Täuschung hin; es geht noch manches Menschenalter, bis die Bekämpfung der Trunksucht, des Dirnenwesens, der Wohnungsnot, der Verwahrlosung der Jugend und die beharrliche Handhabung rassengesundheitlicher Grundsätze für Recht und Brauch der Eheschliessung solche Erfolge gezeitigt haben werden."

   (Endnote 35: Pflüger 1917, Zusammenhänge, S. 132 ff.)

(S.17)

[Sozialdemokraten Gschwend und Ziegler als Nachfolger Pflügers bis 1970]

Zwar nicht für einige Menschenalter, aber doch für die folgenden Jahrzehnte sollten dies zentrale Zielsetzungen der mit neuen, machtvollen Zwangsmitteln ausgestatteten Zürcher Sozialfunktionäre bleiben.

Auch Paul Pflügers Nachfolger im Fürsorgeamt, das später Wohlfahrtsamt hiess, waren in der Untersuchungsperiode dieser Arbeit Sozialdemokraten: von 1922 bis 1942 Jakob Gschwend, von 1942 bis 1970 August Ziegler. In dieser ganzen Phase wurde bei vielen Massnahmen im Fürsorgebereich "eugenisch" respektive "rassenhygienisch" argumentiert, wie im Folgenden dargelegt wird.

[Sozialdemokrat Pflügers sozialdarwinistisches und eugenisches Erziehungsbild - die Gesellschaft soll von körperlich und geistig Verkrüppelten entlastet werden]

Stadtrat Pflüger liess sich von sozialdarwinistischen und "eugenischen" Theorien leiten, die auf Francis Galton zurückgingen. Mit ihm teilte er auch die religiöse Überhöhung der neuen Lehre:

"Die Förderung der Rassenentwicklung und Rassenreinigung bezeichnet Francis Galton als einen Faktor der Religion", schreibt Pflüger, um ihn anschliessend zustimmend zu zitieren: Eugenik (=Rassenhygiene) ist ein männlicher Glaube, voll von Hoffnung, der sich an viele der edelsten Gefühle unserer Natur wendet."

   (Endnote 36: Pflüger ohne Jahr, Glaube, S. 571-572)

[[Mit der Eugenik verbunden war der Glaube, mittels rassistischer Auslese Krankheiten ausrotten zu können, indem alle Leute mit Krankheiten ausgesondert werden sollten. Dies sollte ein "edler" Gedanke sein. Das Nazitum übernahm die Eugenik ebenfalls mit dem Ziel, nur noch "gesunde" Menschen im Staat zu haben]].

Sozialfürsorge wurde zur Anwendung der neuen wissenschaftlichen Glaubenssätze.

"Sozialfürsorge ist eine Wissenschaft geworden und der Beruf des Sozialbeamten verlangt eine ebenso eingehende Vorbildung wie mancher akademische Beruf. Um fruchtbar arbeiten zu können, muss der Fürsorger Kenntnisse in Hygiene und Psychologie, Vererbungslehre und Bevölkerungsstatistik haben, gleichzeitig soll er in Rechtsfragen des Zivil- und Strafrechtes bewandert sein und volkswirtschaftliche Kenntnisse besitze."

   (Endnote 37: Gonzenbach 1945, Gesundheit, S. 143)

Das neue ZGB steht insbesondere auch für eine engere Verbindung zwischen Medizin und Fürsorge.

"Wir Ärzte müssen uns bewusst werden, dass das neue Zivilgesetzbuch [...] ganz spezielles Interesse und Mitarbeit der Ärzte verlangt.

Das schrieb die Ärztin Marguerite Pictet, nicht ohne auch zu betonen, "wie weit das moderne Zivilgesetz sozial-medizinischen Wünschen entgegenkommt."

   (Endnote 38: Pictet 1912, Bedeutung, S.5)

Die "mit den Methoden der soziologischen und biologischen Wissenschaften" betriebene Fürsorge neuen Stils wertet laut Pictet ihr Objekt" als Glied einer bestimmten Generation. Das Bestreben muss ja dahin gehen, Individuen, die in körperlicher oder geistiger Beziehung verkrüppelt sind, aus dem Fortpflanzungsgeschäft auszuschliessen, um die Rasse allmählich von diesen Unglücklichen, die sie in ihrer gesamten kulturellen Entwicklung hindern, zu entlasten."

   (Endnote 39: Pictet 1912, Bedeutung, S.9)

(S.18)


"Sehr bewährt haben sich die in den grossen Städten angelegten Zentralregister". Ein umfassender fürsorgerischer Kontrollapparat

[Die zunehmenden Spitzeldienste und Überwachungsdienste des "Erkundigungsdienstes" bis 1990 (!)]

[[Erkundigungsdienste wirken bis heute (2008) unter anderen Bezeichnungen bzw. direkt durch den "Schweizerischen Nachrichtendienst" (SND). Im Dienste des SND sind vor allem Briefträger, Hausverwalter oder schweizerische Nachbarpersonen (gegen Ausländer) tätig, bei hoher Entschädigung, auf Kosten des Steuerzahlers]].

Intimste Details aus dem Leben unzähliger Einzelpersonen und Familien aus Zürich finden sich in den weit über 100.000, vielleicht auch mehr als 200.000 Berichten, welche die Informatoren und Informatorinnen des Erkundigungsdienstes

(S.18)

verfassten. Die Tausende dieser Rapporte, die jährlich verfasst wurden, füllen rund 1000 Schachteln im Stadtarchiv. Der Erkundigungsdienst betrieb seine Bespitzelungs- und Überwachungstätigkeit im Dienst vorgesetzter Amtsstellen mit immer grösserem personellen Aufwand bis ins Jahr 1990. Dann endet die Tätigkeit dieser Abteilung des Fürsorgeamts, ohne Zweifel aus Anlass des Fichenskandals, zuweilen mitten in angefangenen Dossiers.

1937 waren es 28 fest angestellte Erkundigungsbeamte sowie etliche Aushilfs-Informatoren, die ein VBZ-Generalabonnement [[Abonnement der Verkehrsbetriebe Zürich, VBZ]] hatten und zum damals gut bemessenen Jahreslohn von zwischen 5000 und 7000 Franken im ehemaligen Weibelzimmer an der Selnaustrasse 18 ihre Berichte verfassten.

   (Endnote 40: Vgl. Bestand V.J. a. 61: Vorstand des Wohlfahrtsamts, Protokolle und Verfügungen 1928-1942, Dossier 1)

Der Erkundigungsdienst des Sozialamts hatte routinemässigen Informations- und Aktenaustausch mit anderen Amtsstellen. Aus vielen Jahrzehnten finden sich verschiedene Formulare mit dem Briefkopf des Erkundigungsdienstes und vorgedruckten Rubriken für Anfragen an viele Instanzen bis nach Bern. Die wichtigsten Amtsstellen sind hier aufgelistet:

-- Betreibungsamt der Stadt Zürich
-- Steueramt der Stadt Zürich
-- Polizeirichteramt der Stadt Zürich
-- Polizei-Inspektorat der Stadt Zürich
-- Bezirksanwaltschaft Zürich
-- Bezirksgericht Zürich
-- Obergericht Zürich
-- Fremdenpolizei Zürich
-- Kantonales Polizeikommando
-- Zentralpolizeibüro Bern.

Der Erkundigungsdienst ist aber nur ein Teil des weit vernetzten bürokratischen Überwachungs- und Kontrollapparates gegenüber den Unterschichten, welchen die Fürsorgebehörden der Stadt Zürich im 20. Jahrhundert aufbauten.

[[In anderen "demokratischen" Staaten dürften ähnliche Überwachungsapparate aufgebaut worden sein, um die neuen technischen Möglichkeiten von Telefon und Schreibmaschine für den Staat "sinnbringend" zu nutzen. Die kriminellen Spitzeldienste funktionieren heute (2008) nicht anders, sondern sie heissen einfach anders, z.B. "Schweizerischer Nachrichtendienst", oder "BND", oder der Postbote ist der Spitzel, oder die Justiz liets an einem Lesegerät an der Internetverbindung des Belauschten etc. Am Spitzelterror hat sich bis heute nichts verändert, und die Beamten erhalten für ihre Lauschangriffe auch noch hohen Lohn vom Steuerzahler...]].

[Mitarbeiterin Mentona Moser schildert asozialen Fürsorgestil]

Die Anfänge dieses Apparats gehen weit zurück. Mentona Moser war Mitbegründerin zahlreicher gemeinnütziger Institutionen, so der sozialen Frauenschule und der "Pro Juventute". Sie war die Tochter der damals reichsten Frau der Schweiz, einer geborenen Sulzer. Mentona Moser erinnert sich an den Zürcher Fürsorgestil zu Beginn des 20. Jahrhunderts:

"Zuerst meldete ich mich bei der 'Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich', studierte Akten und machte Hausbesuche. Der bürokratische Geist dieser Organisation, die Schnüffelei der Inspektoren bei den Nachbarn der Unterstützungsbedürftigen und der schroffe Ton den Klienten gegenüber missfielen mir gründlich. Bald trat ich zurück."

   (Endnote 41: Moser 1986, Gelebt, S. 97

[Mittel des Erkundigungsdienstes: Anonyme Denunziationen - Beispiel einer Kindswegnahme - Aufdecken von Missbrauchsfällen - Lehrerberichte über Familienverhältnisse-Schülerleistung an das Amt]

Auslöser von Nachforschungen des Erkundigungsdienstes bei Anwohnern und anderen Instanzen konnten beispielsweise anonyme Denunziationen von Nachbarn sein.

(S.19)

So schrieben am 16. August 1916 "einige Nachbarn" an die "Tit. Amtsvormundschaft!": "Muss Ihnen mitteilen wie [...] die Eltern Heinrich und Anna S. mit diesen Kindern in der Welt herum vaganten."

Solchen Angaben ging der Informator des Erkundigungsdienstes nach. Kam es zum behördlichen Befund, die anonyme Anzeige sei böswillig, beruhe auf falscher Besorgnis oder auf Eifersucht und Mieterstreit, zeitigte sie keine weiteren Folgen. Andernfalls bewirkten die anonymen Anzeigen die beabsichtigten oder andere behördliche Massnahmen. Im erwähnten Fall wurde das ältere Kind von Eltern und Geschwistern getrennt und ins Armenhaus der Heimatgemeinde im Kanton Schwyz verbracht.

   (Endnote 42: Anzeige und weitere Akten im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 458a/5824)

Wünsche nach fürsorgerischen Eingriffen und Hinweise auf einzelne Personen oder Familien gingen häufig auch von anderen Amtspersonen ein, beispielsweise von Betreibungsbeamten oder von Lehrpersonen. Dies oft mit gutem Grund, wenn etwa ein Kind von Verwandten misshandelt oder missbraucht wurde und sich einer Amtsperson oder dem Lehrer anvertraut hatte.

"Zürich, den 14. Januar 1919. Herr Lehrer Vontobel im Scherrerschulhaus erscheint mit Elsa K., 4. Klasse [...] und deponiert folgendes: [...] Das Kind werde von seiner [...] Stiefmutter schwer geschlagen [...] Elsa bestätigt, dass es sowohl von seiner [...] Stiefmutter als von seinem Bruder Fritz besonders während der Ferien häufig und kräftig ins Gesicht geschlagen worden sei und dass auch die blauen Flecken davon hergerührt hätten."

   (Endnote 43: Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 1425a/2952)

Umgekehrt wurden die Lehrpersonen von den Fürsorgeorganen über Leistungen, Charakter und Familienverhältnisse der ins Auge gefassten Kinder befragt; es gab dazu vorgedruckte Formulare.

[Die Daten der Fürsorgefälle geraten an unbefugte Amtsstellen - der Spitzelkanton Zürich]

In vielen Fällen konnten die Zuständigen das Informationsmaterial mit ihren eigenen Eindrücken vergleichen, wenn sie dann selbst einen ihrer ungebetenen und unangekündigten Wohnungsbesuche machten oder die betreffenden Personen, ihre Partner oder Eltern zu einer ersten "Abhörung" oder zu weiteren Terminen in ihr Büro vorluden. Die Berichte wurden jedoch auch an andere Amtsstellen verschickt, und zwar ohne Wissen, Akteneinsicht und Berichtigungsmöglichkeit seitens der Betroffenen.

In den späteren Jahren nahmen auch andere Abteilungen der Stadtverwaltung den Erkundigungsdienst des Sozialamts in Anspruch, etwa um Angaben über Bewerber für Arbeitsstellen bei der Stadt zu erhalten. Auch das erfolgte ohne Wissen der Betroffenen.

[Widerstand gegen die Sozialspitzel des Kantons]

Die Informatoren trafen bei ihren Erkundigungen nebst mitteilsamen Informanten auch auf Ablehnung und Auskunftsverweigerung. So in einigen Fällen bei den Arbeitgebern, wo meist auch nachgefragt wurde.

[Die Methodik des Spitzeldienstes: Belastende, diffamierende und intime Angaben ohne Überprüfbarkeit - Suggestivfragen - unangemeldete Inspektionsbesuche der Fürsorgegehülfinnen - Akten in Dossiers]

Die in enger Schreibmaschinenschaltung abgefassten Informationsberichte des Erkundigungsdienstes waren zwischen einer und drei oder auch vier Seiten lang und enthielten belastende, gelegentlich diffamierende und immer intime Angaben über die Bespitzelten, deren Wahrheitsgehalt schlecht überprüfbar war. Oft gaben sie Klatsch, Angebereien und Eifersüchteleien wieder. Gelegentlich erzielten sie mit Suggestivfragen die von vornherein anvisierten Auskünfte. In einem frühen Informationsbericht

(S.20)

(1912) heisst es von den Angehörigen einer ins fürsorgerische Visier genommenen Familie, sie

"sollen eine ganz schwierige Bande sein [...] Man könne nicht mit ihnen im selben Haus wohnen. Fast täglich höre man den grössten Familienstreit, und des Nachts werde dann spektakelt und getanzt in der Wohnung. Zeitweise sollen in der Dreizimmerwohnung (an der Zypressenstrasse) drei Familien gehaust haben. Beständig seien Burschen und Mädchen eingegangen, die Tag und Nacht freien Zutritt hatten zur Wohnung. Mann und Frau sollen trinken und sehr bösartig sein."

   (Endnote 44: Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 1425a/2952)

Die Informationen des Erkundigungsdienstes flossen auch in die Inspektionsberichte ein, die es praktisch zu jedem Fürsorgedossier gibt. Hier verzeichneten die Aktenführenden in kurzen Einträgen ihre jeweiligen Eindrücke von Terminen mit den Befürsorgten. Diese Notizen über Kontrollbesuche in der Privatwohnung oder in den Anstalten, Gespräche anlässlich von Vorladungen ins Büro (manchmal mit polizeilicher Zuführung), Telefonate, Massnahmen und Kontakte mit anderen Behörden sind meist recht gründlich. Sie umfassen, besonders bei langjährigen Fällen, mitunter mehr als ein Dutzend grossformatige Seiten. Auch hier ist Intimes und Persönliches festgehalten, vorwiegend in korrekt-distanzierten, oft aber auch in diffamierenden oder hämischen Formulierungen.

Den Ablauf, die Kriterien und das Vorgehen ("Beobachten, riechen, fragen, anordnen") dieser unangemeldeten Inspektionsbesuche, die oft von weiblichen "Fürsorgegehülfinnen" durchgeführt wurden, hat Nadja Ramsauer detailliert geschildert.

   (Endnote 45: Ramsauer 2000, Verwahrlost, S. 126-160)

Die Historikerin hält fest, wie Sozialhelferinnen, häufig aus der Mittel- oder Oberschicht stammend, die Lebensverhältnisse der Unterschichten vielfach naserümpfend erkundeten - "die Luft ist sehr schlecht".

   (Endnote 46: Zitiert nach Ramsauer 2000, Verwahrlost, S. 126)

Sie trugen bei ihren Kontrollbesuchen gelegentlich weisse Handschuhe und ausladende Hüte.

   (Endnote 47: Ramsauer 2000, Verwahrlost, S. 126; Bild S. 127)

Auch die weiteren Inhaltselemente der Dossiers wie Notizzettel, Briefe an oder von anderen Amtsstellen oder Verwandten sowie beiliegende andere Aktenstücke wie Gutachten oder Scheidungsurteile enthalten sehr intime Informationen. Die Dossiers füllen manchmal mehrere dicke Couverts. Manche enthalten aber nur einen einzigen Eintrag. Nicht in allen Dossiers, aber doch in vielen finden sich auch Briefe der Hilfesuchenden und dokumentieren auch deren Sicht der Dinge.

[Die Frage nach dem Sinn des Spitzelapparats der Fürsorge im Kanton Zürich - Betrug durch Fürsorgebeamte mit und ohne Kontrolle - Not durch Unfälle, Krankheiten, Alter etc.]

Es fragt sich, ob nicht diese umfangreiche Aktenführung viel zu viel Kosten und Energie gebunden hat, die in weniger bürokratischer, direkterer Hilfe vielleicht besser angewendet gewesen wäre. Andererseits waren die Behörden ihren vorgesetzten Instanzen Rechenschaft schuldig. Die Akteneinträge dienten den Aktenführenden auch als Gedächtnisstütze - die einzelnen Beamten betreuten Hunderte von Fällen - sowie als Belege der Selbstrechtfertigung. Bei Geschäften wie Korrespondenzen über Mündelvermögen war genaue Aktenablage ohnedies unerlässlich.

Wo Geld floss, sind im Regelfall Belege und Abrechnungen vorhanden. Es kam in der Untersuchungsperiode allerdings mehrfach zu Unregelmässigkeiten seitens einzelner Beamter, die dann auch ein disziplinarisches oder gerichtliches Nachspiel hatten. Speziell unter den Vormundschaftsfällen gibt es Dossiers, worin es um hohe Geldsummen

(S.21)

geht. Ich bin von diversen Angehörigen Bevormundeter daraufhin angesprochen worden, zu untersuchen, ob bei der Vermögensverwaltung immer alles mit rechten Dingen zuging. Zur Abklärung solcher Fragen müsste aber ein ökonomisch und buchhalterisch geschultes Expertenteam die Bestände durchforsten.

Etliche Akten berichten vom Engagement der Zuständigen für ihre Schützlinge, von kreativen Ideen, von sinnvollen und fruchtbaren Interventionen. Die weitaus häufigsten Fälle sind nüchterne Belege karger Unterstützung in krasser Not. Nicht wenige dieser Dokumente leuchten in Abgründe menschlicher Tragik. Die meisten zeugen von der Not der Armen in Zeiten, in denen Unfälle, Krankheiten, das Alter oder andere, heute besser abgesicherte Schicksalsschläge auch ökonomisch existenzbedrohend waren. Problematisch, aber ebenfalls aussagekräftig sind jene Dossiers, aus denen Gleichgültigkeit, Ablehnung, Verachtung oder Verkennung gegenüber den Hilfesuchenden ebenso offensichtlich hervorgeht wie die Beeinflussung der Amtspersonen durch damalige negative Werthaltungen.

[Das Fürsorgezentralregister wird zum zentralen Kontrollorgan - Verhinderung von Mehrfachbezügen - 14% der Stadtbevölkerung ist im Fürsorgezentralregister verzeichnet - Verbindung zum Erkundigungsdienst]

Wegen der in verschiedenste Abteilungen und Kompetenzen aufgeteilten Zuständigkeiten der Fürsorge führte die Stadt Zürich ein Fürsorgezentralregister. Es diente dazu, die Bezüge von Unterstützten zu kontrollieren und Mehrfachbezüge bei verschiedenen Instanzen auszuschliessen. Auch half es bei der Aktenführung, insbesondere beim leichteren Auffinden von Vor- oder Parallelakten in den verschiedenen Behördenabteilungen. Das Fürsorgezentralregister diente auch nichtstaatlichen, privaten Wohltätigkeitsorganisationen als Kontrollstelle über die Bezüge der Bittsteller. Dies sagt das Protokoll des Wohlfahrtsamts vom 15. Dezember 1932 über "das Zentralregister, bei dem Amtsstellen und private Wohltäter alle Vorsprecher anmelden, worauf sie Rückmeldung erhalten, ob und wie die Fälle schon anhängig sind."

   (Endnote 48: Stadtarchiv, Bestand V.J.a.61)

Selbst die bescheidenen Zuwendungen, die ein privates "Komitee zur Bekämpfung des Selbstmordes" Lebensmüden zukommen liess, insbesondere solchen, die aus wirtschaftlicher Existenznot keinen Ausweg mehr sahen, mussten dem Fürsorgezentralregister gemeldet werden. Diese Bedingung hatte der Stadtrat an einen Zuschuss an die Finanzen dieser Organisation geknüpft.

   (Endnote 49: Protokoll des Stadtrats vom 12.6.1926, Nr. 972)

Die Führung des Fürsorgezentralregisters war aufwändig, und der Sinn dieser bürokratischen Perfektion wurde gelegentlich in Frage gestellt. Experten aber lobten das Register, so der ETH-Professor Wilhelm von Gonzenbach:

"Sehr bewährt haben sich die in den grossen Städten angelegten Zentralregister, denen jeder Fall gemeldet wird und die verhüten, dass von mehreren Institutionen unnütze Doppelarbeit geleistet wird, und ebenso, dass diese Hilfsmöglichkeiten nicht von charakterschwachen Klienten ausgebeutet werden."

   (Endnote 50: Gonzenbach 1945, Gesundheit, S. 142)

Bereits 1927, als die Registernummern noch ziemlich niedrig waren, erfasste das Fürsorgezentralregister 14 Prozent der Stadtbevölkerung.

