Kontakt /
                  contact          Hauptseite / page
                  principale / pagina principal / home        zurück / retour / indietro / atrás / back
<<     >>

Kieler Amalgam-Gutachten

Hinweise der Autoren

Abschrift von Michael Palomino (2007 / 2015); Fotos ergänzt (2008)


Bundesinstitut für
                              Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
                              Bürohaus mit Logo
Ein Bundesinstitut, das planmässig Amalgam-Gift für legal erklärt...

Teilen / share:

Facebook








Die Autoren bitten darum, bei der Lektüre des Textes die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:

1.
[Die Wissenschaftlichkeit und die Fertigstellung des Kieler Amalgamgutachtens]

Diesem Text liegt ein wissenschaftliches Faktenmaterial zugrunde, das auch Eingang in das "Kieler Amalgam-Gutachten 1995" gefunden hat. Dieses war von einer staatlichen Stelle mit dem Ziel der Klärung von Tat- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Amalgamproblematik auf Grund einer Vielzahl von dort bekannt gewordenen Schadensmeldungen beim Institut für Toxikologie der Universität Kiel in Auftrag gegeben worden. Die Fertigstellung des in Auftrag gegebenen Gutachtens erfolgte im November 1995.

  
Bundesinstitut für Arzneimittel und
                            Medizinprodukte (BfArM), Bürohaus mit Logo
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bürohaus mit Logo, das bis heute (2008) Amalgam als legitimes "Medizinprodukt" ansieht...

Seitdem sind keine Erkenntnisse im Fachschrifttum bekannt geworden, welche die im Gutachten 1995 vorgetragenen Fakten und Argumente in Zweifel ziehen, geschweige denn widerlegen könnten. Eine im Jahre 1996 veröffentlichte Amalgam-Studie des Arbeitskreises Umweltanalytik der Universität Tübingen (Leitung: Professor Dr. P. Krauss) ist am 12.6.1996 Gegenstand von vertraulichen Beratungen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin gewesen. Diese Studie kann als zusätzlicher Beweis für die hohe Quecksilberfreisetzungsrate aus Amalgamfüllungen in der Mundhöhle gewertet werden. Es ist das Verdienst dieser Forschergruppe, die Daten zum Ausmass dieser Quecksilberfreisetzung auf breiter Basis (20.000 Speichelproben wurden von Dezember 1995 bis Ende April 1996 analysiert) erhoben zu haben. Ausserdem wurde die Korrelation zwischen der Zahl der Amalgamfüllungen einerseits und der Quecksilberkonzentration im Speichel andererseits so vielfältig abgesichert bewiesen wie bisher in keiner anderen Studie. Die Studienergebnisse waren vorhersehbar und bestätigen eindrucksvoll die im nationalen und im internationalen Schrifttum vorhandenen Warnungen vor diesem Füllungsmaterial.

Im Januar 1997 veröffentlichte die Tübinger Forschergruppe den 2. Teil ihrer Studie. Hier ging es um die Frage, ob ein Zusammenhang besteht zwischen der Höhe der Quecksilberbelastung im Kauspeichel und 30 bestimmten, für eine subakute oder chronische (S.I) Quecksilberbelastung typischen Krankheitssymptomen. 17.500 Fragebögen über die individuell bestehenden gesundheitlichen Beschwerden wurden ausgewertet und in Beziehung gesetzt zum Quecksilbergehalt im Kauspeichel. Es ergab sich ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der gemessenen Quecksilberkonzentration im Speichel und dem bezeichneten Beschwerdebild bei der besonders untersuchten Gruppe der 21- bis 40jährigen Studienteilnehmer.

Ein parallel verlaufender Anstieg von Zahl der Amalgamfüllungsflächen und Ausprägung (= Zahl der Intensität) bestimmter gesundheitlicher Beschwerden bei Probanden vom 21. Lebensjahr bis zum Alter von 40 Jahren zeigte sich auch bei einer Studie des Hochschulprojekts "Münchener Modell" (Projekt zur Integration von Naturheilverfahren in Forschung und Lehre) der II. Medizinischen Klinik der Technischen Universität München und des Instituts für Pharmazeutische Biologie der Ludwig-Maximilians-Universität München in Zusammenarbeit mit der Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin (GZM), Mannheim. Die Veröffentlichung des detaillierten Berichts zu dieser Studie, in die 6.744 Probanden einbezogen waren, steht noch aus.


