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Merkblatt: Mobbing-Symptome

Artikel

präsentiert von Michael Palomino

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n-tv online, Logo

31.3.2011: Sticheleien - falsche Gerüchte - psychische Gewalt - und die Symptome: Angstzustände, Herzrasen, Atemnos und Panikattacken - in Deutschland kann gegen Mobbing geklagt werden

aus: n-tv online: Ohne Ausweg: Mobbing am Arbeitsplatz; 31.3.2011;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mobbing-am-Arbeitsplatz-article2983211.html

<von Alexander Klement

Die Arbeitswelt ist demokratischer geworden. In vielen Unternehmen gehört der autoritäre Führungsstil der Vergangenheit an. Einzelne Mitarbeiter bekommen mehr Freiräume und Kompetenzen, aber auch mehr Leistungs- und Profilierungsdruck. Mobbing kann da zum Ventil werden.

Mit Sticheleien fängt es an. Mit Gerüchten geht es weiter. Häufig endet Mobbing am Arbeitsplatz in psychischer Gewalt. Laut Schätzungen werden in Deutschland knapp zwei Millionen Menschen am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt. Die Dunkelziffer ist hoch. Präzise Angaben sind deshalb schwer.

Der Leistung- und Konkurrenzdruck wächst. Viele haben Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Es entsteht ein spannungs- und konfliktbeladenes Arbeitsklima, das nicht selten im Burn-out und der Arbeitsunfähigkeit endet. Laut Angaben der Barmer-GEK Krankenkasse verursacht Mobbing einen jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 15 bis 25 Milliarden Euro. Die Frankfurter Fairness-Stiftung geht sogar von 40 Milliarden Euro aus.

Angstzustände, Herzrasen, Atemnot und Panikattacken sind nur einige Symptome, die durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht werden. Mobbing-Opfer ertragen all dies, weil sie sich schämen oder fürchten, keinen anderen Arbeitsplatz zu finden.

Rechtliche Möglichkeiten

Juristisch gegen Mobbing vorzugehen, ist nicht einfach. In der Regel findet man keine Zeugen, weil die Kollegen selbst in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind. Die einzige Möglichkeit für Mobbingopfer besteht darin, Beweise zu sichern. Aus der Erinnerung heraus können einzelne Tatbestände nur sehr schlecht rekonstruiert werden. Dies ist allerdings Voraussetzung, um rechtlich gegen Mobbing vorzugehen.

Deshalb empfehlen Arbeitsrechtler, zeitnah jeden einzelnen Vorgang in einem so genannten Mobbing-Tagebuch zu dokumentieren. Dort hält der Gemobbte Datum und Uhrzeit, den Ort sowie eventuelle Zeugen und durch die Tat bedingte Körperreaktionen fest. Mit dem Mobbing-Tagebuch sollte man den Betriebsrat aufsuchen. Der Betriebsrat kann versuchen, in Schlichtungsgesprächen das Problem zu lösen.

Mobben die Kollegen, muss auch der Chef informiert werden. Er ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, sich schützend vor seine Arbeitnehmer zu stellen. Im Notfall kann er sogar die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen, der Mobbing betreibt.

Schmerzensgeld möglich

Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz können mit Hilfe des Beschäftigtenschutzgesetzes geahndet werden. Ein eigenes Mobbing-Gesetz gibt es nicht. Mobbing wird als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verstanden. Dafür ist laut Arbeitsrechtlern Schmerzensgeld denkbar. Über die Höhe der Schmerzensgeldforderungen wird im Einzelfall entschieden.

Wenn nichts mehr geht, bieten zahlreiche Mobbing-Beratungsstellen ihre Hilfe an. Wichtig ist, die Stresshormone wieder abzubauen, damit eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Ohne professionelle Hilfe kommen Mobbing-Opfer meist nicht wieder aus dem Loch heraus. Es muss gelingen, wieder ein Gleichgewicht aus Arbeitsbelastung und Entspannung herzustellen. Unterstützend können hierbei ausgewogene Ernährung, Sport und gezielte Entspannungs- und Stressbewältigungsübungen helfen.>

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