Kriminelle Regierungen 4R
und weltweit 7.3.2022: Merkel+Spahn setzten für die
tödlichen GENimpfungen das Arzneimittelrecht ausser
Kraft - Vortrag für das 4R von M. Buchner von Comunitas
Bonorum!
Teile des Arzeimittelrechts wurden per Verordnung für
die Corona-Impfung außer Kraft gesetzt
https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns
https://t.me/ploetzlichundunerwartetverstorbe/1285

Kriminelle Regierungen weltweit 7.3.2022: setzen für die
tödlichen GENimpfungen das Arzneimittelrecht ausser
Kraft - Vortrag für das 4R von M. Buchner von Comunitas
Bonorum! Teile des Arzeimittelrechts wurden per
Verordnung für die Corona-Impfung außer Kraft gesetzt
[1]
Video: 4R 7.3.2022: M.Buchner:
Spahn hebt f GENimpfungen das Arzneimittelgesetz
teilweise auf (6'46'')
Video: 4R 7.3.2022: M.Buchner:
Spahn hebt f GENimpfungen das Arzneimittelgesetz
teilweise auf (6'46'')
https://www.bitchute.com/video/cLePOBd28ljK/ -
Bitchute-Kanal: NatMed-etc. - hochgeladen am
8.3.2022
Das Videoprotokoll:
D: Spahn hat das Arzneimittelrecht mit 1 Verordnung
teilweise ausser Kraft gesetzt
Ein Pharma-Profi M. Buchner aus D beschreibt, wie Spahn
klimmklammheimlich mit einer Verordnung das deutsche
Arzneimittelrecht in entscheidenden Punkten ausser Kraft
gesetzt hat: Die Verordnung heisst Medizinische
Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)
Herr Buchner betreibt mit einer Pharma-Wertegemeinschaft
die Webseite "Comunitas Bonorum", und sein Vortrag ist
hier:
https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns
— abgelaufene Impfstoffe dürfen verwendet werden
— Paragraph 10,11,11a gilt nicht mehr: Kennzeichnung,
Packungsbeilage und Fachinformation sind nicht mehr
notwendig
— Paragraph 32: Chargenprüfung mit Stichproben muss nicht
mehr stattfinden
— Paragraph 84: Gefährdungshaftung ist aufgehoben für die
Pharma, UND auch für Impfärzte und impfenden Apotheker (!)
— Paragraph 5 der Verordnung regelt Ausnahmen vom
Transfusionsgesetz: Die Tauglichkeitskriterien für
Blutspenden (Blutbestandteile und Plasma etc.) fallen weg
— und GENgeimpfte können zu Blutproben gezwungen werden
zur "Erforschung" der Wirkung der GENimpfungen.
Schlussfolgerung: Illegale Verordnung!
Diese Verordnung ist illegal. Auch in anderen Ländern
müssten solche illegalen Verordnungen existieren, die
sofort aufzuheben sind. Denn die GENimpfungen schützen ja
nachweislich NICHT vor Corona.
Hier ist die Liste, wie Spahn und sein
"Gesundheitsministerium" das gemacht haben: Das
Arzneimittelgesetz ist seit Spahn teilweise für ungültig
erklärt:
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1
der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns
§ 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a
Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz
1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c
Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes
(AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der
Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht
für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten
Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium
oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel
beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm
beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder
Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den
Verkehr bringt.
Arzneimittelgesetz (AMG)
§8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener
Arzneimittel)
Abgelaufene Corona-Impfstoffe dürfen in Verkehr gebracht
und verimpft werden.
§10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Corona-Impfstoffe benötigen keine Kennzeichnung
§11 AMG (Packungsbeilage)
Corona-Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage
§11a AMG (Fachinformation)
Corona-Impfstoffe benötigen keine Fachinformation
§21 AMG (Zulassungspflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne Zulassung in Verkehr
gebracht werden.
§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche
Chargenprüfung in Verkehr gebracht werden.
§43 AMG (Apothekenpflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in
Verkehr gebracht werden.
§47 AMG (Vertriebswege)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege
(Großhandel – Apotheke – Arzt – Patient) in Verkehr
gebracht werden.
§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach
Deutschland eingeführt werden.
§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland
eingeführt werden.
§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19
dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt
werden.
§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder
Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach
Deutschland eingeführt werden.
§73a AMG (Ausfuhr)
Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf
keiner Genehmigung.
§78 AMG (Preise)
Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.
§84 AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung von
Corona-Impfstoffen nicht.
§94 AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer
Corona-Impfstoffe nicht.
Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte
Betriebe)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit
Erlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §4 der
MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
Arzneimittelgesetz (AMG)
§13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden.
§15 AMG (Sachkenntnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne Sachkenntnis hergestellt werden.
§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
§3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute
Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§4 AMWHV (Personal)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes
Personal hergestellt werden.
