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Coronavirus19 13rx15: WIDERSTAND mit Klage gegen den Coronawahn 02 - ab 10.5.2022

NIE impfen! Bleiben Sie gesund! - Spitäler für UNgeimpfte

17.5.2020: Die Mossad-Regierung Merkel ist von Bill Gates und Melinda Gates DIREKT GESTEUERT - durch eine "Absichtserklärung" vom Feb. 2017 - Link
17.5.2020: Die Mossad-Regierung in der Schweiz ist von Bill Gates und Meldinda Gates DIREKT GESTEUERT - durch eine "Absichtserklärung" vom 22.1.2014 - Link

Video: Natron+Apfelessig in Wasser: heilt viele Sachen bei pH7,3+Kreislauf, Corona19, Nerven, Hirn etc. (5'12'')
   Widerstand
                              2.10.2021: WO ist der Imbiss für ALLE vor
                              dem rassistischen 2G/3G-Restaurant?
Naturmedizin von Mutter Erde PUR: Natron in Wasser plus Apfelessig heilt mit pH7,3 alle Organe+Drüsen+Nerven+Kreislauf, Corona19, Nerven, Hirn etc.
Video-Link: https://www.bitchute.com/video/it5E84XaCuCZ/ - Bitchute-Kanal: NatMed-etc. - hochgeladen am 7.5.2021

Widerstand 2.10.2021: WO ist der Imbiss für ALLE vor dem rassistischen 2G/3G-Restaurant? [17]

Jacke mit gedrucktem Text NIE IMPFEN   
Jacke mit gedrucktem Text NIE IMPFEN [2] --

-- Liste der Heilmethoden gegen Corona19 (medizinische Lebensmittel, Weihrauch, Plasma, falsche Heilmittel, nie impfen, Orte der Ansteckungen etc. -  Liste Link)
-- Beste Prävention oder Heilmittel gegen eine Grippe ist medizinische Ernährung+Blutgruppenernährung+früh schlafengehen+Natron mit Apfelessig (Link)
-- Vorerkrankungen heilen meist mit Natron weg (
Merkblatt Natron

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
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Widerstand mit Klage in Dresden 10.5.2022: Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbot aussprechen, der Arbeitgeber NICHT!
https://t.me/ploetzlichundunerwartetverstorbe/1801

Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

👉 Arbeitgeber darf nicht einfach freistellen, wenn Nachweis nach § 20a IfSG nicht erfüllt ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen! 👇👇👇



Widerstand im 4R 11.5.2022: Impfopfer werden gegen die Impfmonster Spahn und Lauterbach klagen!
Verbraucheranwälte klagen wegen Impfschäden - wir lassen Geimpfte nicht im Stich
https://www.extremnews.com/berichte/gesundheit/4c08189d0f01f9d
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [11.05.2022 09:18]
[Forwarded from Vereinigte Wahrheitsbewegung]

Seit Monaten werden Bundesbürger von den führenden Politikern und allen voran von den He

Verbraucheranwälte klagen wegen Impfschäden - wir lassen Geimpfte nicht im Stich — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten


Widerstand mit Klage in Dresden 11.5.2022: Arbeitgeber darf niemanden wegen einer Impfung freistellen! - Urteil vom 29.3.2022 - pdf
Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!
https://t.me/corona_impftod/30960

👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!

"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)
Link: pdf

Widerstand mit Klage in
                  Dresden 11.5.2022: Arbeitgeber darf niemanden wegen
                  einer Impfung freistellen! - Urteil vom 29.3.2022 -
                  pdf Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im
                  einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht
                  im Gesundheitswesen!
Widerstand mit Klage in Dresden 11.5.2022: Arbeitgeber darf niemanden wegen einer Impfung freistellen! - Urteil vom 29.3.2022 - pdf Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!  [24]



Widerstand mit Klage in Tennessee 11.5.2022: Gesunde UNgeimpfte dürfen NICHT mehr diskriminiert werden:
USA: Natürliche Immunität und Impfstoffe in Tennessee rechtlich gleichgestellt

https://report24.news/usa-natuerliche-immunitaet-und-impfstoffe-in-tennesse-rechtlich-gleichgestellt/
https://t.me/corona_impftod/30963

Der Diskriminierung Ungeimpfter durch staatliche und private Einrichtungen wird ein Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz zur rechtlichen Gleichstellung von natürlicher und künstlicher Immunität gegen Covid-19 wurde am 11. April 2022 mit überwältigender Mehrheit vom Unterhaus des Parlaments mit 66 zu 20 Stimmen beschlossen. In der zweiten Kammer, dem Senat, erhielt das dort vom republikanischen Senator Joey Hensley  vorgeschlagene Gesetz mit 26 Stimmen und 5 Gegenstimmen eine noch größere Mehrheit. Es trat bereits am 29. April in Kraft.

In der Gesetzesbegründung heißt es:

“… der durch eine frühere COVID-19-Infektion erworbene Immunschutz ist mindestens ebenso schützend gegen COVID-19 wie ein COVID-19-Impfstoff …

Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, Personen, die eine frühere COVID-19-Infektion durchgemacht haben, anders zu behandeln als Personen, die einen COVID-19-Impfstoff erhalten haben.”

Bundesstaat Tennesse, 19.4.2022

Eine neue Studie unterstützt die Argumentation des Bundesstaates: Laut der von Ridgway et al. am 20. April 2022 veröffentlichte Forschungsarbeit „Rates of COVID-19 Among Unvaccinated Adults With Prior COVID-19“ verspricht die erworbene natürliche Immunität einem 80,5 bis 100-prozentigen Schutz, der dem einer „Impfung“ gleichkommen würde.

Diskriminierungsverbot, ärztliches Attest oder Laborbefund als Nachweis

Als Beleg eines Immunschutzes, heißt es weiter, reicht ein ärztliches Attest oder ein Laborbefund, der Antikörper, Erinnerungszellen (Memory Cells) oder eine T-Zellimmunität nachweist. Behörden, Schulen oder andere Bildungseinrichtungen müssen diese Nachweise anerkennen und dürfen diese Personen nicht anders behandeln als Covid-19-Geimpfte (Diskriminierungsverbot), dies gilt auch für Privatunternehmen.

Die konservativen Republikaner haben im Unter-und Oberhaus des Parlaments von Tennessee eine in den USA “Supermajority” genannte Stimmenmehrheit. Daher ist es in diesem Fall nicht notwendig, dass der Gouverneur oder Regierungschef des Bundesstaates das Gesetz unterzeichnet. Darauf verzichtete auch der derzeitige Gouverneur von Tennessee, William Byron Lee. Dieses Vorgehen erstaunt, hatte er doch bereits im letzten Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es bundesstaatlichen und kommunalen Behörden und Privatfirmen verboten hatte, Covid-19 Impfnachweise zu verlangen. Als Begründung führte der Gouverneur an, nicht in die unternehmerische Freiheit eingreifen zu wollen.

Kompromisslos für unternehmerische Freiheit

In einem Brief an den stellvertretenden Gouverneur (Lt. Governeur) Randy McNally und den Parlamentssprecher Cameron Sexton schrieb Gouverneur Lee:

„Ich schreibe Ihnen, um Ihnen mitzuteilen, dass ich das Gesetz SB 1982 / HB 1871 ohne meine Unterschrift in Kraft treten lasse. Obwohl ich zustimme, dass Personen mit erworbener Immunität genauso behandelt werden sollten wie Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, erlegt dieser Gesetzentwurf den Unternehmen ein Mandat auf, und die Unternehmen sollten ohne unangemessene staatliche Einmischung arbeiten dürfen.“

William Byron Lee, 1.5.2022




Widerstand mit Klage 13.5.2022: RKI und PEI werten Zahlen von 2021 nicht aus - diese Arbeitsverweigerung geht nicht!
Luft wird dünner: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RKI und Paul-Ehrlich-Institut
https://www.alexander-wallasch.de/politik/luft-wird-duenner-dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-rki-und-paul-ehrlich-institut


"Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD), gesundheitspolitischer Koordinator seiner Partei, reichte heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Professor Wieler und Professor Cichutek, also gegen die Vorsitzenden von RKI und PEI, beim Bundesgesundheits­ministerium ein.

Worum geht’s dabei? Laut § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die Institute den Auftrag, die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen einzuholen und auszuwerten. Aber beide dem Gesundheitsministerium unterstellten Institute sind dieser Pflicht laut MdB Martin Sichert seit über einem Jahr nicht nachkommen.

Und das meint nicht etwa nur Sichert, das bestätigt auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage (3/362): „Bislang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine anonymen Diagnosedaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Zwecke der Arnzeimittelsicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) gem. § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (...) erhalten.“"





Widerstand mit Klage in Italien 16.5.2022: Tochter starb nach AstraZeneca-SCHLANGENGIFTimpfung an Hirnthrombose - Gericht spricht den eltern 77.000 Euro Schadenersatz zu:
(orig. italiano: Francesca morì dopo la dose di AstraZeneca: l’indennizo  ai parenti è di 77 mila euro)
https://www.corriere.it/salute/22_maggio_15/francesca-tuscano-mori-la-dose-astrazeneca-rimborso-parenti-77-mila-euro-9e0126de-d466-11ec-8cdd-4a67b8015e8e.shtml
https://t.me/corona_impftod/31145

Die Eltern einer durch eine Covid-"Schutzimpfung" nicht geschützten, sondern getöteten 32-jährigen Italienerin klagen erfolgreich auf Schadensersatz und erhalten 77.000 Euro zugesprochen. Im Urteil wird offenbar sinngemäß festgehalten, dass ihre Tochter an einer extremst seltenen Hirnthrombose verstarb, die so überaus rar ist, dass sie in ihrer großen Seltenheit eigentlich gar nicht vorkommt, außer eben in diesem einen außergewöhnlich unglücklichen, allerseltensten Fall.

orig. italiano:

Francesca Tuscano, insegnante di sostegno, morì a 32 anni il 4 aprile 2021 dopo avere ricevuto la dose di vaccino AstraZeneca. Causa della morte: trombosi cerebrale. Un anno dopo la scomparsa sappiamo le cifre dell’indennizzo dello Stato: sono poco più di 77 mila euro (77.468,53), destinati «ai parenti aventi diritto che ne fanno domanda, nel caso in cui la morte del danneggiato sia stata determinata dalle vaccinazioni». Ad oggi esiste un fondo da 150 milioni di euro per chi ha subito danni dalle inoculazioni anti Covid.

La consulenza del medico legale Luca Tajana e dell’ematologo Franco Piovella ha stabilito che «il decesso della paziente è ragionevolmente da riferirsi a effetti avversi da somministrazione di vaccino anti Covid- 19», e ha scagionato il comportamento dei medici coinvolti nella vaccinazione. Nella consulenza si legge inoltre che a uccidere Francesca è stata una rarissima trombosi cerebrale «associata a piastrine basse, scatenata in particolare nelle giovani donne dai vaccini basati su adenovirus», proprio come AstraZeneca. Quello di Francesca è considerato «un caso modello di reazione rarissima e gravissima avversa». Il 2 aprile 2021, dopo l’iniezione, la giovane aveva accusato forti mal di testa: i genitori l’avevano trovata in stato di incoscienza. Il 4 aprile è stata dichiarata la morte all’Ospedale San Martino di Genova.

La famiglia Tuscano ha assunto gli avvocati Federico Bertorello e Tatiana Massara, che stanno cercando di accedere agli indennizzi previsti e probabilmente porteranno avanti una causa civile contro la Stato.




Widerstand mit Klage in Italien 16.5.2022: Tochter starb nach AstraZeneca-SCHLANGENGIFTimpfung an Hirnthrombose - Gericht spricht den eltern 77.000 Euro Schadenersatz zu:
(orig. italiano: Francesca morì dopo la dose di AstraZeneca: l’indennizo  ai parenti è di 77 mila euro)
https://www.corriere.it/salute/22_maggio_15/francesca-tuscano-mori-la-dose-astrazeneca-rimborso-parenti-77-mila-euro-9e0126de-d466-11ec-8cdd-4a67b8015e8e.shtml
https://t.me/corona_impftod/31145

Die Eltern einer durch eine Covid-"Schutzimpfung" nicht geschützten, sondern getöteten 32-jährigen Italienerin klagen erfolgreich auf Schadensersatz und erhalten 77.000 Euro zugesprochen. Im Urteil wird offenbar sinngemäß festgehalten, dass ihre Tochter an einer extremst seltenen Hirnthrombose verstarb, die so überaus rar ist, dass sie in ihrer großen Seltenheit eigentlich gar nicht vorkommt, außer eben in diesem einen außergewöhnlich unglücklichen, allerseltensten Fall.

orig. italiano:

Francesca Tuscano, insegnante di sostegno, morì a 32 anni il 4 aprile 2021 dopo avere ricevuto la dose di vaccino AstraZeneca. Causa della morte: trombosi cerebrale. Un anno dopo la scomparsa sappiamo le cifre dell’indennizzo dello Stato: sono poco più di 77 mila euro (77.468,53), destinati «ai parenti aventi diritto che ne fanno domanda, nel caso in cui la morte del danneggiato sia stata determinata dalle vaccinazioni». Ad oggi esiste un fondo da 150 milioni di euro per chi ha subito danni dalle inoculazioni anti Covid.

La consulenza del medico legale Luca Tajana e dell’ematologo Franco Piovella ha stabilito che «il decesso della paziente è ragionevolmente da riferirsi a effetti avversi da somministrazione di vaccino anti Covid- 19», e ha scagionato il comportamento dei medici coinvolti nella vaccinazione. Nella consulenza si legge inoltre che a uccidere Francesca è stata una rarissima trombosi cerebrale «associata a piastrine basse, scatenata in particolare nelle giovani donne dai vaccini basati su adenovirus», proprio come AstraZeneca. Quello di Francesca è considerato «un caso modello di reazione rarissima e gravissima avversa». Il 2 aprile 2021, dopo l’iniezione, la giovane aveva accusato forti mal di testa: i genitori l’avevano trovata in stato di incoscienza. Il 4 aprile è stata dichiarata la morte all’Ospedale San Martino di Genova.

La famiglia Tuscano ha assunto gli avvocati Federico Bertorello e Tatiana Massara, che stanno cercando di accedere agli indennizzi previsti e probabilmente porteranno avanti una causa civile contro la Stato.




Widerstand mit Klage in Sigmaringen (BW - 4R) 25.5.2022: Maskenpflicht in Innenräumen gilt in Gerichtsgebäuden NICHT:
Mas­kenpf­licht im Gerichts­ge­bäude rechts­widrig
Legal Tribune Online: https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-sigmaringen-8-k-1034-22-maskenpflicht-gerichtsgebaeude-rechtswidrig/
https://t.me/oliverjanich/97525
In vielen Gerichtsgebäuden gilt die Maskenpflicht über das Hausrecht weiter. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies als rechtswidrig erachtet.

= Darf Hausrecht Maskenpflicht? =

Ich hatte ja in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen schon meine Bedenken geäussert, ob das Hausrecht angeführt werden kann, um Besucher von Innenräumen durch den Hausrechtsinhaber zu bewegen, Masken zu tragen. Ich hielt das für eine fragwürdige Praxis, die vermutlich einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte.

Jetzt gibt es - zumindest für Baden-Württemberg - ein erstes Urteil in einem Eilverfahren, das meine Auffassung untermauert.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine per Hausverfügung in einem Gericht ausgesprochenen Verpflichtung, eine medizinische Maske (FFP2/OP) zu tragen als "voraussichtlich rechtswidrig" einzustufen sei.

In der Hauptsache stellt das VG fest, dass nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und dem generellen Wegfall der Maskenpflicht in den Innenräumen am 3.4.2022 in Baden-Württemberg keine Ermächtigungsgrundlage mehr bestehe, auf die man sich stützen könne. Dies wäre alleine den in §28a ADs. 7 S.1 Nr. 1 IfSG genannten Einrichtungen Busse, Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern vorbehalten.

Das hier überprüfte Landgericht Tübingen fiele jedoch nicht unter diesen Bereich.
(Dies trifft auch für eine ganze Reihe an Einrichtungen zu, von denen Ihr mir in den vergangenen Wochen berichtet habt, die das zumindest zeitweise noch so versuchten durchzusetzen, inklusive einem Kindergarten, von dem ich Euch erzählte.)

Desweiteren führte es noch ein paar formelle Gründe an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist allerdings fraglich, ob Berufung eingelegt wird, da die alternative "Grundlage" die Corona-Arbeitsschutzverordnung wäre, die das Tragen einer Maske in Innenräumen noch empfehle. Diese läuft aber am 25. Mai 2022 - also wenn Ihr das dann wahrscheinlich lest: heute - ohnehin aus.

Quelle: (VG Sigmaringen, Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).


Widerstand mit Klage in Münster (NRW - 4R) am 25.5.2022: Regierung Laschet verfügte Lockdown gegen Tönnis - NWR muss Löhne zahlen!
NRW muss für Qua­ran­täne bei Tön­nies zahlen
Legal Tribune Online: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-muenster-nrw-muss-lohnentschaedigung-zahlen-subunternehmer-toennies-quarantaene-coronavirus-schlachtbetriebe/
https://t.me/oliverjanich/97526

Wegen Corona mussten Schlachtbetriebe die Mitarbeiter in Quarantäne schicken. Laut VG muss NRW für den weitergezahlten Lohn entschädigen.

„Die Mitarbeiter der jetzt in Münster entschiedenen Fälle mussten im Frühjahr und Sommer 2020 - wie viele ihrer Kollegen - auf Anordnung der Behörden in Quarantäne gehen. Die Subunternehmen haben den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1.000 Euro pro Mitarbeiter weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das Land aber verweigerte die Entschädigung. In den mündlichen Verhandlungen wiederholten die Vertreter den Vorwurf, dass die Unternehmen die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt hätten. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohnentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Dieser Auffassung folgte das Gericht in Münster nun nicht. Nach Überzeugung der 5. Kammer muss feststehen, dass allein der Arbeitgeber schuld sei an der angeordneten Quarantäne. Bei dem Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 habe es eine Vielzahl von Faktoren gegeben. So habe zum damaligen Zeitpunkt von der Bedeutung der Aerosole und der Übertragung von Corona über die Umluftkühlung niemand etwas gewusst. Deshalb liege auch keine Fahrlässigkeit vor, so das Verwaltungsgericht.“


Widerstand mit Klage in Wiesbaden 25.5.2022: Anwaltskanzlei Cäsar-Preller gegen kriminelle Pharma
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.05.2022 08:28]
[Forwarded from Vereinigte Wahrheitsbewegung]
Video-Link: https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/45189

Corona: Impfschäden und kein Ende | Haftung und Klagechancen | Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

25.Januar.2022

PS: Wie gesagt Impfschäden ohne Ende und Tote

https://t.me/Xavier_Naidoo

https://t.me/vereinigteWahrheitsbewegung







Widerstand mit Klage "USA" 26.5.2022: gegen 18 Fluggesellschaften wegen Coronawahn-Massnahmen:
18 Major Airlines, FAA, and DOT to Be Sued Over COVID Vaccine Mandates
https://www.theepochtimes.com/18-major-airlines-faa-and-dot-to-be-sued-over-covid-vaccine-mandates_4484295.html

John Pierce Law has filed a lawsuit against Atlas Air, on behalf of US Freedom Flyers (USFF) and ...
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [26.05.2022 13:17]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/45231
[Forwarded from RABBIT RESEARCH]
✈️ USA: MEGA-KLAGE GEGEN 18 GROSSE FLUGGESELLSCHAFTEN, FAA und DOT wegen COVID-Impfvorschriften

Die erste Klage gegen Atlas Air wurde bereits eingereicht

Epoch Times schreibt: (https://www.theepochtimes.com/18-major-airlines-faa-and-dot-to-be-sued-over-covid-vaccine-mandates_4484295.html)
«John Pierce Law hat im Namen der US Freedom Flyers (USFF) und der Atlas-Mitarbeiter eine Klage gegen Atlas Air eingereicht und plant, alle großen Fluggesellschaften, insgesamt 18, sowie die Federal Aviation Administration (FAA) und das Department of Transportation (DOT) zu verklagen, mit der Begründung, dass die von diesen Behörden auferlegten Impfvorschriften für die Mitarbeiter der Fluggesellschaften deren verfassungsmäßige, religiöse und medizinische Freiheiten verletzen.

Die Klage gegen Atlas Air wurde vor einem Bundesgericht im südlichen Bezirk von Florida eingereicht, und mehr als 100 Kläger haben sich an dem Verfahren beteiligt.

"Im Grunde geht es in diesem Fall darum, ob Amerikaner gezwungen werden sollten, zwischen ihrem Lebensunterhalt und der Teilnahme an einer experimentellen, gefährlichen medizinischen Behandlung zu wählen", heißt es in der Klageschrift (pdf (https://www.documentcloud.org/documents/22035148-usff-v-atlas-air-complaint-final)).

Bei den Klägern handelt es sich größtenteils um ungeimpfte Piloten, Flugbegleiter und andere Atlas-Mitarbeiter.

"Es geht auch um die Sicherheit der amerikanischen Luftfahrtindustrie. Sollten Piloten - die laut Bundesverordnung zu den gesündesten Arbeitnehmern in den Vereinigten Staaten gehören müssen -, die einen experimentellen "Impfstoff" genommen haben, der nun nachweislich potenziell tödliche Langzeitnebenwirkungen hat, die Erlaubnis erhalten, große Flugzeuge in unserem Himmel zu fliegen? Während diejenigen, die (klugerweise) von einem solchen Kurs Abstand genommen haben, aus ihrem Job gedrängt werden", heißt es darin.(..)»

👉 Die ersten Mitläufer unter den größeren Unternehmen werden nun vielleicht Konsequenzen für ihr Handeln zu spüren bekommen.

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.



Widerstand mit Klage "USA" 26.5.2022: Über 500 NATO-Soldaten klagen Biden-Regierung: Coronaimpfung hätte nie Vorschrift sein dürfen, da nie zugelassen:
Mehr als 500 US-Militärangehörige verklagen die Regierung wegen eines Impfstoffs, der nicht von der FDA zugelassen war und nicht hätte verabreicht werden dürfen
https://uncutnews.ch/mehr-als-500-us-militaerangehoerige-verklagen-die-regierung-wegen-eines-impfstoffs-der-nicht-von-der-fda-zugelassen-war-und-nicht-haette-verabreicht-werden-duerfen/

Quelle: EXCLUSIVE: Over 500 Military Service Members Sue the Government for Mandating a Vaccine that Was Not FDA Approved and Should Not Have Been Administered

Über 500 Militärangehörige haben am Montag eine Klage gegen die Regierung eingereicht. Diese Personen argumentieren, dass das dem Militär aufgezwungene Impfmandat nicht genehmigt war und daher dem Militär niemals hätte verabreicht werden dürfen.

Rund 520 Militärangehörige reichten am Montag eine Klage gegen die Regierung ein. Ihr Hauptargument ist, dass das Impfmandat rechtswidrig ist, weil es in den USA keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Das bedeutet, dass etwa 55 % (die Menge der seit dem Mandat des Verteidigungsministers vom 23. August 2021 geimpften Personen) des Militärs illegal und unter Zwang geimpft worden sind.

Siehe die Gerichtsakte hier.

Dieser Fall folgt auf das Urteil von letzter Woche, in dem ein Marineoffizier für unschuldig befunden wurde, weil er den COVID-Impfstoff nicht genommen hatte. Der Offizier in diesem Fall, LT Bill Moseley, behauptete, er habe die Pflicht gehabt, den Impfstoff nicht zu nehmen, da der vom Militär verabreichte Impfstoff nicht von der FDA zugelassen war.

Am 20. Mai entschied ein Verwaltungsausschuss der Marine mit 3:0 Stimmen, dass der Leutnant kein Fehlverhalten begangen hat, als er sich weigerte, den COVID-19-Impfstoff zu nehmen, und dass er seinen Dienst fortsetzen darf.

Rechtsanwalt R. Davis Younts, der den betroffenen Leutnant vertrat, erklärte gegenüber The National Desk: „In einem bahnbrechenden Fall, bei dem es um das militärische Impfmandat geht, haben wir einen entscheidenden Sieg für unseren Mandanten LT Bill Moseley erzielt. Er wird seinen Dienst in der United States Navy fortsetzen können. Ein Verwaltungsausschuss der Navy entschied mit 3:0 Stimmen, dass die Verweigerung des Impfstoffs kein Fehlverhalten war.“
Während der Anhörung argumentierte Younts, dass das COVID-19-Impfmandat für US-Militärs nicht rechtmäßig sei, und wies darauf hin, dass das Militär es versäumt habe, die von der FDA zugelassene Version des Impfstoffs zur Verfügung zu stellen.

Laut einer von Younts veröffentlichten Pressemitteilung behauptete Leutnant Moseley, dass er den Impfstoff aus religiösen Gründen nicht einnehmen könne, entschied sich aber, keinen Antrag auf Befreiung zu stellen, als er erfuhr, dass das US-Militär fast alle Anträge ablehnte.
„Nachdem er sich mit Rechts- und Medizinexperten beraten hatte, kam er zu der Überzeugung, dass er als Offizier die Pflicht hatte, sich gegen den rechtswidrigen Befehl zu wehren und Tausenden von Matrosen eine Stimme zu geben“, sagte Younts‘. „LT Moseley riskierte seine zweiundzwanzigjährige Karriere und seine militärische Pensionierung wegen seines Glaubens und seines Engagements für seinen Amtseid als militärische Führungskraft.“







Widerstand mit Klage in Holland 2.6.2022: KLM darf Pilotenkandidaten nicht mehr nach dem Impfstatus fragen, um Leute abzulehnen
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [02.06.2022 19:27]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/45707
[Forwarded from Airliners for Humanity CH]

🎉Super Urteil aus den Niederlanden🎉
" Klage gegen Impfpflicht gewonnen!"
Nach dem Entscheid des Amsterdamer Berufungsgerichts ist es KLM mit sofortiger Wirkung verboten, Pilotenkandidaten nach ihrem Impfstatus und das dann zur Ablehnung von Kandidaten zu verwenden.
Auch wir kämpfen weiter gegen die Impfpflicht bei Flugpersonal💪





Widerstand der Justiz in Greiz (Sachsen, 4R) 5.6.2022: Brutalo-Bürgermeister darf man "Stiefellecker der Diktatur" nennen - Amtsgericht Greiz:
Gerichtsbeschluss: Bürgermeister darf als "Stiefellecker der Diktatur" bezeichnet werden!
https://t.me/oliverjanich/98314

Als es im Winter 2021 in Greiz zu brutalen Polizeieinsätzen gegen friedliche Spaziergänger kam, meldete sich Oberbürgermeister Alexander Schulze (formal parteifrei, aber von der CDU nominiert) zu Wort. Er verurteilte nicht etwa die Gewalt der Staatsmacht, sondern griff die Spaziergänger an - was zu einer Welle der Empörung führte. Ein Bürger wandte sich in einer E-Mail an den Bürgermeister, kritisierte seine Äußerungen und nannte ihn in diesem Zusammenhang einen "Stiefellecker der Diktatur". Doch während der Politiker - mit medialer Unterstützung - gerne austeilt, fühlte er sich berufen, gegen den Bürger Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstatten.