   (Endnote 51: Killias 1993, Entmündigung, S. 117)

Der langjährige Chef des Zürcher Fürsorgezentralregisters, Inspektor Fritz Zenger,

(S.22)

hatte 1930 einen Jahreslohn von 9876 Franken. Er war in Personalunion auch Leiter des Erkundigungsdienstes und visierte, wenn er nicht gerade in den Ferien weilte oder krankheitshalber zu Hause arbeitete, möglichst jeden einzelnen Erkundigungsbericht mit seiner Unterschrift.

[Die Rechtfertigung des Fürsorgezentralregisters 1937 als Kontrollstelle für andere Dienste - die Betroffenen dürfen nichts von der Spionage des Fürsorgewesens erfahren]

1936, als in der Wirtschaftskrise die Not stieg und die Steuereinnahmen sanken, beauftragte der Stadtrat die auswärtigen Experten Dr. Wey, Stadtrat in Luzern, und H. Adank, Fürsorgechef in St. Gallen, mit der Abklärung, ob eventuell am Fürsorgezentralregister und am Erkundigungsdienst gespart werden könnte und ob dessen zentraler Kontrollcharakter sinnvoll sei.

Das Gutachten vom 26. Februar 1937 hält fest:

"Der zentralisierte Erkundigungsdienst mit dem Zentralregister leistet vorzügliche Dienste, nur ist auch er stark überlastet. Er dient der Krankenversicherung, dem Jugendamt, dem Waisenamt, der Pflegekinderaufsicht, dem Schulamt, der Krisenhilfe, der Arbeitslosenversicherung, dem Arbeitsamt, dem Fürsorgeamt usw. [...] Die jetzige Zentralisation hat den grossen Vorteil, dass für sämtliche Amtsstellen Material gesammelt wird, das wiederum allen zur Verfügung steht."

   (Endnote 52: Stadtarchiv Zürich, Bestand V.B.c.62, Schachtel 3)

Mit "allen" waren alle Amtsstellen gemeint. Den Ausgeforschten gegenüber sollten die Informationsberichte aber geheimgehalten werden:

"Inspektor Zenger beanstandet, dass einzelne Funktionäre des Wohlfahrtsamtes ihren Schutzbefohlenen die Erkundigungsberichte im Wortlaut zur Kenntnis bringen und sie bei Differenzen direkt an die betreffenden Erkundigungsbeamten weisen, wodurch für letzter heikle Situationen entstehen. Stadtrat Gschwend betont den problematischen Charakter der Information und die Notwendigkeit, diese sorgfältig zu benützen unter Wahrung der Diskretion."

   (Endnote 53: Stadtarchiv Zürich, Protokoll der Dienstchefkonferenz vom 6.11.1934. Bestand V.J.a.64)

[Die Bilanz der Bürokratie der Fürsorgeämter]

Allein für das Fürsorgeamt erstellte der Erkundigungsdienst laut dem Gutachten Wey / Adank im Jahr 1936 pro Monat durchschnittlich 581 Informationsberichte; pro Jahr wurden also 6971 Fälle, oft Familien, bearbeitet. 1937 standen "für den Informationsdienst 25 männliche und 3 weibliche Informatoren zur Verfügung",

   (Endnote 54: Stadtarchiv Zürich, Protokoll des Stadtrats vom 23.4.1937. Bestand V.B.c.62, Schachtel 3)

dazu noch weitere als Aushilfen oder im Taglohn.

Anders als die polizeilichen Registraturen, etwa des Staatsschutzes,

   (Endnote 55: Vgl. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission 1989, Vorkommnisse; Komitee 1990, Schnüffelstaat; Engeler 1990, Bruder; Bericht der Untersuchungskommission 1991, Staatsschutz; Kreis 1993, Staatsschutz)

ist das enorme Ausmass und der auf Schnüffelei, Klatsch und Denunziationen sowie problematischen Wertungen beruhende Stil dieser fürsorgerischen Bespitzelung und Überwachung der ärmeren Schichten bisher noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Debatte und Aufarbeitung geworden. Es ist anzunehmen, dass solche Kontroll-Maschinerien auch in anderen Städten und Regionen der Schweiz eingerichtet wurde.

(S.23)


Fallgeschichte Sara B.: [Die Lehrerin über zwei Schülerinnen]: "wie zwei verblödete, durchaus indifferente niedrige Tierchen"

Am 12. September 1917 beantragte die Lehrerschaft des Schulhauses Ämtlerstrasse

(S.23)

die Versorgung der Schülerin Sara B.

Halbe, ganze, oft mehrere Tage bleibe dieselbe zu Hause, da sie in Abwesenheit der Mutter die kleinen Geschwister hüten müsse. Die Kreisschulpflege informierte das Waisenamt. Dieses beauftragte Amtsvormund Häberli, den Fall abzuklären. Häberli schickte seine Gehilfin zur Informationsbeschaffung aus. Die Fürsorgerin verfasste einen zweiseitigen Inspektionsbericht aufgrund von Auskünften der "nur zwei etwas zuverlässigen Parteien" in dem "dicht bevölkerten Hause" an der Zurlindenstrasse.

Es handle sich um jüdische Flüchtlinge aus Russland. Der Vater sei Schreiner, herzkrank und deshalb arbeitslos, die Mutter putze auswärts und besorge den Haushalt mit 7 Kindern im Alter zwischen 10 und einem Jahr. Armenunterstützung erhalte und wolle die Familie nicht, die seit 12 Jahren in Zürich lebe. Betreffend die Kinder fasste der Amtsvormund die Informationen seiner Gehilfin im Brief an das Waisenamt vom 26. Januar 1918 so zusammen:

"In moralischer Hinsicht wird den Kindern nachgesagt, dass sie artig und freundlich, sowie an Gehorsam gewöhnt seien." Sie seien "nicht immer sehr sauber", "aber auch nicht so schmutzig, wie man es in diesen bitter armen Verhältnissen erwarten könnte."

Entgegen dem Vorschlag von Lehrerschaft und Schulpflege beschloss die Vormundschaftsbehörde keine eingreifenden Massnahmen, sondern begnügte sich damit, die Familie unter Kontrolle des Patrons Guggenheim von der Kreiskommission 3 zu stellen; dieser sorgte zudem dafür, dass sie weiterhin von der israelitischen Hilfsgesellschaft und vom israelitischen Frauenverein unterstützt wurde und somit keine staatlichen Fürsorgegelder in Anspruch nehmen musste. Damit sparte die Vormundschaftsbehörde nicht nur Kosten, sondern vermied auch die sonst drohende Ausweisung der jüdischen Flüchtlingsfamilie als mittellose Ausländer. Ausweisung hätte der Familie nämlich gedroht, wäre die von der Kreisschulpflege unterstützte Lehrerschaft mit ihrem Antrag auf Kosten verursachende Fürsorgemassnahmen durchgedrungen.

Nach Ermahnung der Behörde erschien von nun an Sara B. regelmässig zum Schulbesuch. Mit einem Brief vom 12. Februar 1918 versuchte Lehrerin Bünzli vom Schulhaus Ämtlerstrasse noch einmal, die Mädchen der Fürsorge zuzuführen. Sie argumentierte sozialdarwinistisch, antisemitische Ressentiments schwingen mit:

"Die beiden Mädchen kommen seit dem Einschreiten der Fürsorgenden regelmässig zur Schule. Mit Kleidern  und Schuhen sind sie genügend ausgerüstet worden; doch machen sie auch so den Eindruck grösster Verwahrlosung und Unordentlichkeit, da die Sachen nicht gewaschen und nie in ordentlichem Stand gehalten werden. Das liegt am bedenklichsten Tiefstand und erschreckenden Unvermögen dieser Familie. Beide Mädchen entwickeln sich auch geistig nicht aufwärts und vegetieren in der Klasse wie zwei verblödete, durchaus indifferent niedrige Tierchen. Wenn man sie in ihrer dumpfen Teilnahmslosigkeit so vor sich sieht, in Schmutz und Verwahrlosung, wird man von einem Grauen gepackt. Was sollen das für Generationen sein, die nach ihnen kommen; denn auf was anderes, als auf die rapideste Degeneration en masse läuft ihr Lebenszweck noch hinaus. Da ist keine Kraft, kein Wille und Weg nach aufwärts mehr vorhanden, als der Zug des sittlichen und geistigen, des körperlichen und moralischen Verkommens.

Es lässt sich denken, wie sehr schwer das Gewicht solcher Degenerierter (S.24)

auf die weniger Gefährdeten in einer Klasse wirkt. [...] Ich werde mich gezwungen sehen, aufs neue Schuljahr die Versorgung der beiden Mädchen dringend zu beantragen."

Der weitere Fortgang ist aus den Akten nicht ersichtlich; da aber weitere Akten im Dossier fehlen, ist anzunehmen, dass die Behörde passiv blieb. Festzuhalten ist, dass es die Lehrerin war, welche Zwangsmassnahmen forderte, die Vormundschaftsbehörde diese aber vermied.

   (Endnote 56: Alle zitierten Dokumente im Staatsarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 6061/8481)

(S.25)


Fallgeschichte Elsa Meta F.: "Hier in Zürich werden über die Frau keine Klagen laut"

[Der "Erkundigungsbericht" von Informator Maag: "armenrechtliche Wegweisung" unterbleibt - "angeborener Schwachsinn" - trotz williger Arbeit "total zahlungsunfähig" - der "Abhörbogen"]

Als sie am 12. Mai 1936 mittellos ins Kantonsspital kam, wurde Elsa Meta F. der Stadtzürcher Fürsorge gemeldet. Das sie papierlos war und auch im Fürsorgezentralregistern nicht figurierte, sammelte Informator Maag am 26. Mai im Erkundigungsbericht Nr. 6380 des Jahres 1936 die biografischen Eckdaten der Zürcherin:

"H., gesch. F. Elsa Meta, geb. 1912, von M., Waadt, als ledig von Zürich, ref., cop. 1931, gesch. 1936 [...], Ehemann: F. Fernand Louis, geb. 1910, von M., Elektromonteuer, ref., angeblich in O.

Kinder: Fernand Willy, geb. 1931, Denise Meta, geb. 1932, wohnhaft gewesen Molkenstrasse 6, Heilsarmee, z.Zt. im Kantonsspital. [...]

Die Eheleute F.-H., welche während ihrer Ehe in Oberengstringen Niederlassung hatten, mussten seit 1933 wiederholt armenrechtlich unterstützt werden. F. hatte langdauernde Arbeitslosigkeit aufzuweisen, ferner hielt sich Frau F. im Jahre 1933 längere Zeit in der Dermat. Klinik und in der Frauenklinik (Schwangerschaftsunterbrechung und Sterilisation) auf. Am 30. August 1934 beschloss der Regierungsrat des Kt. Zürich die Heimschaffung und armenrechtliche Wegweisung der Familie. Vom Vollzug wurde abgesehen, da die Gemeinde M. für sämtliche Kosten Gutsprache leistete. Im Januar 1936 sprach das Bezirksgericht Zürich die Scheidung der Eheleute F., welche vom Manne verlangt wurde, wegen total zerrütteter Verhältnisse aus. Die Hauptschuld fiel auf die Ehefrau, welche sich als unfähig erwiesen habe, einer Familie vorzustehen.

Elsa H. leidet lt. einem Zeugnis von Dr. Sigg vom Jahre 1927 an angeborenem Schwachsinn. Sie entstamme aus einem völlig verwahrlosten Milieu. Schon vor und während der Pubertät machte sie sich sex. Verfehlungen schuldig, die nur mit ihrer angeborenen geistigen Debilität erklärt werden konnten. In den Jahren 1927-1930 war sie durch die Jugendanwaltschaft Zürich, wo sie wegen eines geringfügigen Delikts eingeklagt war, in Wangen b. Zürich versorgt. [...] Die Kinder, [...] welche sich seit Januar im Kinderheim Paradiesli in Mettmenstetten befanden, [...] wurden von Fernand F. ins Welschland geholt. Wo sie sich z.Zt. aufhalten, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden."

Nach der Scheidung arbeitete Frau H. an verschiedenen Stellen, anfangs im Service mit Kost und Logis, später, vom Heilsarmeeheim aus, als Jätfrau in einer Gärtnerei. Informator Maag schreibt weiter:

"Hier in Zürich werden über die Frau keine Klagen laut. Sie habe sich anständig

(S.25)

geführt uns sich an ihren Arbeitsorten, wenn auch nicht als gross leistungsfähig, so doch als willig gezeigt. Elsa H. ist heute total mittellos u. zahlungsunfähig. Gegen Krankheit ist sie nicht versichert. Fürsorgezentralregister: Kein Eintrag. Frau H. gesch. F. berichtet, seit der Scheidung keine Schriften zu besitzen. Deshalb habe sie sich seither auch nirgends angemeldet."

Als weitere Fürsorgemassnahme für die von Anstaltseinweisung, Sterilisation, Scheidung und Kindswegnahme Betroffene und nun völlig Vereinsamte und Verarmte steht im "Abhörbogen" nur:

"Übernahme der Pflegekosten im Kantonsspital".

Weitere Massnahmen hätten allerdings wohl die erneute Trennung der Kinder auch vom Vater bedeutet.

   (Endnote 57: Alle Zitate aus den Akten des Erkundigungsdienstes im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.J.b.54)

(S.26)


Fallgeschichte Frau H. - "Beobachtungen betr. Herrenbesuche"

[Die sexuelle Überwachung und Observierung im Kanton Zürich bis in die 1960er Jahre - eine Frau wird zum "Fremdkörper" definiert - der "ernsthafte Anwärter" im VW - Gerichtsakten werden illegal in die Berichte eingearbeitet]

Die Überwachung durch Fürsorgeorgane, insbesondere durch die Informatoren des Erkundigungsdienstes, hatte oft etwas Voyeuristisches. Der im Februar erstellte Erkundigungsbericht Nr. 477 des Jahre 1960 macht klar, wie sehr diese Erhebungen nachbarlichen Klatsch widerspiegelten und wie leichtfertig Amtsstellen intimste Personendaten austauschten. Es ging darum, ob einer geschiedenen, alleinerziehenden Mutter ihre beiden Kinder weggenommen werden sollten:

"Man erklärte da und dort, dass diese Frau in diesem Hause [...] ein Fremdkörper sei" - nämlich als "alleinstehende Frau und Deutsche". Hinzu kam, dass der "Fremdkörper" zudem als "Erscheinung, adrett und aufgeputzt, in diesem Genossenschaftsquartier auffällt, vielleicht sogar missfällt". Die Folge: "Man weiss auch, dass die Genossenschaft seit einiger Zeit bemüht ist, Familie H. 'auszubooten'." Da standen "Herrenbesuche" natürlich unter schärfster Beobachtung. Ein "ernsthafter Anwärter" auf ein Ende des Alleinstehens von Frau H. "komme mit einem VW-Auto".

Der Informator zeigt zunächst abwägendes Verständnis:

"Die Auskünfte der verschiedenen Nachbarsleute in Sachen Herrenbesuche" seien "mit einer gewissen Vorsicht aufzunehmen". Und: Es "lässt sich der Frau das Recht zur Eingehung einer neuen Verbindung nicht absprechen."

Dann aber geht der Informator zur Blossstellung über. Im Bericht folgen Sätze, denen jeglicher Respekt vor der Intimsphäre der Ausgeforschten fehlt:

"Das Bedürfnis der Frau, Beziehungen zum männlichen Geschlecht pflegen zu können, lässt sich auch aus den Scheidungsakten herausschälen, wird doch dort festgehalten, dass die Frau sexuell anspruchsvoll ist. Es heisst dort u.a.:

'Für die Klägerin (Frau H.) stand zum mindesten am Anfang dieser Ehe das sexuelle Erlebnis im Vordergrund; sie konnte nicht bestreiten, zu gewisser Zeit täglich das körperliche Beisammensein gesucht zu haben. Kurz vor Beginn des Prozesses warf die Klägerin dem Beklagten seine sexuelle Impotenz vor und zwar in recht höhnischer Form (sexuell wertloser (S.26)

Gegenstand). Ferner liess sich die Frau im Schlafzimmer 'in exponierter Haltung' photographieren.' "

Es ist auch aus vielen anderen dieser Rapporte über Geschiedene ersichtlich, dass routinemässig die gerichtlichen Scheidungsakten in die Erkundigungsbericht eingearbeitet wurden und zu diesem Zweck von den Gerichtsinstanzen anstandslos weitergereicht wurden.

Die Frage, ob die "Veranlagung der Frau H. und ihre Lebensweise nachteilig auf die Kinder wirken kann", liess der Informator "mangels genügender eindeutiger Auskünfte offen". Es geht aus dem Dossier nicht hervor, ob Frau H. die Kinder weggenommen wurden oder nicht.

[Das Sozialwesen in Zürich bleibt 1945 bis 1968 puritanisch, strikt und brutal gegen freie Sexualität]

Der Bericht über Frau H. und ihre Kinder zeigt - neben Hinweisen auf das gehobene Konsumniveau der Unterschicht in den 50er- und 60er-Jahren gegenüber der Zwischenkriegszeit - die ausdauernde Kraft des puritanischen Diskurses, der das Zürcher Sozialwesen seit Zwingli prägte. Dieser Diskurs gegen die "Liederlichen", "Lasterhaften", "sexuell Anspruchsvollen" insbesondere weiblichen Geschlechts

   (Endnote 58: Vgl. Horowitz 1992, Stein)

war 1960 noch voll wirksam. Erst kurz darauf brachten die "Halbstarken" [[Beatles u.a.]], die "Rocker" [[Rolling Stones etc.]], die "Hippies" und die "68er" zusammen mit weiteren seitherigen Trends den Umschwung hin zu individueller und sexueller Selbstverwirklichung sowohl der lange verfolgten und versteckt lebenden sexuellen Minderheiten als auch breitester Massen - etwa im Stil der aktuellen Street Parades und der Party- und Seeuferszenen.

   (Endnote 59: Alle Zitate aus den Akten des Erkundigungsdienstes, Stadtarchiv Zürich, Bestand V.J. b. 54)

(S.27)


"Kein Mensch verarmt absichtlich" - "selbstverschuldete" und "würdige" Armut. Offene und geschlossene Fürsorge

Nicht alle Fürsorger dachten oder handelten so, wie es ein anonymer Armenpfleger 1907 empfahl:

"Gehe in die Spitäler und Irrenhäuser, in die Anstalten für die Erziehung Verwahrloster und Verkommener, in die Zwangs- und Strafanstalten und forsche eingehend nach den Ursachen des oft grenzenlosen Elends und Unheils, das sich da häuft, und du wirst vielleicht sagen müssen: Wer weiss, wie es heute mit mir stünde, wäre ich unter ähnlichen Verhältnissen aufgewachsen wie diese Unglücklichen."

   (Endnote 60: Armenwesen 1907, Rückblick, S. 194)

[Die "Wissenschaft" definiert "defekte" oder "erblich minderwertige" Psyche]

Im 19. und bis ins 20. Jahrhundert hinein wurde der Fürsorgediskurs oft unter Schuldzuweisung an die verfehlten oder mangelnden Willensentscheide der Armen geführt. Im Zug der Verwissenschaftlichung und der Übernahme des psychiatrischen Diskurses durch die Sozialbehörden sah man die Ursachen in der "defekten" oder "erblich minderwertigen" Psyche der Notleidenden.

Beide Diskurse [[der Vorwurf des fehlenden Willens und die angebliche Erblichkeit der Psyche]] blendeten die ökonomischen Ursachen von Armut aus und torpedierten die Bestrebungen, menschenwürdige Löhne und den Ausbau von Sozialversicherungen zu erreichen.

Zur Schuldfrage sagte der Stadtzürcher Fürsorge-Zentralsekretär Weber am 14. Mai 1931 an einer Konferenz über das Obdachlosenproblem:

"Im Gegensatz zu der älteren Anschauung, die ein Selbstverschulden, ein böswilliges

(S.27)

Tun dieser Menschengruppen annimmt, gelangt die moderne Fürsorge dazu, sie als unterdurchschnittlich veranlagt zu betrachten. Kein Mensch verarmt absichtlich, immer sind es psychische Faktoren, die ihn an die Öffentlichkeit anheimfallen lassen."

   (Endnote 61: Stadtarchiv, V.J. a. 64)

Es ist etwa ab 1910 die Haltung des wissenschaftlich geleiteten Fachmanns, der Unwissenden und "unterdurchschnittlich Veranlagten" gegenüber aus höherer Warte seine bevölkerungswissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich Not und Elend zu vertreten hat, und zwar gemäss den ihm zweckdienlich scheinenden bürokratischen und juristischen Usanzen [[Gerichtspraxis]].

[[und die Schlägerpolizei von Zürich führt die Befehle der kriminellen Psychiatrie auch noch aus, bei gutem Lohn...]]

[Misstrauen und Verachtung in den Fürsorgestuben - oder konstruktive Hilfe gegen rassistisch-medizinische Leitlinien]

Viele Fallgeschichten sind von Misstrauen, Dominanzbestreben oder gar Herablassung und Verachtung der Aktenführenden geprägt. Eher selten erscheinen Hilfesuchende oder von andern Instanzen Zugewiesene, welche die Helfer im Sozialamt zu uneingeschränkter und von Anerkennung des Klienten als gleichwertigen Mitmenschen zeugender Unterstützung motivieren konnten.

Aber es gibt auch solche Fälle, etwa einen Konditor, dessen Geschäft Konkurs gemacht hatte und dem die Fürsorge 500 Franken aus der Meyerschen Stiftung zu einem unternehmerischen Neustart vermittelte. Und es gibt auch Fälle, bei deren Bearbeitung Beamte gegen die medizinischen Instanzen und gegen die Angehörigen, aber in gutem Einvernehmen mit dem Unterstützten eigene Wege gingen.