[Kanadas Gesundheitsdepartement anerkennt Amalgamfüllungen als wesentliche Quecksilberquelle]

Gesundheitsministerium "Health
                            Canada"
Gesundheitsministerium "Health Canada"

  
Die staatliche kanadische Gesundheitsbehörde "Health Canada" bestätigte im Jahre 1996 nach zweijähriger Expertenberatung u.a.:

- Amalgamfüllungen sind die bedeutendste Quelle für die Quecksilberexposition der Normalbevölkerung.

- Quecksilber aus Amalgamfüllungen reichert sich "in allen Körperorganen und Geweben an" (wörtlich: "accumulates in all body organs and tissues"), vor allem in der Niere und auch in Gehirn, Lunge, Leber, Magen-Darm-Trakt sowie in einigen Drüsen.

- Alternativmaterialien zu Amalgam bergen in bezug auf die langfristige Bioverträglichkeit geringere gesundheitliche Risiken als Amalgam

- Zu den Verantwortlichkeiten der Patienten gehört es in diesem Zusammenhang, den Zahnarzt über Veränderungen ihres Gesundheitszustandes in Kenntnis zu setzen. (S.II)

Die kanadische Zahnärzteorganisation "Canadian Dental Association" hat sich diesem Statement in vollem Umfang angeschlossen. Bemerkenswert ist der zuletzt genannte Teil des Statements: Auf diesem Weg kann die Ursächlichkeit des Amalgams für beim jeweiligen Patienten entstandene gesundheitliche Beschwerden in vielen Fällen gezielter bewiesen oder widerlegt werden als bisher (zum ganzen: Health Canada: The Safety of Dental Amalgam, published by authority of the Minister of Health, 1996; Zahnärztliche Mitteilungen, Redaktionsbeitrag, 21/1996 S.2470).


[Amalgamhersteller wollen aussergerichtlich mit Zahlungen ein Gerichtsverfahren abwenden]

Ausserdem berichtete die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main auf einer Pressekonferenz am 17.4.1996, dass im vorhergehenden Zeitraum nach der Fertigstellung des "Kieler Amalgam-Gutachtens 1995" ein von ihr namentlich bezeichneter Amalgamhersteller sowie drei seiner verantwortlichen Mitarbeiter bereit waren, insgesamt 1,5 Mio. DM zu zahlen, um ein Gerichtsverfahren wegen der Herstellung und des Vertriebs von Amalgam abzuwenden (F. A. Z. [Frankfurter Allgemeine Zeitung] vom 19.4.1996) - ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Amalgamprozesse vor deutschen Gerichten.

2.
[Amalgamhersteller äussern sich zu Amalgam - oder wollen ungenannt bleiben]

Soweit in dem folgenden Text einige Amalgamhersteller genannt sind, hat dies seinen Grund u.a. darin, dass sich die betreffenden Amalgamhersteller bzw. ihre für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter ausdrücklich zur Amalgamproblematik z.B. im Fachschrifttum geäussert haben. Diese Äusserungen sind in den folgenden Text einbezogen worden.

Soweit andere Amalgamhersteller namentlich ungenannt bleiben, hat dies seinen Grund darin, dass von ihnen keine einschlägigen Stellungnahmen zur Verfügung standen.

Unabhängig von diesen Äusserungen einzelner Amalgamhersteller sind in Deutschland das Herstellen und der Vertrieb von Amalgam in der in der Vergangenheit erfolgten Weise insgesamt bei allen Amalgamherstellern im wesentlichen gleich zu beurteilen.

Dieser Hinweis ist deshalb erforderlich, weil eine Firma über ihren Rechtsanwalt einem der Autoren des "Kieler Amalgam-Gutachtens 1995" (mit Datum vom 27.8.1996) schrieb, (S.III)

"dass diese einer Veröffentlichung" des Gutachtens "widerspricht.