Natürlich verfolgten die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften den Mann, beantragten einen Strafbefehl. Doch den hat das Amtsgericht Greiz mit Beschluss vom 25. Mai 2022 (Aktenzeichen: 4 Cs 102 Js 5551/22) abgelehnt. Die klare Aussage des Richters: Ein Bürgermeister muss sich im Rahmen des Meinungsaustausches auch harte Kritik gefallen lassen!

Der Beschluss kann hier in anonymisierter Form abgerufen werden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2022/06/Beschluss-AG-Greiz.pdf

Dieser Beschluss stärkt die Rechte von zahlreichen Bürgern, die sich wegen Meinungsäußerungen, gerade im Zusammenhang mit den Coronaprotesten (oder der Coronapolitik im Allgemeinen) vor den Gerichten verantworten müssen. Der Beschluss zitiert die wichtigsten Urteile höhergerichtlicher Rechtsprechung, die von den Ermittlungsbehörden in ihrem Übereifer gerne übersehen (oder bewusst ausgeblendet?) werden. Doch auch Bürger haben das Recht, Politiker zu kritisieren. Und sollten davon auch Gebrauch machen!




Widerstand mit Klage in 1G-Fascho-Österreich 7.6.2022: Freisprüche für Kinderärztin, für einen Ivermectin-Arzt, für eine hustende Passantin:
Freisprüche für Coronkritische Ärzte und irrsinnige Anschuldigungen .. am laufenden Band!
https://t.me/oliverjanich/98456

👉🏻 Maskenbefreiung ist Rechtens: Eine Salzburger Kinderärztin wurde am Donnerstag am Halleiner Bezirksgericht freigesprochen. Sie hatte einem Kind eine Maskenbefreiung ausgestellt.

👉🏻 Erst am Mittwoch war ein anderes Verfahren zugunsten eines Corona-kritischen Arztes entschieden worden. Die Justiz hatte gegen ihn ermittelt, da er im Herbst 2021 zwei Corona-Patienten Ivermectin verschrieben hatte. Beide Patienten verstarben. Die Geschichte sorgte für große Aufregung in der Mainstream-Presse, die behauptet hatte, Ivermectin habe den Tod verursacht. Ein Gutachten stellte nun fest, dass weder der Arzt noch Ivermectin für das Ableben der beiden Menschen verantwortlich gewesen ist.

👉🏻 Freisprüche gibt es auch bei anderen "absurden" Anzeigen: Eine betrunkene Kärntnerin habe während einer Amtshandlung „absichtlich“ in Richtung von zwei Polizisten gehustet, hieß es in der Anklageschrift. Nachdem sie in einem Corona-Quarantänegebiet gearbeitet hatte, legte man ihr das als gefährlichen Angriff aus. Konkret: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Der OGH urteilte final: "Ist jemand nicht mit einer Krankheit infiziert, könne der Tatbestand (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) nicht erfüllt werden."

‼️ Gerade letzteres Urteil (noch dazu von einer obersten Instanz) könnte weitreichende Folgen haben, für künftige Irrsinnige Vorhaben der Regierungen, bei der man versucht gesunde Menschen zu kriminalisieren.

Quellen:
TKP (https://tkp.at/2022/05/12/menschenrechtsverletzung-in-passau-beim-urteil-gegen-einen-arzt-wegen-maskenattesten/)
Report24 (https://report24.news/oesterreich-sensations-urteil-des-ogh-in-corona-frage-gesunde-koennen-niemanden-anstecken/)

Bitte folgt diesem Kanal:
👁 Medusa Auge
https://t.me/medusa_auge





Widerstand in Mannheim (4R) am 7.6.2022: Dr. Klapproth verlässt die Uniklinik:
Dr. Kay Klapproth aus der Universitätsklinik Mannheim verlässt Universität wegen Impfpflicht
https://www.umm.uni-heidelberg.de/immunbiochemie/staff/
https://t.me/achtungachtungschweiz/28275

Widerstand 4R am 7.6.2022: Mainstream-Autorin Ulrike Guérot schafft es in den Widerstand - für Grundrechte:
Die zwei Gesichter der Ulrike Guérot - im 57. Lebensjahr entdeckte sie die Freiheit? Nach Soros, Schwab und Deutscher Bank nun vehement im Widerstand?
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Widerstand 4R am 7.6.2022:
                    Mainstream-Autorin Ulrike Guérot schafft es in den
                    Widerstand - für Grundrechte: Die zwei Gesichter der
                    Ulrike Guérot - im 57. Lebensjahr entdeckte sie die
                    Freiheit? Nach Soros, Schwab und Deutscher Bank nun
                    vehement im Widerstand?
Widerstand 4R am 7.6.2022: Mainstream-Autorin Ulrike Guérot schafft es in den Widerstand - für Grundrechte: Die zwei Gesichter der Ulrike Guérot - im 57. Lebensjahr entdeckte sie die Freiheit? Nach Soros, Schwab und Deutscher Bank nun vehement im Widerstand? [33]

Große Teile des Widerstands sind voller Ehrfurcht erstarrt. Die „große“ Mainstream-Autorin Ulrike Guérot, geborene Hammelstein, kämpft für Grundrechte und gegen Corona-Maßnahmen, während sie von TV und Zeitungen systematisch fertig gemacht wird. Wer sich dafür interessiert, was die Dame bis zu ihrem 56. Lebensjahr getan hat, wird vielleicht noch mehr Grund zum Staunen haben – sie saß in Soros‘ ECFR, sprach vor dem WEF und erklärte als Testimonial der Deutschen Bank, man müsse endlich die Nationalstaaten abschaffen.

Ein Kommentar von Willi Huber

Wer die Vergangenheit eines Menschen kennt, hat zumindest eine Werkzeugkiste an Argumenten, um sein aktuelles Handeln zu beurteilen. Man denke an Wolodymyr Zelenskyj, Multimillionär, Freund der Oligarchen und kolportierterweise schwerst korrupter Ex-Fernsehkomiker, der jetzt den „guten Verteidiger der Ukraine“ mimt. Das könnte man ihm vielleicht ein paar Minuten lang glauben, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt. Ich glaube ihm nicht.

Ähnliche Alarmsirenen schrillen bei mir, wenn ich Frau Ulrike Guérot betrachte. Ihr Lebenslauf ist erstaunlich, dass sie trotzdem die Herzen vieler Menschen im Widerstand erreichen konnte, ebenso. Ihre ach so differenzierten und gewählt-kritischen Aussagen zur angeblichen Corona-Pandemie als auch ihre nicht mainstreamtaugliche Meinung zum Ukraine-Konflikt klingen für mich hohl. Viele Mitmenschen haben allerdings auch keine Ahnung davon, was Frau Guérot früher so alles gemacht hat.

Betrachten wir zunächst ihr Werbevideo aus dem Jahr 2018, welches sie für die Deutsche Bank aufnahm. Darin erklärte sie, wofür sie seit Jahren in Büchern und bei Auftritten kämpfte: Die totale Selbstaufgabe der europäischen Nationen und Völker in die Beliebigkeit des Globalismus. Ein Moloch-Staat soll anstelle der über Jahrtausende gewachsenen Länder treten und alles regeln. Wir werden etwas später erfahren, nach welchen Kriterien die Meinungsbildung bei Frau Guérot stattfindet – sie werden staunen!

Teilnahme und Beitrag zum Weltwirtschaftsforum (WEF)

Frau Guérot wird in der Sektion „People“ des Weltwirtschaftsforums geführt, an dem sie im Jahr 2019 teilnahm. Das ist kein besonderes Geheimnis – wie alle anderen Informationen in diesem Artikel kein Geheimnis sind – man kann dies auch in ihrem offiziellen Lebenslauf nachlesen. Guérot sprach dort zum Thema „A New Agenda for Europe“ – „eine neue Agenda für Europa“ und ein zweites Mal zum Thema „Averting ‚Peak Europe‘“ – „Verhinderung eines ‚Europa – Scheitelpunktes'“. Mit dem WEF dürfte sie sich schon länger beschäftigt haben, 2018 kritisierte sie beispielsweise Angela Merkels Auftritt ebendort, er wäre nicht konkret und überzeugend genug gewesen – in Hinblick auf ihr Lieblingsprojekt, ein Großeuropa ohne Nationalstaaten.

Und da konnte man gestern schon sehen, dass Macron, Frau Merkel, Gentiloni, Trudeau übrigens auch natürlich, der kanadische Premierminister, im Grunde die Viererriege waren, die gesagt haben, wir stellen uns dagegen, wir brauchen weiter ein offenes Weltsystem, Weltwirtschaftssystem, aber vor allen Dingen auch ein offenes politisches System. Das ist auch alles gut gewesen. 

Ulrike Guérot, Deutschlandfunk, Jänner 2018

Nun könnte man sagen, das wären einmalige Ausrutscher und abgesehen davon muss man ja das Gespräch suchen, miteinander zu reden ist ja nicht falsch – auch nicht am Weltwirtschaftsforum. Was man dabei vergisst, ist der Umstand, dass dorthin keine Gegenstimmen eingeladen werden – wer dort auftritt, ist handverlesen und trägt zur gewünschten Agenda bei. Dies ist das logische Resultat aus dem Lebenswerk der Frau Guérot, wie in weiterer Folge dargestellt wird.

Tief verwurzelt im Netzwerk des George Soros

Weitaus intensiver als die Kontakte zu Klaus Schwab und dessen Weltherrschafts-Elite ist Guérots Verbindung zu George Soros. Während man dem österreichischen Ex-Kanzler Kurz vorwirft, in irgendeinem Gremium des ECFR Mitglied gewesen zu sein, was meiner Ansicht nach nicht viel bedeutet, war Guérot gleich einmal Gründerin und Direktorin des Berliner Büros des ECFR – und das von 2007 bis 2013. Darauf folgte die Tätigkeit als „Senior Associate“ in Soros‘ Open Society Initiative for Europe. In der NZZ wird sie als „Freundin von George Soros“ bezeichnet. Man könnte meinen, sie agiere auch im Rahmen des „European Democracy Lab“ als Statthalterin des Multimilliardärs und angemaßten Weltenlenkers. Dabei handelt es sich um einen Think Tank, der die vereinigten Staaten von Europa vorantreiben und zur Umsetzung bringen soll. Das Geld für diese NGO, deren Homepage aus einer Huldigung für Guérot und ihre Bücher besteht, stammt von George Soros „Open Society Foundation“, „Between Bridges Foundation“ und „Bundeszentrale für Politische Bildung“. Sie alle standen nicht „bis 2020“ als Unterstützer und Partner auf der Seite, sie stehen es bis heute.

Lesenswert in diesem Zusammenhang ist eine Analyse von Hadmut Danisch, „Ulrike Guérot und die ‚Republik Europa'“. Darin hält er fest:

Da zieht’s einem schier die Socken aus, von Inhalt wie Gestik und Auftreten. Wie kommt eine IHK dazu, solche Leute auftreten zu lassen? Das muss man sich mal anschauen, das glaubt man sonst nicht. Das ist so ein richtig totalitäres, „marxfaschistisches” System, sie tritt quasi als Statthalterin von Soros auf, und damit werden Politiker, Journalisten, Öffentlichkeit beeinflusst.

Die Rede ist von Guérots Vortrag aus dem Jahr 2016, den man sich hier zu Gemüte führen kann. Und ja, es ist ein besonderer Höhepunkt im Wirken der Dame, die sich inzwischen für kritisch und widerständig hält. Widerstand gegen ihre Vision des Großeuropas wäre nämlich eine Männlichkeitskrise, Kastrationsangst – und Europa sei eine Frau.

Professorwürde ohne Habilitation

Wer das System Österreich kennt, den schüttelt es, wenn er „Donau-Uni Krems“ hört. Die berufsbegleitende Uni ist für hohe Studiengebühren bekannt. Weiter möchte ich mich hier aus rechtlichen Gründen nicht aus dem Fenster lehnen. Spannend ist vielleicht dieser Auszug aus der Wikipedia: Von April 2016 bis August 2021 war Guérot Professorin an der Universität für Weiterbildung Krems und leitete dort das Departement Europapolitik und Demokratieforschung (DED). Bei ihrer Ernennung erkannte die Universität Krems ihre kumulierten Publikationen als eine der Habilitation gleichwertige Leistung an. Es ist bei gewissen Eliten inzwischen üblich geworden, eine Professur ohne Habilitation zu erhalten, man denke auch an „Professor“ Drosten. Seit September 2021 ist Guérot nun Professorin an der Universität Bonn.

Plagiate und erfundene Zitate

Die Agenda eines Europas ohne Länderregierungen und ohne Nationalstaaten treibt sie gemeinsam mit dem österreichischen Systemgünstling Robert Menasse voran. Ein gemeinsames Buch führte zu einem Skandal, wichtige Zitate in dem Buch wären frei erfunden gewesen. Nachträglich erklärte Guérot, diese Inhaltsfehler wären Menasse anzulasten – sie selbst habe Quellen nie überprüft. Menasse deklarierte in der von ihm gewohnten Arroganz, dass er das als Künstler eben dürfe, sinngemäß würde es schon passen („Was kümmert mich das Wörtliche, wenn es mir um den Sinn geht“).

Bei allen erfundenen Zitaten großer Persönlichkeiten wie Walter Hallstein, eine Art Gründervater der EU und ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission, ging es um die Abschaffung der Nationalstaaten. Auch Jean Monnet, ebenso Gründervater der EU, wurde mit offenbar frei erfundenen Texten immer wieder bemüht:

Menasse behauptete, Monnet habe gesagt: „(…) nationale Interessen nichts anderes sind als die kurzsich­tigen ökonomischen Interessen nationaler Eliten, deren Befriedigung die eigene Population und die Populationen anderer Nationen in der Buchhaltung dieser Ökonomie zu Abschreibposten, im konkreten Leben zu Opfern macht“. Hallstein schrieb er unter anderem zu: „Ziel ist und bleibt die Überwindung der Nationen“.

Weder Monnet noch Hallstein hatten entsprechende Sätze gesagt, entsprechende Reden gehalten. Eine davon ist besonders geschmacklos, Menasse behauptete, eine von ihm zitierte Rede wäre 1958 in Auschwitz gehalten worden.

Guérot publizierte jahrelang gemeinsam mit Menasse, deutsche Medien wiesen ihr nach, bereits im Jahr 2013 erfundene Hallstein-Zitate verwendet zu haben. Auch daran sei Menasse schuld. In Guérots aktuellem Bestseller „Wer schweigt, stimmt zu“ sollen sich zahlreiche nicht gekennzeichnete Zitate anderer Autoren und damit Plagiate befinden. Ob Menasse auch daran die Schuld trägt, darf bezweifelt werden.

Wie Meinungsbildung bei Frau Guérot funktioniert

In seiner Interviewreihe B&Besuch sprach der deutsche Philosoph Matthias Burchardt mit Ulrike Guérot (siehe Link zur Aufzeichnung). Ab Minute 20 erklärte Guérot, wie sie im Jahr 2000 ihre Meinung zu einem EU-Beitritt der Türkei änderte. Zunächst stand sie der Erweiterung kritisch gegenüber. Bei einer Türkeireise schlief sie in Istanbul mit einem Algerier. Aus dieser Gesamtstimmung ergab sich, dass sie einen Türkei-Beitritt auf einmal ausdrücklich begrüßte. Manche meiner Bekannten bezeichnen Guérot nicht zuletzt deshalb als „eher naiv“. Ich enthalte mich der Stimme, auch um keinen Wertungsexzess zu begehen.

Erwähnt sei noch, wie Burchardt berechtigte Zweifel an Guérots Aufrichtigkeit primitiv herabwürdigte: Minute 27:45 „Ulrike Guérot war beim World Economic Forum, sie ist für die Abschaffung des Nationalstaates und da zählt man ganz schnell einmal Eins und Eins zusammen und kommt bei Drei raus. Sie vertritt die Interessen von Bill Gates.“ Der rhetorische Trick, den Burchardt hier anwendet, ist unredlich und im Grunde genommen primitiv. Durch einen Schluss, den niemand so behauptet hat, wird Kritik an Frau Guérot generell ins Lächerliche gezogen, Zweifler wären wohl nicht ganz dicht. Es ist dies eine perfide Methodik, wie man sie auch aus dem Mainstream kennt.

Weitere Eckpunkte im Lebenslauf

Die Ausflüge in die Welt der globalistischen Eliten waren keine Momentaufnahmen sondern die Regel. Guérot war bis 2015 Mitglied der CDU. Ebendort begann ihre Karriere als parlamentarische Mitarbeiterin des außenpolitischen Sprechers Karl Lamers. Sie wirkte damals, 1994, am Schäuble-Lamers Papier zur Vertiefung der Europäischen Union mit. Einer der nächsten Karrieresprünge führte sie an die Johns Hopkins Universität nach Washington, danach zur Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin. Es folgten der zutiefst transatlantische und globalistische German Marshall Fund, danach die oben erwähnten Organisationen des Herrn Soros.

Ich versteige mich zur persönlichen Wertung, dass Frau Guérot ihr Leben lang gegen Freiheit und Selbstbestimmung aufgetreten ist, ja diese teilweise mit „feministischen“ bis „linksmarxistischen“ Methoden verspottet hat – bis sie plötzlich im 57. Lebensjahr ihre Meinung änderte – zumindest in Hinblick auf Grundrechtsverletzungen während der Corona-Krise und der Kriegstreiberei im Ukraine- Konflikt. Das kann man glauben. Muss man aber nicht.

Ein weiterer Seitenwechsel wäre eine oft gesehene Strategie

Was man aus dem Fall Guérot lernen kann, ist es, mit jedem das Gespräch zu suchen. Selbst wenn er eine befremdliche Vorgeschichte hat, verdient es jeder Mensch, angehört zu werden. Eine gute Idee kann tatsächlich von jeder Seite kommen. Ausgrenzung steht immer am Beginn des Faschismus, des Totalitarismus, der Diktatur. Was man dabei aber nicht vergessen darf, ist ein großes Maß an Vorsicht. Nur weil man mit einem Menschen in einem Punkt übereinstimmt, ist er kein Freund, dem man blind vertrauen kann.

Es wäre ein genialer Schachzug des Systems, wenn Frau Guérot – wie so mancher Spitzensportler – publikumswirksam gesteht, dass alles nur ein großer Irrtum war. Nichts schwächt den Widerstand mehr als vermeintliche Führungsfiguren, die in einem kritischen Moment die Seiten wechseln. Dieser Trick wurde in Deutschland mehrfach – erfolgreich – mit der AFD durchgezogen, auch die Pegida ließ sich damit enthaupten. Ob es so kommt oder ob Frau Guérot stabil für die Freiheit weiterkämpft, wird die Zukunft zeigen.



Widerstand Japan 7.6.2022: Appell von einem Herz- und Gefässchirurg gegen die "Coronaimpfungen":
Japanischer Herz- und Gefäßchirurg: Stoppen Sie die Impfungen jetzt, es gibt ernsthafte Risiken
https://uncutnews.ch/japanischer-herz-und-gefaesschirurg-stoppen-sie-die-impfungen-jetzt-es-gibt-ernsthafte-risiken/

Quelle: Japanese Cardiovascular Surgeon: Stop the Vaccine Boosters Now Due to Serious Risks

Zunächst erinnert der Herz- und Gefäßchirurg daran, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs nachlässt. Im achten Monat, nach der Verabreichung von zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs, war die Immunität geringer als bei den nicht geimpften Personen“. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) empfiehlt, häufige Auffrischungsimpfungen zu vermeiden, da sie „die Immunantwort beeinträchtigen könnten und möglicherweise nicht durchführbar sind“.

Kenji Yamamoto schrieb einen Kommentar im Virology Journal, einer frei zugänglichen, von Experten begutachteten Zeitschrift. Er ist Chirurg in der Abteilung für Herz- und Gefäßchirurgie des Okamura Memorial Hospitals, Zentrum für Krampfadern in Shizouka, an der zentralen Honshu-Pazifikküste und in der Nähe des Berges Fuji. In einem Leserbrief erklärt Dr. Yamamoto: „Als Sicherheitsmaßnahme sollten weitere Auffrischungsimpfungen eingestellt und verschiedene andere Maßnahmen für gefährdete Patienten getroffen werden.“ Der angesehene Herz- und Gefäßchirurg räumt ein, dass die Medien Verletzungen durch den COVID-19-Impfstoff, einschließlich Todesfälle, zensieren.

TrialSite bietet eine Aufschlüsselung von Dr. Yamamotos Beitrag zum besseren Verständnis für die Öffentlichkeit.

Warum der Rückgang der Immunität?

Könnte er auf „N1-Methylpseudouridin, das Spike-Protein, Lipid-Nanopartikel, die Antikörper-abhängige Verstärkung und den ursprünglichen antigenen Stimulus“ zurückzuführen sein?

Welche Sicherheitsbedenken wurden in Japan beobachtet?

Dr. Yamamoto berichtet über Probleme mit dem Auftreten von Gürtelrose in Verbindung mit COVID-19, die manchmal auch als „durch Impfung erworbenes Immunschwächesyndrom“ bezeichnet wird. Der Herz- und Gefäßchirurg berichtet, dass die Teams des Okamura Memorial Hospitals seit Ende 2021 nicht nur zahlreiche Fälle von COVID-19, sondern auch schwer zu kontrollierende Gürtelrose-Infektionen festgestellt haben. Er teilte mit, dass es in einigen extremeren Fällen, die auf die Impfung zurückzuführen sind, zu schweren Entzündungen kam, beispielsweise nach Operationen am offenen Herzen, und dass sogar einige Todesfälle zu verzeichnen waren.

Angesichts der Infektionsrisiken, so Dr. Yamamoto, „müssen in Zukunft möglicherweise verschiedene medizinische Algorithmen zur Bewertung der postoperativen Prognose überarbeitet werden.“

Bombe in Japan

Darüber hinaus teilte der angesehene Chirurg mit, was viele als Realität kennen: „Die Medien haben die unerwünschten Ereignisse der Impfstoffverabreichung, wie die impfstoffinduzierte immunthrombotische Thrombozytopenie (VTT), aufgrund von einseitiger Propaganda bisher verschwiegen.“ Obwohl die Ursache oft erkannt wird – oft in Wellen, erklärt der Chirurg – reagieren sie nicht, zum Teil wegen der Voreingenommenheit.

Er stellt fest, dass „vier HIT-Antikörper-positive Fälle, die am Institut seit Beginn der Impfung bestätigt wurden“, „tödliche Fälle aufgrund von VTT“ waren, die auf die Impfung zurückzuführen sind.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten ergriffen werden?

Für die Risikopatienten, die in die Abteilung für Herz- und Gefäßchirurgie kommen, erklärt der japanische Arzt: „Als Sicherheitsmaßnahme sollte die Auffrischungsimpfung eingestellt werden.“

Neben der Dokumentation der Impftermine in der elektronischen Patientenakte schlägt der Arzt „mehrere praktische Maßnahmen vor, um ein Nachlassen der Immunität zu verhindern“, darunter:

  • Begrenzung der Einnahme nichtsteroidaler entzündungshemmender Medikamente (einschließlich Paracetamol) zur Aufrechterhaltung der tiefen Körpertemperatur
  • Angemessener Einsatz von Antibiotika
  • Raucherentwöhnung
  • Kontrolle von Stress
  • Begrenzung des Einsatzes von Fettemulsionen, einschließlich Propofol, die eine perioperative Immunsuppression auslösen können.

Zumindest wenn es um schwerkranke Patienten geht, sind die COVID-19-Impfstoffe „ein großer Risikofaktor“, was dem Marschbefehl der organisierten Medizin in den Vereinigten Staaten zuwiderläuft.

Forschungsleiter/Investigator

Kenji Yamamoto, Herz- und Gefäßchirurg in der Abteilung für Herz- und Gefäßchirurgie des Okamura Memorial Hospitals, Zentrum für Krampfaderkrankheiten





Widerstand mit Klage in 1G-Fascho-Österreich 6.6.2022: Freisprüche für Kinderärztin, für einen Ivermectin-Arzt, für eine hustende Passantin:
Freisprüche für Coronkritische Ärzte und irrsinnige Anschuldigungen .. am laufenden Band!
https://t.me/oliverjanich/98456

👉🏻 Maskenbefreiung ist Rechtens: Eine Salzburger Kinderärztin wurde am Donnerstag am Halleiner Bezirksgericht freigesprochen. Sie hatte einem Kind eine Maskenbefreiung ausgestellt.

👉🏻 Erst am Mittwoch war ein anderes Verfahren zugunsten eines Corona-kritischen Arztes entschieden worden. Die Justiz hatte gegen ihn ermittelt, da er im Herbst 2021 zwei Corona-Patienten Ivermectin verschrieben hatte. Beide Patienten verstarben. Die Geschichte sorgte für große Aufregung in der Mainstream-Presse, die behauptet hatte, Ivermectin habe den Tod verursacht. Ein Gutachten stellte nun fest, dass weder der Arzt noch Ivermectin für das Ableben der beiden Menschen verantwortlich gewesen ist.

👉🏻 Freisprüche gibt es auch bei anderen "absurden" Anzeigen: Eine betrunkene Kärntnerin habe während einer Amtshandlung „absichtlich“ in Richtung von zwei Polizisten gehustet, hieß es in der Anklageschrift. Nachdem sie in einem Corona-Quarantänegebiet gearbeitet hatte, legte man ihr das als gefährlichen Angriff aus. Konkret: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Der OGH urteilte final: "Ist jemand nicht mit einer Krankheit infiziert, könne der Tatbestand (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) nicht erfüllt werden."

‼️ Gerade letzteres Urteil (noch dazu von einer obersten Instanz) könnte weitreichende Folgen haben, für künftige Irrsinnige Vorhaben der Regierungen, bei der man versucht gesunde Menschen zu kriminalisieren.

Quellen:
TKP (https://tkp.at/2022/05/12/menschenrechtsverletzung-in-passau-beim-urteil-gegen-einen-arzt-wegen-maskenattesten/)
Report24 (https://report24.news/oesterreich-sensations-urteil-des-ogh-in-corona-frage-gesunde-koennen-niemanden-anstecken/)

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Widerstand mit Klage in Indien am 7.6.2022: Arzt Jacob Puliyel, Kinderarzt über 40 Jahre lang, verklagt die Regierung wegen schädlichen Corona19-Impfungen:
Doctor in India Sues Government Over COVID-19 Vaccine
https://thevaccinereaction.org/2022/05/doctor-in-india-sues-government-over-covid-19-vaccine/

Jacob Puliyel, MD, a pediatrician in India for more than 40 years, brought suit in the Supreme Court of India against the Union of India and COVID-19 vaccine manufacturers in a legal challenge to the country’s COVID vaccine program.1 Dr. Puliyel, who has served as Director of Research and Projects at Holy Family Hospital in Delhi and is a former member of the National Technical Advisory Group (NTAG) on immunizations in India, sued the government and COVID vaccine manufacturers seeking release of information related to the COVID vaccine approval process, as well as arguing for a policy change that allows unvaccinated persons to enter public spaces and access resources.