Der Sozialstaat, wie er im 20. Jahrhundert in bewegten Auseinandersetzungen ausgebaut wurde, leistete Grosses, wenn die Unterstützten als gleichberechtigte, mündige Mitbürger mit gerechtfertigten Ansprüchen und in vollen Rechten respektiert, wenn Fürsorge nicht als Makel für die Empfänger und als Last für das Budget, sondern als ebenso zweckmässige und sinnvolle Verwendung von Staatsmitteln aufgefasst wurde wie andere Staatsausgaben.

Zürich war, speziell unter den sozialdemokratischen Stadtpräsidenten Emil Klöti (1928-1942), Ernst Nobs (1942-1944) und Adolf Lüchinger (1944-1949), stolz auf seine Fürsorge. Stadtrat Josef Gschwend (1922-1942 Vorstand des Vormundschafts- und Armenwesens, seit 1929 Wohlfahrtsamt genannt) schrieb dem Maire [[Bürgermeister]] von Mulhouse [[Mülhausen, Elsass]] in einem Überblick über das Zürcher Sozialwesen im Winter 1932:

"Zürich war immer bekannt als eine Stadt, wo man besonderen Sinn für die Not des Mitmenschen hatte. 'Zürich, Deine Wohltaten erhalten Dich' ist ein geflügeltes Wort geworden."

   (Endnote 62: Protokoll des Wohlfahrtsamts vom 15.2.1932. Stadtarchiv V.J.a.61. Vgl. Schmid/Wild 1900, Wohltaten)

[Die zweite Welle von Eingemeindungen 1934. Die alten Gemeindebehörden werden entmachtet - die neuen Zürcher Beamten zeigen sich grosszügig beim Sprechen der Beihilfen]

Viel von diesem Stolz auf das gutdotierte, hochprofessionalisierte Zürcher Fürsorgewesen zeigte sich nach der zweiten Eingemeindung im Jahre 1934, als weitere neue Aussenquartiere wie Schwammendingen, Oerlikon, Seebach, Affoltern, Höngg, Altstetten, Albisrieden und Witikon Zürich zur mit Abstand grössten Stadt der Schweiz machten. Beamte aus den zentralen Abteilungen organisierten die Fürsorge in den neuen Stadtkreisen von Grund auf neu und zeigten sich oft grosszügiger als die vorherigen Gemeindebehörden. Denn es waren ja nicht die reichen stadtnahen

(S.28)

Gebiete mit finanzkräftigen Steuerzahlern wie Zollikon oder Kilchberg eingemeindet worden, sondern meist ärmere, industriell geprägte Quartiere. Die neu gebildeten Kreiskommissionen bestanden aus nach Parteienproporz abgeordneten Frauen und Männern, die als "Patrons" der Unterstützten zu fungieren hatten. Sie konnten in den meisten Notlagen, die ihnen zu Ohren kamen, monatliche Unterstützungsbeiträge überbringen, die für das Überleben der Betroffenen zentral waren. Die Unterstützung lag bei den von den früheren Ortsbehörden übernommenen Fällen regelmässig leicht über den bisherigen Sätzen, und die neuen Organe machten viele neue Fälle ausfindig.

Unter den Mitgliedern dieser bevölkerungsnahen Kreiskommissionen waren Leute, die selber in prekärster Not aufgewachsen waren, so etwa das langjährige Mitglied der Kreiskommission 11, Otto Schütz. Otto Schütz gehörte als Nationalrat zu den endlich erfolgreichen Verfechtern der 1918 noch niedergekämpften Generalstreikforderung nach einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung, wie sie in der Schweiz erst 1947 verwirklicht wurde.

[[Der Generalstreik wurde mit der schweizer Armee unter rechtsradikalem Befehl und mit Hilfe der Parteien FDP und CVP niedergekämpft und forderte in Genf mehrere Tote. Die FDP der Schweiz war nie ein Freund sozialer Anliegen, sondern ist bis heute Befürworterin des Killer-Kapitalismus des Fressen und Gefressen-Werdens]].

In den allermeisten Fällen handelte es sich um Unterstützungen von Unfallopfern, chronisch Kranken oder Witwen und deren Familien, sehr oft auch von alleinstehenden Alten und Behinderten, die alle nicht oder kaum versichert waren. Die Akten berichten immer wieder von Unterstützungsfällen alter Menschen. Viele von ihnen hatten bis weit ins siebte Lebensjahrzehnt hinein gearbeitet, waren aber irgendwann allzu gebrechlich geworden, um sich den Lebensunterhalt weiterhin selber finanzieren zu können. Auch ganz am Rand der früheren dörflichen Strukturen Lebende wie Lumpensammlerinnen oder Kräuterfrauen kamen zu bitter benötigten Beihilfen.

[Zwangsmassnahmen bis 7-5% der Fälle]

Die Kreiskommissionen betrieben somit überwiegend die so genannte offene Fürsorge. In den von mir durchgesehenen Protokollen der Kreiskommission 11 kommen allerdings auch Zwangsmassnahmen vor, und zwar in durchschnittlich jedem fünfzehnten bis zwanzigsten Fall. Solche Fälle übernahmen die Fürsorgebeamten der Zentralstellen. Diese Arbeitsteilung war schon 1910 etabliert:

"Der Armenpflege fallen zu [...] die erstmalige Gewährung aller dauernden Unterstützungen, die Gewährung der vorübergehenden Unterstützungen, welche die Befugnisse der Kommissionen übersteigen, die Anordnung von Versorgungen, die Einweisung in Trinkerheilstätten, Armen- und Korrektionsanstalten usw."

   (Endnote 63: Nägeli 1910, Armenpflege, S. 356)

[Die Bestandteile der "Offenen Fürsorge"]

Offene Fürsorge bedeutete direkte finanzielle Unterstützung bar auf die Hand, Übernahmen von aufgelaufenen Mietschulden, gelegentlich auch von Hypothekarzinsen oder Renovationskosten. Zur offenen Fürsorge gehörte auch die verbilligte oder kostenlose Lieferung von Naturalien wie Brennstoffe für Küche und Heizung, Kleider, Schuhe, Kartoffeln, Obst, Dörrfrüchte oder Obstsaftkonzentrat.

Eine wichtige Institution der Naturalfürsorge war die Nachfolgeinstitution des "Mushafen", die "Volksküche". Teils in restaurantähnlichen alkoholfreien Speiselokalen, teils in Vorwegnahme moderner mobiler Mahlzeitendienste durch

(S.29)

Verteilung von Eintopfgerichten mit den Karren der "Suppenführer" wurden billige Essensrationen abgegeben. Während die "Suppenführer" gelegentlich selbst in Versuchung gerieten, Teile der Armenspeise für sich abzuzweigen und dafür die Entlassung riskierten, beantragte der Chef der Volksküche, der auch die Aufteilung der Lieferungen für Gemüse, Fleisch, Teigwaren etc. auf verschiedene Zürcher Gewerbetreibende unter sich hatte, erfolgreich neue küchentechnische Einrichtungen und Weiterbildung im internationalen Umfeld betreffend Armenspeisung.

[Studienreise nach Berlin 1943 - Zwangsarbeiter sehen weder Poulet noch Eier - Juden sieht man keine]

So kam es zur Studienreise des Volksküchenchefs und einiger Begleiter nach Berlin und Kopenhagen im Jahr 1943;

   (Endnote 64: Berichte über eine Studienreise nach Berlin und Kopenhagen 4.-11. Januar 1943. Stadtarchiv, Bestand V.B.c.62)

sie ist in einer sonst sehr umfassenden Arbeit über die Stadtküche nicht erwähnt.

   (Endnote 65: Kofmehl-Heri 1997, Armenspeisung)

In Berlin kosteten die Zürcher Fürsorger im Erstklasshotel Adlon ein "Feldküchengericht" und in der Firmenverpflegungsstätte von Siemens frisch gelieferte Eier und Hühner aus der Ukraine. Zum Essen im Adlon bemerkte die Delegation: "In der Volksküche Zürich isst man entschieden besser", zu Siemens, es "werde für Besucher immer extra gekocht", und "die Arbeiter hätten noch nie Hühner und Eier bekommen" - es waren Zwangsarbeiter aus den besetzten Ostgebieten.

Die Delegation hielt die Augen offen, doch ihre Beobachtungen blieben "streng vertraulich":

"Juden haben wir keine gesehen und Jüdinnen sind sehr spärlich anzutreffen. Sie tragen alle den grossen gelben Stern [...]. Jedermann meidet sie offensichtlich".

"Die neueste Mode in Berlin ist das russische Dienstmädchen [...], sehr billig und arbeitsam und daher auch beliebt."

   (Endnote 66: Spezialbericht No. 13. Streng vertraulich. Erlebtes und Erlauschtes in Berlin. Stadtarchiv, Bestand V.B.c.62)

Offene Fürsorge ermöglichte de Aufrechterhaltung des eigenen Haushalts und das Zusammenbleiben der Unterstützten.

[Die "Geschlossene Fürsorge" - Massnahmen zur Kosteneindämmung]

Geschlossene Fürsorge bedeutete eine Art Zwangs-Individualisierung, die Einzelversorgung in Anstalten. Sie war oft, aber nicht notwendigerweise mit Entmündigung verbunden, da die Versorgungsgesetze auch gegenüber Mündigen griffen.

Der Anteil der geschlossenen Fürsorge an den Gesamtausgaben der Stadt Zürich stieg von 1929 bis 1951 von 24,8 auf 36,3 Prozent. Die Kosten pro Fürsorgefall waren in der geschlossenen Fürsorge schon 1929 mehr als doppelt so hoch wie in der offenen, 1951 betrugen sie das Dreifache.

   (Endnote 67: Biske 1953, Aufwendungen, S. 80-81)

Offene Fürsorge wurde meist mit rührender Dankbarkeit entgegengenommen, obwohl die Fürsorgeempfänger ja selber, zumindest in besseren Zeiten, auch gute Steuerzahler gewesen waren.

Begreiflicherweise unbeliebt waren gelegentlich an die Unterstützung geknüpfte Bedingungen wie Umzug in eine kleinere Wohnung oder Abtun eines "Luxushundes". Die Fürsorge argumentierte:

"Obwohl die Leute im allgemeinen primitiv leben, gestatten sie sich hin und wieder Genüsse, die unter den vorliegenden Umständen nicht geduldet werden können. So halten sie immer noch einen Luxushund, obschon ihnen die Beseitigung desselben durch den Patron wiederholt nahegelegt worden ist."

   (Endnote 68: Protokoll der Kreiskommission 11 vom 12.3.1935. Stadtarchiv, Bestand V.J.a.35)

(S.30)

In einem ähnlichen Fall heisst es:

"Gegenüber dem kleinen Steuerzahler, der bei bescheidenem Einkommen sich ohne öffentliche Hilfe durchs Leben bringt, könnte es nicht verantwortet werden, wenn die Haltung eines Hundes ohne wirtschaftliche oder humanitäre Begründung ermöglicht würde."

   (Endnote 69: Protokoll der Kreiskommission 11 vom 14.9.1937. Stadtarchiv. Bestand V.J.a.35)

Bei der mit Zwangsmassnahmen verknüpften geschlossenen Fürsorge musste die Behörde in den meisten Fällen mit Widerstand rechnen und diesen brechen oder auf die Massnahme verzichten.

[Willkür bei der Entscheidung zur offenen oder geschlossenen Fürsorge - Drohungen - Verzicht auf Ansprüche auf Unterstützung, um nicht aufzufallen]

Der Entscheid über offene oder geschlossene Fürsorge lag im Ermessen der Fürsorgebehörden und schuf beträchtliche Ungleichheiten. Rekursinstanzen der auf dem ZGB und auf administrativrechtlichen kantonalen Armen- und Versorgungsgesetzen beruhenden fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren während der Untersuchungsperiode nur in wenigen Verfahrensabläufen unabhängige Gerichtsinstanzen, sondern meistens vorgesetzte Regierungsstellen, in letzter Instanz der Regierungsrat.

Oft diente die Androhung geschlossener Fürsorge, ähnlich wie die Androhung der Heimschaffung von in Zürich wohnenden Nichtzürchern in den Heimatkanton oder ins Herkunftsland, auch als Drohung oder Abschreckung. Zahlreiche Notleidende zogen es dann vor, lieber gar keine Ansprüche auf Unterstützung geltend zu machen.

(S.31)


Fallgeschichte Armin B. - "Mündel ist seit zwei Jahren in Südamerika"

Armin B., ein in Zürich wohnhafter Aargauer aus einer wohlhabenden Familie, geboren 1895, von Beruf kaufmännischer Angestellter, wurde wegen Schiebergeschäften in Nachkriegsdeutschland verhaftet und kam für einen Monat ins Gefängnis. Sein Vater gab ihm Geld zur Überfahrt nach Amerika, das er jedoch in St. Pauli durchbrachte. Zurück in der Schweiz, wurde er von seiner Logisgeberin eingeklagt und fasste wegen Betrugs 9 Monate Arbeitshaus.

Ungebessert wurde er nach waisenamtlicher Einvernahme am 16. Mai 1923 ins Burghölzli [[Psychiatrische Klinik]] eingewiesen, psychiatrisch begutachtet und mit Datum vom 20. August 1923 als "geisteskrank (hebephrene Form der Schizophrenie)" diagnostiziert.

"Anlässlich seiner am 4. September 1923 durch Waisenrat Enderli vorgenommenen Anhörung habe sich B. geweigert, irgendwelche Erklärung abzugeben ohne Beisein seines Anwalts."

Eine Eingabe des Anwalts gegen die Entmündigung wurde abgelehnt; diese erfolgte "wegen Misswirtschaft" nach Art. 370 ZGB. In Gesprächen mit dem Mündel, seinem Anwalt, seinem Vater und dem Waisenrat Enderli erreichte Amtsvormund Grob folgende Übereinkunft:

"Bedingungslose Anerkennung" der Bevormundung und Auswanderung. Damit setzte sich Grob über einen Brief von Burghölzli-Direktor Eugen Bleuler vom 25. September hinweg:

"B. ist geisteskrank, und es ist schon ihm gegenüber ein etwas angreifbares Verfahren, ihn einfach in einem fremden Lande sich selber zu überlassen. Andererseits nehmen wir es denjenigen Kantonen und Ländern, die uns ihre Geisteskranken zuschicken, mit

(S.31)

Recht übel, und Argentinien könnte auch in dieser Weise auf eine solche Zusendung reagieren."

Um diesmal auf sicher zu gehen, reiste Amtsvormund Grob mit seinem Mündel kurz vor Weihnachten 1923 nach Amsterdam. Dort kauften sie spanische Lehrbücher und besuchten das Rijksmuseum sowie ein Sinfoniekonzert. Das Geld zur Überfahrt übergab Grob dem Zahlmeister des Dampers. Die Reisekosten, auch seine eigenen, stellte Grob Vater B. in Rechnung. Kaum war der Sohn abgereist, wollte ihn der Vater zu einem Vertrag zwecks Erbverzicht drängen, aber der Vormund intervenierte und wies das Ansinnen zurück. Aus den folgenden zwei Jahren liegen im Dossier mehrere begeisterte Briefe von B. über sein neues Leben in Lateinamerika, die von einem guten Verhältnis zum Vormund zeugen. Am 29. Februar protokollierte die Vormundschaftsbehörde:

"Mündel ist seit zwei Jahren in Südamerika. Ungünstige Berichte sind keine eingegangen. Nach den erhaltenen Auskünften ist er in guter Stellung und bestrebt, sich recht aufzuführen. Die im psychiatrischen Gutachten vom 20. August 1923 festgestellte geistige Störung (hebephrene Form der Schizophrenie) scheint zur Ruhe gekommen zu sein. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich die Aufhebung der Vormundschaft."

   (Endnote 70: Alle Zitate aus dem Vormundschaftsdossier im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 6082a/8440a); Vgl. auch das Burghölzli-Patientendossier Nr. 19131 im Staatsarchiv Zürich)

(S.32)


Fallgeschichte Anna G.-L. - "damit sie sich unseren Verhältnissen und ihrer Situation besser anpasse"

[Geschlossene Fürsorge ("Internierung") für eine "widerspenstige Mutter" - die erwachsenen Söhne müssen die Internierung der Mutter auch noch bezahlen - Befreiung der Mutter in Militäruniform 1943]

Anna G.-L., geboren 1885, war die Frau von Fritz G., der es als Auslandschweizer in den USA zu einem gewissen Wohlstand gebracht hatte. Anna G.-L. stammte aus Budapest und hatte in den USA Englisch gelernt. Sie sprach und schrieb gebrochen deutsch mit ungarisch-englischem Akzent. Fritz und Anna hatten zwei Söhne, Ernst und Emil G., geboren 1919 und 1920. Nach dem Tod ihres Mannes in den USA im Jahr 1933 reiste die nunmehr einkommenslose Mutter auf Anraten einer Schwägerin an ihren Bürgerort Zürich und ersuchte um offene Fürsorge. Frau G. wolle, "dass man ihr bewilligen müsse, mit ihren Söhnen einen eigenen Haushalt zu führen. Sie hat sich diesen Gedanken so in den Kopf gesetzt, dass mit ihr über irgendeine andere Lösung nicht mehr diskutiert werden kann", schrieb Fürsorgeinspektor Willi.

   (Endnote 71: Fürsorgeinspektor Willi an Thekla G., 9.3.1934. Dieses Schreiben sowie alle andern zitierten Aktenstücke der Fallgeschichte im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.J.c.13)

Doch er entschied auf geschlossene Fürsorge. Damit wurde die Familie auseinandergerissen. Die beiden Knaben kamen ins Waisenhaus Entlisberg. Die widerspenstige Mutter wurde zum Arzt des Wohlfahrtsamts Gustav Wehrli geschickt. Der befand sie am 21. Februar 1934 für gesund.

"Ich habe die Frau auf ihren körperlichen Gesundheitszustand hin untersucht und alle Organe vollständig normal funktionierend vorgefunden. [...] Was nun die psychische Seite des Falles betrifft, so habe ich in einer längeren Unterredung und nach dem Studium der Akten keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer geistigen Abnormalität finden können."

Zur Absicht des zuständigen Fürsorgeinspektors Willi, Anna G.-L. ins Burghölzli zu schicken, meinte Wehrli:

"Ich glaube nicht,

(S.32)

dass bei einer Beobachtung im Burghölzli mehr herausschauen wird, ausser wenn man diese als Druckmittel benutzen wollte, um die Frau gefügiger zu machen, damit sie sich unseren Verhältnissen und ihrer Situation besser anpasse."

Sie kam nicht ins Burghölzli, sondern ins private Irrenasyl Littenheid im Kanton Thurgau. Ihre Internierung war ein administrativrechtlicher Entscheid, der auf der Ablehnung offener Fürsorge basierte. Die Behörde hielt jahrelang fest, so auch am 30. März 1938, "dass offene bzw. Barunterstützung zum vornherein abgelehnt wird".  Aus Littenheid ersuchte Anna G. in verschiedenen Briefen um ihre Entlassung. Am 3. April 1938:

"Ich will und muss meine Freiheit haben. [...] O du freies Land. O du geheime Schweiz."

Am 10. April 1938:

"Sie dürfen mich nicht in geschlossenen und gefährlichen Anstalten internieren. Ich bin nicht geisteskrank, auch keine Invalidin, Mörderin und Verbrecherin auch nicht."


Der Besitzer der Anstalt Littenheid, Dr. Schwyn, hatte aber an der Versorgung ein unmittelbares Interesse, weil ihm so die Zahlungen der Stadt für die Unterbringung und ferner die Arbeitskraft von Anna G. erhalten blieben. Er lieferte am 5. September 1939 folgende ärztliche Begründung für die Fortsetzung ihrer jahrelangen Internierung: Sie sei "sehr verschroben und eine eigensinnige Querulantin".

Die Stadt Zürich ihrerseits zog, seit die Söhne erwerbstätig waren, von diesen Unterstützungsbeiträge für die Internierung ihrer Mutter ein. Sohn Ernst wehrte sich dagegen und schrieb aus dem Aktivdienst am 22. Mai 1943, "dass diese Anstalt keineswegs der geeignete Platz für sie ist". Vom nun zuständigen Fürsorgebeamten Neururer erneut um ärztliche Expertise ersucht, lieferte Anstaltsbesitzer Dr. Schwyn eine völlig neue Diagnose, die mit den früheren ärztlichen Befunden hart kontrastiert, nämlich "angeborene Debilität".

   (Endnote 72: Schwyn an Neururer, 1.8.1943)

Nun erst beschritten die Betroffenen den Rechtsweg. Der Sohn erreichte am 7. August 1943 einen friedensrichterlichen Vergleich mit der Stadt Zürich, wonach er die Mutter aus der Anstalt in seine oder anderweitige Pflege nehmen könne. Fürsorgeamt und Anstaltsleitung hofften, der Sohn werde durch den Aktivdienst an diesem Vorhaben gehindert. Zudem fing die Anstaltsleitung einen Brief ab, mit dem der Sohn seiner Mutter den Abholtermin mitteilen wollte. Hierauf holte der Sohn seine Mutter unangemeldet und in militärischer Ausrüstung aus der Anstalt. Er brachte sie auf seine Kosten in einem Privatzimmer unter.