Gegen eine etwa gleichwohl erfolgende Publikation des Gutachtens wird sich die" - es folgt der Name der Firma - "mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen."

Die Sorge dieser Firma, ihr Verhalten solle in einem veröffentlichten Text im Vergleich zu dem Verhalten anderer in diesem Produktionssektor tätigen Firmen besonders negativ dargestellt werden, ist daher unbegründet.

3.
[Die Modifikation des Kieler Amalgamgutachtens für die Veröffentlichung - die Unterschlagung auch des modifizierten Kieler Amalgamgutachtens]

Die auftraggebende staatliche Behörde hatte im Juli 1996 zunächst zugesagt, der Veröffentlichung des - entsprechend ihren Auflagen modifizierten - Gutachtens zuzustimmen, damit die

"im Interesse der Patienten liegende rasche Publizierung des Gutachtens erfolgen kann."

(Schreiben dieser Behörde vom 15.7.1996 an einen der Autoren)

Diese Zustimmung hat die Behörde insbesondere unabhängig davon zugesagt, ob Firmen und ihre Rechtsanwälte sich mit der Veröffentlichung der modifizierten Version des Gutachtens einverstanden erklären. Die Autoren haben daraufhin die rechtlich gebotenen Auflagen dieser Behörde erfüllt und der Behörde die entsprechend modifizierte Textfassung des Gutachtens vorgelegt. Nunmehr verweigerte die Behörde jedoch die Zustimmung zur Veröffentlichung des (modifizierten) Gutachtens und wandte sich stattdessen an den Absender des anwaltlichen Schreibens vom 27.8.1996 (s.o. Punkt 2), "um das Einverständnis für eine Veröffentlichung des o.a. Gutachtens in anonymisierter Form zu erhalten."

Das Ergebnis dieses Zusammenwirkens zwischen der Behörde und dem Interessenvertreter eines im Gutachten kritisch beurteilten Industriekonzerns wurde den Autoren mit Datum vom 2.12.1996 mitgeteilt: (S.IV)

Die Behörde schrieb den Autoren, dass die "geschützten Interessen" der von diesem Anwalt vertretenen Firma (und deren verantwortlicher Mitarbeiter) bei einer Abwägung mit anderen - nach Ansicht der Autoren vorrangigen - Belangen ausschlaggebend seien. Die Behörde verweigerte die Freigabe zur Veröffentlichung nunmehr also auch im Hinblick auf die weitgehend entsprechend den eigenen Auflagen dieser Behörde geänderte Textversion.

Eine anderslautende Zusage (Schreiben dieser Behörde vom 15.7.1996, s.o. zu Beginn von Punkt 3), die im Interesse der Patienten liegende rasche Publizierung des Gutachtens freizugeben, sei "nicht zu erkennen."

Wir Autoren würden es begrüssen, wenn nicht erst ein Gericht feststellen müsste, dass amalgamkritische, ausserhalb von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren bekannte, von keiner Verschwiegenheitspflicht erfasste Fakten und Argumente auch bei uns in Deutschland in Form eines Universitätsgutachtens veröffentlicht werden dürfen.

Die Behörde selbst hat durch Versendung von Kopien des Originaltexts des Gutachtens in der ersten Jahreshälfte 1996 dazu beigetragen, dass der Originalwortlaut des Gutachtens ohnehin bereits allen interessierten Amalgam-Selbsthilfegruppen vorliegt und durch Kopieren und Versenden an beliebige Abnehmer einem unbestimmt grossen Personenkreis bekannt gemacht worden ist.
Teilen / share:

Facebook








Quellen
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der
                          Autoren 01
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der Autoren 01
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der
                          Autoren 02
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der Autoren 02
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der
                          Autoren 03
Kieler Amalgam-Gutachten, Hinweis der Autoren 03


zurück / retour / indietro / atrás / backIndex   weiterweiter

Bildernachweis

-- BfArM Logo mit Haus: http://www.med-etc.com/med/BfArM2005_verteidigt-hochgiftiftiges-amalgam.html

-- Gesundheitsministerium "Health Canada": http://beatles.ncf.ca/lenott2.html


^