Specifically, Dr. Puliyel asked the Supreme Court of India for the release of each phase of clinical trial data for the COVID vaccines administered in India; disclosure of minutes from the meeting of the Subject Expert Committee and the NTGAI with regard to vaccines; release of information surrounding the approval or rejection of emergency use applications of vaccines by the Drugs Controller General of India (DCGI); and disclosure of post vaccination data related to COVID. He also asked the court to declare that all COVID vaccine mandates are unconstitutional and a violation of h2citizen’s rights.

Dr. Puliyel: COVID Vaccines Do Not Prevent Infection or Transmission

In support of his request, Dr. Puliyel submitted affidavits to the court stating that natural immunity from SARS-CoV-2 is superior to vaccine acquired immunity and that vaccines do not prevent infection or transmission of COVID. News articles were submitted to show that two-thirds of the population in India had already been infected with SARS-CoV-2 and have antibodies to the virus, and that the vaccinated were susceptible to breakthrough infections. Dr. Puliyel also argued that vaccine mandates and restrictions on the unvaccinated are meaningless because the virus is transmitted by the vaccinated and unvaccinated alike.

The government maintained that the COVID vaccines administered in India, Covaxin and Covishield, are needed to combat the global pandemic threat. They also maintained that trial data cannot be released to the public due to privacy concerns; that information regarding adverse events has already been released; that vaccination remains voluntary for all citizens, and that restrictions on the unvaccinated were necessary to protect the public health.

Respondent COVID vaccine manufacturers argued that they followed strict guidelines for government approval of their COVID vaccines.

The Union of India strongly opposed this lawsuit, claiming that the publicity could increase vaccine hesitancy and endanger the public health, and that public health matters should not be interfered with by the court. However, because Dr. Puliyel brought this lawsuit in the interest of the public and because he is considered a subject matter expert, the Court determined the case would be heard for the welfare of the public.

The Supreme Court of India Looked to High Courts in Other Countries

The government made their argument relying on prominent cases in India, as well as U.S. cases, such as Jacobson v. Commonwealth of Massachusetts, Zucht v. King; Biden vs. Missouri, and Roman Catholic Diocese v. Cuomo.  The court also looked to New South Wales for guidance, finding that the Supreme Court in Assam v. Hazzard held that it was not the court’s role to determine the effectiveness of the government’s regulations or whether the regulations were the best response to the risks COVID posed to the public, instead the New South Whales Supreme Court emphasized that their only role was to determine the legal validity of the Minister’s orders.

Reviewing India’s case history, the Court summarized its role in reviewing policy decisions:

to check whether it violates the fundamental rights of the citizens or is opposed to the provisions of the Constitution, or opposed to any statutory provision or manifestly arbitrary” but not to, “substitute their own views as to what is wise, safe, prudent or proper. 2

In Distribution of Essential Supplies & Services during Pandemic, the Court determined that it would not, “second guess” the policy experts, but would “exercise jurisdiction to determine if the chosen policy measure conforms to the standards of reasonableness, militates against manifest arbitrariness and protects the right to life of all persons.”3

Court Found Forced Vaccination Violates the Constitution of India

In considering the global pandemic, the court said that it could not find fault with the government’s vaccination drive, citing the highly transmissible Delta and Omicron variants of SARS-CoV-2; the approximate loss of 5,23,843 lives from the virus in India; and the recommendations of the World Health Organization (WHO), TAG-CO-VAC and SAGE that vaccination would provide strong protection against serious illness, hospitalization and death.

However, regarding the issue of the right of individual privacy verses the government restricting individual rights in the name of public health, the Supreme Court of India found that forced vaccination is a violation of Article 21 of the Constitution of India. The Court previously found in Article 21 a right to personal autonomy, which extends to the right to refuse medical treatment.

In balancing the state’s interest in public health and an individual’s right to personal autonomy, the court found that Article 21 of the Indian Constitution grants individuals the right to determine how they should live their own life, which includes the right to refuse medical treatment such as vaccination. However, when there is a likelihood that an individual could spread the virus to other people, the state’s interest in protecting the public allows the government to impose certain restrictions on individual rights, as long as such restrictions are reasonable, in proportion to the objective sought, and reviewable by the courts. Accordingly, the Court found that the government’s restrictions are a valid exercise of power, despite evidence that an unvaccinated person is no more likely to spread the Delta or Omicron variants of the SARS-CoV-2 virus than a vaccinated person.

The Court: COVID Vaccination Policy in India Not Unreasonable

In support of his case, Dr. Puliyel presented scientific journals showing that patients who recovered from COVID still had antibodies 11 months after infection. He also pointed out that countries with a higher percent of the population vaccinated have a higher rate of COVID per one million people. He said that a vaccine surveillance report in the United Kingdom showed that, in week 40, there was a negative efficacy of the vaccine in those over the age of 30.

The court confirmed that its only role is to determine whether the Union of India took into consideration scientific research when establishing its policy advocating COVID vaccination for the entire country. The court acknowledged that large portions of the public cannot be considered healthy because they suffer from chronic disease and lack of nutrition, especially the elderly population, and that the Union of India’s vaccination policy was rightly centered around large segments of more vulnerable people, rather than a minority who are healthy as the subjects in the scientific articles that Dr. Puliyel presented to support the efficacy of natural immunity. Accordingly, the court found that the COVID vaccination policy of India was made in the interest of public health and is not unreasonable.

The Court: Vaccinated Population a Source of Virus Transmission

Considering the fact that the vaccinated and the unvaccinated pose nearly the same risk of transmitting the virus, the court looked at whether the Union of India’s vaccination policy of restricting unvaccinated persons from accessing public resources amounted to discrimination. Dr. Puliyel presented a letter published in the Lancet finding that peak viral load of COVID did not differ either by vaccination status or by variant; that the secondary infection rate of vaccinated and unvaccinated households only differed by two percent, and that four of the five most vaccinated countries were categorized by the U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) as high transmission countries. In addition, he submitted a study conducted in Massachusetts in July 2021 demonstrating that, after attending public gatherings, 346 out of 469 COVID cases (74 percent) were among vaccinated persons.

Presented with this data, the court concluded:

It appears to be grossly negligent to ignore the vaccinated population as a possible and relevant source of transmission when deciding about public health control measures.4

The court admitted that vaccine mandates may have been found to be constitutional prior to the emergence of SARS-CoV-2 variants that do not appear to respond to COVID vaccines. However, now that vaccinated persons present nearly the same risk of transmission as unvaccinated persons, the court said that restrictions placed on the unvaccinated are not in proportion to the risk they pose to public health.4

The court wrote:

While there is abundant data to show that getting vaccinated continues to be the dominant expert advice even in the face of new variants, no submission nor any data has been put forth to justify restrictions only on unvaccinated individuals when emerging scientific evidence appears to indicate that the risk of transmission of the virus from unvaccinated individuals is almost on par with that from vaccinated persons. To put it differently, neither the Union of India nor the State Governments have produced any material before this court to justify the discriminatory treatment of unvaccinated individuals in public places by imposition of vaccine mandates”5

The court suggested that all authorities, public, private and educational, review their current orders that restrict an unvaccinated person’s access to public services and resources.

The Court: Government Followed Approval Process for COVID Vaccines

Dr. Puliyel asserted that the government rushed the approval of COVID vaccines in, “a hurried and opaque manner.”6 He said that the trial data, regulatory approvals, and minutes from meetings approving the vaccine have not been publicly disclosed, which demonstrates a lack of transparency in the approval process, and that, while the complete data sets may not be available yet, releasing preliminary COVID vaccine adverse event data would allow individuals to make an informed vaccination decision.

The court disagreed, finding that the government’s approval for emergency use of the COVID-19 vaccines was properly made in accordance with the statutory regime in place. In India, all new drug trials must follow a certain protocol with stringent statutory requirements as set forth in the Good Clinical Practices guidelines and be approved by the Ethics Committee and the Central Licensing Authority. The Ethics Committee, which is comprised of medical, scientific and non-medical and nonscientific members, is an independent review board that is tasked with providing an objective and independent review of the clinical trials.

The Union of India claimed that these strict clinical trial guidelines were followed for COVID vaccine clinical trials and that the main findings of trials have been published in a peer reviewed journal, in accordance with WHO requirements.

The Court: Ongoing COVID Vaccine Trial Data Must Be Publicly Available

The court agreed with the government and declined to mandate the disclosure of segregated clinical trial data, citing privacy reasons, and also declined to declare that COVID vaccine approvals were granted without proper review of clinical trial data. However, the court ordered that relevant data, which must be published under statutory regimes and WHO requirements for ongoing clinical trials, along with data from COVID vaccine post-marketing trials, be made available to the public without delay.

Dr. Puliyel advised the court that, because clinical trials are made up of a small subset of the population, not all adverse events may be seen during trials and, instead, may only be noticed once the vaccine is available to the public at large. He pointed out that, in 2018, the WHO changed the way it classified adverse events after vaccination to only consider adverse events as vaccine related when that same adverse reaction also occurred during previous smaller, limited clinical trials.

In other words:

Reactions observed during post-marketing surveillance are not considered as ‘consistent with causal association with vaccine’, if a significant increase in such reactions during Phase III trials had not been recorded.7

In the case of the COVID vaccine trials, phase III trials were cut short and then control subjects were offered the vaccine, which had the effect of diluting the control group and ultimately making it impossible to evaluate potential differences in long term health outcomes between the vaccinated and control groups. At the same time, it makes it more possible for doctors to dismiss adverse events that occur post COVID vaccination, as adverse events are less likely to be considered vaccine related events. Therefore, Dr. Puliyel asked that all post marketing adverse event data be made available to the public.

However, the court declined to act, finding that the Phase III trials were cut short on the advice of the SEC, and stating that the government has protocols in place to consider and investigate adverse reactions to COVID vaccine, which only occur during the post-marketing phase.

Dr. Puliyel: India’s Adverse Event Reporting System Should Be More Like VAERS

Dr. Puliyel contended that the vaccine adverse events reporting system in India is not transparent and complete data as on serious adverse events should be published like in the United States though the Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS). The court pointed out that the National AEFI Surveillance Secretariat, which has been in place for a decade, has a protocol in place for identifying and monitoring adverse events to vaccination.

However, Dr. Puliyel argued that the vaccine adverse event reporting system in India needs to be changed to allow individuals, as well as private doctors, to report adverse events like is done in the U.S. with VAERS. The court agreed and directed the Union of India to facilitate the reporting of vaccine adverse events by individuals, as well as private doctors, on a public on-line platform. The court said:

Information relating to adverse effects following immunisation is crucial for the purpose of understanding the safety of the vaccines that are being administered, apart from being instrumental in further scientific studies around the pandemic. There is an imminent need for collection of requisite data of adverse events and wider participation of people in reporting the adverse events is necessary for the purpose of gathering correct information.8

The Court: Pediatric COVID-19 Vaccination Program Will Stand

Dr. Puliyel presented evidence that children are not at high risk of severe illness from COVID and argued that the risk from COVID vaccination outweighs the risk of getting seriously ill from the virus, pointing out that a large number of children in India have already recovered from a SARS-CoV-2 infection.

The court sided with the government, stating that it would not second-guess expert opinion as to the safety of pediatric COVID vaccinations. However, the court ordered the Union of India to immediately release the key findings and clinical trial results of Corbevax, the COVID vaccine that does not use messenger RNA (mRNA) technology, which is being given to children, if that data has not already been released.

The Supreme Court of India acknowledged that citizens have a liberty interest that prohibits forced vaccination; that restrictions placed on unvaccinated persons should be reviewed in light of the fact that the COVID vaccine does not prevent infection and transmission; that ongoing COVID vaccine clinical trial data should be publicly released, and that the government’s vaccine adverse event reporting system should be improved. However, the court did not fully recognize and adequately respond to all of Dr. Puliyel’s legitimate complaints about the government’s COVID vaccination program.





Widerstand mit Klage in Leipzig 9.6.2022: Verwaltungsgericht stellt fest: Impfnebenwirkungen werden viel zu wenig registriert: UNTERerfassung ist Tatsache:
Etappensieg vor Gericht: Untererfassung von Impfnebenwirkungen bestätigt
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/etappensieg-vor-gericht-untererfassung-von-impfnebenwirkungen-bestaetigt-a3854621.html
https://t.me/corona_impftod/31936
Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Rich

Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Richter keinen Zweifel mehr: Die Datenlage zu Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung lassen zu wünschen übrig. Auch das Gericht geht nun von einer Untererfassung aus.

Der Auftakt des Fortsetzungstermins am 8. Juni begann turbulent. Schon am Vortag hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in dem Prozess um die Duldungspflicht der COVID-Impfung von Soldaten mehrere Sachverständige angehört. Entgegen der Vermutung mancher Zuschauer, dass man wieder im großen Gerichtssaal Platz nehmen könne, wurde jedoch im kleinen Sitzungssaal verhandelt. Gege…

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Widerstand mit Klagen in der Schweiz 10.6.2022: Bericht von Anwalt Kruse in Zürich: Die CH-Justiz labert nur Pharma-Experten nach
Video-Link auf Telegram: https://t.me/ploetzlichundunerwartetverstorbe/1941
Video-Link auf Bitchute: https://www.bitchute.com/video/xSkqsSHyQCEM/
Video-Link auf VK: https://vk.com/video472868156_456239700

Widerstand mit Klagen in der Schweiz 10.6.2022:
                    Bericht von Anwalt Kruse in Zürich: Die CH-Justiz
                    labert nur Pharma-Experten nach
Widerstand mit Klagen in der Schweiz 10.6.2022: Bericht von Anwalt Kruse in Zürich: Die CH-Justiz labert nur Pharma-Experten nach [7]

Video: Zürich 10.6.2022: Bericht von Anwalt Kruse: CH-Justiz labert nur Experten nach (2'31'')
Video: Zürich 10.6.2022: Bericht von Anwalt Kruse: CH-Justiz labert nur Experten nach (2'31'')
https://www.bitchute.com/video/xSkqsSHyQCEM/ - Bitchute-Kanal: NatMed-etc. - hochgeladen am 10.6.2022



Widerstand mit Klage in Strassburg 10.6.2022: "Impfpflicht" wurde in Karlsruhe bewilligt - das geht so nicht:
Impfpflicht kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/impfpflicht-kommt-vor-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte/

Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig, gehen die Kläger jetzt mit einer Einlegung einer Menschenrechtsbeschwerde vor. Wie TE berichtete, wies das Bundesverfassungsgericht Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen allesamt vom Tisch.







Widerstand mit Klage 13.6.2022: Oberster Gerichtshof entscheidet: Impfzwang ist VERBOTEN - UNgeimpfte sind keine wesentlichen Überträger
https://t.me/achtungachtungschweiz/28621

Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass niemand gezwungen werden kann, sich impfen zu lassen. Die Regierung muss den Nachweis erbringen, dass die Ungeimpften ein größeres Gesundheitsrisiko für die Geimpften darstelle.

Das Gericht entschied außerdem, dass die von verschiedenen Landesregierungen und anderen Behörden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auferlegten Impfvorschriften „nicht verhältnismäßig“ sind. Das Gericht stellte fest, dass keine wesentlichen Daten vorgelegt wurden, die belegen, dass das Risiko der Übertragung des COVID-19-Virus durch ungeimpfte Personen höher ist als durch geimpfte Personen.  (India Today)


Widerstand mit Klage 13.6.2022: von den US Freedom Flyers gegen 18 Airlines wegen SCHLANGENGIFTimpfzwang
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [13.06.2022 22:53]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/46435
[Forwarded from 🇩🇪 🇨🇭 WDCHUR 🇦🇹 🇱🇮]
[ Photo ]
Der Pilot Bob Snow erlitt knapp nach der Landung einen Herzinfarkt (https://tkp.at/2022/05/18/im-interview-herzinfarkt-bei-american-airlines-pilot-nach-der-landung/), konnte aber wiederbelebt werden. Pilotenverbände (https://tkp.at/2022/05/19/folgen-der-covid-impfkampagne-gefaehrden-flugsicherheit/) warnen, dass die Flugsicherheit durch die Impfkampagne gefährdet ist.
Die US Freedom Flyers klagen insgesamt 18 Airlines (https://tkp.at/2022/05/27/pilotenvereinigung-reicht-klage-gegen-18-us-airlines-wegen-impfzwang-ein/) und die Flugsicherheitsbehörden wegen des Impfzwangs und der Gefährdung der Flugsicherheit wegen mangelnder Untersuchungen.

https://tkp.at/2022/06/13/entsprechen-geimpfte-piloten-den-gesetzlichen-anforderungen-an-dieflugsicherheit/






Widerstand mit Klage 14.6.2022: Gerichtsurteil im Saarland: "Gastronomieschließungen 2020 waren zwei Wochen rechtswidrig"
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gastronomieschliessungen-2020-waren-zwei-wochen-rechtswidrig-a3861231.html


Widerstand mit Klage: Verwaltungsgericht von Schleswig-Holstein 14.6.2022: Impfnachweis und Bussgeld sind kriminell:
Die Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises und auch die Androhung von Bußgeldern SIND RECHTSWIDRIG! Alle Infos dazu gibts im Video!
Video-Link: https://t.me/achtungachtungschweiz/28738

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Widerstand mit Klage 15.6.2022: Verwaltungsgericht Schleswig-Hostein sagt klar: Drohungen wegen Impfpflicht sind KRIMINELL:
Beschluss zu Impfpflicht in KlinikenJustiz-Hammer: Drohbescheide des Gesundheitsamts an ungeimpfte Pfleger „rechtswidrig“
https://www.focus.de/politik/deutschland/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html
https://t.me/oliverjanich/99150

„Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.
Der noch unveröffentlichte Beschluss  ( Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liegt FOCUS Online exklusiv vor.
Dennoch müsse die ungeimpfte Zahnarzthelferin mit Sanktionen rechnen.„Die Behörden können zwar eine solche Vorlage nun nicht mehr durch Verwaltungsakt anordnen. Ihnen verbleibt jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, gegenüber den Betroffenen ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.“






FL

Widerstand mit Klage in Liechtenstein 16.6.2022: Gerichtsbeschluss: 2G-Regel in Liechtenstein war verfassungswidrig - man soll nicht alles von der Schweiz übernehmen
https://www.nzz.ch/schweiz/coronakrise-2g-regel-in-liechtenstein-war-verfassungswidrig-ld.1688623
https://t.me/achtungachtungschweiz/28818
Das liechtensteinische Verfassungsgericht rügt die Regierung: Es reiche nicht, solche Entscheide einfach auf die Schweiz abzustützen.


4R

Widerstand mit Klage im 4R 16.6.2022: Aussage von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer vor dem Bundesverwaltungsgericht: "Coronaimpfung"=Biowaffe gg. DNA der Menschheit + schützt nicht + PCR-Test ist untauglich
https://t.me/achtungachtungschweiz/28825
🔴  Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hat im Bundesverwaltungsgericht ausgesagt "der Virus ist eine hoch entwickelte Biowaffe. Die Impfung kann menschliches DNA verändern. Je öfters man sich impfen lässt, desto mehr geht eigene Körper kaputt. Und dass der PCR-Test untauglich ist."  12.06.2022


Indien

Widerstand mit Klage in Indien 17.6.2022: Definitiver Entscheid: Impfzwang ist ILLEGAL, bis bewiesen ist, dass UNgeimpfte ein grösseres Risiko als Geimpfte sind - Artikel vom 2.5.2022:
"No One Can Be Forced To Get Vaccinated": Supreme Court's Big Order
https://t.me/corona_impftod/32119

Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass niemand gezwungen werden kann, sich impfen zu lassen. Die Regierung muss den Nachweis erbringen, dass die Ungeimpften ein größeres Gesundheitsrisiko für die Geimpften darstellen.

orig. Englisch:

Covid-19 Vaccination: Restrictions imposed on individuals through vaccine mandates cannot be called to be proportionate, the court said.

New Delhi:

No one can be forced to take the vaccine, the Supreme Court said today in a landmark decision on India's Covid vaccine policy, also directing the central government to publish reports on the adverse effects of vaccination.

"Bodily integrity is protected under the law and nobody can be forced to be vaccinated," the Supreme Court said. The court asserted, however, that "certain limitations on individual rights" could be imposed in the interest of community health.

"Barring Covid-appropriate behaviour, we suggest no curbs on unvaccinated individuals in access to public places, services and resources if cases are low," the Supreme Court said.

Restrictions imposed on individuals through vaccine mandates cannot be called to be proportionate, the court said - a refence to many states making it essential for people to get the Covid shot to access public places. "Till infection numbers are low we suggest that no restriction is imposed on individuals on access to public places, services and resources. Recall the same if already done," the Supreme Court ordered.

Supreme Court Justices LN Rao and BR Gavai added that their directives did not extend to Covid-appropriate behaviour, but was limited to vaccines in the "rapidly evolving situation".

The Supreme Court also directed the Centre to publish reports on adverse events of vaccines from people and doctors on a publicly accessible system, without compromising the details of the individuals reporting them.

"Regarding segregation of vaccine trial data, subject to the privacy of individuals, all trials already conducted and to be subsequently conducted, all data must be made available to the public without further delay," the court said.

"Regarding vaccine for children, it is not possible for us to second guess the opinion of experts and the vaccination indeed follows the global standards and practices. However, data of adverse reactions should be published at the earliest."

A petition by Jacob Puliyel, a former member of the National Technical Advisory Group on Immunisation (NTAGI), had argued that states mandating vaccination for accessing benefits or services is a violation of citizens' rights, and therefore, unconstitutional. Many states, said the petition, had made vaccines necessary for state government employees, for travel in public transport and to access subsidised food grains.

The petition called for clinical trial data of Covid vaccines to be made public and alleged that vaccines being administered had not been adequately tested for safety or efficacy and were licensed under emergency use authorisation without trial data being disclosed to the public.

The Centre had argued in court that the petition was "against national interest" and would create vaccine hesitancy. It had also said vaccination is voluntary but states had enforced mandates "based on potential hazards".

Vaccine makers like Adar Poonwalla's Serum Institute of India and Bharat Biotech had told the court that all trial data was already in the public domain. Tamil Nadu, Maharashtra and Madhya Pradesh defended their vaccine mandates, calling them essential for the safety of every person, especially those using public spaces and transport.





Widerstand mit Klage gegen den Impfwahn in Schleswig-Holstein (4R) 18.6.2022: Verwaltungsgericht in Schleswig urteilt klar: Impfzwang mit Erpressung+Vorenthaltung von Rekursmöglichkeit geht GAR NICHT: "Gerichtsurteil: Verwaltungsakt gegen ungeimpfte Zahnarzthelferin rechtswidrig"
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-verwaltungsakt-gegen-ungeimpfte-zahnarzthelferin-rechtswidrig-a3863804.html

Eine mögliche Impfpflicht in Deutschland ist ein heiß diskutiertes Thema. Seit Mitte März gibt es sie bereits für medizinisches und pflegerisches Personal. Doch ein Gerichtsurteil dämpft nun den geschwungenen Behörden-Hammer ab.

Das Medizin- und Pflegepersonal in Deutschland steht unter Druck. Die Gesundheitsämter fordern im Zusammenhang mit der seit Mitte März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht entsprechende Nachweise ein – unter Androhung hoher Bußgelder sowie Arbeits- und Betretungsverboten.

Am 13. Juni 2022 fällte die 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts eine Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die bundesweit für Erleichterung sorgen dürfte – zumindest bei Krankenschwestern, Pflegepersonal & Co.

Dem Gerichtsurteil (Az.: 1 B 28/22) zufolge ist die derzeit gängige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, Immunitätsnachweise i.S.v. § 20a IfSG unter Androhung von Buß- bzw. Zwangsgeldern einzufordern, berichtet die Anwaltsplattform „Anwalt.de“.

Das Gericht dazu: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises … ist offensichtlich rechtswidrig. …“  Das Gesundheitsamt habe die Einsicht in die Impfstatus-Unterlagen „nicht in der Form eines Verwaltungsaktes“ anordnen dürfen.

Gesundheitsamt gegen Zahnarzthelferin

In dem Fall hatte eine ungeimpfte Zahnarzthelferin aus Flensburg gegen einen Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes vom 28. April 2022 juristische Hilfe in Anspruch genommen.

In dem Bescheid war die Frau dazu aufgefordert worden, bis Anfang Juni entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen oder mit einem ärztlichen Zeugnis nachzuweisen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden dürfe, berichtet der „Focus“ diesbezüglich. Die Behörde drohte der Frau nicht nur ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro an, sondern auch ein Betretungsverbot der Zahnarztpraxis und ein Arbeitsverbot in derselben.

Der Frau wurde auch durch eine Klausel die Möglichkeit aberkannt, per Widerspruch oder Klage eine aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid zu beantragen. Man ordnete die „sofortige Vollziehung“ des Verwaltungsaktes an.

Gegen den Bescheid des Gesundheitsamtes legte die Frau Widerspruch ein und beantragte am 24. Mai 2022 einstweiligen Rechtsschutz zur aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs. Das Gericht gab dem statt. Es stufte das „private Aufschubinteresse“ der Zahnarzthelferin als höher ein als das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes“.

Weitreichende Entscheidung mit „Aber“

Obwohl der Gerichtsbeschluss nur für diesen Einzelfall gelte, sei er „bundesweit von Bedeutung“, erklärte Friederike Lange, Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, dem „Focus“ gegenüber. Auch andere Betroffene könnten sich demnach gegenüber dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung berufen“ – oder bei Nichtbeachten „selbst einen Antrag bei Gericht stellen“. Der sofortige Vollzug eines entsprechenden Bescheids könne aber nur durch einen eingelegten Widerspruch aufgeschoben werden, der zudem gerichtlich bestätigt werden müsse.

Die Gerichtssprecherin verwies jedoch darauf, dass damit die Sache mit den angeforderten Nachweisen für die Zahnarzthelferin noch nicht beendet ist: „Die Behörden können zwar eine solche Vorlage nun nicht mehr durch Verwaltungsakt anordnen. Ihnen verbleibt jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, gegenüber den Betroffenen ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.“

Gegen das Urteil kann das betroffene Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht einlegen.







Widerstand mit Klage in Spanien 19.6.2022: Kriminelle Pharma ist angeklagt wegen Graphenoxid in Impfungen
Siena, [19.06.2022 16:37]
Video-Link: https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/46937
[Forwarded from Q Anon WWG1WGA - Z]

Die nächste sogenannte Verschwörungstheorie, die sich bewahrheitet: In Spanien laufen mehrere umfangreiche Strafverfahren gegen Impfstoffhersteller. Ermittler konnten dort inzwischen zweifelsfrei nachweisen, dass Corona-Impfstoffe Graphenoxide enthalten.




