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Merkblatt: Gentechnik: Gen-Impfungen sind verboten - Schweiz
Schweizer
                  Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 230bis: Gentechnische
                  Organismen einbringen+Gefahr verursachen ist VERBOTEN    Symbol: Impfen
                  verboten!
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 230bis: Gentechnische Organismen einbringen+Gefahr verursachen ist VERBOTEN [2] - Symbol: Impfen verboten! [4]
Strafgesetzbuch der Schweiz - Artikel 230bis

Die Verbreitung von Krankheiten ist verboten - Gen-Geimpfte muss man isolieren

Schweizer
                  Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 231: Krankheit
                  verbreiten ist verboten    Symbol: Impfen
                    verboten!
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 231: Krankheit verbreiten ist verboten [3] -
Symbol: Impfen verboten! [4]
Strafgesetzbuch der Schweiz - Artikel 231

präsentiert von Michael Palomino (2021) - pdf 6 Seiten - pdf nur Seite 1  

Schweizer Strafgesetzbuch StGB pdf Link

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Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) -
                  gekauft im April 2021
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) - gekauft im April 2021 [1]
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB): Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit

Art. 230bis: Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen

Forderung einer neuen Praxis:
Gen-Impfungen sind "Freisetzung" von krimineller Gentechnik direkt in den Körper - das ist höchste Kriminalität mit schwerster Körperverletzung und teilweise mit Impfmord (Gen-Impfungen gegen Corona19: Pfizer / BionTech, Moderna, Johnson&Johnson, Surevac etc.).


Art. 230bis [Anmerkung 250]

1. Wer vorsätzlich gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen freisetzt oder den Betrieb einer Anlage zu ihrer Erforschung, Aufbewahrung oder Produktion oder ihren Transport stört, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, wenn er weiss oder wissen muss, dass er durch diese Handlungen

a. Leib und Leben von Menschen gefährdet; oder

b. die natürliche Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen oder deren Lebensräume schwer gefährdet.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

[250] Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4803; BBI 2000 2391).

Schweizer
                  Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 230bis: Gentechnische
                  Organismen einbringen+Gefahr verursachen ist VERBOTEN
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 230bis: Gentechnische Organismen einbringen+Gefahr verursachen ist VERBOTEN [2]

Schlussfolgerung: Gen-Impfungen gegen Corona19 sofort VERBIETEN+Importverbot+Produktionsverbot

-- es ist bewiesen, dass die Gen-Impfungen gegen Corona19 haufenweise Schwerverletzte provozieren, siehe die Statistiken von CDC und in England und in Israel (z.B. Ausschlag am ganzen Körper, Herzmuskelentzündung, Blutgerinnsel, Hyperallergien, allergische Schocks, Herzstillstand (Apnoe) etc.)

-- es ist bewiesen, dass die Gen-Impfungen gegen Corona19 haufenweise Todesfälle provozieren, in den "USA" von 1. Dezember 2020 bis 13. April 2021 sind es 3005 Todesfälle, in der EU über 6000 Todesfälle

Schlussfolgerung: Gen-Impfungen verbieten: Die Gen-Impfungen gegen Corona19 sind somit hochkriminell, sofort zu beschlagnahmen und zu verbieten. Es muss ein Importverbot und Produktionsverbot verhängt werden, um den Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Gen-Impfungen und ein NORMALES LEBEN zu GARANTIEREN.

Normale Mittel gegen Corona19
Gemäss vorliegenden Meldungen sind dagegen Aspirin, Gurgelwasser, Nasenspray oder auch Naturmedizin (Natron in Wasser mit Apfelessig nüchtern einnehmen) gegen Corona19 sehr wirksam. Es braucht KEINE Impfungen.

Symbol: Impfen
                    verboten! Gen-Impfungen sind VERBOTEN! - Schweizer Strafgesetzbuch Artikel 230bis [4]


Die Verbreitung von Krankheiten ist VERBOTEN

Art. 231: Verbreiten menschlicher Krankheiten

Forderung einer neuen Praxis:
Menschen, die mit Gen-Impfungen GEGEN Corona19 geimpft sind, VERBREITEN Corona19 und V
ERBREITEN MUTATIONEN und müssen isoliert werden, bis die Gen-Impfung abgeklungen ist.

Art. 231 [Anmerkung 251]

Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.

Schweizer
                  Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 231: Krankheit
                  verbreiten ist verboten
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Artikel 231: Krankheit verbreiten ist verboten [3]


Schlussfolgerung: Menschen, die gegen Corona19 "Gen-geimpft" sind, müssen isoliert werden

-- es ist durch Meldungen der CDC bewiesen und allgemein bekannt, dass Gen-geimpfte Personen

a) andere Leute mit Corona19 anstecken und so Corona19 VERBREITEN

b) Mutationen VERBREITEN (immer dort, wo viel Gen-geimpft wurde, treten neue Mutationen auf)

Schlussfolgerung: Gen-Geimpfte isolieren: Die Gen-Impfungen müssen sofort verboten werden und die Gen-geimpften Personen müssen isoliert werden, bis die Impfung abgeklungen ist, um die Umwelt vor ihnen und vor gefährlichen Mutationen ZU SCHÜTZEN.

Symbol: Impfen
                    verboten! Gen-Impfungen sind VERBOTEN! - Schweizer Strafgesetzbuch Artikel 230bis [4]



Aktion: Justiz+Medizin müssen die Schweiz schützen - man muss Verbote gegen die Gen-Impfungen erlassen

Justiz (eine Juristengruppe) in Zusammenarbeit mit der Medizin den RICHTIGEN Weg findet, um die Schweiz vor den kriminellen Gen-Impfungen und den korrupten Politikern zu schützen, die diese kriminellen Gen-Impfungen propagieren und von Bill Gates bestochen sind. Und die Gen-Geimpften müssen isoliert werden, bis die Gen-Impfung abgeklungen ist.

Michael Palomino, 27.April 2021
Geschichte - Soziologie - Naturmedizin
Michael Palomino, Porträt mit
                Inkakreuz, Mutter Erde und Webseiten

Das kombinierte Foto mit BEIDEN Gesetzestexten Art. 230bis und 231 auf EINEM Foto:
Schweizer
              Strafgesetzbuch StGB: Gen-Impfungen sind verboten Artikel
              231 PLUS Krankheiten verbreiten ist auch VERBOTEN, also
              müssen Gen-Geimpften isoliert werden, bis die Impfung
              abgeklungen ist
Schweizer Strafgesetzbuch StGB: Gen-Impfungen sind verboten Artikel 231 PLUS Krankheiten verbreiten ist auch VERBOTEN, also müssen Gen-Geimpften isoliert werden, bis die Impfung abgeklungen ist

Symbol: Impfen
                  verboten! Gen-Impfungen sind VERBOTEN! - Schweizer Strafgesetzbuch Artikel 230bis [4]


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Fotoquellen

[1] StGB der Schweiz
[2,3] Schweizer StGB online pdf:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/20200701/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-54-757_781_799-20200701-de-pdf-a.pdf
[4] Symbol Impfung verboten:
https://de.freepik.com/vektoren-premium/impf-oder-drogenverweigerungskonzept-eine-spritze-auf-der-hand-in-einem-verbotsschild-und-eine-hand-die-protest-ausdrueckt_13425788.htm#page=1&query=vaccination%20prohibition&position=0

Schweizer
                        Strafgesetzbuch (StGB) - gekauft im April 2021
Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) - gekauft im April 2021 [1]


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