§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine
Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe,
Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.
§15 AMWHV (Kennzeichnung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne Kennzeichnung hergestellt werden.
§16 AMWHV (Freigabe)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr
gebracht werden.
§17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch
ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland
eingeführt werden.
§22 - 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung,
Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und
Einfuhr)
Für Corona-Impfstoffe entfallen mit Zustimmung der Behörde
alle genannten Vorschriften.
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §5 der
MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
Transfusionsgesetz (TFG)
§4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung
/Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden,
dürfen Blut spenden.
§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden,
dürfen Blut spenden.
Hier geht es direkt zu den zuvor genannten Gesetzen und Verordnungen:
Arzneimittelgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310
Transfusionsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116
Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)
https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/index.html#BJNR614700020BJNE000502125
Die Impfmonster Merkel
und Scholz mit Spahn und Lauterbach 17.6.2022: 4
Kriminelle begehen 5 "schwere Fehler" in der
Corona-Statistik - und werden NICHT BESTRAFT: Keine
Stichproben, keine Standards, viele Schätzungen und
Lügen statt Messungen und Befragungen etc.:
Unvorbereitet in die nächste Welle:
Statistiker rechnet ab: Fünf schwere Fehler führten
zur „Corona-Datenkatastrophe“
https://m.focus.de/gesundheit/news/5-schwerwiegende-fehler-statistiker-muennich-rechnet-ab-riesen-datenkatastrophe-in-deutschland-ist-hausgemacht_id_107963382.html
Selten haben die Menschen in Deutschland so intensiv
auf Zahlen geschaut, wie während der Corona-Krise. Umso
dramatischer, dass sie uns kaum weitergebracht haben.
Statistiker Ralf Münnich urteilt: Die
Riesen-Datenkatastrophe rund um Corona ist ein
hausgemachtes Problem.
Die aktuelle Inzidenz liegt in Deutschland bei 472,4
und damit fast doppelt so hoch wie vor einer Woche.
92.344 Menschen haben sich neu mit Corona infiziert. Das
meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) am
Mittwochmorgen. Seit mehr als zwei Jahren steuern die
Verantwortlichen unter anderem anhand dieser Zahlen
die Geschicke des Landes. Eine löchrige Datenlage,
deren Basis momentan immer unzuverlässiger wird. Das
liegt beispielsweise daran, dass immer weniger
Infizierte einen PCR-Test machen – und damit gar nicht
erst in der Statistik der Coronafälle
auftauchen.
Nach dieser Pandemiezeit zieht Ralf Münnich,
Vorsitzender der Deutschen Statistischen Gesellschaft,
im Gespräch mit FOCUS Online eine verheerende Bilanz:
„ Die Riesen-Datenkatastrophe rund um die
Corona-Daten in Deutschland ist ein hausgemachtes
Problem. “
Fatal auch: Die entscheidenden Versäumnisse sind bereits
vor zwei Jahren passiert und nicht kurzfristig zu
korrigieren. „Wenn man gute Statistik machen will, bekommt
man das nicht in drei Monaten hin“, erläutert der
Professor der Universität Trier mit Blick auf den Herbst.
„Es ist auch viel Geld verschwendet worden, was wir besser
in ein paar Daten- und Statistikexperten investiert
hätten.“
Münnich befasst sich daher mit der Frage, wie wir uns
für zukünftige Krisen mit einer Mischung aus Experten
aufstellen können. „Dafür braucht es unbedingt
verschiedene Datenexperten – ich betone hier
ausdrücklich auch Statistiker, die etwas vom
Geschäft der Datenerhebung und -produktion verstehen
“, mahnt Münnich an. „Sie werden aktuell überhaupt nicht
gefragt und Sie werden auch nicht viele in Deutschland
finden, weil wir hier leider eine ganz schlechte
Tradition haben.“ Damit bringt Deutschlands bekanntester
Survey-Statistiker das zentrale Problem auf den Punkt
und führt fünf schwerwiegende Fehler der
Corona-Statistik aus:
Fehler 1: Digitalisierung
Längst weiß man, dass die Gesundheitsämter nicht
hinterherkommen. Das ist oft genug thematisiert worden –
auch wenn sich wenig an den dortigen Strukturen geändert
hat. Meldungen per Fax existieren nach wie vor. „Das
heißt also, wichtig ist zum einen, dass die
Digitalisierung wirklich vorankommt,“ kritisiert
Münnich. „Zum anderen sollte man dringend eine adäquate
Standardisierung andenken.“ Es fehle das Bewusstsein für
statistische Qualität, die dahinterstecken muss. Ein
größeres Datenexperten-Zentrum mit verschiedenen
Akteuren aus unterschiedlichen Disziplinen könnte
Deutschland hier weiterbringen. Denn die Statistik
allein hilft auch nicht weiter, sondern lebt vom
interdisziplinären Austausch in den verschiedenen
Anwendungsfeldern.