Widerstand mit klage in Lüneburg (Niedersachesen, 4R) 22.6.2022: "Zwangsgeld" für gesunde UNgeimpfte ist komplett kriminell!
Urteil in Niedersachsen: Kein Zwangsgeld für ungeimpfte Mitarbeiterin in Altenheim
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/kein-zwangsgeld-fuer-ungeimpfte-mitarbeiterin-in-altenheim-a3870674.html

Nr. 3096 Urteil in Niedersachsen: Kein Zwangsgeld für ungeimpfte Mitarbeiterin in Altenheim

Eine nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiterin eines Altersheims in Niedersachsen sollte aufgrund ihres Impfstatus ein Zwangsgeld zahlen. Laut einem Gerichtsbeschluss kann das vorläufig nicht von ihr verlangt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Mittwoch die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zurück. Dieses hatte der Frau Eilrechtsschutz gegen den Bescheid des Landkreises gewährt.

Der Arbeitgeber hatte dem Landkreis mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen, ansonsten drohe ein Zwangsgeld. Die Frau klagte in Hannover und stellte einen Eilantrag, woraufhin das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage anordnete.

Vorgehen rechtswidrig

Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Vorgehen des Landkreises voraussichtlich rechtswidrig sei. Diese Auffassung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Der Landkreis fordere nämlich so nicht nur den Nachweis einer Impfung – wie gesetzlich vorgesehen -, sondern verpflichte die Frau vielmehr mittelbar dazu, sich impfen zu lassen.

Dafür biete das Infektionsschutzgesetz voraussichtlich keine Grundlage. Dieses begründe nämlich keine Impfpflicht, sondern stelle die Betroffenen vor die Wahl einer Impfung oder der Aufgabe ihrer Tätigkeit, erklärte das Gericht. Das Gesundheitsamt könne ein sofortiges Tätigkeitsverbot aussprechen.

Dies entspreche dem Sinn der Nachweispflicht, „äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen“, erklärte das Gericht weiter. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (afp/mf)





Widerstand mit Klage in Arezzo (Italien) 24.6.2022: Kündigung gegen Krankenschwester ist unwirksam wegen Recht auf freie Meinung:
Arezzo, tribunale dà ragione a infermiera no vax
https://www.nurse24.it/dossier/covid19/arezzo-tribunale-da-ragione-infermiera-no-vax.html
https://t.me/corona_impftod/32450

Italienische Krankenschwester verlor ihren Job, nachdem sie im Fernsehen die "Impf"-Pflicht für Pfleger und die Sicherheit der sogenannten Covid-Impfungen in Frage gestellt hatte. Dagegen klagte sie. Das Arbeitsgericht in Arezzo gab ihr nun Recht. Ihre Kündigung war unwirksam, weil sie vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machte.

Der Artikel (orig. italiano):

Una professionista sanitaria aveva espresso in tv le proprie critiche al vaccino anti-Covid, ragion per cui era stata sospesa (sei mesi senza retribuzione) dalla Azienda Usl Toscana sud est. Così l’infermiera si è rivolta al Tribunale di Arezzo, che oggi annulla il provvedimento. Ritenendo le parole dell’infermiera mera espressione della libertà del pensiero e la condotta dell’azienda non differente da quella di chi si accinga a sparare a un passero con un cannone.

Critica vaccino in TV e viene sospesa. Giudice dà ragione all'infermiera

L’infermiera ha semplicemente inteso manifestare la propria incertezza in merito alla efficace sperimentazione del vaccino Sars-Covid 19, concludendo di non concordare con la decisione di estendere l’obbligo vaccinale. Ragione per cui tutto rientra nella mera espressione della libertà del pensiero su argomenti di rilevanza pubblica e interesse generale. Rispettata la continenza espressiva, esercizio del legittimo diritto di critica.

Così il giudice del lavoro del Tribunale di Arezzo, Giorgio Rispoli, biasima la “sproporzione” del provvedimento disciplinare rispetto al comportamento posto in essere dalla ricorrente, ritenendolo non dissimile dalla condotta di chi si accinga a sparare a un passero con un cannone.

Annullato, dunque, il provvedimento disciplinare nei confronti di un’infermiera no vax che – dopo aver espresso in tv la sua contrarietà al vaccino anti-Covid – veniva sospesa (per sei mesi senza retribuzione) dalla Azienda Usl Toscana sud est.

Ma la lavoratrice si è appellata al tribunale di Arezzo che ha annullato il provvedimento disciplinare, con il giudice del lavoro Giorgio Rispoli che ha valutato la punizione illegittima e sproporzionata. Di fatto, l’infermiera ha esercitato il diritto di manifestare liberamente il proprio pensiero (articolo 21 della Costituzione) – stabilisce la sentenza – senza che sia stato leso il rapporto fiduciario con il datore di lavoro.

Riavvolgendo il nastro, le dichiarazioni che – nell’ottobre 2021 – la professionista sanitaria aveva rilasciato in tv non erano state affatto gradite dall’Azienda sanitaria, che lo corso febbraio aveva irrogato la sanzione contestando alla propria dipendente di aver espresso considerazioni molto critiche nei confronti della vaccinazione anti Covid e dell’obbligo vaccinale per gli operatori sanitari.

Secondo l’Asl l’infermiera avrebbe affermato ai media: Di fronte al ricatto io scelgo la dignità personale, per cui non mi vaccinerò. E ancora: priva del placet previsto dal Codice di comportamento aziendale con riferimento alla procedura sui rapporti con la stampa, l’operatrice si sarebbe qualificata con ruolo e funzione aziendale esponendo l’Azienda a dichiarazioni non autorizzate e contrastanti con la normativa vigente, diffondendo informazioni che avrebbero esulato dalla professione infermieristica e dal ruolo ricoperto.

Le veniva contestato, poi, di aver fornito risposte non supportate da evidenze scientifiche, informazioni fuorvianti nonché riferito arbitrariamente di presunti episodi di emarginazione sanitaria di persone non vaccinate. Sempre per l’Asl avrebbe inoltre determinato un clima di sfiducia nei confronti dei professionisti deputati alla cura e all’assistenza dei pazienti, nonché sulle stesse scelte dell’azienda e del Servizio sanitario nazionale, in modo tale da ledere l’immagine dell’azienda e dei suoi lavoratori.

Vagliate le interviste in tv, il giudice Rispoli ha invece ritenuto che la ricorrente si sia espressa a titolo personale, mostrandosi priva di camice e distintivi aziendali, senza alcun prolungato e specifico riferimento all’attività svolta in qualità di dipendente dell’Azienda Usl Toscana sud est, né tantomeno all’Azienda datrice di lavoro.

Si è qualificata come infermiera, questo sì, ma non era tenuta ad avere il permesso a parlare con la stampa. Inoltre, ha esternato posizioni che – seppur discutibili e non condivisibili su pazienti, vaccini, libertà di scelta – non configurano per il giudice una critica mirata a danneggiare il datore di lavoro. Concludendo: Non si configura una violazione dell’obbligo di fedeltà da parte della lavoratrice nei confronti dell’Azienda datrice di lavoro e, comunque, nessun nocumento, nemmeno potenziale, può essere stato originato dalle interviste rese.





Widerstand mit Klage in den "USA" 26.6.2022: Nun wird auch die kriminelle Fabrik "Moderna" gejagt:
Nach Pfizer: Akti­vis­ten­gruppe klagt auf Einblick in geheime Unter­lagen zu Moderna-Impfzulassung
https://unser-mitteleuropa.com/nach-pfizer-aktivistengruppe-klagt-auf-einblick-in-geheime-unterlagen-zu-moderna-impfzulassung/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/47622
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [26.06.2022 16:16]

Die in Dallas, Texas, ansässige Organisation Defending the Republic reichte die Klage am 7. Juni beim U.S. District Court for the


Widerstand mit Klage in Kanada mit Anwalt Fuellmich 26.6.2022: Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Nürnberg 2
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [26.06.2022 14:13]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/47609
[Forwarded from Dr.Daniel Langhans, Kommunikationstrainer & Aktivist für die Menschenwürde]
👍

Die Klage wegen globaler Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vom Superior Court of Justice von Kanada eingereicht und akzeptiert wurde (siehe Link unten), hat begonnen. Ein Team von mehr als 1.000 Anwälten und mehr als 10.000 medizinischen Experten unter der Leitung des Deutschen Reiner Fuellmich, einem der mächtigsten Anwälte Europas, hat die größte Klage der Geschichte namens „Nürnberg 2“ gegen die WHO (Weltgesundheitsorganisation) eingeleitet und der Davos Group (Weltwirtschaftsforum unter Leitung des über 80-jährigen Klaus Schwab) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

DR. Reiner Fuellmich ist ein deutsch-amerikanischer Anwalt, er ist derjenige, der millionenschwere Verfahren gegen den Deutschen Bank-Betrug und derjenige gegen Volkswagen wegen des Dieselgate-Betrugs gewonnen hat. Er ist einer der Gründer der „Deutschen Kronen-Untersuchungskommission“. Fuellmich und sein Team haben Tausende von wissenschaftlichen Beweisen gesammelt, die die totale Unzuverlässigkeit von PCR-Tests und den dahinter liegenden Betrug belegen. Fuellmich sprach damals über Impfstoffe und stellte fest, dass "sie nichts mit Impfungen zu tun haben, sondern Teil genetischer Experimente sind". Neben fehlerhaften Tests und betrügerischen Sterbeurkunden, die von korruptem medizinischem Personal erstellt wurden, verstößt der „experimentelle“ Impfstoff selbst gegen Artikel 32 der Genfer Konvention.

Nach Artikel 32 der IV. Konvention von 1949 sind "Verstümmelungen und medizinische oder wissenschaftliche Experimente, die nicht zur medizinischen Behandlung einer Person erforderlich sind" verboten. Gemäß Artikel 147 stellt die Durchführung biologischer Experimente am Menschen einen schweren Verstoß gegen die Konvention dar. Der "experimentelle" Impfstoff verstößt gegen alle 10 Nürnberger Kodizes, die die Todesstrafe für diejenigen vorsehen, die gegen diese internationalen Verträge verstoßen." Auch Fuellmich fügte hinzu, dass dies alles schon seit längerem geplant sei, um 2050 umzusetzen. „Aber dann“ wurden die Fäden gierig und beschlossen, die Pläne zunächst 2030 und schließlich 2020 vorwegzunehmen in dieser Eile, dass sie so viele Fehler machen.

Die Impfstoffhersteller haben zum Beispiel nicht damit gerechnet, dass es so viele Nebenwirkungen und Todesfälle geben würde." "Europa", fährt Fuellmich fort, "ist das Hauptschlachtfeld dieses Krieges. Das liegt daran, dass es komplett bankrott ist. Die Pensionskassen wurden komplett geplündert. Deshalb wollen sie Europa unter Kontrolle bringen, bevor die Leute wissen, dass sie es sind. Was ist los ".

Aber wer sind diese Leute, die die Fäden ziehen? Laut Fuellmich handelt es sich um eine Gruppe von etwa 3.000 Superreichen. Zu dieser Gruppe gehört die Davoser Clique um Klaus Schwab. Was wollen Sie?

Volle Kontrolle über den Menschen. „Sie bestechen Ärzte, Krankenhauspersonal und Politiker. Menschen, die nicht kooperieren, werden bedroht. Sie verwenden alle möglichen psychologischen Techniken, um Menschen zu manipulieren.“

„Die Mainstream-Medien“, fasst Fuellmich zusammen, „erzählen eine falsche Realität und sagen, dass die Mehrheit der Menschen Maßnahmen und Impfstoffe befürwortet. Dies ist sicherlich nicht wahr.

Dass eine Maske vor nichts schützt, weiß zum Beispiel fast jeder, mit dem ich in Deutschland spreche, denn mittlerweile wird fast jeder über die alternativen Medien informiert. Die alten Medien sterben aus.“

Füllmichs Rat?

"Verbreiten Sie die Wahrheit und die Fakten so weit wie möglich und verschwenden Sie Ihre Energie nicht mit Menschen, die verzweifelt geimpft sind. Wir können nicht alle retten. Viele Menschen werden sterben."

https://corona-ausschuss.de/





Widerstand mit Klage in Frankfurt am Main (4R) am 27.6.2022: Das Wort "Coronaleugner" ist nun strafbar:
Bezeichung "Corona Leugner" jetzt abmahnbar!
https://www.klagepaten.de/news/bezeichung-corona-leugner-jetzt-abmahnbar
https://t.me/corona_impftod/32581

Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung.

In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.

Mit RA Ivan Künnemann spricht Jens Biermann, 1ster Vorsitzender der Klagepaten.





Widerstand mit Klage in Texas ("USA") 28.6.2022: Berufungsgericht blockiert SCHLANGENGIFTimpfpflicht von Leiche Biden:
US-Berufungsgericht stoppt Impfpflicht erneut
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/us-berufungsgericht-stoppt-impfpflicht-erneut-a3876852.html
https://t.me/oliverjanich/100291

US-Präsident Joe Biden beharrt weiterhin auf die Impfpflicht für Staatsbedienstete. Die Entscheidung darüber artet jedoch in ein juristisches Kräftemessen aus. Ein Gericht stellt sich auf die Seite der Regierung und lässt die Impfpflicht zu, ein anderes wiederum blockiert Monate später die Umsetzung.

Die Impfpflicht für US-Bundesbedienstete bleibt mindestens bis zu einer Gerichtsverhandlung im September ausgesetzt. Ein Berufungsgericht in Texas hebt eine frühere Entscheidung auf, die die Impfpflicht der Regierung von US-Präsident Joe Biden für Bundesbedienstete zugelassen hatte.

Am Montag (27. Juni) stimmte das Berufungsgericht des 5. Bezirks zu, dass das gesamte Gericht den Fall „Feds for Medical Freedom gegen Biden“ neu verhandelt. Das bedeutet, dass die von Biden im September 2021 per Erlass 14043 eingeführte Impfpflicht weiterhin ausgesetzt bleibt, solange das Gericht keine andere Entscheidung trifft. Das Gericht hat die mündlichen Verhandlungen vorläufig für die Woche des 12. September angesetzt.

Präsident überschreitet Befugnisse

Die Kläger (Feds for Medical Freedom) haben erstmals im Dezember 2021 vor einem Bezirksgericht in Texas gegen Bidens Impfpflicht geklagt. Der Präsident hätte mit der Einführung der Impfpflicht für Bundesbedienstete seine Befugnisse überschritten, erklärten sie damals.

Bundesrichter Jeffrey Brown stellte sich auf die Seite der Kläger und erließ im Januar eine einstweilige Verfügung, um Bidens landesweit gültige Verordnung zu blockieren. Dabei berief er sich auf den Obersten Gerichtshof, der Anfang Januar festhielt, dass eine Impfpflicht für Privatunternehmen außerhalb der Befugnisse eines Präsidenten liegt.

Den Anwälten der Regierung zufolge könne der Präsident sehr wohl gemäß dem Bundesgesetz „Vorschriften für den Arbeitsplatz von Verwaltungsangestellten vorschreiben“. Und: Die Impfung sei eine „klare Vorschrift“.

Im April hob das Berufungsgericht des 5. Bezirks das Urteil und die einstweilige Verfügung von Bundesrichter Brown auf. Das Gericht stellte sich somit auf die Seite der Biden-Regierung und ließ die Wiedereinführung der Impfpflicht im ganzen Land zu. 

Mit der Anordnung vom Montag hat der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung vom April erneut aufgehoben.

„Disziplinarische“ Konsequenzen

Wenn sich Bedienstete nicht impfen lassen, müssen sie mit „disziplinarischen“ Konsequenzen rechnen, erklärte letztes Jahr das Weiße Haus. Mit Stand vom 8. Dezember 2021 hatten damals 92,5 Prozent der 3,5 Millionen US-Bundesbediensteten im Land und weltweit mindestens eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten.

Die Anordnung wurde von Gruppen kritisiert, die sich für ein freies Gesundheitswesen einsetzen. Zudem haben Vertreter der Bundesbediensteten Bidens Impfpflicht angefochten. Dazu gehört die American Federation of Government Employees, die mit ihren 700.000 Mitgliedern die größte Gewerkschaft in den USA ist.

Rechtsanwalt Bruce Castor Jr. erklärte im Februar der Epoch Times, der US-Präsident habe „nicht die Befugnis, eine solche Anordnung gemäß den ihm in Artikel II der Verfassung der Vereinigten Staaten verliehenen Ermächtigungen zu erlassen“.

Er prangerte damals die Entscheidung von Biden an, er würde mit dem Erlass für die Impfpflicht den praktisch umgehen. Der Präsident verfüge zwar über solche Befugnisse in auswärtigen Angelegenheiten und zum Schutz der Nation vor Angriffen ausländischer Mächte. „Aber er hat nicht die Befugnis, mit einem Federstrich das Leben von Millionen Menschen zu beeinflussen, indem er den Kongress umgeht“, fügte er hinzu. (sza)





Widerstand mit Klage auf Menorca (Spanien) 30.6.2022: Ärztin Dr. Nadiya Popel Vyrstuk publizierte SCHLANGENGIFTimpfnebenwirkungen - wurde entlassen - und Gericht befiehlt sofortige Wiederanstellung:
Die Ärztin Dr. Nadiya Popel Vyrstuk wurde auf Menorca von ihrer Klinik suspendiert, weil sie es wagte, die Nebenwirkungen der sogenannten Covid-Schutzimpfungen publik zu machen. Ein Gericht ordnete nun ihre sofortige Wiederanstellung an.
(orig. Spanisch: El Juzgado ordena readmitir a la doctora Popel en el 'Mateu Orfila', suspendida por criticar las vacunas)
https://www.menorca.info/menorca/local/2022/06/29/1751697/juzgado-ordena-readmision-doctora-popel-mateu-orfila.html
https://t.me/corona_impftod/32698

Suspende la ejecución las medidas cautelares del Govern, impugnadas por la doctora, que la dejó sin empleo y sueldo durante 4 años por denunciar efectos adversos de la vacunación contra la covid-19.

La doctora ucraniano-española Nadiya Popel Vyrstuk se reincorporará a su puesto de trabajo en la unidad de Urgencias del Hospital Mateu Orfila el próximo mes, un año y dos meses después de que fuera suspendida por sus manifestaciones en este diario contra la vacuna que combate la covid-19, entre otras presuntas infracciones.

La jueza del Juzgado Contencioso Administrativo número 3 de Palma ha atendido la segunda demanda interpuesta por su abogado contra la resolución de la Conselleria de Salud del Govern que la dejó sin empleo y sueldo cautelarmente el pasado octubre por un periodo de cuatro años a causa de dos faltas que estimó muy graves, con las que se cerró su expediente disciplinario.

La demanda solicitaba la suspensión de estas medidas cautelares que iban a estar vigentes hasta la celebración del juicio, estimado para junio de 2024. La defensa de la doctora Popel, a cargo del letrado Luis Miguel Ortega, vinculado a movimientos negacionistas, ha esgrimido el perjuicio económico y profesional que supone esta suspensión tan prolongada en el tiempo.

La magistrada jueza Sonia Martín Pastor entiende que la suspensión durante cuatro años «puede conllevar que cuando se dicte la sentencia la finalidad del recurso presentado por la doctora se pierda, puesto que ese periodo en la carrera de un médico sin poder ejercer sus funciones es mucho tiempo y se verían gravemente mermadas sus habilidades». Añade el auto que, sin prejuzgar el fondo del asunto, las sanciones se impusieron por declaraciones «vertidas en el ejercicio de sus funciones por lo que mantenerla en el cargo no conlleva un peligro inmediato por infracción de la lex arti para la vida o salud de sus pacientes. No quedan afectados los intereses generales», de ahí que estima la medida cautelar de suspensión.

La directora gerente del Área de Salud de Menorca, Ana Trenado, recibió el auto del juzgado Contencioso de Palma y comunicó al abogado de Popel Vyrstuk el pasado 17 de junio que la doctora debe reincorporarse a su puesto en Urgencias en el plazo de 10 días. El letrado recibió la notificación el día 24 por lo que debería volver al hospital el 4 de julio, aunque la médica agotará las vacaciones pendientes del año pasado por lo que su vuelta será probablemente, a partir del 15 de julio.

Nadiya Popel advirtió de los posibles efectos de la vacuna en una entrevista en «Es Diari» el 8 de abril de 2021 a partir de los pacientes que atendía en Urgencias. Días después realizó declaraciones similares en un canal de vídeo. Además Salud consideró faltas muy graves «regañar» a un paciente por haberse vacunado y colocar carteles contrarios a la vacunación en el mismo hospital.

La Fiscalía consideró que la suspensión de cuatro años a la doctora se ajustaba a derecho pero indicó que la Conselleria había vulnerado su libertad de expresión estimando así parte del recurso contra la suspensión. La doctora reaccionó denunciando a la Conselleria por acoso laboral y sostuvo que no era negacionista ni nunca había faltado a su deber de lealtad puesto que antes había informado a sus superiores y atendido a sus pacientes con corrección. «Si la vacuna provoca efectos secundarios, quizás mejor buscar otros remedios para la covid que no sean dañinos para las personas», dijo.





Deutsche Justiz und Impfmonster Merkel 1.7.2022: Wo sind die Protokolle mit den Länderchefs?
Urteil: Kanzleramt muss Merkels Corona-Protokolle herausgeben
https://www.berliner-zeitung.de/news/pandemie-urteil-kanzleramt-muss-angela-merkels-corona-protokolle-herausgeben-li.242347

In der Corona-Pandemie traf sich die damalige Kanzlerin Angela Merkel mehrfach mit den Länderchefs. Die Protokolle aus diesen






Widerstand mit Klage in Florenz (Italien) 18.7.2022: Psychologin UNgeimpft darf arbeiten - Diskriminierung wie im Nazitum geht NICHT - und die "Coronaimpfung" ist eh nur experimentell:
Italien: Gericht hebt Berufsverbot für ungeimpfte Psychologin auf, "Einzelne opfern ist Nazi-Faschismus"
https://report24.news/italien-gericht-hebt-berufsverbot-fuer-ungeimpfte-psychologin-auf-einzelne-opfern-ist-nazi-faschismus/
https://t.me/oliverjanich/102247

Sensationsurteil beruft sich auf Behördendaten - Impfungen hätten das genaue Gegenteil der Schutz-Ziele bewirkt.

Der Artikel:

In so klaren, deutlichen, ja brutalen Worten hat dies wohl noch kein Gericht festgestellt. Das Berufsverbot für eine Psychologin in der Toskana wurde von der Richterin Susanna Zanda in Florenz als diskriminierend aufgehoben. Es wird speziell auf die Erfahrungen aus dem Nazi-Faschismus hingewiesen, wo einzelne für die Interessen des Kollektivs geopfert wurden. Zudem erklärte das Gericht, die Impfung wäre experimentell und würde die DNA verändern.

Immer mehr Gerichtsurteile aus Italien zeigen, dass die Freiheit dort noch nicht aufgegeben wurde. Die Richterin Dr. Suzanna Zanda urteilte (Geschäftszahl N.T.G. 2022/7360), dass der Ausschluss einer Psychologin aus ihrem Berufsverband (vergleichbar mit der Ärztekammer) rückgängig zu machen ist. Hintergrund der Maßnahme war das italienische Impfpflicht-Gesetz für Mitglieder der Gesundheitsberufe. Mainstream-Medien sind aufgrund des Urteils und vor allem aufgrund der verwendeten Formulierungen außer sich.

Als Prämisse widmete sich das Gericht einigen Grundrechten:

Die Aussetzung der Berufsausübung birgt die Gefahr, dass die primären Vermögenswerte des Einzelnen, das Recht auf Unterhalt und das Recht auf Arbeit gemäß Art. 4 verstanden als Ausdruck der Freiheit und Würde des Menschen, garantiert durch die Bedürftigkeitsfreiheit verletzt werden.

Die Richterin verfügte die sofortige Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit. Die Behandlung der Psychologin wäre Diskriminierung:

Nach den Erfahrungen des Nazi-Faschismus ist es nicht erlaubt, einen Einzelnen einem wahren oder vermeintlichen kollektiven Interesse zu opfern, noch ist es erlaubt, jemanden invasiven medizinischen Behandlungen – ohne seine freie und informierte Zustimmung – zu unterziehen.

Eine freie und informierte Zustimmung wäre im vorliegenden Fall aber gar nicht möglich:

wenn die Bestandteile der Seren und der Mechanismus ihrer Wirkungsweise, wie in diesem Fall, nicht nur durch Geschäftsgeheimnisse, sondern unverständlicherweise auch durch „militärisches „Geheimnis“ gedeckt sind.

Weiters weist die Richterin auf Nebenwirkungen mit Todesfolge hin:

Die Bestandteile der Seren und die mittel- und langfristigen Wirkungen sind nicht bekannt, wie von den Herstellern selbst beschrieben, während bekannt ist, dass sie innerhalb kurzer Zeit bereits Tausende von Todesfällen und schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen verursacht haben.

Auch die Wirksamkeit stellt das Gericht – wohl auf Basis internationaler Daten – in Frage:

… eine unbestreitbare Diskriminierung gegenüber geimpften Kollegen, die bei gleicher Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken und das Virus zu übertragen, weiterarbeiten können

Wenn das Ziel der Impfplicht-Gesetzgebung Vorbeugung von Krankheiten und Gewährleistung von Sicherheitsbedingungen im Gesundheitssektor wäre, dann ist dieses Ziel auf diesem Weg unerreichbar. Stattdessen habe die Impfung das genaue Gegenteil erreicht, nämlich eine Ausbreitung der Infektion mit der Bildung multipler Virusvarianten. Dies würden die Daten der italienischen Behörde AIFA zeigen. Zudem käme es unter dreifach Geimpften zu zahlreichen Todesfällen.

Ebenso wurde festgehalten, dass die “experimentellen Injektionsbehandlungen”  irreversible Veränderungen der DNA verursachen können.

Das bahnbrechende Sensations-Urteil finden Sie hier. An dieser Stelle auch recht liebe Grüße an die von Pharmaindustrie und Multimilliardären für ihre Zensur bezahlten “Faktenchecker”, Eure “Meinung” zu diesem Sachverhalt ist irrelevant. Diesmal müsst ihr Euch direkt bei Gericht beschweren.


Widerstand mit Klage Italien 18.7.2022: Gericht stellt fest: Psychologin darf auch UNgeimpft arbeiten - das Nazitum gegen UNgeimpfte muss aufhören
https://report24.news/italien-gericht-hebt-berufsverbot-fuer-ungeimpfte-psychologin-auf-einzelne-opfern-ist-nazi-faschismus/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/49204
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [18.07.2022 21:36]
[Forwarded from Report24.news]
In so klaren, deutlichen, ja brutalen Worten hat dies wohl noch kein Gericht festgestellt. Das Berufsverbot für eine Psychologin in der Toskana wurde von der Richterin Susanna Zanda in Florenz als diskriminierend aufgehoben. Es wird speziell auf die Erfahrungen aus dem Nazi-Faschismus hingewiesen, wo einzelne für die Interessen des Kollektivs geopfert wurden. Zudem erklärte das Gericht, die Impfung wäre experimentell und würde die DNA verändern.





