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Merkblatt Hyperaktivität

Hyperaktivität entsteht u.a. durch ewige Diskriminierung in der Familie: die ewige Gegenwehr für Gerechtigkeit. Michael Palomino, 9.5.2023

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präsentiert von Michael Palomino

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20 minuten online, Logo

19.7.2010: Süssigkeiten mit bestimmten künstlichen Farbstoffen können bei Kindern Hyperaktivität auslösen

aus: 20 minuten online: Zusätze in Gummibärli: EU handelt, BAG nicht; 19.7.2010;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/14427421

<von Andrea Schmits -

Weil sie bei Kindern Hyperaktivität auslösen können, sind Süssigkeiten mit künstlichen Farbstoffen in der EU ab heute mit einem Warnhinweis versehen. Die Schweizer Behörden sehen jedoch keinen Handlungsbedarf.

Zappelkinder wegen Süssem: Gewisse Farbstoffe können bei Kindern zu Hyperaktivität führen.

«Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» – diese Warnung steht ab heute auf allen EU-Produkten, die sogenannte Azofarbstoffe oder Chinolingelb enthalten. Das sind vornehmlich knallbunte Süssigkeiten wie Frucht- und Kaugummis oder Bonbons, deren Vermarktung auf Kinder abzielt. Den Ausschlag für die Gesetzesänderung gab eine Studie der Universität Southampton, wonach der Konsum von Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen kann. Chinolingelb steht zudem im Verdacht, Allergien auszulösen.

Trotzdem wird der Warnhinweis in der Schweiz nicht eingeführt: «Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sowie die BAG-Experten haben die Aussagekraft dieser Studie in Frage gestellt», sagt Michael Beer, Leiter Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die drei Konsumentenschutzorganisationen SKS, ACSI und FRC kritisieren diese Haltung scharf und verlangen vom BAG die Übernahme der EU-Regelung. «Am liebsten wäre uns aber ein Verbot», so SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. Besonders ärgerlich findet sie, dass die betroffenen Stoffe völlig überflüssig seien. «Sie dienen nur der bunten Färbung», so Stalder, «und diese könnte auch mit natürlichen Farbstoffen erreicht werden.» Viele Eltern teilen die Meinung des Konsumentenschutzes. «Man sollte diese Produkte verbieten», so eine junge Mutter, die ­anonym bleiben möchte. «Jedes Mal, wenn meine Tochter solche Süssigkeiten bekommt, wird sie total nervös und unkonzentriert.»

Bei einem Markttest der Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI enthielten

19 von 55 gekauften Süssigkeiten Azofarbstoffe oder Chinolingelb. Azofarbstoffe erkennt man an den Nummern E 102, E 110, E 122, E 124 und E 129. Chinolingelb trägt die Bezeichnung E 104. Bekannte Produkte, die gleich mehrere der fraglichen Zusatzstoffe enthalten, sind: Haribo Gummispass, Happy Gum, Mala­bar Kaugummi oder die Gummisüssigkeiten von Look-O-Look.>


Die Meldung über gefährliche Farbstoffe in Lebensmitteln kam auch in anderen Zeitungen:


n-tv
                    online, Logo

19.7.2010: <Lebensmittel: Bonbonlutschend zum Zappelphilipp - Warnung auf Süssigkeiten

aus: n-tv online; 19.7.2010;
http://www.n-tv.de/ratgeber/test/lebensmittel/Warnung-auf-Suessigkeiten-article1089281.html

<Allzu bunt ist offenbar ungesund: Weil Studien einen Zusammenhang zwischen künstlichen Farbstoffen und Hyperaktivität feststellen, müssen synthetisch gefärbte Lebensmittel nun einen Warnhinweis tragen - zum Ärger der Lebensmittellobby.

Süsswaren lassen sich auch mit natürlichen Farbstoffen färben.

Knallbunte Süßigkeiten und andere Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen von diesem Dienstag an einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" mit aufgedruckt sein. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129).

Die synthetischen Farbstoffe sind häufig in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern und Kaugummis sowie Limonaden zu finden. Doch sie können auch Pudding oder Speiseeis beigemischt sein. Oft verbergen sich die Stoffe hinter den E-Nummern, die auf Verpackungen aufgedruckt sind. Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen. Eine Studie der britischen Universität Southampton hatte 2007 auch einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit diesen Farbstoffen gefunden.

EU geht auf Nummer Sicher

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kam zwar 2008 zu dem Schluss, dass die britische Studie keine ausreichenden Beweise für diesen Kontext liefere. Das EU-Parlament entschied sich dennoch für einen Warnhinweis auf Lebensmitteln, die solche Farbstoffe enthalten.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft kritisierte diese Neuregelung. "Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher", sagte Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht. Grundlage für solche Warnhinweise dürften nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese lägen hier nicht vor. Verbraucherschützer argumentieren dagegen, dass sich künstliche Farbstoffe durch natürliche ersetzen lassen. Dazu zählten zum Beispiel Frucht- und Pflanzenextrakte wie Beetenrot, Spinatextrakt, Holunder oder Carotinoide.

dpa>

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Stern
                    online, Logo

19.7.2010: Die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129) können Hyperaktivität begünstigen

aus: Stern online: Neue EU-Verordnung: Vor sechs Farbstoffen wird jetzt gewarnt; 19.7.2010;
http://www.stern.de/gesundheit/neue-eu-verordnung-vor-sechs-farbstoffen-wird-jetzt-gewarnt-1584859.html

<In Lutschern, Bonbons, Eis oder Puddings finden sich sechs Farbstoffe besonders häufig, die unter anderem im Verdacht stehen, Hyperaktivtät und aggressives Verhalten bei Kindern zu steigern. Jetzt muss ein Warnhinweis auf die Verpackung, wenn einer der Stoffe enthalten ist.

Sind bestimmte Farbstoffe enthalten, bekommen Lebensmittel in Zukunft einen Warnhinweis© Colourbox

Süßigkeiten und andere Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen von diesem Dienstag an einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" mit aufgedruckt sein. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129).

Die synthetischen Farbstoffe sind häufig in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern und Kaugummis sowie Limonaden zu finden. Doch sie können auch Pudding oder Speiseeis beigemischt sein. Die Substanzen verbergen sich häufig hinter den E-Nummern, die auf Verpackungen aufgedruckt sind. Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen. Eine Studie der britischen Universität Southampton hatte 2007 auch einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit diesen Farbstoffen gefunden.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa kam 2008 zu dem Schluss, dass die britische Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefere, dass die Farbstoffe mit Hyperaktivität bei Kindern in Zusammenhang stehen. Das EU-Parlament entschied sich dennoch für den Warnhinweis auf Lebensmitteln.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft kritisierte die Neuregelung. "Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher", sagt Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht. Grundlage für solche Warnhinweise dürften nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese lägen hier nicht vor.

Verbraucherschützer betonen dagegen, dass sich künstliche Farbstoffe durch natürliche ersetzen lassen. Dazu zählten zum Beispiel Frucht- und Pflanzenextrakte wie Beetenrot, Spinatextrakt, Holunder oder Carotinoide.

DPA>

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