Fehler 2: Keine Stichproben-Kompetenz beim RKI
Das führt direkt zum nächsten Knackpunkt der
Daten-Katastrophe: „Man bräuchte halt die richtigen
Statistiker“, stellt der Experte fest. „Menschen, die
sich mit Datenerhebung wirklich auskennen und die sitzen
nicht beim RKI.“ Dort hätten sie natürlich eine
Statistikabteilung, die sicher gute Arbeit in ihrem
generischen Bereich mache. An der Behörde fehlten
besonders Stichproben-Experten, was Münnichs
Spezialgebiet ist. Man hätte sich gewünscht, dass hier
auch Unterstützung angenommen worden wäre, wie zum
Beispiel bei der Diskussion zur Ermittlung regionaler
Inzidenzen mit Stichproben.
Fehler 3: Fehlende Stichprobe
Messen wir, was wir messen wollen? Helfen uns die
Zahlen, die wir erheben, die Frage, die wir beantworten
wollen, zu beantworten? Diese grundlegenden Fragen sind
laut dem Vorsitzenden der Deutschen Statistischen
Gesellschaft zu selten gestellt worden. Zu oft hätten
Zuständige in Deutschland einfach vorhandene Zahlen
verwendet.
Wer etwa lernen möchte, wie es den Leuten nach einer
Erkrankung über die Zeit geht, braucht Panel-Studien mit
Studienteilnehmern, die immer wieder befragt werden
müssen. Schwieriger ist es mit den aktuellen Inzidenzen.
2020 ging es darum herauszufinden, wie viele Menschen
waren wirklich infiziert. „Da kam das RKI mit einer
Stichprobe von etwa 12.000 und wollte daraus Inzidenzen
auf Kreisebene schätzen. Da war ich einfach
fassungslos!“, sagt der Experte. Bei gut 400 Kreisen
ließe sich ein damals noch seltenes Ereignis (also eine
Infektion) auf solch einer Basis kaum messen. „Das heißt
also, die Qualität der Schätzung ist sehr schlecht“,
urteilt Münnich. „Dann müsste man echten statistischen
Hightech dazu verwenden, um das vielleicht noch
korrigieren zu können.“
Die Inzidenzen hätte man frühzeitig durch geeignete
Datenerhebungen und statistische Instrumente verbessern
und stabilisieren können. Das sei bei den zuständigen
Behörden leider nicht geschehen.
Fehler 4: Kaum einheitliche Standards
Der Föderalismus habe zweifelsohne seine Vorteile,
stehe guten und vergleichbaren statistischen Daten aber
dann im Weg, wenn jedes Land seine eigenen Vorstellungen
in einer so dynamischen Krise durchsetzen möchte. Der
Experte kritisiert: „Dass nach wie vor jede
Gesundheitsbehörde anders vorgeht und es kaum Standards
gibt, ist für mich nach mehr als zwei Jahren Krise
schwer nachvollziehbar.“
Fehler 5: Kein Krisenmodus für Datenerhebung
Datenschutz hält Münnich für sehr wichtig. Dennoch sei
er zu oft als Ausrede benutzt worden, um Informationen
nicht zur Verfügung zu stellen. „Im Krisenfall halte ich
das für problematisch, wenn sehr viele Stellen immer
wieder Veto einlegen können, sodass nichts vorwärts
geht“, sagt der Statistiker.
Die Schwierigkeit sei, dass das RKI eine Bundesbehörde
ist, die am Bundesgesundheitsministerium hängt. Das
Statistische Bundesamt, das eigentlich über die
notwendigen Datenkompetenzen verfügt, hängt am
Bundesinnenministerium. Das erwies sich als nicht immer
zielführend. Wie wir mit Daten umgehen, regelt in
Deutschland wiederum das Bundesstatistikgesetz. Leider
ist es laut Münnich „reaktiv formuliert“. Das heißt, es
wird ein Problem identifiziert, dann muss eine
Gesetzgebung erfolgen und die Statistiken werden qua
Gesetzgebung dann erst ausgeführt. „Das ist in echten
Krisen eine totale Katastrophe. Damit kommen wir immer
zu spät.“
Fazit:
Damit Deutschland für die nächste Pandemie oder große
Herausforderungen wie den Klimawandel künftig besser
aufgestellt ist, bräuchte es Münnich zufolge ein
Daten-Forschungsinstitut. Die Experten aus verschiedenen
Fachdisziplinen könnten den Überblick darüber behalten,
welche Daten bundesweit vorhanden sind. Der
Statistik-Professor erklärt: „Zusammen mit einem
proaktiv formulierten Statistik-Gesetz wären wir im
Krisenfall in Zukunft sicher besser gerüstet!“
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