(S.33)


"Sollte sich ergeben, dass die Eltern den Anordnungen des Aufsichtsorgans Widerstand entgegensetzen, so müssten die Kinder weggenommen und anderweitig versorgt werden". Kindswegnahmen und Anstaltseinweisungen

[Kindswegnahmen in Zürich seit der Täuferzeit - weitere Beispiele von Kindswegnahmen im 18. und 19. Jh. durch die "Mehrheitskultur" - die Traumatisierung von Kindern und Eltern durch die "Sozialfürsorge"]

Kindswegnahmen nicht als Strafe für delinquente Kinder oder Jugendliche, sondern als erzieherischer Staatseingriff in "Milieus" und gegenüber Gruppen, vor deren

(S.33)

Gefährlichkeit deren eigene Kinder zu retten seien, gehen in Zürich bis in die Zeit der Täuferverfolgungen zurück. Den Täufern wurden die Kinder zwecks Zwangserziehung im Sinn der Staatsreligion weggenommen.

   (Endnote 73: Flüeler 1996, Geschichte, Bd. II, S. 300; Pfister 1987, Auswanderung, S. 174, 176)

Kindswegnahmen zwecks Umerziehung wurden auch gegenüber Romafamilien praktiziert, so etwa unter Kaiserin Maria Theresia in Österreich [[1740-1780]], und gegenüber jenischen Familien schon im frühen 19. Jahrhundert in Luzern.

Mit dem Ausbau der sozialfürsorgerischen Strukturen und dem Aufkommen des Begriffs "Verwahrlosung" kam es seit Ende des 19. Jahrhunderts vermehrt zu solchen Eingriffen auch innerhalb der Mehrheitskultur. Aufgrund ungebrochen patriarchaler Gesellschaftsstrukturen war dort vorher auch in krassen Fällen die elterliche und insbesondere die väterliche Gewaltausübung gegen Kinder und oft auch gegen Frauen respektiert worden.

Ein Schwerpunkt von Kindswegnahmen, lokal wie global, blieb jedoch gerade auch im zwanzigsten Jahrhundert die gezielte Wegnahme von nomadischen und indigenen Kindern aus ihren Familien. Speziell die - oft vor einem missionarischen Hintergrund - als rückständig und unzivilisiert angegriffenen Traditionen der Indigenen Amerikas und Australiens boten Handhabe zur möglichst generellen Wegnahme der Kinder und ihrer Verbringung in Schulheime, Pflegeplätze und Anstalten der Mehrheitskultur.

Die Traumatisierung der ihres Lebensinhaltes beraubten indigenen Eltern wie der entfremdeten Kinder, bei denen zum Trennungsschmerz häufig noch Missbrauch durch Anstaltspersonal oder ältere Zöglinge trat, umfasste oft die Lebensspanne mehrerer Generationen. Alkoholismus, psychische Probleme, Drogen- und Tablettensucht, Kriminalität und genereller Zerfall der sozialen und familiären Strukturen waren die Folgen. Diese wurden dann in rassistischen Konstrukten sowohl "erblicher" wie kultureller "Minderwertigkeit" der an den Rand der Gesellschaft und darüber hinaus geschobenen Gruppen zugeschrieben.

[Die offizielle Abschaffung des Rassismus aus den Sozialämtern ab 1946 ab dem Prozess von Nürnberg]

Rassistische staatliche Institutionen wurden erst unhaltbar - auch in kolonialen Réduits wie Südafrika - als die Nazis für ihre mörderische Praxis der Theorien zur "Höherwertigkeit der nordischen Rasse" in Nürnberg  abgeurteilt waren und menschenrechtlich orientierte Befreiungsbewegungen politisch erfolgreich waren. Umsetzungen der vordem an Universitäten gelehrten rassistischen Konstrukte sind heute Straftatbestände, sowohl in der Schweiz wie vor supranationalen Gerichtshöfen.

[Wegnahmeprogramme von Pro Juventute und Kinder der Landstrasse 1930-1945]

In Zürich hatte das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" mit seinem überregionalen Kulturspezifischen Wegnahmeprogramm gegenüber den Kindern der Jenischen im Hauptsitz der Stiftung "Pro Juventute" seine Büros.

   (Endnote 74: Vgl. Huonker 1987, Volk; Leimgruber / Meier / Sablonier 1999, Hilfswerk; Huonker / Ludi 2000, Roma, S. 37-39; Kaufmann / Leimgruber / Meier / Sablonier 2001, Räder)

Etliche jenische Familien wurden auch von den hiesigen Fürsorgebehörden ins Auge gefasst. Die Zürcher Amtsvormundschaft liess sich aber vom "Berufsvormund" Alfred Siegfried,

   (Endnote 75: Vgl. Huonker / Ludi 2000, Roma, S. 37)

wie sich der Leiter des "Hilfswerks" auf einem Briefkopf nannte, nicht so willfährig ins Schlepptau nehmen wie die Vormundschaftsbehörden vieler Heimatgemeinden von

(S.34)

Jenischen in der Ost-, Süd- und Innerschweiz. Auch in Zürich sind jenische Kinder weggenommen worden. Es ist aber ebenfalls dokumentiert, wie Zürcher Fürsorgebehörden Anfragen des "Hilfswerks" ablehnten, "die genannten Kinder sofort zu übernehmen".

   (Endnote 76: Brief von Siegfried an die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich vom 13.4.1932. Vgl. auch das Schreiben Siegfrieds vom 6.6.1935)

[Der Terror der Pro Juventute gegen den Hausierer Giuseppe H. - Kinder in "Fremdpflege"]

Mehr noch als eine prinzipielle Distanz zu den Massnahmen der "Pro Juventute" gegenüber den jenischen Familien war das ein Pochen auf die eigene Zuständigkeit. Das zeigt der Bericht Nr. 5571 des Jahres 1941 eines Erkundigungsbeamten über den Tessiner Hausierer Giuseppe H. Über ihn waren in den sechs Jahren seines Aufenthalts in Zürich zwischen 1935 und 1941 nicht weniger als 5 detaillierte Erkundigungsberichte verfasst worden.

"G.H. entstammt einer wandernden Korbflickerfamilie, deren Kinder seinerzeit durch die Vermittlung der "Pro Juventute" den Eltern abgenommen und in geeignete Fremdpflege gegeben wurden. Auch mit ihm ist der Versuch gemacht worden, ihn an geordnete Verhältnisse und geregeltes Erwerbsleben zu gewöhnen. Da nun aber in ihm Nomadenblut steckt, zeigte er bei manueller Arbeit keine Ausdauer und verlegte sich schon als ganz junger Mann auf den Hausierhandel, betreibt nun denselben bereits über ein Jahrzehnt und bereist hauptsächlich die Landschaft, wo er seit langem Seilerwaren verkauft.

Er verkehrt und wohnt sozusagen stets bei Verwandten und Bekannten, in den Familien Walser, Nobel, Moser etc., alles Leute mit zigeunerhaftem Einschlag, welche den Fürsorgebehörden bekannt sind, meistens im 4. Stadtkreis wohnen und dort als 'die Jenischen' bezeichnet werden."

Im Unterschied zu den meisten damaligen Fürsorgern und Psychiatern nennt sie der Informator nicht "Vaganten", sondern verwendet die Eigenbezeichnung "Jenische" für die Volksgruppe des Ausgekündschafteten. Im Übrigen gibt er Meinungen wieder, wie sie die Mehrheitsbevölkerung damals bis hinauf zum Bundesrat vertrat. Die Nachbarschaft bezeichnete sie "als 'Chesslerbande, ruchi Ware, Zeineflickergesellschaft und lusigs Volk' und erwähnt u.a., dass es ein Glück sei, dass bei solchen charakterschwachen Leuten sich keine Kinder aufhalten."

   (Endnote 77: Stadtarchiv Zürich, Bestand V.J.c.54)

Beide Ehen des Tessiner Hausierers waren kinderlos. Auch im Haushalt der anderen jenischen Familie, die zeitweise in einer weiteren Wohnung desselben Hauses wohnte, fehlten Kinder. Zur Frage, weshalb dies so war, wäre eine Untersuchung der "Pro Juventute"-Akten in Bern hinsichtlich Sterilisationen wichtig.

[Ein weiterer Fall: Jenische Familie W. muss sesshaft bleiben, sonst erden die Kinder weggenommen]

Die Amtsvormundschaft beliess in diesem Fall entgegen dem Bestreben der "Pro Juventute" die Kinder bei ihren jenischen Eltern, da diese sesshaft geworden seien. "Die Eheleute W. sind fahrende Leute, die seit Jahren mit Hausiererwaren im Lande herumziehen, die Kinder zum Teil mitnehmen und in Gasthöfen übernachten. Seit dem 1. Dezember 1934 sind sie sesshaft geworden."

Doch die Behörde verfügte "eine vormundschaftliche Aufsicht" und drohte: "Sollte sich ergeben, dass die Eltern den Anordnungen des Aufsichtsorgans Widerstand entgegensetzen, so müssten die Kinder weggenommen und anderweitig versorgt werden." Dem Vater der jenischen Familie galt folgendes "für den Fall, dass er diese Verhaltungsmassregeln missachten oder sonst zu neuen berechtigten Klagen Anlass geben sollte": Dann "wird ihm die Versorgung in einer Arbeitserziehungsanstalt auf die Dauer von zwei bis drei Jahren und die Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB angedroht."

   (Endnote 78: Vormundschaftsbehörde Zürich, Auszug aus dem Protokoll der Kammer II, 18.6.1935)

(S.35)

Das Protokoll der Vormundschaftsbehörde wurde der "Pro Juventute" in Kopie zugestellt. Ebenso erhielt die "Pro Juventute" eine Kopie des fünfseitigen Erkundigungsberichts über die anvisierte Familie vom 14. März 1932.

   (Endnote 79: Alle zu diesem Fall zitierten Dokumente im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.15)

[Illegaler Aktenaustausch führt zu mehr Überwachungen durch den Erkundigungsdienst trotz Verzicht auf jeglichen Antrag]

Auch in anderen Fällen von jenischen Fürsorgefällen in Zürich gab es Aktenaustausch mit der "Pro Juventute". Viele jenische Familien mieden deshalb das Ersuchen um Fürsorgeleistungen, wurden aber trotzdem vom Erkundigungsdienst überwacht.

[Dissertation von Nadja Ramsauer über die Kindswegnahmen in der Stadt Zürich: Kindswegnahmen, Entmündigung und Internierung von Eltern]

Über Theorie und Praxis der Kindswegnahmen durch die Fürsorgebehörden der Stadt Zürich (und weniger über Kindswegnahmen in der übrigen Schweiz oder durch das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse", dessen Gründer mit drei jenischen Mündeln auf dem Titelfoto ihrer Dissertation abgebildet ist) gibt Nadja Ramsauer eine einfühlsame Darstellung bis zum Jahr 1945.

   (Endnote 80: Ramsauer 2000, Verwahrlost)

Obwohl die Zahl der Amtsvormünder rasch gestiegen war - 1908 waren "1-2 Amtsvormünder vorgesehen", 1918 waren es bereits neun - hatten die einzelnen Beamten der Amtsvormundschaft sehr viele Mündel zu betreuen, nämlich durchschnittlich:

"1916: 560 Fälle mit 840 Mündeln
1917: 536 Fälle mit 802 Mündeln
1918: 460 Fälle mit 570 Mündeln
1919: 499 Fälle mit 745 Mündeln
1920: 504 Fälle mit 746 Mündeln",

   (Endnote 81: Protokoll des Stadtrats vom 11.5.1921, Nr. 902)

somit hatten die neun Amtsvormunde 1920 insgesamt 6714 Mündel unter sich.

Wie bei den anderen Zwangsmassnahmen des Zürcher Fürsorgeamts war bei den Kindswegnahmen ein ständiger Ausbau der juristischen und der psychiatrisch-medizinischen Abstützung solcher Massnahmen zentral. Dies gegenüber den Kindern und ihren Eltern, die nach 1920 bei Kindswegnahmen oft auch gleich entmündigt wurden, um ihnen die elterliche Gewalt zu entziehen. Besonders renitente Elternteile wurden gelegentlich gleich selber in Anstalten eingewiesen. Die Fürsorgebehörden konnten ihre Zöglinge in eigene Haftlokale, in der Bürgerstube an der Schipfe, ab 1922 im für die Amtsvormundschaft umgebauten früheren Bezirksgebäude an der Selnaustrasse 9, während Tagen oder Wochen einsperren.

   (Endnote 82: Protokoll des Stadtrats vom 1.3.1922, Nr. 268)

Wo das Kindswohl am besten gesichert sei - bei den Eltern, bei einem Elternteil, bei Verwandten, bei Pflegeeltern, durch Adoption oder in einer Institution aus der breiten Palette von privaten und öffentlichen Heimen und Anstalten in Zürich, aber auch in Nachbarkantonen - das entschieden, soweit Behörden dabei überhaupt involviert waren, im Scheidungsfall und bei weitergezogenen Rekursen die Gerichte, meistens aber die Fürsorgebehörden im Zusammenspiel mit medizinischen und pädagogischen Experten. Es gab grossen Zuwachs an Beobachtungs- und Expertisierungsinstitutionen für Kinder und eine starke Zunahme der medizinisch begründeten Interventionen im untersuchten Zeitraum, ganz besonders zwischen 1920 und 1940.

[Die Ausschaffung von psychisch desorientierten Ausländerkindern - Kinder im Burghölzli mit Kriminellen]

Bis zur Gründung der kinderpsychiatrischen Abteilung wurden auch Kinder und Jugendliche im Burghölzli begutachtet. So ein zwölfjähriger Knabe aus Österreich. Er

(S.36)

hatte zusammen mit schweizer Knaben Diebstähle begangen. Eugen Bleuler befand ihn für "von Anfang an geistig abnorm" und "gemeingefährlich" und empfahl die "Versorgung in eine passende Irrenheilanstalt". Der Zwölfjährige wurde im November 1914, ohne dass seine Mutter wusste, wohin, nach Österreich ausgeschafft. Die dortigen Behörden behielten ihn drei Wochen lang "in einer Art Greisenasyl" in Feldkirch und orientierten dann die Mutter, worauf diese ihn wieder nach Zürich zurückschmuggelte. 1916 wurde, nach einem neuen Gutachten Eugen Bleulers, der nunmehr Vierzehnjährige definitiv ausgeschafft.

   (Endnote 83: Alle zitierten Dokumente im Stadtarchiv Zürich, Bestand V.K.c.30.: 224a/4423)

Vor dem Aufbau kinderpsychiatrischer Institutionen wurden etliche Kinder in Irrenanstalten interniert, so im Burghölzli zwischen 1870 und 1920 deren 231 (von insgesamt 17.000 Aufnahmen in diesem Zeitraum).

   (Endnote 84: Zürrer-Simmen 1994, Kinderpsychiatrie, S. 47)

Mit der Einrichtung des "Kinderhauses" in der Epilepsieklinik am 13. August 1886 war daneben eine erste Institution vorhanden, wo auch Kinder mit anderen Symptomen und Auffälligkeiten als Epilepsie untergebracht wurden.

[1917: Einrichtung einer "Vorstation" zur Beobachtung von psychisch desorientierten Kindern - die Diagnose der Erblichkeit gegen die Kinder]

Die Einrichtung der Kinderpsychiatrie am Burghölzli schildert deren nachmaliger Leiter (von 1929 bis 1968) Jakob Lutz:

"Hans W. Maier, damals Oberarzt unter Eugen Bleuler, konnte, als er daran ging, eine Beobachtungsstation zu organisieren, an Ideen anknüpfen, die von der Vereinigung Pro Juventute schon aufgegriffen und realisiert worden waren: Unter Hinweis auf ähnliche Einrichtungen in Hamburg, Frankfurt, Göttingen, Jena, Dresden gründete diese im Frühjahr 1917 [...] eine sogenannte Vorstation."

   (Endnote 85: Lutz 1970, Dienst, S. 75)

Die Beobachtungsstation war gleichzeitig ein Schulinternat. Den bisherigen Lehrer Albert Furrer übernahm das Burghölzli von der "Pro Juventute". Neu war die ärztliche Leitung der Station durch Burghölzli-Ärzte nach der Umstrukturierung in die kinderpsychiatrische Abteilung der Klinik Burghölzli im Jahre 1921. Bei dieser Übernahme war hilfreich, dass Eugen Bleuler im Stiftungsrat der "Pro Juventute" sass. Mitbeteiligt waren auch die "Pro Juventute"-Zentralsekretäre R. Loeliger und H. Hanselmann. Letzterer ist seinerseits der spätere Gründer und Leiter des Heilpädagogischen Seminars, einer weiteren Zürcher Institution für als abnorm eingestufte Kinder. Mit dabei war auch der spätere Regierungsrat Robert Briner, von 1912 bis 1919 Sekretär des städtischen Vormundschaftsamts, ab 1919 Vorsteher des neugeschaffenen kantonalen Jugendamts.

Die Kinderbeobachtungsstation hiess zuerst "Stephansburg", nach der zum Burghölzli-Gelände gehörigen, später durch einen Zaun davon abgetrennten Villa, wo sie untergebracht war. 1944 wurde sie nach Männedorf verlegt.

Die häufigsten Diagnosen bei den beobachteten Kindern waren 1920 "moralischer Defekt", "Psychopathie" und "Oligophrenie". Die Mehrzahl der Kinder wurde als "erblich belastet" eingestuft, von den "moralisch Defekten" 75 Prozent. Sogar bei der Diagnose "antisoziales Benehmen hauptsächlich als Milieuwirkung" wurden noch 33 Prozent "erbliche Belastung" ausgemacht.

   (Endnote 86: Maier 1925, Bericht, S. 78)

[[Damit wurden die Kinder gleichzeitig als "unheilbar" bzw. als "wertlos" abgestempelt]].

1925 kamen von 117 in der "Stephansburg" beobachteten Kindern 55 wieder in die eigene Familie zurück, 26 in fremde

(S.37)

Familienpflege, nochmals 26 in Heime oder Erziehungsanstalten und 9 in Irrenanstalten. Ein Kind starb.

   (Endnote 87: Maier 1925, Bericht, S. 87)

[Kinderpsychiatrie in der Epilepsieklinik]

Auch in der Epilepsieklinik, einer privaten Gründung, wurden Kinder, und zwar nicht nur epileptische, psychiatrisch begutachtet. Dafür war unter anderem Moritz Tramer zuständig, der gleichzeitig auch der Stadtzürcher Amtsvormundschaft als psychiatrischer Experte diente. Tramer, der über "Vagantität" doktoriert hatte,

   (Endnote 88: Tramer 1916, Vaganten)

wurde später Direktor der solothurnischen psychiatrischen Klinik Rosegg, spezialisierte sich aber weiterhin auf Kinderpsychiatrie.

   (Endnote 89: Jorisch-Wissink, Ellen: Der Kinderpsychiater Moritz Tramer (1862-1963). Diss. med. Zürich 1986)

[Die "Pro Juventute" - 1912 bis 1958 unter dem Militaristen Ulrich Wille - Dezemberaktion 1916 - Kindswegnahme bei jenischen Familien - Völkermord gemäss UNO-Konvention von 1948]

Nicht nur bei der Gründung der "Stephansburg", sondern auch beim übrigen Ausbau der jugendfürsorgerischen Institutionen in Kantonen, Bezirken und Gemeinden aufs Engste miteinbezogen war die 1912 von der Gemeinnützigen Gesellschaft gegründete Stiftung "Pro Juventute". Diese wurde seit ihrer Gründung bis 1958 geführt von Ulrich Wille junior, 1912 noch Major, später Oberstkorpskommandant.

   (Endnote 90: Zur Gründungsgeschichte der "Pro Juventute" vgl. Huonker 1987, Volk, S. 71-75; Binder 1937, "Pro Juventute"; Moser 1986, Gelebt, S. 147-154 sowie den Bestand E 8(c)741 des Bundesarchivs Bern)

Wille junior hatte 1923 Adolf Hitler in seinem Zürcher Wohnsitz, der Villa Schönberg in Zürich-Enge, kurz vor dem Münchner Putschversuch einen Vortrag halten und namhafte Spenden verschiedener schweizerischer Industrieller einkassieren lassen;

   (Endnote 91: Gautschi 1978, Geschichte, S. 272-275)

1934, nach der Machtübernahme, traf umgekehrt Ulrich Wille Adolf Hitler in München, 1943 reiste Wille nach Berlin, um Verwandte und hohe Nazi-Funktionäre, aber diesmal nicht Hitler selber zu besuchen.

   (Endnote 92: Gautschi 1989, General,S. 500; vgl. auch Meienberg 1987, Welt)

Die Bezirkssekretariate der "Pro Juventute" verwuchsen teilweise durch Personalunion und Benutzung der gleichen Büros organisch mit staatlichen Jugendfürsorgestellen: "So sind einzelne Bezirkssekretariate zu Jugendfürsorgestellen ihres Bezirks geworden."

   (Endnote 93: Für die Jugend. Bericht der Stiftung "Pro Juventute" über die Jahre 1912-1916. Zürich ohne Jahr (1917), S. 23. Zur Verschränkung Behörden / "Pro Juventute" vgl. auch Ramsauer 2000, S. 190-192)

Seit 1914 versorgte die "Pro Juventute" möglichst alle "durch Verbrechertum, Alkoholismus, Roheit oder Unfähigkeit der Erzieher gefährdete Kinder sowie dem Elternhaus entwachsene Knaben und Mädchen, welche in Erziehungsanstalten untergebracht werden müssen",

   (Endnote 94: "Pro Juventute". Jahreszweck 1914, S. 5. Bundesarchiv Bern, E 8(c)741)

nahm also Kindswegnahmen und Anstaltseinweisungen vor, mit einem ersten diesbezüglichen Höhepunkt "in der Dezemberaktion 1916",

   (Endnote 95: Für die Jugend. Bericht der Stiftung "Pro Juventute" über die Jahre 1912-1916. Zürich ohne Jahr (1917), S.17

einer landesweiten Vorweihnachts-Razzia mit der Zielsetzung, "dass kein Jugendfürsorgefall unerledigt bleibe".