Widerstand mit Klage weltweit 25.7.2022: Gerichte in aller Welt heben die Impfpflicht auf
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.07.2022 19:31]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/49597
[Forwarded from Freier Mann]
[ Video ]

Weltweit gibt es gute Nachrichten über die Aussetzung der Impfpflicht für Kinder und generell, und das alles dank der Klagen von Bürgern und der Gerichte, die sie unterstützt haben.



CH

Widerstand mit Klage in der CH 25.7.2022: Sammelklage gegen den Bund
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.07.2022 09:04]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/49550
[Forwarded from Wächter der Erde (Andi)]
[ Video ]
Tausende erheben Klage gegen Bund wegen Corona-Politik (Interview mit Franz Stadelmann) - Zwei Anwälte und eine Klägergemeinschaft aus der Schweiz erhoben beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Klage gegen die rechts-und verfassungswidrige Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre. Eine von Bundespräsident Cassis unterzeichnete Stellungnahme geht auf wesentliche Themen und Argumente der Klage gar nicht ein. Deshalb wird die Klage mit über 10.000 Mitklagenden noch vor den Sommerferien beim Bundesgericht eingereicht. Der Initiator dieser Klage, Franz Stadelmann, erläutert in einem Interview um was es genau geht. https://www.kla.tv/23168 / https://www.kla.tv/23168/pdf



Widerstand mit Klage in der CH 25.7.2022: Kanzleien spezialisieren sich auf Impfschadenklagen
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.07.2022 20:50]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/49600
Eine neue Meldung:
Vielen herzlichen Dank für Eure Arbeit. In diesem Interview wird erwähnt, dass bereits Kanzleien sich für Klagen gegen Impfschäden spezialisiert haben. Ev. wäre ein Hinweis in dieser Gruppe hilfreich, dass sich Geschädigte wehren und die Aerzteschaft verklagt, dankeschön
https://marcocaimi.ch/video/das-gepruegelte-stehaufmaennchen-dr-med-andreas-heisler/







Ö


Widerstand mit Klage in Österreich 1.8.2022: Anwälte für Grundrechte - Ausserparlamentarischer Untersuchungsausschuss:
Juristische Hilfe für Impfopfer? Fast Fehlanzeige!
https://tkp.at/2022/08/01/juristische-hilfe-fuer-impfopfer-fast-fehlanzeige/
https://t.me/oliverjanich/103705
„Gäbe es die „Anwälte für Grundrechte“ und den „Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss“ in Österreich nicht, würden Menschen, bei denen der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, wohl vollständig im Regen stehen.



It

Widerstand mit Klage in Italien 1.8.2022: Gericht fordert Inhaltsstoffe der "Coronaimpfung" mit Laboranalyse:
Ein italienisches Gericht will wissen: Was enthält der Covid-Impfstoff?
https://uncutnews.ch/ein-italienisches-gericht-will-wissen-was-enthaelt-der-covid-impfstoff/
https://t.me/oliverjanich/103660

Ein italienisches Gericht, das von einem Gegner der COVID-Impfstoffe angerufen wurde, hat eine Laboranalyse des auf Boten-RNA (mRNA) basierenden Impfstoffs angeordnet, so der Anwalt des Klägers am Samstag. Das berichtet AFP, zitiert von Cotidianul. D..


Sp

Widerstand mit Klage in Spanien 1.8.2022: Gericht stellt fest: "Coronaimpfung" enthält Sachen, die NICHT deklariert sind - u.a. Graphenoxide:
Strafverfahren gegen Impfstoffhersteller: Spanien: Ermittler konnten zweifelsfrei nachweisen, dass Corona-Impfstoffe Graphenoxide enthalten.
https://t.me/achtungachtungschweiz/31409
Brisant: Die Listen der Inhaltsstoffe, aufgrund derer unter anderem die Notfallzulassungen erworben wurden, stimmen mit den tatsächlich nachgewiesenen Inhaltsstoffen der Vaccine nicht überein.
Es wurde flächendeckend gelogen, betrogen und den Menschen mit falschen Versprechungen experimentelle Substanzen injiziert!





Das Liberty Counsel, eine US-Organisation für Religionsfreiheit, erkämpfte für 500 entlassene Mitarbeiter einer Gesundheitseinrichtung im Raum Chicago einen Vergleich über 10,3 Millionen Dollar. Die Verweigerung der eingeforderten Impfung war vonseiten der Arbeitnehmer rein aus religiösen Gründen erfolgt.

Das NorthShore University HealthSystem mit Sitz in Evanston, ein integriertes Gesundheitsversorgungssystem, das Patienten im gesamten Großraum Chicago versorgt, musste sich einer Sammelklage von rund 500 derzeitigen und ehemaligen Krankenhausmitarbeitern stellen. Diese hatten sich aus religiösen Gründen gegen die COVID-Impfpflicht ausgesprochen, weshalb sie von NorthShore gekündigt worden waren.

Vertreten wurden die Kläger durch die in Florida ansässige Liberty Counsel, eine steuerbefreite US-Organisation für Religionsfreiheit, die sich "mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit evangelisch-christlichen Werten" befasst. Die Organisation teilte nun über ihren Twitter-Account bezüglich des vorläufigen Gerichtsurteils im Rechtsstreit mit der Gesundheitseinrichtung mit:

"Beschäftigte des Gesundheitswesens gewinnen 10,3 Millionen Dollar in einer Sammelklage wegen der COVID-Impfpflicht."

Der Prozessvergleich muss allerdings noch von einem Bundesrichter, der den Fall begleitete, final bestätigt und genehmigt werden. Den Klagenden wurde in der Coronakrise seitens der NorthShore University eine "Impfbefreiung aus religiösen Gründen" verweigert. Die Sammelklage, die laut Liberty Counsel einen "historischen Präzedenzfall" darstellt, ist die erste ihrer Art in den USA gegen einen privaten Arbeitgeber, der an einer Politik der "Null-Religionsausnahmen" festhielt. Die Klage berief sich auf "religiöse Diskriminierung" ehemals Angestellter, "die ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie an ihrem Glauben festhielten." 

Die lokale Nachrichtenseite Evanston Now zitiert den Gründer und Vorsitzenden von Liberty Counsel, Matt Staver, mit den Worten, dies sei "ein großer Weckruf für Arbeitgeber", dass es "keine pauschalen Entlassungen" aller Personen geben kann, die eine religiöse Befreiung von den COVID-Impfungen beantragt haben.

Als Bestandteil der juristischen Vereinbarung sei demnach ausgehandelt worden, dass die NorthShore Einrichtung ihre Politik dahingehend ändern wird, dass "nicht geimpfte Mitarbeiter arbeiten dürfen, wenn sie eine genehmigte religiöse Ausnahmegenehmigung erhalten, die von Fall zu Fall geprüft werden muss und nicht jedem verweigert werden darf."

Nach vorläufigen Einschätzungen der Klagevertretung könnten die Mitarbeiter, die gekündigt hatten oder entlassen wurden, jeweils mit etwa 25.000 Dollar rechnen. Die ursprünglichen dreizehn Kläger, die die Klage eingereicht hatten, werden darüber hinaus wohl weitere 20.000 Dollar erhalten. Arbeitnehmer, die eine religiöse Ausnahmegenehmigung beantragt hatten, sich dann aber im Nachhinein für eine Impfung entschieden, erhalten laut Angaben eines Liberty Counsel-Sprechers jeweils etwa 3.000 Dollar.

Die US-Konferenz der katholischen Bischöfe hatte im Dezember 2020 in einem offiziellen Statement erklärt, dass "der Einsatz der Impfstoffe unter den Umständen der COVID-Pandemie gerechtfertigt sei." Daher sei die Verweigerung aus religiösen Gründen generell nicht vertretbar und werde nicht akzeptiert. Bischof Robert McElroy von San Diego forderte innerhalb der nationalen Bischofskonferenz (USCCB) alle seine Priester auf, diesbezügliche Anfragen abzulehnen.

Bischof John E. Stowe von Lexington, Kentucky, entließ ein halbes Dutzend Kirchenmitarbeiter, die sich gegen eine Impfung wehrten. Auch die Erzdiözesen von Chicago und Philadelphia wiesen ihre Priester an, Gemeindemitgliedern, "die sich aus religiösen und moralischen Gründen nicht impfen lassen wollen, nicht zu helfen." Die dreizehn Kläger, die das Verfahren in die Wege leiteten, argumentierten, dass die Impfverweigerung aus religiösen Gründen abgelehnt werde, da "die COVID-Impfungen mit abgetriebenem fötalem Gewebe in Verbindung gebracht werden", so Darlegungen des Liberty Counsel.

Bezugnehmend auf diese Argumentation und entsprechende weltweite Diskussionen zu dem Problem, dass bei der Herstellung von Vektorimpfstoffen Zelllinien benötigt werden, die auf Gewebe von Föten zurückgehen, beantwortete eine Sprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts exemplarisch eine entsprechende Anfrage des Bayerischen Rundfunks im Juni 2021:

"Es handelt sich nicht um aktuell abgetriebene Föten und die Abtreibung erfolgte nicht, um daraus Zellen für die Virusproduktion zu gewinnen. Es wurde jeweils einmalig ein Embryo abgetrieben – aus den persönlichen Gründen der betreffenden Frau – und mit den entsprechenden Zellen eine permanent wachsende Zelllinie etabliert, die eingefroren und immer weiterverwendet werden kann."

In der katholischen Kirche in den USA kommt es auf die jeweilige Diözese, den zuständigen kirchlichen Verwaltungsbezirk an, ob Priester eine angefragte, bzw. benötigte Bescheinigung für eine Impfverweigerung ausstellen oder nicht. Laut einem Artikel der US-Seite npr aus dem Dezember 2021, würde einer von zehn Amerikanern argumentieren, dass "der COVID-19 Impfstoff im Widerspruch stehe zu ihren religiösen Überzeugungen."

Eine damalige Umfrage des Public Religion Research Institute (PRRI) und des Interfaith Youth Core (IFYC) ergab, dass "eine Mehrheit von 60 Prozent der Amerikaner" angab, dass es "keinen triftigen religiösen Grund gibt, eine COVID-19-Impfung abzulehnen." Während eine Mehrheit aller anderen großen religiösen Gruppen sagt, dass ihr Glaube keinen triftigen Grund für die Ablehnung des Impfstoffs darstellt, sind nur 41 Prozent der weißen Evangelikalen dieser Meinung, so Ergebnisse der Umfrage. 59 Prozent der Befragten waren zu diesem Zeitpunkt der Meinung, dass "zu viele Menschen religiöse Überzeugungen als Ausrede benutzen, um sich nicht impfen zu lassen."

In einer Stellungnahme zu dem Urteil und mit Hinblick auf den Vergleich antwortete die NorthShore University zu Fragen der Evanston Now-Redaktion:

"Wir unterstützen weiterhin systemweite, evidenzbasierte Impfvorschriften für alle, die bei NorthShore – Edward/Elmhurst Health arbeiten (...) Der Vergleich spiegelt die Umsetzung einer neuen, systemweiten Impfpolitik wider, die Anpassungen für Teammitglieder mit genehmigten Ausnahmen vorsieht, einschließlich ehemaliger Mitarbeiter, die wieder eingestellt werden."

Der Liberty Counsel-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, Horatio G. Mihet, wird mit den Worten zitiert, dass die Einigung "als deutliche Warnung an Arbeitgeber im ganzen Land dienen sollte, dass sie sich nicht weigern können, Personen mit ernsthaften religiösen Einwänden gegen Zwangsimpfungen entgegenzukommen." Der Prozess begann im Oktober 2021. Betroffene können zudem innerhalb von 90 Tagen nach dem vom Gericht genehmigten endgültigen Vergleich einen Antrag stellen, um bei NorthShore wieder eingestellt zu werden. Wobei "sie im Erfolgsfall ihre vorherige Dienstaltersstufe behalten".


"Weder sinnvoll noch vermittelbar" – Krankenhausgesellschaft für Aufhebung der Pflege-Impfpflicht

Klage gegen Impfpflicht: "Artikel 1 verbietet es kategorisch, Leben gegen Leben abzuwägen"





Widerstand mit Klage in München 7.8.2022: Oberlandesgericht Bayern meint: Maskenattest gegen Maske ist immer gut - kriminelle Staatsanwaltschaft in Bayern hat KEINE Chance:
Bayerisches OLG: Maskenattest auch ohne Untersuchung rechtens

https://reitschuster.de/post/bayerisches-olg-maskenattest-auch-ohne-untersuchung-rechtens/
https://t.me/oliverjanich/104249
Das höchste bayerische Strafgericht stellt sich gegen die Corona-Hardliner in der Justiz:

Erst vor wenigen Tagen habe ich hier von der Verurteilung einer bayerischen Ärztin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung berichtet. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte sie verurteilt, weil sie falsche Atteste ausgestellt haben soll. Das Urteil stürzte sich auf die Annahme, dass eine Erstellung eines Attests ohne eine Untersuchung nicht möglich ist.

Genau diese Annahme hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) zerlegt, wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.“

‘Keine unwahre Aussage‘

Die Sichtweise der Richter laut den Anwälten: „Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten.“ Dies gelte „unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“

Diese Entscheidung eines hochinstanzlichen Gerichts könnte richtungsentscheidend sein. Und auch der in Garmisch-Partenkirchen zu Gefängnis verurteilten Ärztin helfen. In der Urteilsbegründung hieß es, es komme „aus Sicht der Angeklagten für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes ausschließlich darauf an, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Dies wurde vorliegend von einem weiteren Arzt attestiert.“ Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, so die Richter weiter, „ist aber ein Attest im Rahmen des § 279 StGB nicht bereits dann unrichtig, wenn vorher keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.“

Auch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt, wie ihn die Generalstaatsanwaltschaft zur gefordert hat, lehnte das Bayerische Oberstes Landesgericht ab: „Eine solche Untersuchung ist nach Ansicht des höchsten bayerischen Strafgerichtes von vornherein nicht geeignet, den Gesundheitszustand der Angeklagten rückwirkend zum Tatzeitpunkt sicher festzustellen und daraus den Schluss zu ziehen, dass die Angeklagte die von ihr vorgetragenen Beschwerden damals tatsächlich nicht hatte“, wie die Kanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt.

‘Mit aller Deutlichkeit‘

Weiter führen die Anwälte aus: „Bereits die Unterlassung einer vorherigen körperlichen Untersuchung wurde in einer Vielzahl von Verfahren seitens der vertretenden Staatsanwaltschaften als strafbare Handlung gewertet. Dieser Rechtsansicht hat das höchste bayerische Strafgericht jedoch mit aller Deutlichkeit widersprochen, was angesichts der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für den Arbeitgeber auch nur konsequent ist. Das Urteil dürfte enorme Auswirkungen für die noch offenen mindestens 500 Verfahren vor den bayerischen Gerichten haben.“

Das Urteil stelle „einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Justiz dar, die sich zuletzt einiger Kritik ausgesetzt sah“, so der Kommentar von Anwalt Bögelein.

Ungebeugte Richter

Einerseits macht eine juristische Schwalbe wie diese noch keinen rechtsstaatlichen Sommer. Anderseits ist sie ein Beleg dafür, dass der Rechtsstaat noch zuckt. Obwohl auf der einen Seite allzu viele Staatsanwälte und Richter, auch am Bundesverfassungsgericht, auftreten wie willige Erfüllungsgehilfen der Regierung, des quasiamtlichen Zeitgeistes und eines völlig überdrehten Corona-Kurses, gibt es auch noch Juristen in verantwortlicher Position, die das Recht über die Politik stellen und sich dem gesellschaftlichen und politischen Druck nicht beugen.

Das macht zumindest etwas Hoffnung dafür, dass die unter Angela Merkel eingeleitete Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien vielleicht doch noch zu stoppen ist. Groß ist meine entsprechende Hoffnung nicht – aber wer möchte ganz auf sie verzichten?






Widerstand mit Klage auf Mallorca (Spanien) 9.8.2022: Kriminelles "Gesundheitsministerium" hat 10 Tage Zeit, die Verträge mit der kriminellen Pfizer vorzulegen PLUS die Daten der Nebenwirkungen + Impftoten:
El TSJIB pide a Sanidad los contratos de la vacunas covid, datos de efectos secundarios y cifras de fallecidos
Spanisch (mit Audio-Datei mit Radiosendung): https://www.cope.es/emisoras/illes-balears/baleares/mallorca/la-manana-cope-mallorca/audios/tsjib-pide-sanidad-los-contratos-vacunas-covid-datos-efectos-secundarios-cifras-fallecidos-20220801_2020427
Englisch: https://www.thelibertybeacon.com/a-dramatic-twist-in-spain-justice-gives-the-state-10-days-to-reveal-all-contracts-signed-with-pfizer/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/50565

Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [09.08.2022 20:21]

Eine dramatische Wendung in Spanien: Die Justiz [von Mallorca] gibt dem Staat 10 Tage Zeit, um alle mit Pfizer abgeschlossenen Verträge offenzulegen | The Liberty Beacon

La solicitud de la Asociación Liberum, junto a más de 500 ciudadanos de las islas, exige al Ministerio de Sanidad que aporte la documentación pertinente en un plazo de 10 días. Hablamos con Luis María Pardo, abogado de la Asociación Liberum. Entrevista en La Mañana en COPE Más Mallorca, lunes 1 de agosto de 2022.

Audio-Datei mit Radiosendung auf Spanisch mit dem Interview mit Anwalt Luis María Pardo:
https://www.cope.es/emisoras/illes-balears/baleares/mallorca/la-manana-cope-mallorca/audios/tsjib-pide-sanidad-los-contratos-vacunas-covid-datos-efectos-secundarios-cifras-fallecidos-20220801_2020427


Die englische Meldung dazu:

Widerstand mit Klage auf Mallorca 9.8.2022: Gesundheitsministerium bekommt 10 Tage Zeit, die Verträge mit Pfizer und 3 anderen Pharma-Giftfirmen vorzulegen:
Dramtischer Wechsel in Spanien: Justiz gibt den Behörden 10 Tage Frist, um alle Verträge mit Pfizer vorzulegen
(orig. Englisch: A Dramatic Twist in Spain: Justice Gives the State 10 days to Reveal All Contracts Signed with Pfizer)
https://www.thelibertybeacon.com/a-dramatic-twist-in-spain-justice-gives-the-state-10-days-to-reveal-all-contracts-signed-with-pfizer/

ER Editor: A brief geography note. The Spanish court in question belongs to Spain’s four Balearic Islands, which form a small peninsula in the Mediterranean and comprise some popular tourist destinations such as Ibiza and Mallorca.

We had reported on the Uruguay case mentioned below, where the court is requiring all manner of data from Pfizer, such as that on ‘vaccine’ ingredients, side effects, contracts, etc. See this report by Megan Redshaw at Children’s Health Defense from July 8, 2022:

Uruguayan Judge Demands Government, Pfizer Turn Over Documents as Court Considers Request to Halt COVID Vaccines for Kids


Balearic justice has granted the Spanish State a period of ten (10) days to provide it with all the contracts signed with Pfizer and three other pharmaceutical companies whose anti-Covid vaccines were deployed on Spanish territory during the Coronavirus pandemic. News that has caused immense joy at the Spanish Association Liberum, which has constantly demanded that these contracts be made public out of respect for the citizens 

“Misfortune never comes alone” goes the saying. And Pfizer seems to have understood this well. In any case, less than a month only after the decision of the Uruguayan justice to obtain information on the chemical content of the vaccine from the American lab, it is the turn of the Balearic justice in Spain to demand from the Spanish State that it provides them with all the contracts that have been signed with Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson and AstraZeneca.

In any case, this is the information that  Lecourrier-du-soir.com has obtained, in recent hours, from Spanish media outlet UltimaHora.es. Indeed, according to this source, the Balearic justice acted at the request of an association known as Asociacion Liberum which continues to vigorously denounce the fact that the contracts signed with the labs are kept secret. According to the media outlet, the association has obtained the support of 549 inhabitants of the island in the legal showdown between it and the central state. The information was confirmed by the Spanish media DiariodeMallorca.es.

Pending the continuation of this affair, the Liberum association is already delighted in a press release published on July 29 on its website and read in full by Lecourrier-du-soir.com. In it, the association informs us that the court has set a deadline of 10 days for the Spanish Ministry of Health to provide it with all the information concerning the contracts signed between the Spanish State and the vaccine manufacturers.

The association does not hide its joy. “From Liberum’s legal team, we positively assess the unprecedented legal breakthrough. Finally, citizens will be able to have access to all these clauses illegally stolen (hidden) from the whole society. We have said it more than once. The Covid does not dictate everything”, reacts the association. Liberum concludes its press release with these three mottos: “we will win, we are the resistance, long live freedom”.

It should be remembered that this is not the first time that a court has demanded that the State provide it with all the information on vaccines. At the beginning of last July, it was the Uruguayan justice which put pressure on the State so that the chemical components of the Pfizer vaccine are made public.

And on July 30, it was revealed in the press that an Italian court, seized by an anti-vax teacher, also requested that the Italian State publish data concerning the chemical content of Pfizer’s vaccine. The teacher in question took legal action after being sanctioned (by his superiors) for refusing to be vaccinated.

Will the Spanish government finally give in? Time will tell us. Our media is following this case closely and will not fail to keep you informed of the evolution of this legal standoff which now pits the Spanish State against its own citizens in the fight against an invisible virus.

Source

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Published to The Liberty Beacon from EuropeReloaded.com





Widerstand mit Klage in den "USA" 11.8.2022: Supreme Court: Kennedy+Forschergruppe gewinnt im Urteil gegen die kriminellen Bill Gates, Fauci+Big Pharma: "Coronaimpfungen" sind KEINE Impfstoffe+die Schäden sind irreparabel:
The Supreme Court In The US Has Ruled That The Covid Pathogen Is Not A Vaccine, Is Unsafe, And Must Be Avoided At All Costs-Supreme Court has canceled universal vax
BIG PHARMA AND ANTHONY FAUCI HAVE LOST A LAWSUIT FILED BY ROBERT F KENNEDY JR AND A GROUP OF SCIENTISTS!
https://bestnewshere.com/the-supreme-court-in-the-us-has-ruled-that-the-covid-pathogen-is-not-a-vaccine-is-unsafe-and-must-be-avoided-at-all-costs-supreme-court-has-canceled-universal-vax-3/
https://t.me/achtungachtungschweiz/31841

Kaum jemand hat das mitbekommen, Robert F. Kennedy jr. gewinnt Prozess gegen sämtliche Lobbyisten der Pharma.
-- Die Covid Impfstoffe seien keine Impfstoffe.
Im Urteil bestätigt der Supreme Court,
-- dass die Schäden der Covid mRNA Gentherapien irreparabel seien.

Da der Supreme Court das höchste Gericht der USA ist, gibt es keine Rekurs Möglichkeiten mehr, die Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Robert F.Kennedy betonte in einem ersten Statement, das dies ein Erfolg sei, der nur durch die internationale Zusammenarbeit von einer Vielzahl an Rechtsanwälten und Wissenschaftern möglich gewesen sei Dieses Urteil eröffnet natürlich international etwas, besonders bei uns in der Schweiz sollte dieses Urteil Wellen werrfen, denn die Schweiz hat mit ihrer Bundesverfassung hier eine Sonderstellung. Zum einen den Nürnberger Kodex in der Verfassung mit dem Artikel 118b, zudem ist der Missbrauch von Gentechnologie am Menschen in der Schweiz verboten, gemäss Artikel 119 der Bundesverfassung. Dazu kommt noch der Artikel 230bis des Strafgesetzbuch, somit drohen den Tätern bis zu 10 Jahren Haft. Aber auch im Rest der Welt müsste dieses Urteil aufhorchen lassen, denn der Nürnberger Kodex ist international gültig, und ist zusätzlich im Artikel 7 des internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte abgelegt.  Bei Strafanzeigen müsste man in der Klageschrift insbesondere auf den Contergan Skandal hinweisen um der Wichtigkeit, dieser Anklage besonders Gewicht zu verleihen. Der Politik steht also ein heisser Herbst bevor.

Die Meldung (englisch):

Just got this:

"USA", July 10, 2022: Kennedy and his scientist group win a lawsuit against the pharma criminals Bill Gates, Fauci and Big Pharma: The criminals canNOT prove that vaccines of the last 32 years are "safe":

July10, 2022: The Supreme Court In The US Has Ruled That The Covid Pathogen Is Not A Vaccine, Is Unsafe, And Must Be Avoided At All Costs-Supreme Court has canceled universal vax
BIG PHARMA AND ANTHONY FAUCI HAVE LOST A LAWSUIT FILED BY ROBERT F KENNEDY JR AND A GROUP OF SCIENTISTS!

Has not been in the news anywhere. Looks like we are getting closer to the Final Scene in the movie.

Please ALERT everyone in the family, friends and relatives! BREAKING NEWS !

Supreme Court has canceled universal vaccination In the United States, the Supreme Court has canceled universal vaccination.

Bill Gates, US Chief Infectious Disease Specialist Fauci, and Big Pharma have lost a lawsuit in the US Supreme Court, failing to prove that all of their vaccines over the past 32 years have been safe for the health of citizens!

The lawsuit was filed by a group of scientists led by Senator Kennedy. Robert F. Kennedy Jr .:

[Text of the lawsuit]:

“The new COVID vaccine should be avoided at all costs. I urgently draw your attention to important issues related to the next vaccination against Covid-19. For the first time in the history of vaccination, the so-called mRNA vaccines of the latest generation directly interfere with the patient’s genetic material and therefore alter the individual genetic material, which is genetic manipulation, which was already prohibited and was previously considered a crime.

The coronavirus VACCINE IS NOT A VACCINE! ATTENTION!

What has always been a vaccine? It was always the pathogen itself – a microbe or virus that was killed or attenuated, that is, weakened – and it was introduced into the body in order to produce antibodies. Not even a coronavirus vaccine! It is not that at all! It is part of the newest group of mRNA (mRNA) allegedly “vaccines”. Once inside a human cell, mRNA reprograms normal RNA / DNA, which begins to make another protein.

That is, nothing to do with traditional vaccines! That is, it is an instrument of genetic influence. Genetic bioweapon! That is, they were going to destroy from earthlings, and the survivors will become GMOs! Following the unprecedented mRNA vaccine, the vaccinated will no longer be able to treat the symptoms of the vaccine in an additional way.

Vaccinated people will have to come to terms with the consequences, because they can no longer be cured by simply removing toxins from the human body, as in a person with a genetic defect such as Down syndrome, Klinefelter syndrome, Turner syndrome, genetic heart failure, hemophilia, cystic fibrosis, Rett syndrome, etc. ), because the genetic defect is forever!

This clearly means: if a symptom of vaccination develops after mRNA vaccination, neither I nor any other therapist can help you, because DAMAGE CAUSED BY VACCINATION WILL BE GENETICALLY Irreversible.

