<Das direkte Umfeld von Bundeskanzler Sebastian Kurz ist in Firmen involviert, die Schutzmasken herstellen. Von einer Wiedereinführung der Maskenpflicht profitieren also die Freunde des Kanzlers.
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Coronavirus 1f www: Masken-Mafia 01
-- Liste der Heilmethoden gegen Corona19 (medizinische Lebensmittel, Weihrauch, Plasma, falsche Heilmittel, nie impfen, Orte der Ansteckungen etc. (Liste Link)
-- Beste Prävention oder Heilmittel gegen eine Grippe ist medizinische Ernährung+Blutgruppenernährung+früh schlafengehen+Natron mit Apfelessig (Link)
-- Vorerkrankungen heilen meist mit Natron weg (Merkblatt Natron)
präsentiert von Michael Palomino (2020)
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Masken-Mafia in Ö 20.7.2020: Kurz entwickelt eine kleine Mafia zum Maskenverkauf - der Ehemann der Büroleiterin:
https://haunebu7.wordpress.com/2020/07/20/freunderlwirtschaft-direktes-kurz-umfeld-profitiert-massiv-von-neuer-corona-maskenpflicht/
Freunderlwirtschaft: Direktes Kurz-Umfeld profitiert massiv von neuer Corona-Maskenpflicht
https://www.unzensuriert.at/content/106792-freunderlwirtschaft-direktes-kurz-umfeld-profitiert-massiv-von-neuer-corona-maskenpflicht/
<Das direkte Umfeld von Bundeskanzler Sebastian Kurz ist in Firmen involviert, die Schutzmasken herstellen. Von einer Wiedereinführung der Maskenpflicht profitieren also die Freunde des Kanzlers.
Als wäre die angekündigte Wiedereinführung der Maskenpflicht in Österreich aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht schon ein Übel genug für die geschundene Bevölkerung, so deckte die FPÖ nun auf, dass das direkte Umfeld des Bundeskanzlers zudem massiv von der Wiedereinführung profitieren dürfte.
Ehemann von Kurz-Büroleiterin in Maskenfirma involviert
So kritisiert FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Presseaussendung, dass der Ehemann der Büroleiterin von Kanzler Kurz mit einer neuen Firma massiv in der Schutzmaskenproduktion engagiert ist. Daher wird ein wirtschaftliches Interesse an der Widereinführung der Maskenpflicht, ebenso wie ein persönliches Interesse von Kurz daran, stark vermutet.
Schnedlitz dazu:
“Die Büroleiterin von Kurz ist die Ehefrau eines der Palmers-Eigentümer. Palmers wiederum hat zusammen mit Lenzing eine Firma namens ‚Hygiene Austria‘ gegründet, die erst vor einer Woche bekanntgegeben hat, die Schutzmasken-Produktion auf 25 Millionen Stück pro Monat auszuweiten. Mit der Verschärfung sorgt der Kanzler, der die neue Firma im Mai persönlich in Wiener Neudorf besucht hat, nun dafür, dass auch in Österreich die Umsätze wieder massiv anspringen dürften.”
Mitarbeiter von Kurz als Gesundheitsexperten?
Weiters sei es mehr als bedenklich, dass nicht nur Gesundheitsexperten, sondern offenbar auch Mitarbeiter von Kanzler Kurz und seinen Regierungskollegen den konkreten Auftrag hatten, die neuen Corona-Maßnahmen auszuarbeiten. “Es besteht also der Verdacht, dass hier jemand die Maßnahmen bestimmt, der selbst durch familiäre Verbindungen von einer Verschärfung profitiert”, so Schnedlitz, der gleichzeitig auch alle Journalisten in die Pflicht nahm, endlich die dubiosen Verflechtungen im Kurz-Umfeld näher zu beleuchten.
Der Schmäh mit der Maskenpflicht
Bisher ist kein einziger Corona-Cluster bekannt, der in einem Supermarkt seinen Ursprung hat. Bei einer Testung von Supermarkt-Mitarbeitern vor einigen Wochen gab es keinen einzigen positiven Fall. Mehr als unverständlich ist es daher, dass eine Maskenpflicht in Geschäften wieder eingeführt werden soll.
Wann die Maskenpflicht nun genau wieder eingeführt werden soll, steht übrigens noch in den Sternen. Denn Herr Kurz weilt noch in Brüssel, die Dringlichkeit oder gar Lebensbedrohlichkeit dürfte daher vernachlässigbar sein. Oder fragt man dann im Nachhinein, wie viele Todesopfer auf Kosten des Kanzlers gehen, weil dieser für die Wiedereinführung in Österreich scheinbar unabkömmlich ist?>
Korruptes Bayern 18.11.2021: Oberlandesgericht definiert Maskenaffäre als normalen Maskenhandel:
Gericht teilt mit: OLG München sieht in CSU-Maskenaffäre keine Bestechlichkeit
https://www.focus.de/politik/deutschland/gericht-teilt-mit-olg-muenchen-sieht-in-csu-maskenaffaere-keine-bestechlichkeit_id_24439421.html
Das Oberlandesgericht München sieht in der Maskenaffäre um die CSU-Politker Georg Nüßlein und Alfred Sauter keine Bestechlichkeit. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in der CSU-Maskenaffäre den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorwürfen entlastet.
Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, teilte das OLG in am Donnerstag verkündeten Beschlüssen mit. Mit diesen gab das Gericht Beschwerden von Nüßlein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht.
Razzien bei Nüßlein und Sauter wegen Maskenaffäre
Nüßlein und Sauter waren an Maskengeschäften beteiligt, die Generalstaatsanwaltschaft nahm in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen die beiden CSU-Politiker auf. Dabei kam es am 3. Februar zu einer Razzia bei Nüßlein, außerdem wurden bei ihm 660.000 Euro unter Arrest genommen.
ei Sauter kam es am 11. März zu einer Razzia, bei ihm wurden außerdem einen Tag später 1,243 Millionen Euro unter Arrest genommen. Die Geldbeträge sollen die beiden Politiker für ihre Vermittlung bei Maskengeschäften kassiert haben.Das OLG hob beide Arrestbeschlüsse auf und erklärte außerdem die Razzia bei Sauter für nicht rechtens, auch ein Arrestbeschluss gegen den mitbeschuldigten Unternehmer wurde aufgehoben.
Dass keine Korruption vorlag, begründete das Gericht damit, dass der entsprechende Tatvorwurf voraussetze, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet oder versprochen werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
So begründet das OLG München sein Urteil
Das Gericht erklärte dazu, dass "nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers" sich ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar mache, wenn er - wie in diesem Fall - lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen. "Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers war von den Senaten bei ihren Entscheidungen hinzunehmen", heißt es in der Urteilsbegründung.
Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers sei die Grundlage der Entscheidungen zu den erfolgreichen Beschwerden von Nüßlein und Sauter, hieß es. Noch offen ist, ob es nun noch zu einer Anklage gegen die beiden Politiker und damit zu einem Strafprozess kommt.
Der Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Sauter (CSU) sowie der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein (CSU) stehen seit Monaten im Zentrum des Ermittlungsverfahrens unter anderem wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Nüßlein ist mittlerweile aus der CSU ausgetreten, Sauter lässt seine Parteiämter ruhen. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Es geht um Provisionen für den Handel mit Corona-Schutzmasken, die die Politiker kassiert haben sollen.
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