   (Endnote 96: Ebenda, S. 23)

Ein gelegentlicher "Missgriff" schien Stiftungskommissionpräsident Wille weniger schlimm zu sein "als ängstliches Nichtstun, Scheu vor Verantwortung, Entschlussunfähigkeit".

   (Endnote 97: Ebenda, S. 11)

Das entschlossene Vorgehen der "Pro Juventute" dürfte nicht immer genau den behördlicherseits vorgesehenen Abläufen und Zuständigkeiten entsprochen haben. So war es auch bei den Kindswegnahmen der "Pro Juventute"-Unterabteilung "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse", das von 1926 bis 1973 gezielt Hunderte von Kindern aus der Gruppe der Jenischen den Eltern wegnahm.

   (Endnote 98: Vgl. Huonker 1987, Volk; Leimgruber 1999, Hilfswerk, Huonker / Ludi 2000, Roma, S. 37-39)

In diesem Zusammenhang wird gelegentlich argumentiert, da dies ja Eltern aller Volksgruppen habe widerfahren können, gehe es nicht an, dass sich die Jenischen als Opfer

(S.38)

einer speziellen Verfolgung sähen. Der Unterschied liegt nicht im Einzelfall, der jenische wie nicht-jenische Eltern und Kinder gleich hart traf. Darin bestehen grosse Parallelen, vor allem auch bei Familien, die über Generationen hinweg im Visier der Fürsorge waren und ebenfalls als "erblich minderwertig" galten. Der Unterschied liegt darin, dass das "Hilfswerk" gezielt und nach einem genauen Plan möglichst alle Kinder aus jenischen Familien wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit erfasste und mit der Umplatzierung eines Grossteils der jenischen Kinder in ein nicht-jenisches Umfeld von Pflegeplätzen, Adoptiveltern oder Anstalten die als "Landplage" definierte Gruppe erklärtermassen "auflösen" wollte. Solches Vorgehen ist laut Artikel II der UNO-Genozidkonvention von 1948 ein Tatbestand des Völkermords.

   (Endnote 99: Für den Wortlaut der Konvention, welche die Schweiz erst 1999 ratifizierte, vgl. Menschenrechte, S. 107-110)

[[Da in der korrupten Schweiz meist Personalunion zwischen Spitzenämtern besteht, blieb dieser Völkermord bis in die 1970er Jahre ungeahndet und bis in die 1990er Jahre "unentdeckt"]].

[Krasse Mittel bei Kindswegnahmen: Polizeigewalt, Abholung aus der Schule, Auto-Flucht - die Lügen der Ämter - die verschiedenen Realitäten - Widerstand der Eltern und Lehrer wird durch den Schulvorstand verunmöglicht]

Kindswegnahmen und behördliche Zwangserziehung nach Art. 283 ZGB stiessen - als ein Eingriff in höchstpersönliche Rechte - meist auf Widerstand der Eltern und vielfach auch der Kinder. Eben weil gegen Kindswegnahmen Widerstand zu erwarten war, griffen die Behörden zu krassen Mitteln. Der Vorsteher der bürgerlichen Armenpflege Zürich, Rudolf Hinder, schrieb 1918:

"Bei ganz renitenten Eltern, die zugleich meistens die pflichtvergessensten sind, wird die Wegnahme eines Kindes durch polizeiliche Gewalt nötig oder die Wegnahme aus der Schule oder sogar die Flucht mit dem Automobil. Die Überzeugung, dass alles ja nur zum Wohle der Kinder geschieht, rechtfertigt diese Gewaltanwendung vor dem eigenen Gewissen rechtlich."

   (Endnote 100: Hinder 1918, Kinderfürsorge, S. 115)

Es trifft nicht zu, dass es die "pflichtvergessensten" Eltern gewesen seien, welche sich am meisten gegen die Kindswegnahmen zur Wehr setzten. Solchen Eltern - die es damals wie heute gab - war es vielmehr ziemlich egal, was mit ihren Kindern passierte. Oder, falls sie ihre Kinder misshandelt oder missbraucht hatten, waren zumindest die Kinder - sofern sie nicht an Pflegeorte kamen, wo sich Ähnliches wiederholte - froh um die Wegnahme. Dann konnten sich auch die Eltern schlecht dagegen wehren.

Vielmehr wehrten sich Eltern gegen fürsorgerische Verfügungen und medizinische Expertenmeinungen, die sich für ihre Kinder engagierten und deren Vertrauen hatten.

Obwohl der umgekehrte Fall häufiger war, kam es auch vor, dass sich die Lehrer zusammen mit den Eltern gegen Kindswegnahmen wehrten. Stadtrat Gschwend schrieb am 22. Oktober 1936 an einen Schulvorstand:

"Die durch die Amtsvormundschaft erfolgte Wegnahme des Kindes M.M. aus dem Tageshort hat zu Unannehmlichkeiten geführt, wohl weil über solche Wegnahmen verschiedene Ansichten bestehen. Es ist nun aber einmal so, dass der Vollzug einer von der Vormundschaftsbehörde beschlossenen Kindswegnahme bei den Eltern oft auf einen erbitterten Widerstand stösst, so dass es dann nahe liegt, das Kind aus der Schule wegzunehmen. Häufig wird diese Erledigung nicht vorkommen, es kann sich nur um Ausnahmefälle handeln. Deshalb wird als zweckmässig erachtet, dass in einem solchen Falle stets der Schulvorstand um seine Zustimmung angegangen wird, sodass die Lehrerschaft der Herausgabe eines Kindes keinen Widerstand mehr entgegenbringen kann."

   (Endnote 101: Protokoll des Vorstands Wohlfahrtsamt, 22.10.1936. Stadtarchiv, Bestand V.J.a.61)

(S.39)

[[Und die Schlägerpolizei von Zürich kollaboriert bei gutem Lohn, bezahlt durch den Steuerzahler...]]


[Rechtsweg gegen Kindswegnahmen nur für Reiche - Kinder werden vom Schularzt zu "erethischen Idioten" gestempelt - und die Nachbarn und das Fürsorgeamt plappern den Arzt nach...]

Es sind Fälle dokumentiert, in denen sich Eltern auf dem Rechtsweg erfolgreich gegen Kindswegnahmen wehrten. Der Rechtsweg war aber für schlecht verdienende Eltern unerschwinglich.

[[So ist das heute noch in der korrupten Schweiz. Du musst viel Geld haben, damit ein Anwalt dir in der korrupten Schweiz zu deinem Recht verhilft, vorausgesetzt, du findest einen Anwalt]].

Eine nachbarliche Anzeige hatte die Fürsorgerin der Amtsvormundschaft auf den Plan gerufen. Sie notierte: "Hausbesuch ergibt eine Einsichtnahme in die rührende Elternliebe."

   (Endnote 102: Zitiert nach Ramsauer 2000, Verwahrlost, S. 235)

Auch der Haushalt, den die Frau, die "auch im Geschäft des Mannes tätig ist", "tadellos besorgt",

   (Endnote 103: Bericht des Schularztes, zitiert nach Ramsauer 2000, Verwahrlost, S. 235)

war nicht das Problem. Woran lag es, dass die Behörde die Kinder den Eltern wegnehmen und in einer Anstalt versorgen wollte? Die "unglücklichen Kinder, denen man auf den ersten Blick die Abnormalität ansieht",

   (Endnote 104: Notizen der Fürsorgerin, zitiert nach Ramsauer 2000, S. 235)

störten die Ruhe und das Empfinden von Nachbarn und Behörden. Sie sollten hinter Anstaltsmauern möglichst unsichtbar und unhörbar bleiben. Schularzt Adolf Kraft schrieb:

"Beide Knaben sind hochgradige erethische Idioten mit beständigem Bewegungsdrang, automatischen Bewegungen, Ausstossen von tierischen Lauten, zum Teil unrein".

Der Arzt selber stellte aber fest, dass "die beiden Knaben nicht bösartiger Natur sind".

   (Endnote 105: Zitiert nach Ramsauer 2000, S. 235)

[[Bewegungsdrang und automatische Bewegungen weisen auf eine sportliche Natur mit Blutgruppe 0 hin. Das Ausstossen von tierischen Lauten weist auf eine Unterbeschäftigung hin, und eine teilweise Unreinheit kann vom Bewegungsdrang im Freien herrühren]].

Nachbarn, Fürsorgerin, Schularzt und Amtsvormund waren sich einig:

"Nach dem ärztlichen Gutachten sind die Kinder hochgradige Idioten, [...] die eigentlich in eine Anstalt gehören." Die Weigerung der Eltern, dies zu tun, sei "pflichtwidriges Verhalten im Sinne von Art. 283 ZGB."

   (Endnote 106: Ausführungen der Amtsvormundschaft vor Obergericht, zitiert nach Ramsauer 2000, S. 236)

Die Eltern argumentierten, sie könnten "nicht glauben, dass irgendein fremder Wärter oder Wärterin ihren Knaben mehr Sorgfalt und Liebe angedeihen lassen könne als sie." Und sie fügten bei,

"wenn die Tendenz des Waisenamtes, wegen jeder Bagatelle in das Familienleben und Familienrecht einzugreifen, so weitergehe, so reiche in zehn Jahren das neue Stadthaus nicht einmal mehr aus, um die städtische Amtsvormundschaft allein darin zu platzieren."

   (Endnote 107: Zitiert nach Ramsauer 2000, S. 235 und 236)

Das Gericht gab den Eltern recht, die Wegnahme wurde nicht vollzogen.

[[Aber die Eltern sind fürs Leben lang in den Statistiken der rassistischen Stadt Zürich "angeschmiert", und dies ist u.a. auch das Ziel jedes Untersuchungsberichts einer Behörde in der Schweiz]].

(S.40)


Fallgeschichte Familie N. - "Familie N. ist vollkommen degeneriert"

[Eltern werden als "kriminell" gestempelt  - das Urteil wird nicht abgewartet - Entmündigung der Eltern und Kindswegnahme - Eltern freigesprochen - Kindsrückgabe verweigert - Flucht der Kinder nach Frankreich - Rückschaffung in die Schweiz wegen Kriegsereignissen - Katz und Maus gegen Eltern und Kinder - Korrektionsanstalt und Mädchenheim - "vagabundenartig veranlagt" - "Apachengesellschaft" - Ausweisung der gesamten Familie]

Wegen Verdachts auf Diebstahl respektive Hehlerei beide in Untersuchungshaft genommen, mussten die Eltern N. zwangsläufig in die auswärtige Versorgung ihrer Kinder einwilligen. Amtsvormund Grob beantragte am 29. April 1913 beim Waisenamt, die ihm "sehr wahrscheinlich" scheinende Verurteilung nicht abzuwarten, sondern die Eltern zu entmündigen und ihnen die elterliche Gewalt über ihre sieben Kinder zu entziehen; das Waisenamt entsprach dem Antrag. Es wurde dann aber nur der Sohn Hans N. schuldig gesprochen; er kam ins Zuchthaus Regensdorf. Die Eltern N., wieder auf freiem Fuss, zogen mit den beiden älteren Kindern nach St. Gallen und verlangten die versorgten jüngeren vier Kinder in Zürich heraus. Die Behörden gingen nicht darauf ein. Da entlief die vierzehnjährige Emma N. ihren Pflegeeltern, ebenso Rosina N. Rosina und der ältere Bruder Walter versteckten sich vor dem Vormund im Ausland, und selbst unter Strafandrohung verrieten die Eltern N. die Schlupfwinkel ihrer

(S.40)

gesuchten Kinder nicht. Vielmehr schickten sie weiterhin formvollendete Gesuche um Herausgabe auch der anderen Kinder an die Zuständigen, die alle formell, aber immer ablehnend beantwortet wurden. Diese Briefe liessen die Eltern N. vermutlich von Schreibkundigen verfertigen, was billiger war, als einen Anwalt zu bezahlen.

Der Amtsvormund wollte nun gegen Vater N. ein Strafverfahren wegen Ungehorsam einleiten, doch der Bezirksanwalt sistierte das Verfahren, da nicht zu beweisen war, dass Vater N. der Vormundschaft den Aufenthalt der geflohenen Kinder wissentlich verschwieg. Davon bekam Grob erst Gewissheit, als Walter und Rosina N., die nach Frankreich geflohen waren, wegen des inzwischen ausgebrochenen Weltkriegs in die Schweiz zurückgeschafft worden waren und aussagten, die Eltern hätten schon gewusst, wo sie seien, und sie hätten ihnen auch Geld geschickt.

Der Amtsvormund wollte nun das Verfahren wegen Ungehorsam wieder aufnehmen, wurde aber vom vorgesetzten Waisenamt daran gehindert.

Inzwischen war auch Emma wieder aufgetaucht und schon wieder aus der nächsten der Familien entflohen, wo der Amtsvormund sie als Dienstmädchen platziert hatte. Das geschah innert zweier Jahre vier Mal. Im Sommer 1915 kehrte sie zu den Eltern zurück und beklagte sich, sie sei von der Dienstherrin geschlagen worden. Nun liess sie der Amtsvormund von einer Fürsorgerin, begleitet von zwei Polizisten, ins städtische Mädchenasyl Heimgarten in Bülach abführen.

Vater N. reagierte am 26. Juli 1915 mit einem eingeschriebenen, selbstverfassten Brief, worin er den Amtsvormund als "Schuftenhund" und "Herr Landvogt", die Fürsorgerin als "himmeltrauriges Hilfselement" und die beiden Polizisten als "Kriegshelden" betitelte. Seine Tochter gehöre "nicht an einen solchen Ort, wo Huren, Lumpenmenschen, Blutschandmädchen sein müssen". Denn "Emma ist noch brav und rein".

Grob verklagte N. wegen Ehrverletzung, das Bezirksgericht verurteilte den renitenten Vater zu vier Tagen Gefängnis, 30 Franken Busse und 18 Franken Gerichtskosten.

Schon nach 3 Tagen floh Emma N. aus dem Heimgarten. Grob beantragte, sie zur Strafe während dreier Tage in der Bürgerstube an der Schipfe in "scharfen Arrest" zu setzen, was das Waisenamt bewilligte; danach brannte das Mündel schon bei der polizeilichen Überführung in den Heimgarten durch.

Unterdessen unterschrieben die Eltern N. weitere Beschwerden gegen die Kindswegnahmen und insbesondere gegen die Einweisung Emmas in die Bülacher "Musteranstalt", wo es unter den Zöglingen zu "Schweinereien und beischlafähnlichen Handlungen" komme. Solches ist auch aus städtischen Heimen tatsächlich überliefert.

   (Endnote 108: So 1933 im städtischen Mädchenheim Tannenhof. Vorstand des Wohlfahrtsamts, Protokoll 24.6.1933. Stadtarchiv, V.J.a.61)

Wegen des im "Burghof" bei Regensberg platzierten Arnold N. intervenierten sie direkt bei Stadtrat Pflüger. Sie forderten ferner die Ersetzung Grobs durch einen anderen Vormund. Auf den Vormundschaftsbericht vom 19. November 1915 hatte Vater N. die Bemerkung geschrieben:

"Mit diesem Vogtbericht bin ich nicht einverstanden."

Denn Amtsvormund Grob hatte den Bericht, getreu seinen Theorien über "Minderwertige", deren leibhaftige Verkörperung er in Familie N. erblickte, folgendermassen eingeleitet:

"Familie N. ist vollkommen degeneriert, in moralischer und sittlicher Hinsicht ganz heruntergekommen und unglaublich verlogen."

Vater N. konterte am 31. März 1916:

"Von Beweisen kann keine Rede sein, sondern es sind alles nur ungerechte Denunzierungen."

Der Vormund stütze sich nur "auf anderer Leute dummes Geschwätz" und bilde daraus ein

(S.41)

"Lügengewebe". Als Familie N. mit ihren Rekursen auf die Ebene des Stadt- und des Regierungsrats hinaufgelangt war, erfolgten scharfe Reaktionen. Der Stadtrat entzog ihnen ab dem 1. August 1916 für zehn Jahre die Niederlassungsbewilligung, der Regierungsrat wies Vater N. "für die Dauer eines Jahres in eine staatliche Korrektionsanstalt ein", und Emma wurde ins Mädchenheim Emmenhof in Derendingen verbracht, wo sie als "ganz vagabundenartig veranlagt" bezeichnet wurde - eine auch gegenüber Angehörigen der sesshaften Mehrheitskultur in vielen Dossiers und seitens verschiedenster Instanzen immer wieder verwendete abwertende Einstufung.

In einem anderen Dossier ist auch einmal von einer schweizer Familie als einer "Apachengesellschaft" die Rede.

Emma N. entwich sofort aus dem Heim und floh, nach einigen Übernachtungen bei ihrem Verlobten, dem Schuhmacher K. im Niederdorf, weiter nach Bitterfeld in Deutschland, wo sie eine Dienstbotenstelle ihrer Wahl annahm. Familie N. war unterdessen seit mehr als zwei Jahren aus Zürich ausgewiesen. Doch Grob gab seine Vormundschaft über die Kinder N. erst im Herbst 1918 an deren Wohngemeinden ab. Die Vormundschaft über Emma N. übte er weiterhin bis zu ihrer Volljährigkeit aus, um sie noch möglichst lange an einer Heirat mit Schuhmacher K. zu hindern. Eine Barunterstützung zur Haushaltsgründung von Rosina N., die von ihrem Verlobten, einem Mechaniker, schwanger war, lehnte der Vormund ab, der bei Anstaltseinweisungen nicht sparte.

Was bei Emma N. gescheitert war, nämlich die Anstaltseinweisung, wurde an ihrer Stieftochter vollzogen: Die Amtsvormundschaft verbrachte sie unter der Diagnose "Schizophrenie" als 15-Jährige nach Littenheid. Sie wurde dort rasch wieder entlassen, machte eine Lehre als Köchin und erscheint nicht mehr in den Fürsorgeakten.

(S.42)


Fallgeschichte Familie G. - "Sie glauben, ein Anrecht auf eine grosse Wohnung zu haben"

[Das Auseinanderreissen einer grossen Familie wegen "geistig unzulänglich ausgerüsteter Eheleute" (Spühler, 1951) - wegen Wohnungsnot (Spühler, 1948) - Wegzug der Familie in den Kanton Aargau]

Heinrich G., Bauarbeiter, geboren 1905, und seine Frau Mathilde, Schneiderin, geboren 1906, waren katholisch und hatten 10 Kinder, geboren zwischen 1934 und 1948. Fand der Vater keine Arbeit auf dem Bau, ging er mit Wäscheklammern hausieren. Die Mutter arbeitete lange Jahre in einer Küsnachter Textilreinigungsfabrik und besorgte, soweit das unter diesen Umständen möglich war, den Haushalt.

Da die ältesten Kinder in den Krisenjahren auf die Welt kamen und das elterliche Einkommen trotz harter Arbeit nicht ausreichte, musste die Familie unterstützt werden. Vater und Mutter G. verdienten auch nach dem Krieg nur je ungefähr 200 Franken monatlich, also etwa 5000 Franken im Jahr. Die Fürsorge besorgte das Jugendamt III der Stadt Zürich auch während jenen Jahren, in denen Familie G. in einer Zürcher Landgemeinde wohnte.

Von 1935 bis 1941 war die Familie mit insgesamt 8805 Franken und 98 Rappen unterstützt worden; also über sechs Jahre hinweg mit einem Betrag, der insgesamt knapp dem Jahressalär eines leitenden Beamten des Fürsorgeamts entsprach. Das Dossier G. führte seit Frühjahr 1942 der damalige Stadtrat und Vorsteher des Gesundheitsdepartements Willy Spühler (1942-1959), der spätere

(S.42)

SP-Bundesrat (1959-1970). Darin finden sich mehrere rührende Briefe der Kinder G. an Spühler, worin sie ihm für Geschenke wie Schokolade, Malfarben und Zeichenpapier danken und ihre guten Vorsätze kundtun. Zu den Wohnverhältnissen der Betreuten schrieb Spühler:

"Es wird eine Zweizimmerwohnung bewohnt; 1 grosse Stube, die in Ordnung war und ein grosses, schlauchartiges Schlafzimmer [...] Beim gestrigen Platzregen sei [...] viel Wasser eingedrungen, so dass Frau G. viele Kübel voll Wasser habe herausschöpfen müssen."

   (Endnote 109: Eintrag Spühlers im Abhörbogen, 6.9.1944)

Die Kinder waren kränklich und schwach in der Schule. Ein Arzt und eine Lehrerin wurden vom Fürsorgeamt über sie befragt. Lehrerin Kunz schrieb:

"Ich besuchte die Mutter einmal zu Hause und bekam einen schlechten Eindruck von dem Milieu."

   (Endnote 110: Brief von Lehrerin Kuhn ans Fürsorgeamt der Stadt Zürich vom 1.9.1941)

Arzt Spörri empfahl einen jeweils dreimonatigen Erholungsaufenthalt für die Kinder, in der Hoffnung, "dadurch könnte sich jedes erheblich kräftigen."

   (Endnote 111: Bericht von Dr. Spörri über seine Untersuchung der damals 6 Kinder G. vom 18.9.1941, S. 2)

Doch in den Kinderheimen gediehen sie nicht besser. Der Arzt des Erholungsheimes Adetswil schrieb dem Fürsorgeinspektorat am 4. Januar 1943:

"Die Geschwister G. sind sehr grazile, für alle möglichen Krankheiten anfällige Kinder. Während ihres Aufenthaltes in unserem Heim waren die Kinder viel kränklich und haben gesundheitlich eigentlich keine Fortschritte gemacht."