Vaccination – Bio-weapons of genocide of the 21st century. Former Pfizer Chief Scientist Mike Yeedon has once again expressed his position that it is too late now to save those who have been injected with a substance publicly called “the Covid-19 vaccine.” He encourages those who have not yet received the lethal injection to fight for their lives, those around them and the lives of their children.

The internationally renowned immunologist goes on to describe a process that he says will kill the vast majority of people: “Immediately after the first vaccination, about 0.8% of people die within two weeks. The average life expectancy of survivors will be a maximum of two years, but it also decreases with each new “injection”.

” Additional vaccines are still being developed to cause deterioration in certain organs, including the heart, lungs and brain. After two decades at Pfizer, Professor Yedon was familiar with the functions and research and development goals of pharmaceutical giant Pfizer, and states that the ultimate goal of the current “vaccination” regime can only be a massive demographic event that will make all world wars put together, like Mickey’s staging Mouse.

“Billions of people have already been sentenced to certain, inevitable and painful death. Anyone who receives the injection will die prematurely, and three years is a generous estimate of how long they can survive.”






https://deutsch.rt.com/inland/146336-bundesland-nordrhein-westfalen-unterliegt-im/

Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. So lautet ein Urteil zu drei Klagen von soloselbstständigen Bürgern aus NRW.

Der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants, die Inhaberin eines Kosmetikstudios aus Remscheid sowie ein Steuerberater aus Düsseldorf klagten gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen, da ihnen individuell Bescheide für die Rückforderung erhaltener Corona-Soforthilfen durch das Land NRW zugestellt wurden. Die Presseabteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilte nun über eine Mitteilung am 16. August mit:

"Den gegen diese Schlussbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit heute in mündlicher Verhandlung verkündeten Urteilen stattgegeben (...) Die zuständige 20. Kammer des Gerichts hat nun entschieden, dass diese Schlussbescheide rechtswidrig sind."

Die drei Kläger klärten auf diesem Wege die komplizierte Situation abertausender Empfänger von Corona-Soforthilfen in NRW. Nachdem die Betroffenen "zunächst aufgrund von Ende März bzw. Anfang April 2020 erlassenen Bewilligungsbescheiden der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf Soforthilfen in Höhe von jeweils 9.000 Euro erhalten hatten, setzte die Behörde im Rahmen sogenannter Rückmeldeverfahren später die Höhe der Soforthilfe auf ca. 2.000 Euro fest und forderte etwa 7.000 Euro zurück", so die Darlegungen der offiziellen Pressemitteilung

Diese sich daraus anbahnende Realität für tausende Kleinunternehmer und Selbstständige entwickelte sich zu einem weiteren belastenden Phänomen in der Corona-Krise. Zur Begründung des nun erfolgten Gerichtsbeschlusses nannte die Behörde "die missverständlichen Bewilligungsbescheide" aus dem Frühjahr 2020. So hätten die Formulierungen "klar und für Normalbürger verständlich" sein müssen. Das seien sie aber in den Bewilligungsbescheiden nicht gewesen. So heißt es in der Mitteilung:

"Während des Bewilligungsverfahrens durften die Hilfeempfänger aufgrund von Formulierungen in online vom Land bereit gestellten Hinweisen, den Antragsvordrucken und den Zuwendungsbescheiden eher davon ausgehen, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen der Geldleistungen ausschlaggebend sein sollten." 

Demgegenüber legte das Land NRW nachfolgend argumentierend und einfordernd seine Definition so fest, dass "bei Erlass der Schlussbescheide auf das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses" gesetzt wird, der eine "Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsbetriebes, also einen Verlust, voraussetzte". Zudem wäre es den Antragstellern bei "dem Inhalt der Bescheide" nicht eindeutig ersichtlich gewesen, nach "welchen Parametern eine Rückzahlung zu berechnen sei".

Das Urteil wird eine dementsprechende Wirkung erzeugen, da allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf "noch weitere ca. 500 Klageverfahren rund um den Komplex der Corona-Soforthilfen anhängig sind", so die Pressemitteilung. Landesweit würden nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Nicola Haderlein zufolge sogar rund 2.000 dementsprechende Verfahren aktuell behandelt.






Widerstand mit Klage im 4R am 20.8.2022: Haufenweise Klage wegen "Impfschäden"
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [20.08.2022 19:21]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/51325
[Forwarded from Exsuscitati - Die Alternative für unabhängige Medien]
❗️Klageflut wegen Corona-Impfschäden❗️

Die laut Lauterbach "nebenwirkungsfreie" Impfung zerstört immer mehr Menschenleben! 🙁

✅ Mehr Infos in unserem Telegram-Kanal:
https://t.me/exsuscitati





Widerstand mit Klage in Bayern 22.8.2022: Quarantäne wegen Kontakt-App ist illegal:
Sensations-Urteil: "Quarantäne war rechtswidrig"
https://reitschuster.de/post/sensations-urteil-quarantaene-war-rechtswidrig/
Mutige Richter watschen Söders Behörden ab – mit richtungsweisendem Urteil. Es ging um zwei Schüler, die wie Millionen Deutsche wegen positiv getesteter Kontaktperson zu H
Mutige Richter watschen Söders Behörden ab – mit richtungsweisendem Urteil. Es ging um zwei Schüler, die wie Millionen Deutscher wegen positiv getesteter Kontaktperson zu Hause eingesperrt wurden. Hier mein neuer Text:  https://reitschuster.de/post/sensations-urteil-quarantaene-war-rechtswidrig/


Was für eine juristische Ohrfeige für die Hardliner in Sachen Corona – und die Behörden: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entscheiden, dass pauschale Isolationsanordnungen für Kontaktpersonen rechtswidrig sind. Genau die waren aber sehr weit verbreitet zu Corona-Hochzeiten. Umso größer ist die Tragweite und Bedeutung des Richterspruchs. Viele, die sich zu Unrecht eingesperrt fühlten in den eigenen vier Wänden, können sich nun bestätigt fühlen.

Das Urteil sei „eine schwere Niederlage für die Pandemiebekämpfungsstrategie der bayerischen Gesundheitsbehörden“, so die Anwaltskanzlei Bögelein-Axmann, die den Richterspruch erstritten hat. „Voreilige Quarantäneanordnungen für ganze Schulklassen, wie sie im Oktober 2020 praktiziert wurden, ohne dass eine konkrete Ermittlung der tatsächlichen Gefahrenlage durch die Gesundheitsämter erfolgte, sind rechtswidrig. Die Infektionsgefahr muss im Einzelfall geprüft werden, ohne Wenn und Aber.“

Der Verwaltungsgerichtshof habe „keine Ausreden gelten“ lassen, so Anwalt Mario Bögelein. „Unsicherheiten bei der Beurteilung eines Gefahrenverdachtes, welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen sind, gehen zu deren Lasten. Das bedeutet im Klartext: Im Zweifel für die Freiheit und gegen die Quarantäne.“

Hintergrund für das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az. 20 B 22.29 und 20 B 22.30) war laut den Anwälten eine Quarantäne-Anordnung für eine ganze Schulklasse aufgrund eines positiv getesteten Schülers im Oktober 2020: „Die beiden gesunden Schüler mussten sich ohne konkreten Ansteckungsverdacht in Quarantäne begeben. Ein ‘Freitesten‘ war nicht möglich.“

Einer der betroffenen Väter wollte das nicht mit sich machen lassen und zog vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Die Richter dort stellten sich noch auf die Seite des repressiven Staates: Sowohl im Eilverfahren als auch im Rahmen der folgenden Fortsetzungsfeststellungsklage entschieden sie gegen den Vater bzw. die Schüler. Umso erstaunlicher, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun die Entscheidungen aus unterer Instanz kippte und die Isolationsanordnungen für rechtswidrig erklärte.

Nach Ansicht von Bögelein ist die Entscheidung nicht nur deshalb wegweisend: „Das Berufungsurteil enthält darüber hinaus eine Vielzahl weiterer wichtiger Feststellungen, die künftige Infektionsschutzmaßnahmen maßgebend prägen sollten.“

So stellen die Richter den Anwälten zufolge fest, dass es sich bei einer Isolationsanordnung um einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte handle: „Solche Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen.“

Das Fehlen epidemiologischer Erkenntnisse könne aber nicht zulasten der Grundrechtsträger, also der Bürger, gewertet werden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Gleiches gelte für die allgemein bekannte sehr hohe Arbeitsbelastung der Gesundheitsverwaltung. Unsicherheiten bei der Beurteilung des Gefahrenverdachts (also im konkreten Falle des Ansteckungsverdachts), welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen seien, gingen zur deren Lasten. Mit anderen Worten: Wenn die Behörden keine genauen Erkenntnisse haben, dürfen sie nicht einfach die Bürger wegsperren.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. „Das Urteil dürfte aber bereits jetzt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vielzahl von Isolationsanordnungen und gegebenenfalls auch darüber hinaus grundlegende Bedeutung haben“, finden die Anwälte. Sie haben bereits zuvor wegweisende Entscheidungen gegen eine ausufernde Corona-Politik erstritten. So entschied etwa das Bayerische Oberste Landesgericht, dass Maskenatteste auch ohne Untersuchung rechtens seien (siehe hier).

Der Einsatz von Anwälten wie Bögelein und seinen Partnern ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Ebenso die Unabhängigkeit der Richter, die sich trauen, gegen den Zeitgeist und die totalitären Tendenzen in unserem Land zu entscheiden. Leider scheinen solche unabhängigen Richter in der Minderheit zu sein und müssen im schlimmsten Fall schon einmal mit einer Hausdurchsuchung rechnen (siehe hier). Dennoch machen sie in Zeiten, in denen große Teile der Justiz bis hinauf nach Karlsruhe wie gleichgetaktet wirken, Hoffnung, dass der Rechtsstaat noch zu retten bzw. reanimieren ist.






Widerstand mit Klage in Bayern 28.8.2022: Quarantäne = rechtswiderig:
Sensations-Urteil: „Quarantäne war rechtswidrig“ entscheidet Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Video auf YouTube: https://youtu.be/HZmE8DvdV3A


Hamburg: Umweltinstitut stellt klar fest 28.8.2022: "Atemmasken sind giftig" - und das Gericht bestätigt das:
Befund des Hamburger Umweltinstituts bleibt gültig: Atemmasken sind giftig
https://transition-news.org/hamburger-umweltinstitut-bestatigt-erneut-atemmasken-sind-giftig-fur-mensch-und
https://t.me/achtungachtungschweiz/32726

Bereits vor zwei Jahren hatten wir über die Analyse des Instituts berichtet. Das Zentrum der Gesundheit hat sie nun erneut aufgegriffen.

Rar gesät sind Berichte über die Schädlichkeit von Atemmasken. Vor zwei Jahren erschien bei Transition News ein Artikel, in dem der Chemiker und Leiter des gemeinnützigen Hamburger Umweltinstituts, Michael Braungart, erklärt hat, warum er viele Masken für problematisch hält, und was man tun kann, um möglichst wenig an Schadstoffen aufzunehmen.

Auch die Online-Ausgabe der regionalen Zeitung Nordbayern hatte am 7. Juli 2021 ein ausführliches Interview mit Braungart gebracht. Bis zum 17. Juli 2022 war es dort zu lesen. Nun ist der Artikel verschwunden.

Die Redaktion von Zentrum-der-gesundheit.de hat die Analyse des Hamburger Umweltinstituts am 28. April dieses Jahres erneut aufgegriffen. Braungart weist darauf hin, dass FFP2-Masken in der Regel aus den Kunstfasern Polypropylen bestehen und flüchtige organische Kohlenstoffe wie Bronopol (eine desinfizierende Substanz) oder Formaldehyd enthalten. Formaldehyd ist unter anderem in Klebstoffen zu finden.

Das Hamburger Umweltinsitut gehe davon aus, dass die Schadstoffe durch das ständige Inhalieren in der Lunge angereichert werden. Bis dato gebe es kaum Studien, die belegen, welche gesundheitlichen Beschwerden Menschen haben können, die ständig eine Atemmaske tragen.

Nach eigenen Aussagen liegen weder den Verbraucherzentralen noch dem Bundesumweltamt Daten vor, die beweisen, dass die Masken unbedenklich sind. Das Zentrum der Gesundheit weist darauf hin, dass schon während der «Pandemie» bekannt wurde, dass Menschen Hautprobleme und Atembeschwerden entwickelten, wenn sie FFP2-Masken tragen mussten. Vermutlich war das darin enthaltene Formaldehyd schuld, da dieser Stoff bekanntlich zu Atembeschwerden führe.

Ein weiteres Problem: Die Operationsmasken wurden für die einmalige Benutzung konzipiert und wären nach Gebrauch sofort zu entsorgen. Laut der Umweltorganisation Ocean Asia mit Sitz in Hongkong sind bereits 1,56 Milliarden Atemmasken in den Weltmeeren gelandet. Sie sind biologisch nicht abbaubar, was sich verheerend auf das maritime Ökosystem auswirkt.

Zum vollständigen Artikel.
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/news/gesundheit/covid-19/corona-masken

Quelle:

Zentrum der Gesundheit: Corona-Masken mit Chemikalien

https://www.zentrum-der-gesundheit.de/news/gesundheit/covid-19/corona-masken





Widerstand gegen Pfizer/BionTech im 4R 6.9.2022: bekommt Klagen an den Hals von Kanzlei Rogert und Ulbrich: Impfgeschädigte arrogant abgelehnt:
Es geht los: Biontech erstmals in Deutschland wegen Impfschäden verklagt
https://report24.news/es-geht-los-biontech-erstmals-in-deutschland-wegen-impfschaeden-verklagt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/52724
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [06.09.2022 15:03]
[Forwarded from Report24.news]

Die Rechtsanwälte prangern den respekt- und verantwortungslosen Umgang des Unternehmens mit Impfgeschädigten.

Eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei hat Klagen in sechsstelliger Höhe gegen Impfstoff-Hersteller Biontech wegen gesundheitlicher Schäden durch deren Vakzin eingereicht. Die Juristen prangern den respekt- und verantwortungslosen Umgang des Unternehmens mit Impfgeschädigten an.

Die Kanzlei Rogert und Ulbrich gab Medienberichten zufolge an, dass man sich mit Biontech nicht habe außergerichtlich einigen können. Daher wurden nun Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht. Die Juristen kritisieren das Verhalten des Vakzin-Herstellers scharf: Der hätte, anstatt korrekt auf Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zu reagieren und sich mit dem jeweiligen Sachverhalt auseinanderzusetzen, lediglich auf ein Pfizer-Formular verwiesen.

Marco Rogert stellte fest: „Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter statt seiner Verantwortung nachzukommen.“ Die Mandaten des Anwalts hätten ihre Leidensgeschichte in aller Regel zuvor bereits an anderer Stelle, etwa der EMA oder dem PEI, geschildert. „Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.“

Tobias Ulbrich sieht eine klare Verbindung zwischen Covid-Impfung und diversen Erkrankungen: “Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen“, konstatierte er. Tatsächlich hat Ulbrich bereits zuvor auf Twitter mehrfach Stellung zu diesem Thema bezogen – so twitterte er am 28. August, “VAIDS” sei keine Krankheit, sehr wohl aber eine Zustandsbeschreibung, denn die Werte von Betroffenen bestätigten eine Beeinträchtigung des Immunsystems nach der Impfung.

Er sieht die Impfstoffhersteller in der Pflicht, zu beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen und der Impfung besteht – und nicht die Impflinge. Dies sei so im Arzneimittelgesetz geregelt.

Die Kanzlei Rogert und Ulbrich in Düsseldorf hat sich auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden und deren Folgen spezialisiert. Auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffene werden beraten und vertreten.





Widerstand mit Klage in Ö am 19.9.2022: Impfstand abfragen ist NICHT rechtmässig
Video-Link: https://t.me/achtungachtungschweiz/33731





Widerstand mit Klage in New York 26.9.2022: Oberster Gerichtshof von Manhattan entscheidet: Impfzwang ist UNGÜLTIG - und UNgeimpfte, gesunde, entlassene Polizeibeamte müssen wieder eingestellt werden!
Impfpflicht "ungültig" für Mitglieder der Polizeivereinigung in New York
(orig. Englisch: Vaccine Mandate Ruled ‘Invalid’ for Police Association Members in New York)
https://www.theepochtimes.com/vaccine-mandate-ruled-invalid-for-police-association-members-in-new-york_4752436.html


New Yorker Polizeibeamte haben einen großen Sieg in ihrem Kampf gegen das COVID-19-Impfmandat der Stadt errungen, das einige von ihnen ihren Job gekostet hat. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs von Manhattan entschied, dass das Mandat - soweit es für Mitglieder der Police Benevolent Association (PBA) gilt - "ungültig" ist und entlassene Polizisten ihren Job zurückbekommen müssen.

Richter Lyle Frank sagte in seinem Urteil vom 23. September, dass PBA-Mitglieder, die ihren Job verloren haben, weil sie die Impfung verweigert haben, "wieder in den Status versetzt werden müssen, den sie zum Zeitpunkt der unrechtmäßigen Handlung hatten".

Es ist zwar unklar, wie viele PBA-Mitglieder aufgrund des Mandats ihren Arbeitsplatz verloren haben, aber ein Sprecher des Rathauses sagte gegenüber CBS News, dass über 1.750 Angestellte der Stadt New York entlassen wurden, weil sie sich weigerten, die Impfung zu erhalten.

Der Präsident der PBA, Patrick Lynch, begrüßte die Entscheidung in einer Erklärung und bezeichnete das Urteil als Sieg für die Freiheit der Mitglieder, ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen.

"Diese Entscheidung bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben: Das Impfmandat war ein unzulässiger Eingriff in das Recht unserer Mitglieder, persönliche medizinische Entscheidungen in Absprache mit ihren eigenen medizinischen Fachleuten zu treffen", so Lynch.

"Wir werden weiterhin für den Schutz dieser Rechte kämpfen", fügte Lynch hinzu, wobei er darauf hinwies, dass der Kampf der PBA gegen das Mandat noch nicht beendet sei, da die Behörden der Stadt New York sofortige Berufung eingelegt hätten, wodurch die Entscheidung des Richters praktisch auf Eis gelegt worden sei.

Das Urteil wurde auch von den Vorsitzenden zweier FDNY-Gewerkschaften, dem Präsidenten der Uniformed Firefighters Association, Andrew Ansbro, und dem Präsidenten der Uniformed Fire Officers Association, James McCarthy, gelobt, die am Freitag in einer Erklärung erklärten, dass sie dafür kämpfen würden, die Arbeitsplätze der Feuerwehrleute zurückzugewinnen, die wegen ihrer Weigerung, sich impfen zu lassen, verloren gingen.

"Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein Richter mit gesundem Menschenverstand zu dem Schluss kommen würde, dass das COVID-19-Impfmandat niemals eine Beschäftigungsbedingung war", schrieben die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden.

Die Gewerkschaftschefs fügten hinzu, dass sie die amtierende Feuerwehrkommissarin Laura Kavanagh auffordern werden, FDNY-Mitglieder, die wegen der Verweigerung der Impfung entlassen oder in unbezahlten Urlaub versetzt wurden, wieder einzustellen und ihnen eine Lohnnachzahlung zu gewähren.

Es war nicht sofort klar, wie schnell die Berufung der Stadt angehört werden wird, da die Vollstreckung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Manhattan vorerst eingefroren bleibt.






CH

Widerstand Lausanne (Schweiz) 28.9.2022: Sammelklage beim Bundesgericht:
Schweiz: «Sammelklage» wegen Covid-Massnahmen beim Bundesgericht eingereicht
https://transition-news.org/schweiz-sammelklage-wegen-covid-massnahmen-beim-bundesgericht-eingereicht
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/54433
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [28.09.2022 08:40]
[Forwarded from Transition News]

Die Klage wurde ursprünglich im Februar 2022 vom Verein Wir Menschen mit seinen Anwälten und fast 15’000 Klägern eingereicht. Sie wendet sich gegen die «verfassungswidrige Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre» des Schweizer Bundesrats, wie der Verein auf seiner Website mitteilt. Den Klägern gehe es dabei nicht ums Geld. So verlangen sie als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken. Es gehe vor allem um Genugtuung.


"USA"

Widerstand mit Klage in New York 28.9.2022: Impfpflicht ist UNGÜLTIG!
Gerichte in New York erkennen berufliche Impfpflichten als ungültig
https://tkp.at/2022/09/28/gerichte-in-new-york-erkennen-berufliche-impfpflichten-als-ungueltig/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/54435
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [28.09.2022 09:13]
[Forwarded from News von TKP]





Widerstand mit Klage im 4R am 10.10.2022: gegen den kriminellen Lauterbach:
Kritik an Corona-Herbstregeln: Mittelbaden: Lebenshilfen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein
https://www.epochtimes.de/gesundheit/mittelbaden-lebenshilfen-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-infektionsschutzgesetz-ein-a3994313.html



In der Region Mittelbaden haben die Lebenshilfen Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Corona-Regelungen vom 1. Oktober eingereicht. Die Maskenpflicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderung soll schnellstmöglich aufgehoben werden.

Die Lebenshilfen der Region Mittelbaden haben am vergangenen Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz eingelegt, wie der SWR kürzlich berichtete. Der neue Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen war am 1. Oktober in Kraft getreten.

Unter anderem hat die Bundesregierung darin festgehalten, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mi…

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Widerstand Justiz in Erfurt am 13.10.2022: Richter Dr. Pfeiffer entscheidet GEGEN "Corona"-Impfpflicht für deutsche Soldaten:
Missachtung der Rechtsprechung des BVerwG Quer­denker-Richter lehnt Impfpf­licht für Bun­des­wehr­sol­daten ab
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/truppendienstgericht-soldaten-impfpflicht-bverwg/
https://t.me/oliverjanich/109793
Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd (Erfurt) Dr. Pfeiffer ist nun ein „Querdenker-Richter“.
Der Termin für die Hausdurchsuchung ist noch nicht bekannt.

Der Artikel:

Ein Soldat missachtet den Befehl zur Corona-Impfung. Ein Richter entschied, sie sei wegen erheblicher Gesundheitsgefahren unzumutbar und zudem wirkungslos, der Befehl daher unverbindlich. Für Patrick Heinemann ein rechtswidriger Beschluss.

Eigentlich ist die Sache höchstrichterlich geklärt: Mit Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (Az. 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22) entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass aktive Soldatinnen und Soldaten auf Grundlage einer Allgemeinen Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 24. November 2021 verpflichtet sind, die Impfung gegen COVID-19 zu dulden. 

Hintergrund ist die besondere soldatische Dienstpflicht zur Gesunderhaltung aus § 17a Soldatengesetz (SG), hinter der die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte als Verfassungsrechtsgut (Art. 87a GG) steht. Speziell § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG sieht daher eine Duldungspflicht für ärztliche Maßnahmen vor, wenn diese der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Das BVerwG sah den mit der Impfung verbundenen Grundrechtseingriff daher als verhältnismäßig sowie insgesamt gerechtfertigt an und berief sich in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des BVerfG vom 27. April 2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Az. 1 BvR 2649/21).

Zu einer gänzlich anderen Auffassung kommt jetzt jedoch der Vorsitzende Richter der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd (Erfurt) Dr. Pfeiffer in seinem Beschluss vom 29. September 2022 (Az. S 5 BLc 11/22). Als Einzelrichter des unter anderem für Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichts erster Instanz (Art. 96 Abs. 4 GG) setzte er die Vollstreckung einer gegen einen Mannschaftssoldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aus, die dieser wegen Verweigerung des Befehls seiner Kompaniechefin, die COVID-19-Impfung zu dulden, verhängt bekommen hatte. 

Richter ordnet Impfung als unzumutbares Experiment ein

Die im konkreten Fall vom Einzelrichter getroffene Entscheidung erstaunt nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Begründung. In dem Beschluss, der LTO vorliegt, heißt es hierzu, es bestünden berechtigte Zweifel, ob der Befehl zur Duldung der COVID-19-Impfung überhaupt verbindlich sei. Denn dessen Befolgung könne "wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein". Die Gesundheit des Soldaten sei "– zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut" (wobei offenbleibt, warum das in Kriegszeiten anders sein soll). 

Der Soldat als Staatsbürger in Uniform und Grundrechtsträger müsse sich mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten "grundsätzlich nicht in ein ‚Experimentierfeld‘ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden". Das wiederum sei "bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall". 

Richter fordert zur "Zivilcourage" auf 

Aus den aktuellen Grundsatzentscheidungen des BVerwG wollte das Truppendienstgerichts allein schon deshalb nichts herleiten, weil deren ausführliche Begründung noch nicht vorliegt. Vielmehr zeigte sich der entscheidende Einzelrichter "erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle auf’s Spiel zu setzen bereit sind, ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) von Befehlen auseinandergesetzt zu haben." 

Gegen die befehlende Kompaniechefin erhebt das Gericht schwere Vorwürfe: Bei "gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht", habe die Vorgesetzte auch unabhängig von ministeriellen Weisungen die "sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis" zu nehmen und dies dann selbständig "in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit" einzuordnen. Die Haltung der Kompaniechefin, die es sich aus Karrieregründen "bequem" mache, kennzeichne "eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen". Hier sei vielmehr "‚Zivilcourage" im militärischen Bereich gefragt und nicht "blindes‘ Folgen". Die Entscheidung des Truppendienstgerichts ist unanfechtbar.

Verteidigungsministerium hält an Impfpflicht fest  

Aus Bundeswehrkreisen ist zu vernehmen, dass das BMVg gleichwohl an seiner jüngst vom BVerwG bestätigten Rechtsauffassung festhält und die Streitkräfte angewiesen hat, im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit den COVID-Impfungen der Soldatinnen und Soldaten fortzufahren. Das kann nicht überraschen: 

Denn die Entscheidung des Truppendienstgerichts bricht nicht nur mit der Auffassung des BVerwG zur Zulässigkeit dieser besonderen Impfpflicht. Sie ist auch nicht mit der herrschenden Wehrrechtsdogmatik in Einklang zu bringen, wonach selbst rechtswidrige Befehle nur in wenigen Ausnahmefällen unverbindlich sind. Insofern besteht auch ein Unterschied zu den vom BVerwG entschiedenen Fällen, bei denen es lediglich um die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Allgemeinen Regelung des BMVg vom 24. November 2021 ging. Die Eigenheiten des Befehlsrechts sind dabei den Erfordernissen eines in besonderer Weise auf Effektivität angelegten Zweigs der Exekutive geschuldet, ohne die weder eine parlamentarische Kontrolle noch das Primat der Zivilpolitik sichergestellt werden können. 

Als bereits schon in vorkonstitutioneller Zeit anerkannte Ausnahme gilt zwar die Figur des "gefährlichen Befehls". Darunter sind im militärischen Kontext natürlich nicht sämtliche Befehle zu verstehen, die gefährliche Handlungen zum Gegenstand haben ("Stürmen Sie das feindliche Maschinengewehr-Nest!"). 