Die Wegnahme aller Kinder bis auf die jeweils jüngsten wurde unter anderem mit den ungünstigen Wohnungsverhältnissen begründet. Die Eltern G. baten 1948 vergeblich um offene Fürsorge, konkret um die Finanzierung einer grösseren und gesünderen Wohnung. Spühler lehnte ab. Die Kinder blieben dauernd fremdversorgt, durften jedoch gelegentlich zu den Eltern in die Ferien. Die Eltern mussten monatlich 40 Franken an die Versorgungskosten der weggenommenen Kinder bezahlen.

1951 wandten sich die Eltern G., die nicht bevormundet waren und denen die elterliche Gewalt nicht entzogen worden war, an die Zeitschrift "Beobachter", wiederum mit dem Wunsch, von der Fürsorge anstelle der Auseinanderreissung der Familie eine grössere Wohnung finanziert zu bekommen. Spühler schrieb darauf dem "Beobachter", der nachgefragt hatte:

"Die Familie G. musste [...] durch Beschluss der Armenpflege der Stadt Zürich aufgelöst werden, da sich die geistig unzulänglich ausgerüsteten Eheleuten als unfähig erwiesen hatten, einen geordneten Haushalt zu führen. Der Versuch, die Ehefrau durch eine vorübergehende Anstaltsversorgung nachzuerziehen, scheiterte. Die Zustimmung zur Sterilisation war nicht zu erlangen, nachdem die Familie schon mit einem reichlichen Kindersegen bedacht worden war.

Heute haben G.s 10 Kinder, die alle von körperlich schwächlicher Konstitution und auch geistig im Rückstand sind; zwei sind sogar in einer Anstalt für schwachsinnige Kinder [...] Die beiden letztgeborenen (...) hat man nun doch den Eltern überlassen, um ihnen eine gewisse Verantwortung zu überbinden."

   (Endnote 112: Brief Spühler an Beobachter, 17.4.1951)

Weiter schrieb Spühler:

"Die Familie G. hat die Öffentlichkeit schon viele 10.000 Franken gekostet. Sie können die Notwendigkeit der Hilfe in dieser Form allerdings nicht einsehen. Sie glauben, ein Anrecht auf eine grosse Wohnung zu haben, damit sie alle Kinder bei sich aufnehmen könnten. Das ist aber bei G.s völlig ausgeschlossen, da besonders die Mutter unfähig wäre, einen so grossen Haushalt zu führen."

1948, gegenüber den Eltern, hatte Spühler noch mit der allgemeinen Wohnungsnot

(S.43)

argumentiert:

"Ihr 'Vorschlag', Ihnen eine grössere Wohnung zu geben, mag gut gemeint sein, doch liegt das nicht in unserer Macht [...]; darauf warten noch viele hundert Familien."

   (Endnote 113: Brief Spühler an Familie G. vom 19.7.1948. Die hier zitierten Dokumente alle im Stadtarchiv Zürich, Personenakten Fürsorgeamt, Serie II (1956-1971), Bestand V.J.c.13)

Letzteres traf in der Nachkriegszeit allerdings zu. "In Zürich gab es 1946 6000 Obdachlose."

   (Endnote 114: Beyeler-von Burg 1985, Schweizer, S. 213)

Für den grossen Bedarf an günstigem Wohnraum organisierte die Stadt Notschlafstellen, z.B. die Notschlafstelle Hallenbad, und Wohnbaracken, so die Barackensiedlung "Im Ried" an der Katzenbachstrasse in Seebach. Nach dem Auszug der deutschen Bewohnerschaft 1945,

[[Deutsche in der Schweiz wurden 1945 bis 1946 systematisch als "Nazis" verfemt und aus der Schweiz ausgeschafft, auch wenn sie schon über 20 Jahre in der Schweiz gelebt hatten; gleichzeitig konnte so das schweizer Nazitum und die  schweizer Beihilfe für das Dritte Reich lange vertuscht werden]]

und bevor Baron von der Heydt dort seine Kunstschätze deponierte, diente sogar die Villa Wesendonck, das heutige Museum Rietberg, als Notwohnung für kinderreiche Familien.

   (Endnote 115: Protokoll des Stadtrats vom 30. Oktober 1946, Nr.2341)

In der Tradition grosser städtischer Wohnsiedlungen wie dem Erismannhof errichtete die Stadt damals vermehrt solche Wohnungen, wie Familie G. eine für sich gewünscht hatte, beispielsweise die Siedlung Heiligfeld in Albisrieden oder die im Volksmund "Negerdörfli" genannte Siedlung Auzelg in Zürich-Nord. Familie G. aber zog kurz nach dem Schreiben Spühlers in den Aargau.

[[Der Wegzug einer Person, die von den Ämtern verfemt wird, ist für den Kanton Zürich immer die beste Lösung, denn so haben die Ämter und der Schweizerische Nachrichtendienst (SND) mit seinen Spitzeln nie einen Fehler gemacht...]]

(S.44)


"Böswillig oder hartnäckig" - die Amtsvormundschaft als langer Arm der Eltern

[Eltern und Vormundschaft gegen Kinder - Tabus Homosexualität und Drogensucht - die Flucht in die Fremdenlegion]

Nicht immer wehrten sich Eltern und Kinder gemeinsam gegen fürsorgerische Massnahmen wie Kindswegnahmen und Anstaltseinweisungen. Es kam auch das Gegenteil vor. Falls Eltern "auch bei Anwendung von Züchtigungsmitteln nicht zum Ziel" ihrer Erziehungsabsichten gelangten, weil "das Kind ihnen böswilligen oder hartnäckigen Widerstand" leiste, konnten sie gemäss Art. 284 ZGB  die Amtsvormundschaft um Erziehungshilfe angehen, etwa mittels Vorladung und Ermahnung des Heranwachsenden durch die Behörde, [[durch]] kurze Einsperrung im Arrestlokal der Bürgerstube oder [[durch kurze Einsperrung]] in Zellen des Knabenheims Selnau im Gebäude der Amtsvormundschaft an der Selnaustrasse 9, schliesslich mittels längerfristiger Anstaltseinweisung und amtlicher Bevormundung.

   (Endnote 116: Grob 1920,Hilfe, S. 5)

Gegenüber einer solchen Allianz von Eltern- und Amtsinstanzen war ein Zögling extrem in die Enge getrieben und ziemlich ausweglos. Solche Fälle hatten einerseits mit der Familienkonstellation, andererseits oft auch damit zu tun, dass der Jugendliche ein gesellschaftlich tabuisiertes Verhalten zeigte, etwa Homosexualität oder Drogensucht. In den beiden Fällen mit dieser Ausgangslage, die ich hier dokumentiere, empfanden die Betroffenen die Fremdenlegion als einen letzten Ort der Zuflucht. Sie setzten dafür allerdings Leib und Leben aufs Spiel.

(S.44)


Fallgeschichte Ferdinand H. "Im Knabenheim Selnau ein halbes Jahr in einer Einzelzelle gehalten"

[Mutterverlust - Stiefmutter-Probleme - der Sohn unterschlägt systematisch Gelder und wird zum Strichjungen - 1/2 Jahr Einzelzelle im Knabenheim Selnau - Schlosserlehre im Knabeninstitut - Vorwurf des "lasterhaften Lebenswandels" und Entmündigung - Flucht aus Arbeitskolonie und aus Männerheim - Fremdenlegion]

Der Glarner Ferdinand H., geboren 1914, war Sohn aus der ersten Ehe eines Tramführers. Nach Scheidung und erneuter Heirat hatte der Vater zusammen mit der Stiefmutter Schwierigkeiten bei der Erziehung Ferdinands. Sie suchten bei Experten Rat. Der Siebenjährige kam 1921 zur kinderpsychiatrischen Beobachtung in die "Stephansburg". Es wurde Fremdplatzierung empfohlen. Vater und Stiefmutter waren damit einverstanden.

"Darauf versorgte ihn die Stiftung 'Pro Juventute' im Kanton Aargau, wo er nach Abschluss der Schulen mehrere Stellen innehatte. Er machte Schulden und beging Unterschlagungen. Der Vater brachte ihn in Wädenswil bei einem Metzger unter, dort unterschlug er Kundengelder. Polizeilich zum Vater gebracht, betätigte er sich als Handlanger. Er unterschlug wieder und verschwand für mehrere Monate nach Basel. Dort wurde er als Strichjunge aufgegriffen und heimgeschafft. Darauf erfolgte seine Unterbringung im Knabenheim Selnau, wo er ein halbes Jahr in einer Einzelzelle gehalten wurde."

   (Endnote 117: Brief des 10. Amtsvormunds an das Fürsorgeamt, Sekretariat für Alleinstehende, vom 30.10.1934)

Laut "Handbuch der sozialen Arbeit in der Schweiz" von 1933 ist das Knabenheim Selnau "eine Anstalt des Gemeindegutes und untersteht dem Vorstand des Wohlfahrtsamtes. Anmeldung an den Verwalter des Knabenheims oder den 1. Amtsvormund, Selnaustrasse 9, Zürich 1."

Es folgte "die Versorgung im Knabeninstitut Saint Nicolas in Romont, wo er während 2 1/2 Jahren eine Schlosserlehre durchmachte. In der Anstalt ging es ordentlich, bald nach der Entlassung kamen neue Klagen. Er begab sich wieder nach Basel, wurde aber wieder polizeilich angehalten und heimgeschafft. Sein Vater unternahm einen letzten Versuch mit ihm an einer Stelle in Hochdorf, doch lief er dort wieder nach Begehung von Unregelmässigkeiten davon. Darauf wurde er in Zug polizeilich angehalten, nach Zürich gebracht und in der Heilanstalt Burghölzli versorgt.

Das Gutachten der Direktion der Heilanstalt vom 14. April 1934 kommt zum Schluss, dass [["]]H. sowohl an einer Krankheit im Sinne von Art. 369 ZGB leidet, wie auch einen lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB geführt hat".

Somit konnte Ferdinand H. genau an seinem 20. Geburtstag entmündigt werden und unterstand weiterhin der Amtsvormundschaft, die vorher im Einvernehmen mit dem Vater als dem Inhaber der elterlichen Gewalt agiert hatte. Nun wurde Ferdinand H. eine zweijährige Einweisung in die psychiatrische Anstalt Herisau angedroht, falls er sich während einer Probezeit von fünf Jahren nicht gut halte. H. entfernte sich aber aus einer Arbeitskolonie, weil ihm dort die "Flickarbeit" nicht passte, die seiner guten Ausbildung nicht entsprach. Der Vormund liess ihn sich polizeilich vorführen und versorgte ihn im Männerheim Rossau. Auch von dort entwich er. Der Sekretär für Alleinstehende vermerkte am 25. Oktober 1935 zuhanden der "Stephansburg", die eine wissenschaftliche Durchsicht des weiteren Schicksals ihrer Fälle vornahm, "dass sich H. in der Folge für die französische Fremdenlegion hat anwerben lassen und heute noch dort weilt."

   (Endnote 118: Alle zitierten Akten im Stadtarchiv Zürich, Personenakten Fürsorgeamt, Bestand V.J.c.13)

(S.45)


Fallgeschichte Friedrich Glauser. "Ob F.G. zu einer Sterilisation bereit wäre, wissen wir vorläufig noch nicht."

[Ein Schriftsteller als Mündel unter der Vormundschaft Zürich - die lange Verweigerung der Einsicht in die Psychiatrieakten]

Der 1896 geborene Schriftsteller Friedrich Glauser, Verfasser des psychiatriekritischen Romans "Matto regiert" (1936) und Schöpfer der väterlichen Detektivfigur Wachtmeister Studer, blieb von 1918 bis zu seinem Tod 1938 Mündel des 1. Zürcher Amtsvormunds. Sein erster Vormund war Walter Schiller. Als dieser Ende 1933 zum Waisenrat befördert wurde, übernahm Robert Schneider die Vormundschaft. Glausers Mündelaktendossier umfasst 1756 Aktenstücke.

   (Endnote 119: Akten der Amtsvormundschaft der Stadt Zürich, Friedrich Glauser (1896-1938), Stadtarchiv, Bestand V.K.c.30, Dossier 9578b. Alle Zitate, deren Quelle in der Fallgeschichte nicht angegeben ist, stammen aus diesem Dossier des Stadtarchivs Zürich)

[[Es ist eine gängige Praxis in der korrupten Schweiz, verfemte Menschen immer weiter zu verfemen, damit die den Amtspersonen und dem Schweizerischen Nachrichtendienst (SND) die Arbeit nie ausgeht. Diese Praxis dürfte auch in anderen Staaten gang und gäbe sein, die offiziell als "demokratisch" und zur "Ersten Welt" zugehörig gelten]].

Die Geschichte seines Erwachsenenlebens ist gleichzeitig die Geschichte seiner Bevormundung und der gegen ihn verfügten Zwangsmassnahmen. Eine etwas längere Darstellung als die anderer Fallgeschichten drängt sich auf, nicht nur wegen des ausserordentlichen Umfangs des Dossiers Glauser, sondern auch wegen der in seinen Schriften dokumentierten Sicht aus der Optik des Mündels und wegen der umfangreichen Sekundärliteratur. Frühe Anläufe zu biografischen Werken über Glauser scheiterten, weil dazu Einsicht in die Psychiatrieakten nötig war.

Einige Psychiater, so Max Müller, engagierten sich für die Freigabe der Akten. Andere widersetzten sich. So schrieb Burghölzli-Direktor Manfred Bleuler am 8. August 1964 an Müller:

"Die Sache scheint mir ausserordentlich heikel und in Bezug auf das Arztgeheimnis sind wir gerade in unserem Kanton ausserordentlich scharfen Anforderungen ausgesetzt. [...] Das Anliegen des Verfassers der Lebensgeschichte Glauser ist ja ein ausserordentliches und ich habe noch nie mit einem ähnlichen Falle zu tun gehabt. Bei mir spielt noch etwas eine Rolle. Ich begreife nicht, wie der Verfasser der Biographie Glauser als grossen Dichter, dessen Leben der Nachwelt zu beschreiben ist, ansehen kann. Ich habe ihn anders aufgefasst."

   (Endnote 120: Bleuler an Müller, 8.8.1964, im Staatsarchiv Zürich, Burghölzli-Patientendossier Nr. 16978)

Seit 1981 gibt es die gründliche Glauser-Biographie von Gerhard Saner.

   (Endnote 121: Saner 1981, Biografie)

Weniger Text, dafür viel Bildmaterial bietet Frank Göhres Darstellung.

   (Endnote 122: Göhre 1988, Zeitgenosse)

Glausers Briefwechsel ist zu grossen Teilen ediert.

   (Endnote 123: Glauser 1991, Briefe)

Seine Werke sind in verschiedenen Ausgaben greifbar. Somit sind Vorgaben, Ablauf und Begründungen der Zwangsmassnahmen in diesem Fall recht bekanntgeworden.

[Eheverbot und Kinderverbot gegen Glauser - die eugenisch-rassistische Komponente bei Glauser und bei anderen Fällen]

Die Fachliteratur zu Glauser erwähnt das Eheverbot, die Sterilisationsandrohung und das Verbot, Kinder zu haben, das die Amtsvormundschaft gegenüber Glauser letztlich erfolgreich durchzog. Doch die Biographen und Herausgeber als Kenner des prominenten Einzelfalls realisierten nicht, dass die Massnahmen der Zürcher Amtsvormundschaft mindestens ebenso sehr mit der generellen und auch gegenüber einer grossen Zahl anderer, weniger prominenter "Fälle" durchgesetzten "eugenischen" Ausrichtung dieser Institution zusammenhing wie mit Glausers tragischer Lebensgeschichte.

In dieselbe Richtung wirkte, dass die Literatur zu Glauser dessen individuelle Haltung spiegelt.

[Die kritische Familienkonstellation bei Glauser - die Allianz von Glauser-Vater (Professor in Deutschland) mit dem Vormund gegen den Sohn Friedrich Glauser - der Sohn wird zum Kleptoman - plus Drogensucht]

Glauser unterzog sich diesen Zwangsmassnahmen, wenn auch unter Fluchten und Protesten, ohne juristische Gegenwehr. Er betrachtete sie durchaus auch als

(S.46)

Ausfluss psychiatrischer und vormundschaftlicher Professionalität und Zuwendung. So unterzog er sich, wie viele andere Mündel, immer wieder teils wehrlos, teils vertrauensvoll, den angeordneten Zwangsmassnahmen.

Diese Fügsamkeit wiederum hängt mit mehreren prägenden Faktoren in Glausers Biografie zusammen. Da war der frühe Tod der Mutter, als er viereinhalbjährig war. Dann [[waren da]] die beiden Glauser im Lauf seiner Kindheit präsentierten Stiefmütter, von denen er wenig Zuneigung erhielt. Es folgte die Abschiebung in schweizer Internate mit oft erschreckend humorlosem Lehrpersonal.

Den überstrengen Vater liebte und verehrte Glauser, allen erzieherischen Desastern zum Trotz. Diese übermächtige Vaterfigur, von keiner dem Sohn zugewendeten Mutter relativiert, wirkte von Deutschland her, wo Glausers Vater als Professor lebte, per Post und mit seinen Geldüberweisungen effizient auf die Zürcher Vormundschaft ein. Der Allianz von Vater und Vormund stand das ganze polizeilich-justiziarisch-psychiatrische Institutionennetz zur Verfügung. Die gebündelte Kraft dieser alliierten Instanzen richtete sich einerseits gegen das als unrealistisch abgelehnte Lebensziel Glausers, als Schriftsteller zu leben. Andererseits zielte sie auf Verhinderung und Bestrafung der zwanghaft wiederholten Verfehlungen Glausers - Kleptomanie und Beschaffungskriminalität [[für Opiumkonsum]] - gerade gegenüber jenen Menschen, die ihm als wohlgesinnte Förderer begegneten.

Sowohl Glauser wie sein Vater hatten panische Angst vor Gefängnisstrafen, Glauser aus Klaustrophobie und sein Vater wegen der Schande. Sie hielten jedwedes Gerichtsverfahren für gefährlicher als Institutionen wie Fremdenlegion oder Irrenhaus. In der Psychiatrie konnte Glauser zudem immer wieder, als Pfleger wie als Patient, durch ärztliche Verschreibung oder mittels Passepartout direkt aus dem Medikamentenschrank an Opiate und andere Drogen wie Äther, Scopolamin oder Kokain gelangen, nach denen der Polytoxikomane [[durch mehrere Drogen gleichzeitig vergiftete Mensch]] süchtig war. Seine Suchtproblematik hat Glauser im Buch "Morphium" geschildert.

[Die Zürcher Amtsvormundschaft terrorisiert Glauser als Österreicher auch im Kanton Bern - Vater Glauser definiert eine "ererbte Belastung" beim Sohn Friedrich - falscher Glaube an eine Erblichkeit des Charakters - der Vater zeigt den Sohn an als "liederlichen Herumtreiber" - Terrormassnahmen von Psychiatrie bis Fremdenlegion - und so wird Sohn Friedrich tatsächlich "abnormal"]

Dass Glauser als in Wien geborener Bürger von Muri bei Bern lebenslang Mündel der Zürcher Amtsvormundschaft blieb, obwohl er nur während seiner Dadaistenzeit in Zürich wohnte, zeigt einmal mehr, wie sehr die Zürcher Fürsorge über die Stadtgrenzen hinaus aktiv war.

[[Die Eigenheit, dass korrupte, schweizerische Nachrichtendienste über die Grenzen hinaus gegen Menschen aktiv sind, ist bis heute (2008) eine traurige Realität. Die Inspektoren wollen ihre Arbeit behalten und sich gegenüber ausländischen Nachrichtendiensten als "Gutmenschen" darstellen. Das ist der einzige Sinn und Zweck dieses Verhaltens]].

Glausers Vater war selber dem Alkohol phasenweise sehr zugeneigt. Bei ihm wurde 1932 Leberzirrhose diagnostiziert.

   (Endnote 124: Vgl. Zeugnis des Arztes Dr. Eisenheimer vom 1.3.1932)

Er gab seine Regieanweisungen in regelmässigen Briefen an die Zürcher Amtsvormunde und legte zu deren Information auch Abschriften seiner Briefe an "mon cher fils Fredy" [["mein lieber Sohn Freddy"]] bei, den er in den Briefen an die Vormundschaft immer nur "F.G." nannte. Vater Glauser hielt den Sohn seiner ersten Frau seit dessen zehntem Lebensjahr für einen Lügner, der aller Wahrscheinlichkeit nach gleich übel enden werde wie das schwarze Schaf der Familie, ein Onkel mütterlicherseits.

   (Endnote 125: Brief von Vater Glauser an die Amtsvormundschaft vom 11. Oktober 1920)

[[Der Vater Glauser war scheinbar in den rassistischen Erbgut-Theorien dominant beeinflusst wie die damalige Psychiatrie und "Medizin". Vater Glauser als Professor hielt sich für "gescheit", wie die rassistische "Psychiatrie"...]].

Um den "Durchbruch dieser ererbten Belastung" zu verhindern, konnte kein Mittel streng genug sein - wobei die projektive Zuschreibung im Sinne einer selbsterfüllenden

(S.47)

Prophezeiung die befürchtete Entwicklung gerade förderte. Glausers Vater verzeigte seinen Sohn im Januar 1917 bei der Zürcher Justizdirektion: Er hänge dem Dadaismus an und vernachlässige sein Studium.

   (Endnote 126: Vgl. zum Dadaismus und zu Glauser auch Huonker 1985, Literaturszene, S. 11-26, S. 99-107)

Sein Sohn sei ein liederlicher Herumtreiber und müsse psychiatrisch untersucht werden.

Zuerst milderte der als zuständig befundene städtische Amtsvormund Schiller die väterliche Strenge, beliess es bei einer Beistandschaft und steckte Glauser nicht gleich in eine Anstalt, sondern platzierte ihn bei seinen Dada-Freunden Hugo Ball und Emmy Hennings im Tessin. Dort verlebte Glauser eine glückliche Zeit.

   (Endnote 127: Vgl. Ball-Hennings 1996, Unbefangenheit, S. 11-18)

Am 7. Februar 19918 wurde Friedrich Glauser offiziell bevormundet, mit Publikation im Zürcher Tagblatt. Als andere Platzierungen bei Helfern und Gönnern fehlschlugen, weil diese nicht die menschliche und künstlerische Grösse des Ehepaars Ball-Hennings hatten und mit den Deformationen und Talenten Glausers nicht umgehen konnten, betrieb die Amtsvormundschaft fortan eine Anstaltsinternierung nach der anderen.

Das Fazit dieser Konstellation war, dass Glauser zwar ein blütenweisses Vorstrafenregister aufweisen konnte.

   (Endnote 128: Vgl. Auszug aus dem Strafregister vom 20. April 1936, V.K.c.30.: 9578b)

Doch blieb der Künstler während weit mehr als der Hälfte seines Erwachsenenlebens - nebst seinen zwei Jahren in der Fremdenlegion, zu deren Rekrutierungsbüro in Strassburg ihn sein Vater persönlich hingeführt hatte - ohne ein einziges Gerichtsurteil hinter Anstaltsmauern interniert, zumeist in psychiatrischen Kliniken, ein Jahr lang auch in der Strafanstalt Witzwil.

[Die verschiedenen Diagnosen der "wissenschaftlichen" Psychiatrie über Glauser: Hebephrenie, moral insanity / moralischer Schwachsinn, gemeingefährlicher Geisteskranker, - die psychische Gewalt des kriminellen Vaters wird ausser Acht gelassen]

In den verschiedenen psychiatrischen Anstalten versahen ihn die Ärzte mit verschiedenen Diagnosen. Dr. Charles Ladame von der Genfer Klinik Bel-Air [[frz. Gute Luft, der auch bildnerische Kunstwerke von Anstaltsinsassen sammelte, diagnostizierte 1918 "Hebephrenie". Als Therapie erhielt Glauser Terpentinsirup.

   (Endnote 129: Saner I, S. 101)

In Münsingen schwankte Direktor Brauchli zwischen den Diagnosen "Dementia praecox" und "angeborene moral insanity".

   (Endnote 130: Brief an Amtsvormund Schiller vom 5. Mai 1919, [[Stadtarchiv Zürich, Bestand]] V.K.c.30.: 9578b)

In der Berner Irrenstation Steigerhubel hiess es vor seiner Flucht: "Zeigte normales Verhalten". Nach seiner Flucht war Glauser "ein gemeingefährlicher Geisteskranker".

   (Endnote 131: Saner I, S. 128-139)

Hatte der freischaffende Zürcher Psychiater Charlot Strasser, neben J.C. Heer einer der ersten, der Glausers literarisches Talent erkannte, 1917 noch keine Geisteskrankheit feststellen können, so lieferte er ihn 1920 mit der Diagnose "moralischer Schwachsinn" ins Burghölzli ein.

   (Endnote 132: Saner I, S. 131)

Dort kam Alfred Glaus zum Befund, Glauser sei wohl "haltlos" und "willensschwach", aber "nicht geisteskrank". Der Explorand schilderte seine dortige Begutachtung, bei der auch John E. Staehelin mitwirkte, detailliert in einem virtuosen Tagebuch für seine damalige Freundin Liso von Ruckteschell.

[[Ab diesem Zeitpunkt hätte Glauser bei Kräuterärzten und Naturheilärzten seine Gesundheit wiederherstellen können. Scheinbar war seine Familie aber bereits derart von dem Bewusstsein über die Natur abgeschnitten, dass Glauser sich nie Kontakt zur  Naturmedizin aufgenommen hat]].


[Glauser beim Stadtschreiber von Baden - Affäre mit Frau Stadtschreiberin und Diebstahl - Flucht nach Deutschland - Fremdenlegion - Herzinsuffizienz, Kohlengrubenarbeiter, Casserolier, Spitalpfleger - Selbstmordversuche - Irrenhaus Münsingen ab 1925 - Witzwil 1925-1926 - Schriftstellerei]

Glauser wurde freigelassen und beim Stadtschreiber von Baden platziert. Er unterhielt ein Verhältnis mit der Frau seines Helfers, den er auch bestahl, und floh nach Deutschland, weil ihm erneute Einweisung  in die Irrenanstalt Münsingen drohte. Der Vater lieferte seinen Sohn, der es in der schweizer Armee immerhin zum Korporal gebracht hatte, bevor er für untauglich erklärt worden war, bei der Fremdenlegion ab. Glauser beschrieb diese Zeit in seinem Roman "Gourrama".

Nach zwei Jahren wegen Herzinsuffizienz ausgemustert, lebte Glauser als Kohlengrubenarbeiter,

(S.48)

Casserolier und Spitalpfleger in Belgien. Er kam nach einem weiteren seiner zahlreichen Selbstmordversuche - diesen beging er im Skopolaminrausch - wegen "délire hallucinatoire toxique" [["halluzinogenem Vergiftungsdelirium"]] ins Irrenhaus Tournai. Von dort wurde er 1925 ins Irrenhaus Münsingen rückgeführt, vor dem er in die Fremdenlegion geflohen war.

Direktor Brauchli beschrieb ihn nun als "liebenswürdig, arbeitswillig, ruhig und geordnet, aber recht uneinsichtig" und konstatierte die in der Fremdenlegion verschlimmerte Herzschwäche Glausers.

   (Endnote 133: Saner I, S. 179)

Unterdessen war der junge Psychiater Max Müller nach Münsingen gekommen. Er behandelte Glauser psychoanalytisch nach den Theorien Freuds, und zwar kostenlos, in seiner Freizeit. Die Psychoanalyse half Glauser, sich in den Abgründen seiner von Kind auf traumatisierten Seele besser zurechtzufinden, was er in vielen Äusserungen zu seinen breitgefächerten Therapieerfahrungen betonte.

Ohne Gerichtsverfahren, auf Anordnung der Berner Regierung und gegen den Widerstand der Zürcher Amtsvormundschaft, kam Glauser 1925/26 ein Jahr lang in die Strafanstalt Witzwil. Direktor Kellerhals verwendete Glauser in diesem grössten Landwirtschaftsbetrieb der Schweiz als Landarbeiter, Putzgehilfe, Gärtner und Bibliothekar. Als er in Witzwil strafweise ins Cachot [[frz. Loch]], einen engen Kerker, gesteckt wurde, drehte der klaustrophobe Glauser durch und machte einen weiteren Selbstmordversuch.

Nach der Entlassung aus Witzwil arbeitete Glauser auf freiem Fuss in einer Gärtnerei in der Region Basel. Wegen illegaler Opiatbeschaffung kam er 1927 wieder nach Münsingen. Müller setzte die Psychoanalyse fort und ermutigte Glauser, der unter all diesen Umständen immer schrieb, sich an grössere literarische Arbeiten zu machen.

[Beziehung mit Trix Gutekunst - Heiratsverbot des Vormunds wegen Morphinismus im Rahmen der Eheverbotspolitik der Stadt Zürich - der Vormund will keine Glauser-Kinder - die "Wissenschaft" behauptet ab 1929 die Erblichkeit der Morphiumsucht - die konsequente Hintertreibung der Heirat durch Psychiater Müller und Vormund Schiller]

Als 1929 Glausers nächste Freundin, die Tänzerin Trix Gutekunst, schwanger wurde, versuchte sich Glauser mit Hilfe seines einstigen Schulkollegen aus dem Landerziehungsheim Glarisegg, Rechtsanwalt Wladimir Rosenbaum,

   (Endnote 134: Vgl. Kamber 2000, Leben)

von der Vormundschaft zu befreien, ohne Erfolg. Die Schwangerschaft wurde unterbrochen. Drei Jahre später, nach einer schönen, aber kurzen Zeit gemeinsamer Freiheit in Paris, die ihnen Psychiatrie und Amtsvormund zugestanden hatten, wollten Glauser und Trix Gutekunst heiraten. Glausers Vater gab sein Einverständnis. Doch in diesem zentralen Punkt war der Amtsvormund nicht einfach der lange Arm des Vaters, sondern folgte, in Absprache mit dem Münsinger Psychiater Max Müller, einer eigenen Logik, die in der Eheverbotspolitik der Stadt Zürich wurzelte.

Das gemeinsame Vorgehen von Schiller [[der erste Vormund Glausers]] und Müller [[der Psychiater von Münsingen]] zeigt, wie Müllers anfänglich kritische Einstellung zu Schiller als einem "überlasteten, berufsdeformierten, oberskeptischen Amtsvormund" der Zusammenarbeit mit dem nun "im Grunde aber gütigen und durchaus rechtlichen Menschen"

   (Endnote 135: Müller 1996, Zwiespalt, S. 98-99)

hinter dem Rücken Glausers gewichen war. Schiller schrieb Glausers Vater am 24. Juni 1932:

"Ich empfing ihre Zeilen vom 19. ds. und habe am gleichen Tag mit Herrn Dr. Müller in Zürich konferiert. Wir sind in der Heiratsfrage eigentlich vollständig einig. Wir halten dafür, dass eine eventuelle Verehelichung die behördlichen Schwierigkeiten des ungesetzlichen Zusammenlebens beseitigen, in wirtschaftlicher Hinsicht jedoch eine Vereinfachung der Situation kaum

(S.49)

bringen würde. Dazu kommen gewisse medizinische Bedenken im Hinblick auf den vorhandenen Morphinismus. Ich könnte als Vormund diese Bedenken nur überwinden, wenn sich F.G. zu einer vorherigen Sterilisation entschliessen würde. Andernfalls würde man ja in aller Form die Verantwortung für die Zeugung von Nachkommen übernehmen."

[[Es bleibt anzumerken, dass es vor allem die schweizer Chemie-Industrie war, die vom "Morphinismus" vieler Menschen profitierte. Es war der schweizer Bundesrat, der die europäischen Drogenverbote gezielt missachtete, so dass die schweizer Chemie-Industrie der Region Basel sich am europaweiten Verkauf der illegalen Drogen ihr Startkapital für die spätere weltweit "führende Stellung" verdiente. Die Industrie war mitverantwortlich, dass es Morphium überhaupt gab und leitete die Menschheit der "Zivilisation" schrittweise von der Heilkräuterkultur weg...]]

Die "medizinischen Bedenken" gegen vom Morphinisten Glauser gezeugte Nachkommen wurzelten einerseits in der Eheverbots-Bestimmung für Süchtige im ZGB, andererseits in den Forschungsergebnissen von Prof. Dr. Kurt Pohlisch über die angebliche Erblichkeit der Morphiumsucht, die ab 1929 publiziert und auch von schweizer "Eugenikern" übernommen wurden.

   (Endnote 136: Vgl. Pohlisch 1934, Kinder; vgl. auch Brugger 1939, Erbkrankheiten, S. 76)

Pohlisch wurde nach 1945 wegen seiner Beteiligung an der Nazi-Euthanasie "erblich Minderwertiger" verurteilt.

Amtsvormund Schiller zweifelte daran, dass sich Glauser zur verlangten Sterilisation "entschliessen" würde, denn er schrieb weiter:

"Ob F.G. zu einer Sterilisation bereit wäre, wissen wir vorläufig noch nicht."

   (Endnote 137: Brief von Amtsvormund Schiller an Vater Glauser vom 24.6.1932)

Unter Umgehung dieser Frage und hinter dem Rücken Glausers hintertrieben Schiller und Müller die angestrebte Ehe einerseits durch diesen Brief an Glausers Vater, andererseits durch ein Gespräch  mit Trix Gutekunst. Schiller schrieb:

"Komplikationen dürften bei einer Heirat unter Umständen auch daraus entstehen, dass die Eltern Gutekunst über das Vorleben des F.G. wenig unterrichtet sein [[sollen]] und auch von der bestehenden Vormundschaft nichts wissen sollen. Dr. Müller und ich kamen schliesslich überein, die Heiratsfrage vorerst noch aufschiebend zu behandeln. Dr. Müller wird Gelegenheit haben, in allernächster Zeit mit Frl. Gutekunst zu sprechen. Dadurch dürfte schon eine gewissen Klärung geschaffen werden."

   (Endnote 138: Brief von Amtsvormund Schiller an Vater Glauser vom 24.6.1932)

Der Sterilisationszwang gegenüber Friedrich Glauser betraf auch den Kinderwunsch seiner Partnerin. Das koordinierte Vorgehen von Müller und Schiller hat sicher wesentlich zum Ende der Beziehung beigetragen. Im Prosastück "Totenklage" reflektiert Glauser die Zeit mit der Tänzerin aus der Sicht der Frau und lässt sie sagen:

"Sechs Jahre sind eine lange Zeit im Leben einer Frau ... Und ich will Kinder haben, ich will einen Mann haben, ein Heim ... Kannst du mir das geben? Nein."

   (Endnote 139: Glauser 1991, Totenklage, S. 194)

[Trix Gutekunst heiratet Maler Otto Tschumi - Glauser in Münsingen schreibt "Matto regiert" - ablehnende Reaktion von Ärzten und der Berner Regierung - Affäre zwischen Patient und Pflegerin Berthe Bendel - Druck von Arbeitgebern auf Pflegerin Bendel - Glauser wird das Zusammenleben zunichtegemacht - Einweisung nach Waldau - auf den Spuren von Robert Walser - legale Opiumtinktur - Entlassung 1936 - Vormund Schneider hintertreibt eventuelle Heiratspläne durch Meldung an die Gemeinde Muri]

Nach dem Ende der Liebe zwischen Friedrich Glauser und Trix Gutekunst, die kurz darauf, am 21. August 1932, den Maler Otto Tschumi heiratete, beschäftigte die Frage der Ehefähigkeit Glausers Vormundschaft und Psychiatrie weiterhin. Angesichts starker Steigerung seines Opiatkonsums und infolge eines neuerlichen Strafverfahrens wegen illegaler Morphiumbeschaffung in diesem schmerzlichen Sommer 1932 war Glauser einmal mehr in der Irrenanstalt Münsingen interniert worden, dem Schauplatz seines Hauptwerks "Matto regiert". Das Buch, eine subtile Darstellung des Lebens von Patienten, Pflegerschaft und Ärzten, erregte nicht nur den Unwillen der beschriebenen Ärzte und der Berner Regierung, sondern schildert auch eine Liebesbeziehung zwischen einem Insassen und einer Pflegerin. Diese Konstellation war autobiografisch

(S.50).

Die Pflegerin Berthe Bendel war Glausers grosse Liebe in seinen letzten Jahren. Sie hat nicht nur den Namen, sondern auch die aufopferungsvolle Hingabe an einen stigmatisierten Aussenseiter mit der gleichnamigen Gestalt in Chamissos "Peter Schlemihl" gemeinsam. Berthe Bendel riskierte und verlor mehrere Stellen wegen ihrer Liebe zu Glauser. Sie erinnerte sich:

"Die Herren Psychiater von Kreuzlingen hielten über mich Bericht. Absolutes Verbot, mit Glauser zu verkehren, oder sie würden dafür sorgen, dass ich weder im Inland noch im Ausland eine Stelle kriegen könnte."

   (Endnote 140: Bendel 1996, Mitmenschen, S. 61)

Berthe Bendel hielt sich nicht an das Verbot. Sie traf sich klandestin [[heimlich]] mit Glauser und hielt den Kontakt zu ihm über Kassiber und via Deckadressen aufrecht.

Als in Mündingen bekannt wurde, dass Glauser mit ihr zusammenleben wollte, stoppte man seine versprochene Entlassung; hinzu kam das Vergehen Glausers, sich am letzten Abend seiner Internierung unerlaubterweise in die Dorfbeiz begeben zu haben, um dort zwei Gläser Whisky zu trinken. Glauser wurde in die Klinik Waldau versetzt, wo kurz zuvor auch der andere grosse schweizer Schriftsteller dieser Zeit, Robert Walser, interniert gewesen war. Später kam Walser in die Irrenanstalt Herisau, als deren Insasse er starb.

Friedrich Glauser und Berthe Bendel hielten am Plan fest, gemeinsam ausserhalb von Anstaltsmauern zu leben. Die drei Schriftsteller R.J. Humm, Albin Zollinger und Traugott Vogel baten den Waldau-Direktor Klaesi in ihrem Brief vom 9. November 1935,

"eine Konstellation zu schaffen, die dem Internierten den Eindruck liesse, man gönne ihm möglichste, zu verantwortende Freiheit".

Anstaltsdirektor Klaesi antwortete am 16. November 1935:

"Da wir nun einmal die Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass er nicht zu Grunde geht, worin Sie uns gewiss gerne unterstützen, bleibt zunächst eben wieder nichts anderes als die Internierung übrig."

   (Endnote 141: Briefwechsel Vogel / Klaesi, zitiert nach Saner 1981, Biografie, Bd. I, S. 299)

1936 erlaubte Amtsvormund Robert Schneider Glauser und Bendel, zusammen das kleine Pachtgut eines Auslandschweizers in Angles, Frankreich, zu bewirtschaften. Glauser war ja 1931, dem Wunsch und Willen seines Vaters entsprechend, diplomierter Gärtner geworden. Der Vater hatte erst in den allerletzten Lebensjahren Glausers Berufswunsch Schriftsteller akzeptiert. Während dieser Ausbildung hatte der Süchtige, wie schon vorher in den Berner Kliniken, aufgrund ärztlicher Verschreibung legal Opiumtinktur beziehen können. Dies löste - wie Jahrzehnte später auch Zürcher und andere Sozialbehörden erkannten - das Problem der Beschaffungsdelikte.

Glauser musste in der Waldau am 21. April 1936 vor der Entlassung folgende Erklärung zuhanden des Amtsvormunds unterzeichnen:

"Der Unterzeichnete, Friedrich Glauser, geb. 6.2.1896 v. Muri-Bern, bestätigt hiermit, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ehefähig ist."

   (Endnote 142: Glauser 1991, Briefe, Bd. II, S. 265)

Berthe Bendel wurde ins Büro des Amtsvormunds in der Selnaustrasse 9 in Zürich zitiert. Dort musste sie am 23. Mai 1936 eine von Amtsvormund Schneider handschriftlich festgelegte Erklärung unterschreiben:

"Die Unterzeichnete Berta Maria Bendel bestätigt hiermit zur Kenntnis genommen zu

(S.51)

haben, dass Herr Friedrich Glauser, geb. 6.2.96, Schriftsteller, von Muri, Kt. Bern, nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ehefähig ist und gemäss Art. 370 ZGB durch Amtsvormund Dr. Robert Schneider in Zürich bevormundet ist."

So liess man sie ziehen. Zur Sicherheit schrieb [[Amtsvormund]] Schneider am 18. Juni 1936 noch ans Zivilstandsamt Muri, Glauser sei von ihm bevormundet und dürfe ohne seine Zustimmung nicht heiraten.

"Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme und um Mitteilung anher, falls von Herrn Glauser von irgend woher das Gesuch um Eheverkündigung eingehen sollte."

[Glauser schildert die Psycho-Terroristen, die ihn verfolgen]

Die Personifikationen der über ihn verfügenden Instanzen beschrieb Glauser im Brief an seinen Freund Josef Halperin vom 20. März 1936:

"Erstens mein Vormund. Es ist der erste Amtsvormund der Stadt Zürich, Dr. Schneider, ein magerer, spitzer Mann mit einer nasalen Stimme, sehr freundlich, sehr rücksichtsvoll, aber ambivalent wie Kaugummi. Man, das heisst die Behörden, kann ihn ziehen und biegen und formen, er ist immer ihrer Meinung. Soviel ich gemerkt habe, mag er mich nicht ungern, aber er hat eine geradezu panische Angst vor der Verantwortung, vor Komplikationen mit Behörden, er muss, bevor er einen Entschluss fasst, die Vormundschaftsbehörde, seine Kollegen, meinen Vater, kurz alle nur erreichbaren Menschen um Rat fragen, was er nun tun solle, um schliesslich, die Beine übereinandergeschlagen, mit der Rechten den Rücken der auf dem Knie flach aufliegenden linken Hand streichelnd zu erklären, es sei eben doch eine medizinische Frage und er sei nicht kompetent."

   (Endnote 143: Glauser 1991, Briefe, Bd. II, S. 202)

Es folgt das Porträt von Waldau-Direktor Klaesi:

"Die Lösung der medizinischen Frage aber hängt vom hiesigen Direktor ab: Prof. Dr. Klaesi. Muss ich vorstellen? Ich tue es lieber nicht und beschränke mich auf die Feststellung, dass ihm der Glauser im Grunde verdammt unsympathisch ist, dass er ihn für einen hoffnungslosen Fall hält, dass er findet, Strafe für das Ausbrechen müsse sein, dass er eine Internierung für notwendig hält: 'weil der Glauser daher lebt, als ob es kein Opiumgesetz gebe', dass er mich für ein weibisches Subjekt mit einem aufreizend höhnischen Lachen hält, das den Ernst der Psychotherapie nicht zu schätzen weiss, kurz für einen Menschen, der hier wohl aufgehoben ist."