Richter missachtet Dogmatik zum "gefährlichen Befehl" 

Die Möglichkeit gerade der Lebensgefahr ist dem Soldatenberuf immanent. Vielmehr geht es um Befehle, deren Befolgung nicht nur mit erheblicher Gefahr einhergeht, sondern bei denen auch Zweck und Mittel erkennbar außer Verhältnis stehen, worunter in erster Linie Fahrlässigkeitsdelikte mit potentiell gravierenden Folgen zu verstehen sind ("Fahren Sie mich mit 80 km/h durch die Ortschaft zurück in die Kaserne und ignorieren Sie die Ampeln, damit ich noch rechtzeitig zum Casinoabend komme!").

Es lässt sich kaum abstreiten, dass die Einzelrichterentscheidung des Truppendienstgerichts stark an das Gedankengut von Querdenkern erinnert. Zwar ist die richterliche Unabhängigkeit aus guten Gründen auch für Richter an Wehrdienstgerichten garantiert. Allerdings sind auch Richter an die grundgesetzliche Ordnung gebunden und unterliegen einer Treupflicht zu ihrem Dienstherrn. 

Dabei bildet die aktuelle wehrdienstgerichtliche Entscheidung beileibe keinen Einzelfall. Bereits im April 2021 hatte ein Richter des Amtsgerichts Weimar im Gewande einer familienrechtlichen Entscheidung eine äußerst extreme Auffassung zu den Corona-Maßnahmen eingenommen; er muss sich inzwischen wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung strafrechtlich vor dem LG Erfurt verantworten. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie das Spannungsverhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Rechtsbindung im Falle von Querdenker-Richtern langfristig aufgelöst werden kann.

Dr. Patrick Heinemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei Bender Harrer Krevet, Freiburg.




Widerstand mit Klage in Euskirchen (NRW) 21.10.2022: Heimleitung darf UNgeimpfte nicht entlassen:
UNgeimpfte Pflegekraft gewinnt vor Gericht
https://www.rundschau-online.de/region/kreis-euskirchen/taetigkeitsverbot-ungeimpfte-pflegekraft-klagt-erfolgreich-gegen-den-kreis-euskirchen-39994774
https://t.me/oliverjanich/110532
Wir haben zu diesem Bild einen Link gefunden: Leider ist der Artikel hinter einer Bezahlschranke. Es handelt sich aber um denselben Autor.

Widerstand mit Klage in Euskirchen (NRW)
                  21.10.2022: Heimleitung darf UNgeimpfte nicht
                  entlassen: UNgeimpfte Pflegekraft gewinnt vor Gericht  
Widerstand mit Klage in Euskirchen (NRW) 21.10.2022: Heimleitung darf UNgeimpfte nicht entlassen: UNgeimpfte Pflegekraft gewinnt vor Gericht [4]




Widerstand mit Klage in Pirna 22.10.2022: Diskriminierung von UNgeimpften kann man mit einem gelben Stern ausdrücken:
"Unge­impft"-Stern ist keine Volks­ver­het­zung
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-pirna-212ds378js111122-facebook-post-von-ungeimpft-stern-straflos-volksverhetzung-coronavirus-covid19/
https://t.me/oliverjanich/110559
Geschmacklos ja, strafbar nein: So entschied das AG Pirna zu einem auf Facebook geposteten Bild, das den 'Judenstern' mit dem Wort 'Ungeimpft' zeigte.

Öffentlicher Frieden ohne Aufruf, sich gegen den Staat zu erheben, nicht gestört

Eine Darstellung müsse zur Verwirklichung des Straftatbestandes aber auch geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, so das Gericht. Das AG greift für diese Prüfung auf die Anforderungen der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit zurück. Deren Grenze sei nicht dann schon überschritten, wenn eine "breite Meinung in der Bevölkerung die Darstellung als unangemessen und geschmacklos empfindet". In der Gesamtbetrachtung werde vielmehr ersichtlich, dass es dem Mann mit seinem Post darauf ankam, seine eigene Meinung kundzutun und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen Usern zu erzielen.

Dabei seien von seiner Seite aus aber keine Aufforderungen erfolgt, sich dieser vermeintlichen Ausgrenzung der "Ungeimpften" zu widersetzen, so das Gericht weiter. Der Facebook-Nutzer habe auch nicht zu Rechtsbrüchen aufgefordert oder dazu, sich auf andere Weise mit unfriedlichen Mitteln gegen den Staat zu wehren. Ihm sei es allein auf eine Diskussion und nicht auf die Verbreitung von Hass oder der Spaltung der Gesellschaft angekommen, so das AG




Widerstand mit Klage in Frankreich 24.10.2022: Perronne gewinnt gegen Coronawahn:
Französischer Impfexperte siegt vor Disziplinarkammer nach massiver mRNA-Kritik
https://tkp.at/2022/10/24/franzoesischer-impfexperte-siegt-vor-disziplinarkammer-nach-massiver-mrnakritik/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/56790
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [24.10.2022 11:42]

Christian Perronne war jahrelang ein entscheidender Impfexperte Frankreichs. Er saß auch in WHO-Gremien. Nach scharfer Kritik an Lockdown, Maske und mRNA-Impfung wurde er verfolgt und konnte sich jetzt rechtlich rehabilitieren. 

Ein führender medizinischer Kritiker der Covid-Politik in Frankreich holte vor der Disziplinarkammer der französischen Ärztekammer einen vollständigen Sieg. Professor Christian Perrone, Arzt und Infektiologe hatte sich zu verantworten, weil er mit seinen Aussagen angeblich gegen das Gesetz zur öffentlichen Gesundheit verstoßen hätte.

Fundamentalkritiker

Das Conseil national de l’Ordre des médecins (CNOM) (Einrichtung zur Regulierung des Arztberufes, Anm.) hatte Beschwerde eingereicht. Perrone hatte den Covid-Restriktionen widersprochen, womit er die „öffentliche Gesundheitspolitik“ verunglimpft hätte, so der Vorwurf.

TKP hatte beispielsweise im April 2021 über Perronne berichtet. Der einflussreiche Mediziner stellt damals klar, dass es sich bei der mRNA-Behandlung nicht um eine herkömmliche Impfung handle. Außerdem werde die Gefahr von Covid völlig übertrieben dargestellt. Die Maske wirke nicht, Lockdowns und die Testung asymptomatischer Menschen unsinnig. Das ausführliche Interview mit dem nun rehabilitierten Professor können Sie hier lesen. Im Herbst 2021 meinte er, dass die Impfung „ein Booster für das Virus“ sei.

Verpflichtung nachgekommen

Insgesamt hatte Perronne mit drei erstinstanzlichen Disziplinarverfahren zu kämpfen. Am 21. Oktober gab man aber dem Arzt vollumfänglich recht. Was das Verfahren durch das CNOM anging, entschied die Disziplinarkammer, „dass er am besten in der Lage war, sich während der Gesundheitskrise zu äußern und der Regierung zu widersprechen“, berichtet „France Soir“. Perronne sei ebenfalls ein Experte er sei deshalb so gar verpflichtet gewesen, sich zu äußern:

„Dr. Perronne, ein international als Experte auf dem Gebiet der Infektiologie anerkannter Spezialist, war am besten in der Lage, die Herausforderungen der öffentlichen Gesundheit zu verstehen. Zwar äußerte er sich in der Presse über die Maßnahmen der Regierung und die Pharmaindustrie, wie es in diesem Bereich, der in seine Zuständigkeit fiel, legitim zu tun war und er sogar die Pflicht dazu hatte, doch beschränkte er sich darauf, öffentlich, aber ohne Beschimpfungen, eine abweichende Stimme zu einem Thema von allgemeinem Interesse zu erheben“.

Er habe nie einen sogenannten „Anti-Vaxx“-Aktivismus betrieben. Auch Perronnes Kritik an einzelnen Personen sei legitim gewesen, da dies eine politische Kritik gewesen sei. In einer weiteren persönlichen Auseinandersetzung verlor ebenfalls der Gegner von Perronne und kassierte eine Ordnungsstrafe.




Widerstand mit Klage in New York 26.10.2022: UNgeimpfte bekommen ihren Job zurück:
Oberster Gerichtshof von New York: Alle Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Impfstatus entlassen wurden, erhalten ihren Arbeitsplatz zurück
https://uncutnews.ch/oberster-gerichtshof-von-new-york-alle-arbeitnehmer-die-aufgrund-ihres-impfstatus-entlassen-wurden-erhalten-ihren-arbeitsplatz-zurueck/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/56910
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [26.10.2022 08:16]

Der Oberste Gerichtshof von New York hat entschieden, dass alle Angestellten, die entlassen wurden, weil sie nicht geimpft sind, ihren Arbeitsplatz zurückerhalten. Außerdem erhalten sie eine Lohnnachzahlung. Nach Ansicht des Gerichts wurden ihre Rechte verletzt.

Eine Impfung verhindert nicht, dass man sich mit Covid ansteckt oder sie überträgt, so das Gericht. Der New Yorker Bürgermeister Eric Adams hatte zuvor erklärt, dass er Mitarbeiter, die aufgrund ihres Impfstatus entlassen wurden, nicht wieder einstellen werde.

Allein in New York City wurden Anfang dieses Jahres 1 400 Mitarbeiter entlassen, nachdem der ehemalige Bürgermeister Bill de Blasio eine Impfpflicht eingeführt hatte. Dabei handelte es sich zumeist um Polizeibeamte und Feuerwehrleute.

„Das Blatt wendet sich“, antwortet der Kommentator James Melville. Professor Jay Bhattacharya sagt: „Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, die wegen irrationaler Impfvorschriften entlassen wurden.“

Die Stadt hat bereits angekündigt, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.




Widerstand mit Klage in Israel 27.10.2022: Gesundheitsministerium muss den Impfstatus der Toten seit 2021 rausrücken:
Gericht ordnet israelische Behörden an, den Impfstatus der während der Pandemie verstorbenen Personen anzugeben
https://uncutnews.ch/gericht-ordnet-israelische-behoerden-an-den-impfstatus-der-waehrend-der-pandemie-verstorbenen-personen-anzugeben/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/56988
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [27.10.2022 08:19]
Im September veröffentlichte die israelische Gesundheitsforscherin und Gesundheitsjournalistin Dr. Yaffa Shir-Raz schockierende neue Informationen über ihre Erkenntnisse und deckte Israels Vertuschung bei der Berichterstattung über unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen auf. Das israelische Gesundheitsministerium entdeckte e..




Widerstand mit Klage 28.10.2022: Grüssels EU-Stawa beginnt "offizielle Ermittlungen" zu "Corona"-Verträgen:
Es geht endlich los! Die EU-Staatsanwaltschaft hat offizielle Ermittlungen zu den Corona-Impfstoffverträgen aufgenommen‼️
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [28.10.2022 08:32]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/57101
Offenbar zeigt der Druck, den ich zusammen mit meinen Kollegen von #TeamFreedom während der letzten Monate im EU-COVID-Sonderausschuss aufgebaut habe, erste Resultate.
Es wird ungemütlich für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrem guten Bekannten, Top-Manager Albert Bourla – CEO des Pharmariesen PFIZER.
Wir erinnern uns: PFIZER Chef Bourla verweigerte vor 14 Tagen bereits seine Teilnahme am EU-Sonderausschuss. Zudem verschwanden wichtige SMS zwischen ihm und von der Leyen mit Bezug auf die Verträge.
Jetzt rückt zusätzlich ein Deal über 1,8 Mrd. Impfdosen von Biontech/Pfizer im Wert von geschätzt 35 Mrd. ¤ in den Fokus. Pikant: Es sollen hier sogar Abnahmeverpflichtungen seitens der EU bestehen. Üblich sind sonst lediglich Kaufoptionen.
Ich bleibe für Sie weiter am Drücker und melde mich, sobald ich neue Infos habe
Ihre
Christine Anderson, MdEP (AfD)


Widerstand mit Klage 28.10.2022: EU-Stawa macht Verfahren gegen Von der Leyen und EU-Kommission wegen Betrug mit Pfizer:
Was der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit der Europäischen Kommission hier zugibt, ist unglaublich
https://uncutnews.ch/was-der-generaldirektor-fuer-oeffentliche-gesundheit-der-europaeischen-kommission-hier-zugibt-ist-unglaublich/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/57171
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [28.10.2022 17:38]

Die europäischen Staatsanwälte haben eine Untersuchung wegen finanziellen Betrugs beim Kauf der Covid-Impfstoffe eingeleitet. Zuvor war bekannt geworden, dass EU-Chefin Ursula von der Leyen heimlich per SMS mit Pfizer-Chef Bourla verhandelt hat. Die Europäische Kommission weigert sich bis heute, die SMS zu veröffentlichen.

Nach Ansicht des Europäischen Bürgerbeauftragten stellt dies einen „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ dar. „Ein Skandal“, sagte der Europaabgeordnete Rob Roos (JA21).

„Hat sich die Europäische Kommission überhaupt an die Regeln gehalten? Jeder, der Sandra Gallina hört, hat Grund, daran zu zweifeln“, argumentiert Roos. „Sandra Gallina ist Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit in der Europäischen Kommission. Sie war die Chefunterhändlerin für die Impfstoffverträge und untersteht von der Leyen“.

Sie sagt etwas sehr Interessantes über die Art und Weise, wie die EU mit den Regeln umgeht. Nämlich: „Meine Rechtsberater weisen mich darauf hin, dass der Vertrag sagt: Sie können dies oder das nicht tun, das ist meistens die Antwort, die wir dann erhalten, aber das interessiert uns nicht, die Menschen wollen es und wir werden einen Weg finden, es zu tun.“

„Was Sandra Gallina hier zugibt, ist unglaublich“, sagt Roos. „Wenn also Regeln im Weg stehen, um der EU mehr Macht zu geben, brechen sie diese Regeln einfach“. Hier gibt ein Generaldirektor der Europäischen Kommission dies einfach zu. Wenn die höchsten Beamten so über die Regeln denken, dann ist es kein Wunder, dass jetzt eine Betrugsuntersuchung stattfinden muss.

Die nicht gewählte Europäische Kommission hat kein solches Recht

„Das zeigt, dass es innerhalb der Europäischen Kommission eine Mentalität gibt, die das Recht beansprucht, ‚Europa zu schaffen‘“, sagte der Europaabgeordnete. „Die Regeln spielen keine Rolle. Aber die nicht gewählte Europäische Kommission hat dieses Recht überhaupt nicht. Es ist offiziell dazu da, die Regeln durchzusetzen, nicht sie zu brechen!“

EU-Kommissionspräsident @vonderleyen Heimlich mit Pfizer verhandelt. Der @EUProsecutor
eine Untersuchung wegen möglichen Betrugs eingeleitet. Hat sich die Kommission an die Regeln gehalten? Der Direktor für Gesundheit und Impfstoff-Chefunterhändler gibt Anlass zu Zweifeln!






Widerstand mit Klage im 4R am 29.10.2022: Millionenklagen gegen Impfstoffhersteller: Anwalt prescht vor und macht Politik massive Vorwürfe
https://reitschuster.de/post/millionenklagen-gegen-impfstoffhersteller/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/57279
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [29.10.2022 17:16]

Die Chancen für Menschen, die an schweren Folgen der Impfung leiden, Schadenersatz zu bekommen, sind viel besser als viele annehmen, glaubt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Er vertritt zahlreiche Geschädigte und hat jetzt auch schon erste Klagen eingereicht. „Die Gegenseite kocht“, berichtet der Jurist. Unter anderem vertritt er vor dem Landgericht Köln eines der ersten Opfer von Impfschäden, das vor ein Gericht gezogen ist gegen einen der Hersteller: In diesem Fall AstraZeneca. Der Konzern mit Sitz in Großbritannien habe fest damit gerechnet, dass die Klage abgewiesen wird, berichtet Cäsar-Preller im Interview mit mir. Die Pharma-Leute seien jetzt irritiert.

Im konkreten Fall haben die Richter Sachverständige eingeschaltet. Mit anderen Worten heißt dies, dass sie die Argumente von AstraZeneca nicht überzeugten, die Klage gleich zurückzuweisen. Cäsar-Preller sieht darin schon einmal einen Teilerfolg, der Mut mache. Zum juristischen Prozedere erklärt er, dass ein kausaler Zusammenhang nicht unbedingt bewiesen werden müsse. Es reicht bereits ein wahrscheinlicher Zusammenhang aus, und die Impfung muss auch nicht alleiniger Auslöser der Probleme sein, es reicht, wenn sie „mitursächlich“ ist, so der Anwalt.

Nach eigenen Angaben ist Cäsar-Preller bereits für rund 400 Mandanten tätig; die Schäden, die nach deren Überzeugung auf die Impfung zurückzuführen sind, reichen von Herzerkrankungen und Schlaganfällen über Sehstörungen bis hin zu Autoimmunerkrankungen und dem Fatigue-Syndrom. Besonders brisant: Dieses ähnelt sehr dem, was als „Long-Covid“ immer wieder beschrieben wird. Junge Leute in den besten Jahren fühlen sich dabei plötzlich uralt, ihre Leistungsfähigkeit fällt massiv ab, sie können nicht mehr arbeiten. Das entspricht genau dem, was die dreifach geimpfte Spiegel-Kolumnistin Stokowski auf der Bundespressekonferenz schilderte, wohin sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Kronzeugin für „Long Covid“ und den Nutzen der Impfung gebracht hat. Eine kritische Nachfrage, ob es sich nicht um Impffolgen handeln könnte, stellte keiner der anwesenden Journalisten.

Die jüngste Mandantin, die wegen eines Impfschadens klagt, ist laut Cäsar-Preller erst 15 Jahre alt, der älteste Mandant ist 78 Jahre. Der Jurist ist überzeugt, dass die offizielle Zahl schwerer Nebenwirkungen, die bei 0,02 Prozent liegt, nicht der Realität entspricht. Er glaubt, dass deutlich mehr Menschen an ernsten Impfnebenwirkungen leiden. Ich habe dazu auch eine Umfrage in Auftrag gegeben, die ich in Kürze veröffentlichen werde.

Hier geht es direkt zu meinem Interview mit dem Anwalt

Video auf Rumble: https://rumble.com/v1k6fiz-millionenklagen-gegen-impfstoffhersteller-anwalt-prescht-vor-und-macht-poli.html




Verwaltungsgericht Aachen (4R) am 1.11.2022: Verdienstausfall bei "Coronainfektion" gilt auch für UNgeimpfte:
Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1360/22
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2022/7_K_1360_22_Gerichtsbescheid_20220919.html
https://t.me/oliverjanich/111382

VG Aachen entscheidet, dass auch Ungeimpfte im Falle einer Quarantäne wegen SARS-COV-2-Infektion einen Anspruch auf Ausgleich des Verdienstausfalls haben.

Bemerkenswert ist noch, dass sich das Land wie folgt äußerte:
„Auch die Landesregierung NRW vertrete die Auffassung, dass man es mit einer „Pandemie der Ungeimpften“ zu tun habe. Experten seien sich einig, dass das Impfen einen…wirksamen Schutz vor einer Ansteckung darstelle.“




Widerstand mit Klage in München am 4.11.2022: Kündigung wegen Testverweigerung ist UNGÜLTIG:
Urteil vom Arbeitsgericht München, welches die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Testverweigerung im konkreten Fall  bestätigt hat. Die Entscheidung hat unser werter Kollege RA Helmut Krause erstritten.
https://t.me/oliverjanich/111641





Widerstand von Kennedy mit Klage in den "USA" am 13.11.2022: Oberstes Gericht entscheidet: "Coronaimpfung" ist KEINE Impfung, weil die Schäden irreparabel sind:
Urteil Supreme Court
(orig. English: The Supreme Court In The US Has Ruled That The Covid Pathogen Is Not A Vaccine, Is Unsafe, And Must Be Avoided At All Costs-Supreme Court has canceled universal vax)
https://bestnewshere.com/the-supreme-court-in-the-us-has-ruled-that-the-covid-pathogen-is-not-a-vaccine-is-unsafe-and-must-be-avoided-at-all-costs-supreme-court-has-canceled-universal-vax-3/
https://t.me/achtungachtungschweiz/35558

Zusammenfassung:
Kaum jemand hat das mitbekommen, Robert F. Kennedy jr. gewinnt Prozess gegen sämtliche Lobbyisten der Pharma. Die Covid Impfstoffe, seien keine Impfstoffe. Im Urteil bestätigt der Supreme Court das die Schäden der Covid mRNA Gentherapien irreparabel seien. Da der Supreme Court das höchste Gericht der USA ist, gibt es keine Rekurs Möglichkeiten mehr, die Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Robert F.Kennedy betonte in einem ersten Statement, das dies ein Erfolg sei, der nur durch die internationale Zusammenarbeit von einer Vielzahl an Rechtsanwälten und Wissenschaftern möglich gewesen sei Dieses Urteil eröffnet natürlich international etwas, besonders bei uns in der Schweiz sollte dieses Urteil Wellen werrfen, denn die Schweiz hat mit ihrer Bundesverfassung hier eine Sonderstellung. Zum einen den Nürnberger Kodex in der Verfassung mit dem Artikel 118b, zudem ist der Missbrauch von Gentechnologie am Menschen in der Schweiz verboten, gemäss Artikel 119 der Bundesverfassung. Dazu kommt noch der Artikel 230bis des Strafgesetzbuch, somit drohen den Tätern bis zu 10 Jahren Haft. Aber auch im Rest der Welt müsste dieses Urteil aufhorchen lassen, denn der Nürnberger Kodex ist international gültig, und ist zusätzlich im Artikel 7 des internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte abgelegt.  Bei Strafanzeigen müsste man in der Klageschrift insbesondere auf den Contergan Skandal hinweisen um der Wichtigkeit, dieser Anklage besonders Gewicht zu verleihen. Der Politik steht also ein heisser Herbst bevor.

WWG1WGA

Danke Dein Q74You

Der Artikel:Übersetzung mit Deepl:

Ich habe das gerade bekommen:

Es wurde nirgendwo in den Nachrichten erwähnt. Sieht aus, als kämen wir der Schlussszene des Films näher.

Bitte ALARMIEREN Sie jeden in der Familie, Freunde und Verwandte! EILMELDUNG! Der Oberste Gerichtshof hat die allgemeine Impfung in den Vereinigten Staaten aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof hat die allgemeine Impfung aufgehoben. Bill Gates, der US-Chefarzt für Infektionskrankheiten, Fauci, und Big Pharma haben einen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der USA verloren, weil sie nicht beweisen konnten, dass alle ihre Impfstoffe in den letzten 32 Jahren sicher für die Gesundheit der Bürger waren!

Die Klage wurde von einer Gruppe von Wissenschaftlern unter Führung von Senator Kennedy eingereicht. Robert F. Kennedy Jr .:

"Der neue COVID-Impfstoff sollte unter allen Umständen vermieden werden. Ich mache Sie dringend auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit der nächsten Impfung gegen Covid-19 aufmerksam. Zum ersten Mal in der Geschichte der Impfung greifen die so genannten mRNA-Impfstoffe der neuesten Generation direkt in das Erbgut des Patienten ein und verändern somit das individuelle Erbgut, was eine Genmanipulation darstellt, die bereits verboten war und früher als Verbrechen galt.

["Coronaimpfung" verändert die Genetik - die Biowaffe gegen die Menschheit]

Der Coronavirus-IMPFSTOFF IST KEIN IMPFSTOFF! ACHTUNG!

Was war ein Impfstoff immer schon? Es war immer der Erreger selbst - eine Mikrobe oder ein Virus, das abgetötet oder abgeschwächt wurde - und das in den Körper eingebracht wurde, um Antikörper zu bilden. Aber beim Coronavirus-Impfstoff ist es anders: Das ist ganz und gar keiner! Der gehört zu der neuesten Gruppe von mRNA (mRNA), die angeblich "Impfstoffe" sind. Einmal in einer menschlichen Zelle, programmiert die mRNA die normale RNA/DNA um, die dann ein anderes Protein herstellt.

Das hat nichts mit herkömmlichen Impfstoffen zu tun! Das heißt, es ist ein Instrument der genetischen Beeinflussung. Genetische Biowaffe! Das heißt, sie werden die Erdbewohner vernichten, und die Überlebenden werden zu GVOs [genveränderten Objekten]!

[GENimpfungen provozieren Gendefekte, die für die Pharma unheilbar sind]

Nach dem beispiellosen mRNA-Impfstoff werden die Geimpften nicht mehr in der Lage sein, die Symptome des Impfstoffs zu behandeln. Die Geimpften werden sich mit den Folgen abfinden müssen, denn sie können nicht mehr geheilt werden, indem man einfach die Gifte aus dem menschlichen Körper entfernt. Das ist ann wie bei einem Menschen mit einem genetischen Defekt (z. B. Down-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Turner-Syndrom, genetischer Herzfehler, Hämophilie, Mukoviszidose, Rett-Syndrom usw. ), denn der Gendefekt bleibt für immer!

Das bedeutet im Klartext: Wenn sich nach einer mRNA-Impfung ein Impfsymptom entwickelt, kann weder ich noch ein anderer Therapeut Ihnen helfen, denn der durch die Impfung verursachte Schaden ist genetisch irreversibel.

[Die Biowaffe: Aussage von Mike Yeadon: "Corona"-Geimpfte sind verloren - Yeadon meint, alle Geimpften sterben innerhalb von 2 Jahren]

Impfungen - Biowaffen des Völkermords des 21. Jahrhunderts. Der ehemalige Pfizer-Chefwissenschaftler Mike Yeadon hat erneut seinen Standpunkt dargelegt, dass es jetzt zu spät ist, um diejenigen zu retten, denen eine Substanz injiziert wurde, die öffentlich als "Covid-19-Impfstoff" bezeichnet wird. Er ermutigt diejenigen, die die tödliche Injektion noch nicht erhalten haben, für ihr Leben, das ihrer Angehörigen und das ihrer Kinder zu kämpfen.

Der international renommierte Immunologe beschreibt einen Prozess, der seiner Meinung nach die große Mehrheit der Menschen töten wird: "Unmittelbar nach der ersten Impfung sterben etwa 0,8 % der Menschen innerhalb von zwei Wochen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Überlebenden wird maximal zwei Jahre betragen, aber auch sie sinkt mit jeder neuen "Injektion".

Es werden noch weitere Impfstoffe entwickelt, die eine Schädigung bestimmter Organe wie Herz, Lunge und Gehirn verursachen. Nach zwei Jahrzehnten bei Pfizer war Professor Yedon mit den Funktionen sowie den Forschungs- und Entwicklungszielen des Pharmariesen vertraut und stellt fest, dass das Endziel des derzeitigen "Impf"-Regimes nur ein massives demografisches Ereignis sein kann, das alle Weltkriege zusammengenommen wie Mickeys Bühnenmaus machen wird.

"Milliarden von Menschen sind bereits zu einem sicheren, unvermeidlichen und schmerzhaften Tod verurteilt worden. Jeder, der die Injektion erhält, wird vorzeitig sterben, und drei Jahre sind eine großzügige Schätzung, wie lange sie überleben können."