   (Endnote 144: Glauser 1991, Briefe, Bd. II, S. 202)

Rückblickend verglich Glauser in einem Brief aus der Waldau vom 12. Mai 1936 an Marthe Ringier seinen damaligen Amtsvormund Schneider mit dessen Vorgänger Schiller und malte dabei auch ein Bild vom imposanten Interieur der Amtsvormundschaft an der Selnaustrasse 9 in Zürich:

"Mein Herr Amtsvormund [...] hat ein wunderbares Bureau, gross, eine ganze Sektion könnte darin kampieren, aber er bewohnt es ganz allein mit einem Diplomatenschreibtisch, und sein Vorgänger (das war ein freundlicher Herr, so in der Art meines Studer, dick gross, breitschultrig), der hatte in einer Lade dieses Schreibtisches stets Schinkenbrötli, die verzehrte er, während er sich wohlwollend mit dem Fall Glauser auseinandersetzte. Nach diesem alten Herrn habe ich langsam längi Zyt, er war durchaus undifferenziert, aber ein Kerl. Eigentlich pfeif ich auf Differenziertheit. Mit dem Herrn, er hiess wie der deutsche Dichter des 'Wilhelm Tell', aber Walter mit Vornamen [[also: Walter Schiller]],

(S.52)

mit dem konnte man sich so recht zünftig anbrollen (anbrüllen), und dann bekam er eine gequetschte Kehlkopfstimme und regte sich langsam wieder ab. Aber wenn man ihn brauchte, so war er da.

[[Wilhelm Tell ist eine erfundene Figur aus Skandinavien und hat es in der Schweiz nie gegeben]].

Der gute Dr. Schneider ist sehr poetisch veranlagt, er schwärmt mir manchmal vor von äähh.... Abendspaziergängen und wie man in Gottes freier Natur so gute Gedanken bekäme - wenn ich nur 'Gottes freie Natur' höre, werde ich schon bösartig - , und er hat keine Schinkenbrötli im Schreibtisch, aber er ist ein Mann, denn er raucht Stumpen. Wenigstens am Nachmittag. Am Morgen diktiert er nur Briefe."

   (Endnote 145: Glauser 1991, Briefe, Bd. II, S. 299)

So erlebte Glauser die für ihn zuständigen Zürcher Vormundschaftsbeamten, und hinter ihnen als ihr Auftraggeber stand der ferne, geliebte und gefürchtete Vater.

[[Unerwähnt bleibt die schweizer Chemie-Industrie, die mit Hilfe der schweizer Regierung die europaweit geächteten Drogen weiter produzierte und so weiterhin der Drogensucht in Europa Vorschub leistet, ganz legal, versteht sich...]]

[Diagnosen über Glauser - Glauser mit Berthe Bendel in Frankreich in Angles und in der Bretagne - Schriftstellerei]

Der Waldau-Psychiater Briner notierte auf einen an Amtsvormund Schneider gehenden Brief Glausers vom 13. April 1936, der durch seine Hände ging:

"Selbstverständlich ist die Prognose schlecht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Herr Glauser früher oder später wieder interniert werden müssen."

Doch alles ging gut, der Verpächter, Bankdirektor Jucker, war zufrieden, Amtsvormund Schneider nahm auf einer Dienstreise nach Frankreich einen Augenschein in der primitiven Unterkunft in Angles, und Glauser schrieb mehr denn je, vom Erfolg seines Romans "Matto regiert" beflügelt. Seine Manuskripte fanden Verleger und guten Absatz. Unterkunft und Klima in Angles erwiesen sich allerdings als ungesund; Glauser und Bendel zogen in die südliche Bretagne, ans Meer. Einen Rückfall in gesteigerten Opiatkonsum kurierte Glauser im Sommer 1937 durch Entzug in Prangins bei Oscar Forel.

[Glauser und Bendel äussern Heiratsbegehren bei Vormund Schneider - Waldau-Direktor Klaesi enthält sich der Stimme - Opium-Rückfall gibt Schneider neue Argumente zur Verzögerung der Heirat - Neubeurteilung in Basel in der Friedmatt 1938]

Am 3. Oktober 1937 bat Berthe Bendel den Amtsvormund:

"Können wir diesen Herbst heiraten? Ohne Anstaltsbegutachtung. Würden Sie so gut sein und uns helfen? Wir haben nun 16 Monate hinter uns, und unser Versprechen gelebt, oder?"

Der Amtsvormund antwortete ihr am 15. Oktober:

"Wenn ich Ihnen erkläre, dass ich Ihren Wunsch durchaus begreife und verstehe, so verpflichtet mich das, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um den gesetzlichen Vorschriften genügen zu können. Einen anderen Weg gibt es, wie ich schon Herrn Glauser bei seinem letzten Besuch hier gesagt habe, nicht. Die Heimatgemeinde würde sofort inhibieren [[Einspruch erheben]] oder, falls die Ehe ohne ihre Benachrichtigung geschlossen worden wäre, sie für nichtig erklären lassen."

Der Amtsvormund verschwieg dem Paar, dass er selbst die Heimatgemeinde in diesem Sinn instruiert hatte. Es hing ganz vom Vormund ab, ob er seine Zustimmung zu einer Heirat gab oder nicht. Aber er wollte Glauser nicht heiraten lassen, jedenfalls nicht ohne Anstaltsbegutachtung.

Schneider wusste, wie aus anderen Mündelakten und den zahlreichen Eheverbotsverfahren dieser Zeit ersichtlich ist, dass Ehefähigkeitszeugnisse auch aufgrund ambulanter Begutachtung ausgestellt werden konnten, und dass sie, sofern keine Behörde Eheeinsprache erhob, nur in den seltensten Fällen verlangt wurden.

Auch ging Schneider in grosser Freundlichkeit scheinbar auf die Wünsche der Ehewilligen ein, um einen Bruch und ein rechtliches Beschwerdeverfahren gegen seine Entscheide zu vermeiden. Denn bei einem solchen Verfahren wären Glauser und

(S.53)

Bendel nicht chancenlos gewesen, wie andere Fälle zeigen. Immerhin war Glauser jetzt einer der berühmtesten, wenn nicht der erfolgreichste Schriftsteller der Schweiz. Wie schon bei Trix Gutekunst befürwortete Glausers Vater die Heirat mit Berthe Bendel.

   (Endnote 146: Brief von Glausers Vater an Schneider, 14.10.1937)

Er starb aber am 1. November 1937.

Mit Brief vom 16. Oktober 1937 bat auch Glauser selber Schneider um "eine Regularisierung unseres Verhältnisses". Glauser fügte hinzu:

"Nur weigere ich mich, wie ich es Ihnen schon einmal sagte, noch einmal in eine Irrenanstalt zu gehen. [...] Ein Aufenthalt in einer Anstalt, so kurz er auch wäre, würde mich wieder ganz aus dem Geleise bringen."

Jakob Klaesi, Direktor der Waldau, fand das Eheverbot zusehends unhaltbar und schrieb Schneider am 22. November 1937:

"Es ist ja richtig, dass heute, wo Glauser sich nach Ihren Angaben sehr gut hält, es schwer sein wird, eine Eheschliessung von vornherein zu verhindern. Zum mindesten lässt es sich nicht voraussehen, zu welchen Schlüssen irgendein beliebiger Gutachter käme, wenn von irgendeiner Seite gestützt auf Art. 97 ZGB Einspruch gegen die Eheschliessung erhoben und Glauser dann seinerseits dagegen klagen würde. Wir können uns darum nicht gut entschliessen, ein Machtwort zu sprechen, das sich dann vielleicht doch nicht halten liesse und müssen es deshalb ganz Ihnen überlassen, wie Sie sich entscheiden wollen."

Schneider gelang es jedoch, den Hochzeitstermin wieder hinauszuschieben:

"Er nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Amtsvormundes zu seiner Eheabsicht. Er weiss, dass allerhand Schwierigkeiten zu überwinden sind und nimmt widerspruchslos den Termin von Frühjahr 1938 entgegen. Auch erklärt er sich letztendlich einverstanden, event. in die Friedmatt zu Prof. Staehelin zu gehen, wenn eine Beobachtung nicht zu umgehen wäre."

   (Endnote 147: Aktennotiz Schneider vom 16.11.1937)

Im Weihnachtsbrief vom 17. Dezember 1937 bat Glauser den Amtsvormund "sehr inständig", "die Formalitäten, die für unsere Heirat nötig sind, so schnell als möglich zu erledigen." Glauser ahnte nicht, dass Schneider genau das Gegenteil tat, und fügte hinzu: "Verzeihen Sie bitte mein Drängen. Ich weiss ja, dass Sie ihr Mögliches tun."

Im Winter 1938 meldeten sich Glauser und Bendel gemeinsam bei Schneider. Glauser, unter Druck der verweigerten Heirat und seiner unerhörten schriftstellerischen Produktion (er schrieb binnen eines Jahres zwei Romane und viele kleinere Arbeiten), hatte die Opiatdosis wieder erhöht. Entzugsversuche in Eigenregie scheiterten. Glauser schlug einen Entzug in der Irrenanstalt Herisau vor, dort koste es nur fünf Franken pro Tag, zudem sitzt da Kollege Walser ein, und die Eltern von Bertha Bendel wohnen in der Nähe, in Grub.

[[Die Kantone Appenzell mit Herisau und Grub kennen eine ausgesprochene Tradition der Naturheilkunde. Es ist nicht verständlich, wieso Glauser sich nach 15 Jahren Sucht nicht von der Naturheilkunde hat heilen lassen, wo doch zu diesem Kanton scheinbar auch engste persönliche Kontakte bestanden]].

Doch Schneider setzte sich durch. Er protokollierte am 27. Januar:

"Es wird Glauser gesagt, dass ich Entziehungskur in der Friedmatt vorziehe. Prof. Staehelin könne sich dann zugleich über die Ehefähigkeit aussprechen."

Damit wurde, wie Schneider es gewünscht hatte, Glauser als Patient begutachtet, und zwar in einem

(S.54)

Moment, als er wieder sehr schlecht dastand. Am 4. Februar 1938 traf Glauser Schneider im Basler Bahnhofbuffet und wurde vom Vormund als Patient "3. Klasse" in die Friedmatt eingeliefert, zum Tagesansatz von 7 Franken.

   (Endnote 148: Aktennotiz Schneider vom 9.2.1938, Aufnahmebestätigung Friedmatt vom 7.2.1938)

[Glauser wird in der Friedmatt in Basel schwerkrank - Sturz und geheimgehaltene Schädelbasisfraktur]

Nicht ohne Grund hatte Glauser den erneuten Klinikaufenthalt gefürchtet. Es kam zu Komplikationen. Die geplante Schlafkur mit Somnifen konnte nicht durchgeführt werden, "da sie mit Lebensgefahr verbunden wäre. Glauser hat eine starke Bronchitis und dazu Herzschwäche, Verdacht auf eine akute Tuberkulose auf der rechten Lungenspitze. Nun will er heraus, verweigert die Nahrung. Er kann natürlich nicht entlassen werden bzw. müsste anderweitig versorgt werden. Prof. Staehelin nimmt davon Kenntnis, dass Vormund seine Zustimmung zur Entlassung nicht gibt und die Internierung daselbst verfügt.

Prof. St. wird für ein diesbezügliches Einweisungszeugnis besorgt sein. Eine waisenamtliche Zustimmung zu dieser Internierung ist nicht nötig."

   (Endnote 149: Aktennotiz Schneider vom 9.2.1938)

Anstelle der Somnifenkur wurde Glauser mit einer Insulinkur behandelt, die damals als das neueste psychiatrische Universalmittel gegen fast alles, hier zum Opiatentzug, eingesetzt wurde. Auch diese Kur war keineswegs herzstärkend, sondern strapazierte Glausers Körper stark. Gemäss dem behandelnden Arzt Paul Plattner erlitt Glauser am Abend des 15. Februar 1938 im Badezimmer der Klinik einen sogenannten "Insulin-Nachschock" mit Bewusstlosigkeit und Zuckungen. Er stürzte und schlug mit dem Hinterkopf auf den Kachelboden. Glauser trug eine Schädelbasisfraktur davon, was ihm jedoch von den Ärzten und dem Vormund verheimlicht wurde. Sie sagten ihm, es sei nur eine Gehirnerschütterung. Details zu Sturz, Verletzung und mitgeteilten Befunden sowie Auszüge aus der Friedmatter Krankengeschichte finden sich bei Saner.

   (Endnote 150: Saner 1981, Biografie, Bd. I, S. 341-344. Vgl. auch Glauser, Briefe, Bd. II, S. 823. Zur damaligen Behandlung von Morphiumabhängigen mit Somnifen- und Insulinkuren vgl. E. Bleuler 1943, Lehrbuch, S. 261 ff.)

Glauser spürte die Nachwirkungen dieser letzten Klinikinternierung bis zu seinem Tod. Er hatte bleibende Kopfschmerzen, Konzentrations- und Arbeitschwierigkeiten.

[Vormund Schneider konstatiert Glausers Anerkennung als Schriftsteller - Schneider terrorisiert Glauser aber weiterhin wegen des "Morphiumlasters" - Basels Friedmatt bestätigt Ehefähigkeit Glausers]

Vormund Schneider vermerkt im Rechenschaftsbericht vom 5. April 1938 über "Aufenthalt, Erziehung bzw. Tätigkeit des Schutzbefohlenen" nichts von Glausers Schädelbruch, hält aber fest:

"Das Mündel entwickelte eine schriftstellerische Produktion, die allgemein Anerkennung fand."

Die gesteigerten Einkünfte hätten die Bildung "einer kleinen Reserve" ermöglicht. "Trotz dieser Entwicklung kann die heute bestehende Vormundschaft nicht aufgehoben werden."

Glauser sei noch nicht "über dem Berg", sein "Morphiumlaster" mache ihm immer wieder zu schaffen. Schneider schliesst den Bericht so:

"Zur Zeit weilt Glauser bei [...] den Eltern von Frl. Berta Bendel, gewesene Irrenwärterin in Münsingen, mit der er seit Jahren ein Verhältnis unterhält und die er zu ehelichen gedenkt, wenn ihm die Erlaubnis dazu erteilt wird."

Die Ärzte in der Friedmatt [[Psychiatrie Basel]] hatten Glauser schon während seines dortigen Aufenthalts zugesichert, sie hielten ihn für ehefähig. Staehelin bestätigte das in seinem Gutachten vom 23. April 1938. Seine Diagnose lautete:

"Ich sehe [...] heute keine Möglichkeit, ihn als geisteskrank zu bezeichnen, trotz seiner ausgesprochenen Psychopathie."

Mit dieser Diagnose verneinte Stähelin die Voraussetzung für ein Eheverbot nach

(S.55)

Art. 97 ZGB, eben eine "Geisteskrankheit". "Psychopathie" - auch wenn das auf griechisch "Seelenkrankheit" heisst - war in den damaligen psychiatrischen Gutachten ein Gegenbegriff zu rechtlich relevanten Diagnosen wie "Geisteskrankheit" oder "Urteilsunfähigkeit", welche Ehe- wie Zurechnungsfähigkeit gänzlich ausschlossen, während bei "Psychopathen" laut Staehelin der Einzelfall auf beide Seiten hin entschieden werden konnte:

"Grundsätzlich muss man bei jedem einzelnen Psychopathen abwägen, welche medizinischen und welche eugenischen Erwägungen für oder gegen das Unfruchtbarmachen namhaft gemacht werden können."

   (Endnote 151: Staehelin 1938, Psychopathen, S. 157)

Merkwürdig erscheint Staehelins Befund, Nachwuchs sei nicht zu erwarten:

"Glauser möchte [...] keine Kinder und wird nach allem, was wir von ihm und seiner Braut, mit der er schon seit längerer Zeit zusammenlebt, wissen, auch keine Nachkommenschaft erhalten."

Was war geschehen seit 1932, als Vormundschaft und Psychiatrie noch der Meinung waren, Glauser müsse vor einer Eheschliessung sterilisiert werden? War Glauser steril geworden? War Berthe Bendel, im Unterschied zu Trix Gutekunst, unfruchtbar? Hatte Berthe Bendel, was aus Glausers Akten nicht unbedingt hervorgehen muss, das Opfer ihrer Sterilisierung gebracht, die sogenannte "vikariierende Sterilisation"? War Glauser, wie es auch in der Schweiz vorkam, in der Zwischenzeit ohne sein Wissen, beispielsweise mit Röntgenstrahlung, bei einem seiner vielen Spital- und Klinikaufenthalte sterilisiert worden? Ich habe in den Akten zu wenig Hinweise zur schlüssigen Beantwortung dieser Frage gefunden. Sie müssen deshalb offen bleiben.

[Die Eheschliessung wird durch die Forderung von Arierausweisen für Glauser und Berthe Bendel ab 1938 verunmöglicht - Heiratsversuch in Italien in Nervi - Tod Glausers]

Nun verdiente Glauser also seinen Lebensunterhalt - und zwar als Schriftsteller. Und er war für ehefähig, wenn auch nach wie vor für unmündig erklärt. Der Hochzeit mit Berta Bendel schien nichts mehr entgegenzustehen, da ja keine Kinder zu erwarten waren. Das mit dem schmerzhaften letzten Klinikaufenthalt erworbene Ehefähigkeitsgutachten war für die Eheschliessung unnötig, wie Schneider am 5. Mai 1938 schrieb - was der Vormund allerdings schon vorher gewusst hatte.

"Das Gutachten von Prof. Staehelin benötigen Sie nicht. Sie brauchen davon beim Zivilstandsamt nichts zu erwähnen. Ich bitte Sie nur, mir zu berichten, wenn sie die Anmeldung vorgenommen haben, damit ich Ihrer Heimatgemeinde die nötigen Mitteilungen machen kann."

Es brauchte ja einzig das Einverständnis des Vormunds und den Rückzug der ans Zivilstandsamt Muri geschickten amtsvormundschaftlichen Ehe-Sperrmeldung, um die ersehnte Eheschliessung zu ermöglichen.

Glauser wollte nicht in Zürich heiraten. Er fürchtete, dort vor eine noch krassere Alternative gestellt zu werden als jene von Sterilisation oder Ehe, wie sie ihm 1932 präsentiert worden war. Am 5. Mai 1938 schrieb er entweder sehr vertrauensvoll oder aber sehr ironisch an [[Amtsvormund]] Schneider:

"In Zürich will ich trotz all der freundlichen Hilfe, die Sie uns haben angedeihen lassen, es doch nicht versuchen. Sonst verlangt irgendeine Regierung- oder Vormundschaftsstelle noch meine Kastration - wie Sie mir einmal höhnisch erzählten -, und damals haben Sie so meine Partei ergriffen, dass ich Ihnen

(S.56)

noch jetzt für diese Reaktion sehr dankbar bin. Und diese energische Ablehnung einer derartigen für mich so schädlichen Massnahme werde ich Ihnen nicht vergessen, sondern Ihnen stets dankbar dafür sein."

   (Endnote 152: Zur Stellung Schneiders betreffend Kastration und Sterilisation von Mündeln vgl. Schneider 1935, Sterilisation)

Bendel und Glauser blieben in Basel und versuchten dort zu heiraten. Doch da erschien ein neues Ehehindernis. Die Basler Behörden verlangten einen Arierausweis für Berthe Bendel, die obzwar in der Schweiz aufgewachsen, dem Papier nach Deutsche war. Die Basler Behörden scheinen in ihrem Eifer, es dem grossen nördlichen Nachbarn gleichzutun, einen Arierausweis auch von Friedrich Glauser verlangt zu haben, obwohl die Übernahme dieser nazistischen Ausweisgattung in die kantonale Rechtspraxis ursprünglich damit begründet worden war, es gelte, Scheinehen zwischen Schweizern und vor der faschistischen Bedrohung fliehenden jüdischen Menschen zu verhindern.

Zudem verlangte das Basler Zivilstandsamt weitere Dokumente wie die Trauscheine der Eltern und die Geburtsscheine der Heiratsanwärter. Diese waren wegen der politischen Lage etwa in Wien, wo Glauser geboren war, kurz nach dem deutschen Einmarsch schwer erhältlich.

[[Österreich wurde nach dem deutschen Einmarsch im März 1938 ab April 1938 im Schnellverfahren nazifiziert, d.h. die gesamte Verwaltung wurde von deutschem Personal übernommen, Österreich wurde neu aufgeteilt etc., und deswegen waren die Amtsstellen für einige Zeit handlungsunfähig]].

Entnervt verreisten Glauser und Bendel von Basel nach Nervi an der ligurischen Küste. Auch in Italien, wo sie ja beide Ausländer waren, verstrich viel Zeit, bis alle nötigen Unterlagen vorlagen. Es wurde schon empfindlich kalt, als der lang erwartete Hochzeitstermin feststand: Der 6. Dezember 1938. Doch am Vorabend des Hochzeitstags fiel Glauser in ein dreitägiges Koma, das mit seinem Tod endete. Der Arzt diagnostizierte Herzschwäche.

Die Zürcher Amtsvormundschaft hatte sich durchgesetzt: Ihr Langzeit-Mündel Friedrich Glauser wurde weder Ehemann noch Vater.

(S.57)

Teilen:

Facebook







Quellen
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          14
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 14
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          15
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 15
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          16
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 16
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          17
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 17
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          18
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 18
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          19
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 19
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          20
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 20
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          21
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 21
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          22
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 22
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          23
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 23
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          24
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 24
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          25
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 25
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          26
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 26
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          27
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 27
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          28
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 28
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          29
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 29
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          30
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 30
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          31
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 31
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          32
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 32
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          33
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 33
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          34
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 34
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          35
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 35
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          36
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 36
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          37
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 37
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          38
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 38
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          39
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 39
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          40
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 40
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          41
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 41
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          42
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 42
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          43
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 43
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          44
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 44
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          45
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 45
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          46
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 46
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          47
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 47
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          48
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 48
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          49
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 49
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          50
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 50
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          51
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 51
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          52
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 52
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          53
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 53
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          54
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 54
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          55
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 55
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          56
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 56
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          57
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 57


zurückvoriges Kapitel    nächstes Kapitelnächstes Kapitel


^