Wir sind dabei.

Quelle: http://rumormillnews.com/


orig. Englisch:

Just got this:

Has not been in the news anywhere. Looks like we are getting closer to the Final Scene in the movie.

Please ALERT everyone in the family, friends and relatives! BREAKING NEWS ! Supreme Court has canceled universal vaccination In the United States, the Supreme Court has canceled universal vaccination. Bill Gates, US Chief Infectious Disease Specialist Fauci, and Big Pharma have lost a lawsuit in the US Supreme Court, failing to prove that all of their vaccines over the past 32 years have been safe for the health of citizens!

The lawsuit was filed by a group of scientists led by Senator Kennedy. Robert F. Kennedy Jr.:

“The new COVID vaccine should be avoided at all costs. I urgently draw your attention to important issues related to the next vaccination against Covid-19. For the first time in the history of vaccination, the so-called mRNA vaccines of the latest generation directly interfere with the patient’s genetic material and therefore alter the individual genetic material, which is genetic manipulation, which was already prohibited and was previously considered a crime.

The coronavirus VACCINE IS NOT A VACCINE! ATTENTION!

What has always been a vaccine? It was always the pathogen itself – a microbe or virus that was killed or attenuated, that is, weakened – and it was introduced into the body in order to produce antibodies. Not even a coronavirus vaccine! It is not that at all! It is part of the newest group of mRNA (mRNA) allegedly “vaccines”. Once inside a human cell, mRNA reprograms normal RNA / DNA, which begins to make another protein.

That is, nothing to do with traditional vaccines! That is, it is an instrument of genetic influence. Genetic bioweapon! That is, they were going to destroy from earthlings, and the survivors will become GMOs! Following the unprecedented mRNA vaccine, the vaccinated will no longer be able to treat the symptoms of the vaccine in an additional way.

Vaccinated people will have to come to terms with the consequences, because they can no longer be cured by simply removing toxins from the human body, as in a person with a genetic defect such as Down syndrome, Klinefelter syndrome, Turner syndrome, genetic heart failure, hemophilia, cystic fibrosis, Rett syndrome, etc. ), because the genetic defect is forever!

This clearly means: if a symptom of vaccination develops after mRNA vaccination, neither I nor any other therapist can help you, because DAMAGE CAUSED BY VACCINATION WILL BE GENETICALLY Irreversible.

Vaccination – Bio-weapons of genocide of the 21st century. Former Pfizer Chief Scientist Mike Yeedon has once again expressed his position that it is too late now to save those who have been injected with a substance publicly called “the Covid-19 vaccine.” He encourages those who have not yet received the lethal injection to fight for their lives, those around them and the lives of their children.

The internationally renowned immunologist goes on to describe a process that he says will kill the vast majority of people: “Immediately after the first vaccination, about 0.8% of people die within two weeks. The average life expectancy of survivors will be a maximum of two years, but it also decreases with each new “injection”.

” Additional vaccines are still being developed to cause deterioration in certain organs, including the heart, lungs and brain. After two decades at Pfizer, Professor Yedon was familiar with the functions and research and development goals of pharmaceutical giant Pfizer, and states that the ultimate goal of the current “vaccination” regime can only be a massive demographic event that will make all world wars put together, like Mickey’s staging Mouse.

“Billions of people have already been sentenced to certain, inevitable and painful death. Anyone who receives the injection will die prematurely, and three years is a generous estimate of how long they can survive.”

We are on.

Source: http://rumormillnews.com/





Widerstand mit Klage in Italien am 18.11.2022: "Klage: Italienische Arzneimittelagentur muss Daten zur Sicherheit der «Covid-Impfstoffe» vorlegen‼️"
https://transition-news.org/klage-italienische-arzneimittelagentur-muss-daten-zur-sicherheit-der-covid
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/58954
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [18.11.2022 18:43]


Am 2. Dezember findet die Anhörung in Rom statt.

Allmählich tut sich etwas bei der Aufarbeitung der Corona-Politik, doch vor allem dank Klagen von Geschädigten. So reichten zum Beispiel diese Woche in der Schweiz Impfopfer Klage gegen Swissmedic ein. Und in den USA klagen «Remdesivir-Opfer» medizinische Zentren auf Schadenersatz.

Wie Byoblu mitteilt, findet nun in Italien am 2. Dezember 2022 vor dem Verwaltungsgericht der Region Latium in Rom eine Anhörung statt. Dabei geht es um eine Klage gegen die italienische Arzneimittelagentur AIFA.

Nach vielen Monaten habe die EMA auf Drängen des italienischen Anwalts geantwortet, dass sie die Daten nicht zur Verfügung stellen würde, weil eine Offenlegung nicht im öffentlichen Interesse sei. 





Widerstand mit Klage in Österreich am 20.11.2022: Strafanzeige 330 Seiten stark gegen die Impfmonster Kurz, Nehammer etc. - Link pdf:
STRAFANZEIGE MIT 330 SEITEN GEGEN DIE GESAMTE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG, ALLE ABGEORDNETEN UND DEN BUNDESPRÄSIDENTEN HEUTE EINGEBRACHT
https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf
https://t.me/achtungachtungschweiz/35754

Gesamte Anzeige (330 Seiten) mit Beweisen/Anlagen:

Bestätigung für die Eingabe der Strafanzeige - Link pdf
https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf

Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Beweislast wurde mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und den Recherchen, die in den letzten 9 Monaten von mir zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt. 190 eidesstattliche Erklärungen.
 
Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordneten wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108, §146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.




Impfmonster Söder in Bayern bekommt die Quittung von seiner EIGENEN Justiz 22.11.2022: Lockdown in Bayern von 2020 war "unverhältnismässig":
„Maßnahme in Corona-Pandemie: Gericht: Bayrische Ausgangssperre 2020 war unverhältnismäßig
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100084806/gericht-bayrische-ausgangssperre-2020-war-unverhaeltnismaessig.html

Die 2020 in Bayern geltende Ausgangssperre war unverhältnismäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Eine andere Maßnahme hätte den Richtern zufolge ausgereicht.

Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere Corona-Maßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie hätten "die Adressaten weniger belastet", befanden die Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu Verlassen, "war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte", sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig.

Im zweiten Fall bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen verhängten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Die Richter wiesen die Revision eines Anwalts gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts zurück, das die Corona-Maßnahmen zuvor für rechtmäßig erklärt hatte.


Widerstand mit Klage "USA" 22.11.2022: Wegen "Corona"-Impfschaden sind 875 Klagen eingegangen:
875 Vaccine-Related Bills Filed in 44 States — What’s Happening in Your State?
https://childrenshealthdefense.org/defender/vaccine-related-bills-state-cola/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/59324
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [22.11.2022 17:46]
During the 2022 legislative session, National Vaccine Information Center analyzed, tracked and issued positions on an unprecedent
This was the highest number of bills monitored in the history of NVIC’s state-based legislative advocacy program.

Now more than ever, it is critical that people continue to be involved in the legislative process at all levels of city, county, state and federal government. @NVIC_VaccineFreedom @doctormercola





Widerstand mit Klage in Thüringen 25.11.2022: Journalistin Eigenrauch (57) nahm das Wort "Pressefreiheit" wörtlich und reportierte in Gera die Wahrheitswisser - Richter: Kündigung war rechtswidrig - kriminelle Mossad-Funke-Mediengruppe in Essen muss die Frau wieder einstellen:
Richter mit Courage: Kündigung von coronakritischer Journalistin rechtswidrig
https://reitschuster.de/post/richter-mit-courage-kuendigung-von-corona-kritischer-journalistin-rechtswidrig/


Weil sie bei Corona nicht auf Linie war, wollte eine Zeitung der „Funke Mediengruppe“ eine Redaktionsleiterin wirtschaftlich vernichten. Ein mutiger Richter zerlegt jetzt die Argumente des Verlages – und schreibt Geschichte: Die eines völligen journalistischen Sittenverfalls.

Der Artikel:

Endlich wieder einmal eine gute Nachricht in diesen Zeiten: Die Journalistin Sylvia Eigenrauch von der „Ostthüringer Zeitung“ konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung durchsetzen. Diese hatte politische Gründe: Der Leitung der Zeitung passte es nicht, dass die beherzte Kollegin das mit der Meinungs- und Pressefreiheit wörtlich nahm und ohne das übliche negative „Framing“ und Diffamierungen etwa über Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen berichtete. Die Causa Eigenrauch ist atemberaubend: Ein zeitgeschichtliches Dokument, das künftige Generationen von Journalisten zu ungläubigem Kopfschütteln bringen wird, wenn sie es in ihrem Studium behandeln – als Beispiel dafür, welche Abwege der Journalismus in Angela Merkels „Haltungs-Demokratur“ einschlug.

Eigenrauch war viele Jahre die Leiterin der Lokalredaktion Gera bei der „Ostthüringer Zeitung“, offizielles Presseorgan der SED-Bezirksleitung Gera. Eine erfahrene, geachtete und geschätzte Journalistin. Bis sie in zwei Beiträgen von der „Haltung“ des Blattes abwich. So verteidigte sie unter anderem Kundgebungen. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts in Gera muss das Blatt, das zur „Funke Mediengruppe“ in Essen gehört, die leitende Redakteurin nun weiterbeschäftigen.

„Die vom Arbeitgeber beanstandeten Artikel, die zur Kündigung der Redakteurin geführt hatten, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen und hätten nicht gegen publizistische Richtlinien der Zeitung verstoßen, so das Gericht“ laut FOL. „Die vor mehr als neun Monaten gefeuerte Journalistin mit fast 35 Jahren Betriebszugehörigkeit darf demnach mit sofortiger Wirkung an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sie muss zu ihren bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden.“

Eigenrauch sagte nach der Entscheidung des Gerichts gegenüber FOL: „Ich freue mich, dass das Arbeitsgericht meine journalistische Ehre wiederhergestellt hat und ich wieder für meine Leser schreiben darf.“ Die 57-jährige Journalistin war seit ihrem Rausschmiss im Februar arbeitslos.




Widerstand mit Klage in Griechenland 28.11.2022: "Oberstes griechisches Gericht kippt Impfpflicht für medizinisches Personal"
https://tkp.at/2022/11/28/oberstes-griechisches-gericht-kippt-impfpflicht-fuer-medizinisches-personal/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/59842
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [28.11.2022 11:43]

Der griechische Staatsrat – das höchste Verwaltungsgericht des Landes – entschied am Donnerstag, den 24. November, dass die fortgesetzte Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens in Griechenland verfassungswidrig ist. Die Entscheidung sollte das Ende einer 15-monatigen Geschichte für nicht geimpfte griechische Beschäftigte des Gesundheitswesens bedeuten. Sie sind seit dem 1. September 2021 ohne Bezahlung suspendiert, weil sie sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten.

Konkret widerspricht die Entscheidung des Gerichts der Verlängerung der Impfpflicht durch die griechische Regierung, die am 1. April 2022 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte.

Die Entscheidung ebnet den Weg dafür, dass die suspendierten Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die griechische Regierung an die Entscheidung hält oder Mittel und Wege findet, sie anzufechten oder zu umgehen.

Die Entscheidung des Staatsrats

In der Entscheidung 2332/2022 stimmte ein siebenköpfiges Gremium des Staatsrats mit 6:1 zugunsten der Nationalen Vereinigung der Angestellten öffentlicher Krankenhäuser (POEDHN), die im Namen der suspendierten medizinischen Fachkräfte geklagt hatte, und stellte fest, dass das verlängerte Impfmandat verfassungswidrig ist.

Mit der Entscheidung des Staatsrats wurde auch das vom griechischen Gesundheitsministerium am 14. April 2022 auf der Grundlage des Gesetzes 4825/2021 eingeleitete Einstellungsverfahren für neues medizinisches Personal mit befristeten Verträgen aufgehoben, das vermutlich die suspendierten Mitarbeiter ersetzen sollte.

Laut dem Text der Entscheidung, der am Donnerstag auf der Website des Staatsrats veröffentlicht wurde, ist die obligatorische Impfung einiger Kategorien von Arbeitnehmern verfassungsgemäß – allerdings gibt es Grenzen für diese anerkannte Verfassungsmäßigkeit. Nach Ansicht des Gerichts überschreiten diese Grenzen den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ in Bezug auf die bestehende Gefahr:

„Wie der Staatsrat bereits in einer Reihe von Entscheidungen anerkannt hat, können die Maßnahmen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor dem Coronavirus COVID-19 durchgeführt werden, einschließlich der Pflichtimpfung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern … stellen zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Ausübung grundlegender Menschenrechte wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freizügigkeit und der Privatsphäre dar, werden aber dennoch als verfassungsmäßiger Eingriff betrachtet, wenn diese Maßnahmen unter anderem für den erforderlichen Zeitraum und auf jeden Fall bis zur Entwicklung von Lösungen zur Bewältigung der Pandemie strikt durchgesetzt werden. „Die Strenge und die Dauer dieser Maßnahmen müssen aufgrund ihres vorübergehenden Charakters von den zuständigen staatlichen Behörden auf der Grundlage der aktuellen epidemiologischen Daten und glaubwürdiger wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig überprüft werden.“

Der Staatsrat stellte in seiner Entscheidung fest, dass der griechische Staat dies im Fall der suspendierten medizinischen Fachkräfte nicht getan hat:

„In diesem speziellen Fall war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der fraglichen Entscheidungen (31. März 2022 und 14. April 2022) ein Zeitraum von mehr als acht Monaten seit der Einführung des Impfstoffmandats für medizinisches Personal vergangen.

„Dies ist eine Zeitspanne, die aufgrund der Art dieser Maßnahme und ihrer Folgen eindeutig über einen angemessenen Zeitraum hinausgeht, ohne dass eine erneute Überprüfung der Maßnahme auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher und epidemiologischer Daten, des Werts, der Wirksamkeit und der Folgen der Coronavirus-Impfstoffe oder der aktuellen Pandemieentwicklung stattgefunden hätte.“

Die vom griechischen Gesundheitsministerium verhängte Verlängerung sei daher nach denselben Grundsätzen verfassungswidrig, so der Staatsrat:

„Es ist nicht ersichtlich, auf der Grundlage welcher spezifischen wissenschaftlichen Daten die Entscheidung getroffen wurde, das Datum der Wiederholungsprüfung auf den 31. Dezember 2022 zu verschieben – mit anderen Worten, eine Zeitspanne, die erneut das Maß des Angemessenen überschreitet, wenn man bedenkt, dass sie neun Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes 4917/2022 [zur Verlängerung des Mandats] lag.“

Der Staatsrat stellte nicht nur fest, dass keine erneute Überprüfung des Mandats stattfand, sondern auch, dass die damals verfügbaren Daten dies nicht gerechtfertigt hätten:

„Keiner der Belege [in den vom griechischen Gesundheitsministerium dem Gericht vorgelegten Unterlagen] deutet darauf hin, dass eine solche formative Bewertung und Evaluierung stattgefunden hat … in jedem Fall rechtfertigen die dem Gericht vorgelegten Belege nicht die Ausweitung der Impfstoffmandate.“

Wie das griechische Nachrichtenportal newsbomb.gr am Donnerstag berichtete, bedeutet die Entscheidung des Staatsrats, dass die suspendierten medizinischen Fachkräfte nach der Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung durch das Gericht die Möglichkeit haben werden, wieder in ihre Positionen eingesetzt zu werden, wenn sie dies beantragen.




CH

Widerstand Kanton Solothurn 29.11.2022: Da wurde ein Genesenen-Zertifikat verweigert - einfach so:
Kein Genesenen-Zertifikat bekommen - Impfgegnerin hält Gerichte auf Trab
https://www.20min.ch/story/kein-genesenen-zerifikat-bekommen-impfgegnerin-haelt-gerichte-auf-trab-749151908105
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/59918
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [29.11.2022 08:44]

Eine erklärte Impfgegnerin aus Solothurn übt Druck auf das Verwaltungsgericht aus, bislang jedoch ohne Erfolg: Die Frau hatte versucht, nach ihrer Covid-Erkrankung ein Genesenenzertifikat zu erhalten. Sie beantragte dieses jedoch mehr als 180 Tage nach ihrer Erkrankung, weshalb ihr kein Zertifikat ausgestellt wurde. 

Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, liess sich die Juristin eine Bestätigung der Ablehnung beim Departement des Innern (DDI) des Kantons Solothurn ausstellen und reichte postwendend Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht ein. Dieses verwies erneut auf die verpasste 180-Tage-Frist und lehnte ihr Begehren ab. 

Bundesgericht kritisiert Verwaltungsgericht

Daraufhin wandte sich die Impfgegnerin an die nächsthöhere Instanz, das Bundesgericht. Hier hatte ihr Anliegen Erfolg, die Richterinnen und Richter in Lausanne bestätigten im März dieses Jahres, dass es sich die kantonale Vorinstanz mit dem Nichteintreten zu einfach gemacht habe, es sei «in überspitzten Formalismus verfallen». Sie begründeten dies damit, dass Personen ohne Covid-Zertifikat teilweise vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen gewesen seien. Deswegen verfüge die Frau über «ein aktuelles Rechtsschutzinteresse an der Frage, ob sie aufgrund ihrer Genesung Anspruch auf ein Covid-19-Zertifikat habe». Sie müsse folglich die Möglichkeit haben, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen.

In seinem Urteil vom 7. November geht das Verwaltungsgericht nun detaillierter auf die Beschwerde der Impfgegnerin ein. Diese hatte argumentiert, dass das Bundesamt mit der Festlegung der Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten seine Befugnisse überschritten und damit das Gebot der Verhältnismässigkeit, der Wirksamkeit und der Subsidiarität verletzt habe, hierfür legte sie «neue wissenschaftliche Studien» vor. 

Das Gericht widerspricht: In der Pandemiesituation, die von Unsicherheiten und Veränderungen geprägt gewesen sei, sei den Behörden bezüglich der Beurteilung von Massnahmen «ein relativ bedeutender Beurteilungsspielraum» zugekommen. Das Verwaltungsgericht könne nur beurteilen, ob die Massnahmen innerhalb der Vorgaben des Covid-19-Gesetzes liegen. Demnach sei es Sache des Bundesrats, im Hinblick auf das Risiko für die Schweizer Bevölkerung die Gültigkeitsdauer der Genesenenzertifikate zu überprüfen und festzulegen. Die Behörden hätten daraufhin die Gültigkeitsdauer drei Mal unter «Berücksichtigung der jeweils vorherrschenden epidemiologischen Lage und dem aktuellen Stand des Wissens» angepasst und dem Verhältnismässigkeitsprinzip Folge geleistet.

«Pauschale Kritik und einseitige Betrachtungsweise»

Das Argument, dass zu keinem Zeitpunkt der Pandemie eine Überlastung des Gesundheitssystems vorgelegen habe, weist das Gericht mit Zahlenmaterial zu den damaligen Covid-Fällen auf den Intensivstationen und zur Übersterblichkeit zurück. Zudem gehe aus der Beschwerde der Frau nicht hervor, inwiefern das Subsidiaritätsprinzip verletzt worden sei, «mit ihrer pauschalen Kritik und der wiederum einseitigen Betrachtungsweise» habe sie dies wohl nicht ausreichend darlegen können.

Schlussendlich wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab. Die Impfgegnerin könnte jedoch erneut das Bundesgericht kontaktieren. 


Widerstand mit Klage in der Schweiz 29.11.2022: Bundesgericht Lausanne entscheidet: Leserkommentare beim Mossad-TV Schweiz SF darf man nicht löschen oder verschweigen
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/2c_1023_2021_yyyy_mm_dd_T_d_13_04_44.pdf
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/59995
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [29.11.2022 15:57]

Eine neue Meldung:
Das Bundesgericht hat heute den Rechtsweg geöffnet, wenn bei der SRG Kommentare von Leserinnen und Lesern gelöscht oder gar nicht erst aufgeschaltet werden.

Das ist ein Sieg für die Meinungsäusserungsfreiheit.


4R

Widerstand mit Klage im 4R am 29.11.2022: Täter PEI soll endlich mitteilen, welche Chargen freigegeben wurden
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [29.11.2022 20:17]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60030
🔷 Comirnaty: Chemiker legen Widerspruch ein gegen die Weigerung des PEI, mitzuteilen, welche Chargen von Comirnaty in Deutschland durch das PEI freigegeben und in der Folge in Verkehr gebracht wurden 🔷

In einem zweiten Auskunftsersuchen hatten die 5 Chemieprofessoren vom PEI u.a. die Auskunft beantragt, welche Chargen von Comirnaty durch das PEI geprüft und freigegeben wurden und danach in Verkehr gebracht und angewendet wurden.

Das PEI hatte die Auskunft mit der Begründung verweigert, diese Information könne zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden, da die Erstellung falscher Impfzertifikate nun strafbewehrt sei und die Gefahr bestehe, dass mit der Angabe der Chargen falsche Impfpässe und -zertifikate erstellt würden.

Gegen diese Auskunftsverweigerung haben die Chemiker Widerspruch eingelegt, der mit dem anliegenden Schriftsatz begründet wurde.

🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Mein Kanal: 👉 Klick (https://t.me/RA_Roehrig)


It

Widerstand mit Klage in Florenz (Italien) 29.11.2022: Zwangsimpfung ist kriminell - entscheidet die Justiz - 2 Jahre ZU SPÄT!
Gericht in Florenz: Zwangsimpfung ist verfassungswidrig und verstößt gegen europäische Grundrechte
https://tkp.at/2022/11/29/gericht-in-florenz-zwangsimpfung-ist-verfassungswidrig-und-verstoesst-gegen-europaeische-grundrechte/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/59932
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [29.11.2022 09:44]
Gerichte beginnen nun offenbar damit doch Rechtsgrundsätze auf die Corona Maßnahmen der Regierungen anzuwenden. So hat kürzlich




Widerstand mit Klage im 4R am 2.12.2022: Impfopfer 2x geimpft im Rollstuhl verklagt BionTech:
Oxana verklagt BioNTech: Rollstuhl nach zweiter Corona-Impfung!
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/oxana-verklagt-biontech-rollstuhl-nach-zweiter-corona-impfung-82125098.bild.html
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60250
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [02.12.2022 08:13]
Halle – Oxana G. ist 35 Jahre alt und steht mitten im Leben – bis sie ihre zweite Impfung erhält.


Widerstand mit Klage in Den Haag 2.12.2022: Coronawahn ist Angriff auf die Zivilbevölkerung:
Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht
https://t.me/markus_schloeffel/205 - Zur PDF Datei: https://t.me/markus_schloeffel/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60281
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [02.12.2022 09:47]

Am 26.11.2022 reichte Sarah Luzia Hassel-Reusing – Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN- Resolution 53/144 – eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Römisches Statut (RS) durch die Corona-Schockmaßnahmen beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein.

Im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen Zivilbevölkerungen werden Menschen getötet oder schwer geschädigt durch: Tötung (Art. 7 (1) lit. a RS), Ausrottung (lit. b), Freiheitsberaubung (lit. e), Folter (lit. f), erzwungene Sterilisation und sexuelle Gewalt (lit. g), Verfolgung (lit. h), apartheidähnliche Verfolgung (lit. j/h) und andere unmenschliche Handlungen (lit. k).

Die 720-seitige Strafanzeige beinhaltet das Ergebnis privater, ehrenamtlicher Ermittlungsarbeiten im Zeitraum von Aug. 2020 bis Nov. 2022. Über 600 eingegangene Zeugenaussagen aus Deutschland, Griec...





Widerstand mit Klage in Liechtenstein 5.12.2022: Impfschaden provoziert Schadenersatzklage gegen Liechtenstein
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [05.12.2022 08:45]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60518

Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [05.12.2022 08:46]
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60519
Liechtenstein wird wegen Folgen der Coronaimpfung auf Schadenersatz verklagt!




Widerstand mit Klage gegen das kriminelle Impfmonster Berset Schweiz 6.12.2022: Nebelspalter berichtet: "Strafanzeige gegen Alain Berset" wegen Lügen und grobfahrlässigen Handelns
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [06.12.2022 11:41]
https://www.nebelspalter.ch/strafanzeige-gegen-bundesrat-alain-berset
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60620





Widerstand mit Klage am 7.12.2022: Schweizer Bankier Pascal Najadi klagt gegen Berset wegen Amtsmissbrauch - Video auf Englisch:
Swiss Banker Pascal Najadi filing Criminal Charges vs. Swiss Minister of Home Affairs Alain Berset
Swiss Banker Pascal Najadi and Tom Luongo are discussing the filing of Criminal Charges against Swiss Minister of Home Affairs, Federal
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [07.12.2022 15:27]
Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=0wov87yew9I
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/60780






Widerstand Justiz in Bochum (4R) 15.12.2022: Hausarzt durfte Maskenatteste ausstellen:
Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht einwandfrei: Bochumer Hausarzt freigesprochen!
https://report24.news/atteste-zur-befreiung-von-maskenpflicht-einwandfrei-bochumer-hausarzt-freigesprochen/

Großer Jubel: Ein Hausarzt aus Bochum wurde am Dienstag vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt zu haben, freigesprochen. Seine Patienten widerlegten geschlossen den Vorwurf, die Atteste wären “pauschal” aus “politischen” Gründen ausgestellt worden. Für polizeiliche Durchsuchungen seiner Praxis muss der Arzt nun außerdem entschädigt werden.

Der Bochumer Arzt Andreas Triebel (77), der mehrfach als Redner auf Demos auftrat und Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen übte, soll seinen Patienten ohne vorherige Untersuchung und somit unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Es ging dabei um 21 Atteste aus dem Jahr 2020, die der Mediziner angeblich aus “politischen und medizinfremden Gründen” ausgestellt haben sollte, um es seinen Patienten zu ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit ohne Maske bewegen zu können. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert.

Da jedoch alle betroffenen Patienten im Zeugenstand aussagten, dass sehr wohl ein Untersuchungsgespräch stattgefunden habe, hatte das Bochumer Landgericht Zweifel an einem strafbaren Verhalten des 77-Jährigen – er wurde freigesprochen.

Triebel tadelte den Ankläger mit den Worten: „Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen.“

Im November 2020 und im Februar 2021 war die Praxis des Mediziners von der Polizei durchsucht worden, dabei wurden Unterlagen beschlagnahmt. Dafür muss der Arzt nun entschädigt werden, entschied die Strafkammer. Auch seine Auslagen wegen des Prozesses übernimmt der Staat.

Der Freispruch sorgte für Jubel und Applaus bei den zahlreichen Sympathisanten des Arztes – fast 100 waren an allen sechs Sitzungstagen anwesend. Dieser bedankte sich bei ihnen für die große moralische Unterstützung. Auf den Stufen vor dem Gerichtsgebäude fand nach der Urteilsverkündung eine “Siegerparty” statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.







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Quellen




Fotoquellen
[1] https://vk.com/fritz1956#/fritz1956?z=photo463459746_457254737%2Fwall417878056_72367


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